Neue Strafen

War ja auch nachts und für Promozwecke...

So siehts tagsüber aus, aber genau deshalb wollte ich ja so ein Rücklicht ---> als TAGFAHRLICHT:daumen:

 
Die Erhöhung ist witzlos. Davon wird sich keiner abschrecken lassen, der einzige Vorteil liegt in etwas höheren Einnahmen des Staates.
Ich glaube genau das ist beabsichtigt - deutlichere Strafen würden ja die Anzahl der Verstösse senken, und damit auch die Einnahmen.
Das die Anzahl der Kontrollen zunimmt sehe ich auch nicht, wer soll den kontrollieren? Überall wird die Polizei schon mit anderer Polizeitätigkeit voll ausgelastet, Kontrollen bei "relativ" unbedeutenden Vergehen stehen ganz weit hinten an.

So eine sinnlose Hetze gegen uns...

Wenn ich auf dem Rad sitze, habe ich nun mal den Vorteil, dass ich mich durch den Verkehr schlängeln kann, bzw. vorausschauend rechts bzw. links überholen kann, wenn irgendein Opa vor mir wieder eingeschlafen ist.

Es ist eine Frechheit zu sagen: "Kamikaze-Radler", wie in anderen Berichten erwähnt ist.

Ich habe dein "Rennrad-Killer" Video gesehen. Das ganze ursprüngliche Video, nicht nur was davon jetzt noch auf deinem Youtube Account davon übrig ist.

Und glaub mir, bei deiner Fahrweise hol ich dich auch gerne als Radfahrer vom deinem Rad um dem restlichen Verkehr einen intellektuellen Geisterfahrer zu ersparen. Schade nur, dass der LKW nicht konsequent genug war... :(
Für Leute wie dich können die Strafen nicht hoch genug sein - bei deiner Fahrweise gehören mal mehrere hundert €uros abgezogen (bei weiteren Vergehen logarithmisch steigend :)), damit du anfängst §1 der STVO zu beachten.

Also hör auf dich als Opfer hinzustellen, du bist selber an der schlechten Presse mit dran schuld und verdienst zu Recht die Bezeichnung "Kamikaze-Fahrer"!

EDIT: Rechtschreibung
 
Zuletzt bearbeitet:
Befremdlich, das diese völlig unausgegorenen und unausgewogenen Änderungsvorschläge nicht blos ein Versuchsballon sind, sondern eventuell kurz vor Beschlossenwerden stehen.

Trotzdem sollte man versuchen sich sachlich damit auseinandersetzen und dabei vor allem die verschiedenen Vergehen differenziert betrachten.

Fahren auf dem Fußweg: 10 bis 20 Euro (bisher 5-10 Euro)
Finde ich eine Erhöhung gut, da macht die Verkehrspolitik zumindest im Ansatz klar, das das gegenüber KFZ duckmäusserische Verhalten vieler Radler die vorgeschriebene Fahrbahn zu meiden keineswegs legal ist und nicht toleriert wird.
Dieser Verstoss geht zu Lasten der Fußgänger als schwächeren Verkehrsteilnehmer und ist zu gutem Teil dafür verantwortlich, dass die Mehrzahl der Unfälle Radler/Fussgänger von Radlern verursacht wird.

Rechte Fahrbahn nicht benutzt: 15-40 Euro (bisher 10 – 35 Euro)
Was heist das? Müsste man zunächst genauer definieren. Geht es um Geisterradeln auf Radweg / Radstreifen oder gar Fußweg? Auf der Fahrbahn ist es sehr selten. Und bei vielen Auofahrern teils gar Ordnungshütern herscht Wissensmangel, wann ein Radler einen Verstoss gegen Rechtsfahrgebot besteht. Der Radler ist immer berechtigt angemessenen Sicherheitsabstand zu Fahrbahnrand oder ggf. dort parkenden Autos zu halten. idR sollte die eigene Spur zwischen der Spur eines Beifahrerkopf im KFZ und der Spur rechten KFZ Räder liegen. In bestimmten Fällen kann aber auch mehr Sicherheitsabstand zulässig sein - um illegal enges Überholtwerden zu unterbinden. Das Rechtsfahrgebot gilt dem Schutz des Gegenverkehrs, nicht dem leichten Überholen von Radlern.
Nun, Geisteradeln ist besonders gefährlich, führt insbesondere zu vielen Unfällen zwischen Radlern, aber auch mit KFZ. Hier kann man das zusätzliche Risiko gut ableiten aus den Unfalluntersuchungen zu Radwegen. Innerörtliche Radwege in Gegenrichtung sind bis zu 12 mal gefährlicher als Fahren auf der Fahrbahn, Radwege in korrekter Richtung hingegen "nur" ab ca. 2mal gefährlicher.
Für Geisterradeln auf dem Gehweg sollte es nicht wesentlich anders sein.
Also spricht aus meiner Sicht nichts gegen Erhöhung der Bussgelder für Geisterradeln.

Radweg nicht benutzt: 20 – 35 Euro (bisher 15 – 30 Euro)
Die meisten derzeitigen Radwege sind aufgrund Verstoss gegen §45 Abs 9 STVO eigentlich STVO widrig. Damit Ist es bis auf weiteres zutiefst fragwürdig Bussgelder für diesen Verstoss zu fordern. Und diese gar zu erhöhen. Aus Meiner Sicht gäbe es 2 Varianten.
a) komplette Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht und damit des Busgeldes. Da wo es mit §45 Abs 9 im Einklang steht könnte man dann z.B. Schilder "Kraftfahrstraße" oder "Verbot für Radfahrer" aufhängen wenn man einzelne Straßen unbedingt für Radler sperren will
b) Moratorium, Stichtag bis zu dem alle bestehenden Benutzungspflichten auf Verträglichkeit mit §45 Abs. 9 im Einzelfall zu prüfen sind. Alle Schilder wo keine Einzelfallprüfung stattfand müssen bis Stichtag entfernt werden. Bis zum Stichtag wird das bei Verletzung der Benutzungspflicht kein Busgeld erhoben. Da weder Radler noch Streife im Einzelfall wissen können, ob die konkrete Anordnung schon überprüft wurde.

Falsch in die Einbahnstraße eingebogen: 20 – 35 Euro (bisher: 15 – 35 Euro)
Beispielsweise in München hat man sehr gute Erfahrung mit Öffung der Einbahnstraße in Gegenrichtung gemacht. Es sind kaum Unfälle dadurch zu vezeichnen. Also sollte dies in viel größerem Unfang geschehen. Auch geschehen kaum Unfälle durch dieses Vergehen. Insofern finde ich die Erhöhung nicht sinnvoll.

Fahren in der Fußgängerzone: 15 – 30 Euro (10 – 25 Euro)
Dies ist ein sehr zweischneidiges Schwert. Einerseits gibt es Parallelen zum Fahren auf dem Gehsteig, andererseits haben die Radler ein berechtigtes Interesse dahin zu kommen. Inwieweit das miteinander vereinbar ist hängt vom Einzelfall vor Ort ab. Ein generelles Radfahrverbot sollte aber die Ausnahme sein. Angemessene Geschwindigkeit der Radler die Norm - quasi Flächendeckendes Gehweg mit Rad frei Zusatz. Hier möchte ich mich enthalten.

Fahren ohne Licht: 20 Euro (bisher 15 Euro).
Diskussion über Änderung der Busgelder in dem Bereich sollten aufgeschoben werden. Sie ist erst sinnvoll nachdem die StVZO in dem Bereich auf einen zeitgemäßen Stand gebracht wurde.
 
@ DerFalke:

Also ist Schumacher und Co auch ein Kamikaze-Fahrer, aha:D

Aso, wenn die breite Masse nicht so gut mit dem Rad umgehen kann, ist man logischerweise ein Geisterfahrer... Naja lassen wirs einfach. Die einen könnens nicht und die anderen genießen den Speedrausch.:D Achja, komischeweise hatte ich noch keine Unfälle, an mir bzw. anderen Verkehrsteilnehmern. Liegt vl daran, weil ich nicht mit Augenbinde fahren sondern vorausschauend fahre. Und das ist der entscheidende Unterschied zwischen Bekloppten und Bikern, dies drauf haben. Das kann ich aber auch nur sagen, weil ich das über Jahre antrainiert habe. Und sei dir sicher, ich rate meinen Bike-Partnern davon ab, da man sowas nicht von heut auf morgen Lernen kann...

Abschließend möchte ich sagen, dass ich weiß, dass ich kein Vorbild bin in der STVO, aber ich wär schon mehrmals TOT gewesen, da AUtofahrer Ampeln nicht beachtet haben, LKWs auf Landstraßen Fehler gemacht haben oder Leute einfach dich komplett übersehen an Kreuzungen...

Und genau, deshalb hab ich mich aufgeregt und werde mich immer aufregen... Denn die Autofahrer werden nicht besser---> alternde Gesellschaft !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin, ich äußere mich mal zu den einzelnen Punkten, als Ergänzung oder Korrektur.
Fahren auf dem Fußweg: 10 bis 20 Euro (bisher 5-10 Euro)
Problematisch ist hier der geringe Betrag. Schaut man sich die einzelnen Gebühren an, wird angedeutet, dass Fußwegradlen das harmloseste aller Vergehen ist und nicht besonders hart bestraft werden solle. Es ist aber ganz im Gegenteil das Verhalten eines Radfahrers, welches am meisten unfallträchtig in Bezug auf andere Verkehrsarten ist und sollte damit auch am stärksten gebüßt werden. Der Gesetzgeber sieht den Radler mal wieder nur als schnellen Fußgänger.

Rechte Fahrbahn nicht benutzt: 15-40 Euro (bisher 10 – 35 Euro) Was heist das? Und bei vielen Auofahrern teils gar Ordnungshütern herscht Wissensmangel, wann ein Radler einen Verstoss gegen Rechtsfahrgebot besteht.
Dieser Verstoß hat nichts mit dem Rechtsfahrgebot zu tun, sondern nur, wie von dir richtig geschrieben, mit dem Geisterradeln. Mir ist aktuell kein Urteil bekannt, bei dem ein Radfahrer gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen haben soll Ich (lasse mich aber vom Gegenteil überzeugen.), sondern vielmehr, wenn er nicht weit genug links gefahren ist (im Zusammenhang mit Dooring)

Radweg nicht benutzt: 20 – 35 Euro (bisher 15 – 30 Euro) Die meisten derzeitigen Radwege sind aufgrund Verstoß gegen §45 Abs 9 STVO eigentlich STVO widrig. Damit Ist es bis auf weiteres zutiefst fragwürdig Bußgelder für diesen Verstoß zu fordern.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Theoretisch könnte man eine Brombeerhecke als benutzungspflichtig erklären und ausweichende Radfahrer büßen. Dass gegen diese Gebühr Einspruch eingelegt werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Zudem ändert auch ein erfolgreicher Einspruch nichts an der dennoch bestehenden Benutzungspflicht. Die allseits bekannten Gründe gegen das Fahren auf einem Radweg sind:
- Benutzbarkeit
- Zumutbarkeit
- Stetigkeit

b) Moratorium, Stichtag bis zu dem alle bestehenden Benutzungspflichten auf Verträglichkeit mit §45 Abs. 9 im Einzelfall zu prüfen sind.
Überraschung, gab es im Jahre 2000. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist jede Gemeinde verpflichtet jede Straße mindestens alle 2 (Hauptstraßen jährlich) auf die Rechtmäßigkeit der Anordnungen zu untersuchen, nennt sich Verkehrsschau (VwV StVO § 45, Randnummer 57) . Zusätzlich muss jeder Polizist bei Kenntnis eines Fehlers dies der zuständigen Behörde melden. Leider kann sich die Gemeinde mit Randnummer 58 aus dieser Pflicht stehlen. Allerdings muss in jeder behördlichen Genehmigung eines benutzungspflichtigen Radweges dieser explizit begründet werden.
Da dem Bürger nichts anderes übrig bleibt als jeden einzelnen unzulänglichen Radweg wegzuklagen, findet sich besonders in der mangelhaften Begründung schnell ein Angriffspunkt.Einschlägige Erfahrungen dazu gibt es auch hier im Forum.

Fahren ohne Licht: 20 Euro (bisher 15 Euro
Etwas verkürzt ausgedrückt, denn das Verwarngeld bezieht sich nicht nur auf Licht, sondern auch auf den restlichen Quatsch wie Reflektoren und Klingel. Zum Glück ist besonders hier der gesunde Menschenverstand der Polizisten größer als die der anordnenden Behörden. Ab und zu gibt es nun einmal eine Schwerpunktkontrolle - immer freundlich sein, die Polizisten haben darauf noch weniger Lust als die Radler.
Problematisch wird nicht StVZO-konforme Beleuchtung eigentlich nur bei Prozesses aufgrund eines Unfalls, da dort aufwändig per Einzelgutachten nachgewiesen werden muss, dass dies eine Unfallursache darstellt.

Abgesehen mit der Gebühr für mangelhafte Ausstattung (nur Speichenreflektoren am Rad, Rennradbegriff für mein Stadtrad strittig) werden mich persönlich die Gebühren kaum betreffen, von dieser Seite ist mir die Erhöhung herzlich egal. Nur das verlogene Gesülze über disziplinlose Radfahrer geht mir auf den Geist. im Bekanntenkreis aber ganz lustig, einfach mal die Autofahrer fragen, wer zuletzt nach StVO gefahren ist - die meisten kommen keine 200 Meter weit.
 
Stimme weitgehend mit deinen Ergänzungen / Korrekturen überein, insbesondere auch die Strafe für Gehwegradeln eher noch drastischer zu erhöhen. Es ist definitiv nicht einzusehen, das dieses Vergehen weniger hart geahndet wird als ein Verstoss gegen Radwegbenutzungspflicht oder Einbahnstraße.

Das mit dem Jahr 2000 mag so sein, so richtig in Gang kam das per Urteil vorgeschrieben Abhängen der blauen Schilder aber erst nach nem höchstinstanzlichen Urteil in 2009.
Ok mit dem Jahr 2000 kam wohl die große Anzahl der Umwidmungen zu "sonstigen" also nicht benutzungspflichtigen Radwegen so richtig in Gang.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und das verlogene Gesülze über RadelRüpel oder KampfRadler nervt mich auch genauso wie dich.
Muss man nur mal Berichte über den letzten sogenannten "Verkehrssicherheitstag" mit Vorsitz Ex Bundesverfassungsrichter Nehm verfolgen.
Tatsächlicher Anteil 40% TOTE durch zu schnelle KFZ in einem Satz mit 80% ANGST vor Radlerfehlverhalten.
Im oberflächlichen Lesen kann sich da schon mal festsetzen die Radler sind doppelt so schlimm wie die Autofahrer.

So nen Kasperltheater und derartige Berichte drüber sind einfach nur noch lächerlich.

Und dem Kasperltheater haben wirs zu verdanken, das Wiederholungstäter unter den Rasern sich auch in Zukunft Punkteablass durch "Nachschulungen" erkaufen können.
 
Stimme weitgehend mit deinen Ergänzungen / Korrekturen überein, insbesondere auch die Strafe für Gehwegradeln eher noch drastischer zu erhöhen.
Eigendlich gebe ich dir da recht, nur bevor man die Strafen für "nicht
benutzen" eines "benutzungspflichtigen Radweges" erhöht, hätte die Ordnungsbehörden alle Radwege, die nicht der STVO entsprechen, entwidmen sollen.
wie diesen hier:
large_06042012187.jpg


Links und Rechts Zeichen 295/296(das Weiß kommt auf dem Bild etwas schlecht rüber) der Radler muss innerhalb bleiben.
Ist der Lenker über der Rechten Linie so nutzt er den Fußweg.....
Man lernt aber die Spur zuhalten.

Der Größte Witz daran, der fängt genau an der Polizeiwache an und läuft dann 3-4km so weiter...:mad:
http://www.google.de/mapmaker?fll=5...000647,0.001191&t=u&z=20&lyrs=3&lyt=large_map
Wache:
http://www.google.de/mapmaker?fll=5...000647,0.001191&t=h&z=20&lyrs=3&lyt=large_map


oder dieser, der ist Linksseitig Benutzungspflichtig (Blaue Schild) und Endet als Geisterfahrer auf der Straße....
http://maps.google.de/maps?q=rating...atingen,+Düsseldorf,+Nordrhein-Westfalen&z=19
 
Tja, das kenne ich. Habe damals fast nur Platten gehabt, wegen den "TOLLEN" Radwegen. Danach habe ich mir geschworen, nie wieder Radwege zu benutzen.

Seit 3 Jahren fahre ich nur noch Straße/Bundesstraße. Und komischerweise nur noch Platten im Gelände!!!

Mich hat die Polizei schon öfters angehalten oder angequatscht. Ich habe dann freudlich erwidert: "Wenn Sie mir 10 Euro für den nächsten Schlauch bezahlen, fahre ich sofort rüber"

Bis jetzt musste ich noch nie was bezahlen. Aber war sicherlich nur Glück.

Jedoch habe ich mit Radwegen immer schlechte Erfahrungen gemacht:

1. öfters Schäden
2. Glasscherben und Dreck ohne Ende
3. zu voll
4. zu langsam bei den ganzen Sonntagsfahren oder Omis, die schon Zuckungen bekommen, wenn man mit einen Meter Abstand überholt
5. oft zu kurz oder wechselt ständig, da muss ich mehr absteigen als, was ich voran komme

Kurz um, es ist zum Training einfach nur sinnlos:(
 
@OneWheeler

Überholen unmöglich... ;)

Unsere hier sind teilweise genauso schmal, manche breiter aber, oft auch so dämlich geführt das man auch mal ein Stück auf dem Gehweg fährt.
Da wollte mich sogar schonmal einer auf die Fahrbahn schubsen weil ich das Schild in der Mitte wegen der blöden Führung meist auf der Gehwegseite passiere. War min. 10m noch von dem Typen weg als ich wieder auf dem Radweg war, aber irgendwie hat er es persönlich genommen.

Theoretisch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Wäre interessant wie dafür die Strafen aussehen, weiss das einer hier?

Btw., gibt es eigentlich Bussgelder für das Wegwerfen und Zerbrechen von Flaschen?
Glasscherben sind hier auf den Radwegen nämlich die Regel.
frown.gif

Mir ist klar, diese Frage ist wahrscheinlich eher theoretischer Natur, aber würde es gern mal wissen.

@ DerFalke:

Also ist Schumacher und Co auch ein Kamikaze-Fahrer, aha:D

Aso, wenn die breite Masse nicht so gut mit dem Rad umgehen kann, ist man logischerweise ein Geisterfahrer... Naja lassen wirs einfach. Die einen könnens nicht und die anderen genießen den Speedrausch.:D

Evtl. hast du einfach nur nicht den Unterschied zwischen einer abgesperrten Rennstrecke und einer Bundesstraße begriffen. :rolleyes:

In dem Video sind mehrfach Situationen, wo mMn problemlos wegen Verkehrsgefährdung belangt werden kannst.
Da wäre ein hübsches Bussgeld zusammengekommen. Ich hätte es dir von ganzen Herzen gegönnt. :)

Nur weil noch nie etwas passiert ist, muss das nicht so bleiben.
Auch wenn du noch so zuversichtlich tust. ;)
Ich kenn da vom Klettern entsprechende Gefährdungspyramiden mit Unfallzahlen, von leichten Verletzungen bis hin zum Todesfall.
Und meistens nur wegen kleinen Fehlern die Menschen sich angewöhnt haben - die größte Gefährdung haben routinierte Bergsteiger, nicht die Anfänger.
Wer immer wieder die gleichen antrainierten Fehler macht, den ermittelt es irgendwann, auch wenn es lange gutgeht. ;) Soviel von meiner Seite zum Thema "Können" bzw. "es drauf haben".
 
Yo es wird teuerer, auch wenn ich bisher nur einmal eine richtige Radkontrolle gesehen habe. Fahr noch verwundert vorbei, denke mir warum stehen die denn hier?

Auf Arbeit hör ich von meinen besten Freund das er mit glaube 10€ verwarnt wurde und schieben durfte... :lol: Weiter vorn standen die dann noch mal und haben aufgepasst das alle ohne Licht auch nicht wieder weiterfahren.

Kein Licht, im Gegensatz zu mir. Alles andere war offenbar egal. :)

Könnten die ruhig öfter machen, Fahrer ohne Licht halte ich für noch gefährdeter als dich. ;)
Wenn ich nicht selbst mit "illegalen" Licht unterwegs wäre würde ich sogar eine deutlich höhere Strafe dafür befürworten.
Es sind einfach zuviele, die selbst keine günstigen LED-Leuchten zum bisschen gesehen werden drankriegen.

Und auf dich werd ich schon aufpassen, da bin ich mir sicher.
 
Und auf dich werd ich schon aufpassen, da bin ich mir sicher.

Hoffentlich war das jetzt positiv gemeint.:p

Bei uns hat man wenigstens ein paar ruhige Strecken und zur Not flüchtet auf den Rennsteig. Da kann mich nur der Förster oder Holzaster überfahren. Da hatten wir auch schon mal eine bremsliche Situation.:(
 
benutzen" eines "benutzungspflichtigen Radweges" erhöht, hätte die Ordnungsbehörden alle Radwege, die nicht der STVO entsprechen, entwidmen sollen.
wie diesen hier:
large_06042012187.jpg


Links und Rechts Zeichen 295/296(das Weiß kommt auf dem Bild etwas schlecht rüber) der Radler muss innerhalb bleiben.
Ist der Lenker über der Rechten Linie so nutzt er den Fußweg.....
Man lernt aber die Spur zuhalten.

Der Größte Witz daran, der fängt genau an der Polizeiwache an und läuft dann 3-4km so weiter...:mad:
http://www.google.de/mapmaker?fll=5...000647,0.001191&t=u&z=20&lyrs=3&lyt=large_map
Wache:
http://www.google.de/mapmaker?fll=5...000647,0.001191&t=h&z=20&lyrs=3&lyt=large_map


oder dieser, der ist Linksseitig Benutzungspflichtig (Blaue Schild) und Endet als Geisterfahrer auf der Straße....
http://maps.google.de/maps?q=rating...atingen,+Düsseldorf,+Nordrhein-Westfalen&z=19

Das Verkehrszeichen hat gar keine Gültigkeit. Grund dafür: seit 1998 müssen Radwege mindest 1,5 m breit sein. Auf dem Bild sieht man ja, das der 'Radweg' mal grade Lenkerbreite hat. Somit ist das Schild ungültig und man kann auch nicht dafür belangt werden.

Was mir hier aber so vorkommt, ist, das die meisten entweder ohne Rücksicht oder blind durch die Gegend fahren. Meiner Meinung nach sind die Bussgelder noch viel zu niedrig.
Klar ist, das eine Sachen angepasst werden müssen. Das mit dem Licht z.B. Warum nicht auch Batteriebeleuchtung erlauben. Bei Nässe und im Winter machen herkömmlich Dynamos schon mal schlapp, weil sie durchrutschen.
Das mit dem Rechtsfahrgebot ist auch nicht so schwer zu verstehen. Ist ja auch nicht so schwer, den rechten Radweg zu benutzen. Ich mag jedenfalls keine Geisterfahrer, egal ob Auto oder Fahrrad. Auf Fusswegen haben Radler auch nix zu suchen, also auch nicht in Fußgängerzonen.
Ich will hier nicht aller Radler über einen Kamm scheren, aber es gibt viel zu viel 'Kampf-Radler'. Und damit meine ich nicht nur die, die einfach nur rücksichtlos fahren, sondern auch die, die auf ihr Recht pochen.
Für Autofahrer ist es nicht leicht, für Radler auch nicht.
Klar kann ich mich aufregen, wenn mir ein Auto im Weg steht. Nützt mir aber nix, das Auto bleibt trotzdem stehen. Also nicht aufregen und dran vorbeifahren. Motzen dürfen nur die, die sich zu 100% an die Regeln halten. Und da gibt keinen.
 
die tücken der rechtsprechung, bloss weil der radweg regelwirdig angeordnet sit heisst das nicht das man das schild missachten kann - man kann bloß dagegen klagen
 
Die technische Entwicklung ist nicht an mir vorbeigegangen. Ich denke aber, das die meisten Radler noch mit herkömmlichen Dynamos unterwegs sind.
 
Ich frage mich wirklich ehrlich, was der ADFC als Interessenvertretung seiner zahlenden Mitglieder eigentlich macht? Bei uns liest und hört man nicht, daß er jemals konkret zur Beseitigung solchen Unsinns (den es natürlich auch in Göttingen gibt) beigetragen hätte. Das muß man dem ADAC lassen: Das haben die besser drauf!
 
Ich kann nicht allgemein was zum ADFC sagen. Hier in Oldenburg kann ich nur sagen, traurig, das solche Leute die Interessen von Radfahren vertreten. Für die sind Regeln nur dazu da, um es den Radfahren nur schwer zu machen.
 
Der ADAC ist auch ein einziger großer Verein mit örtlichen "Filialen". Das ist beim ADFC leider anders. Da ist jede "Filiale" sozusagen eine eigener Verein.

Sollte die Entscheidung zu den höheren Strafen nicht inzwischen gefallen sein? Vom Ausgang der Debatte wird nämlich gar nichts berichtet. Hat sich also wohl erledigt.
 
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