Bundesratsbeschluß Bußgelderhöhung Radler-Rotlichtverstoß

DarkGreen

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Hallo, letzten Freitag hat der Bundesrat beschlossen, dass das Busgeld für den einfachen Rotlichtverstoß eines Radfahrers (rot seit nicht mehr als 1 Sekunde, keine Behinderung/Gefährdung anderer oder gar Unfall) von 45€ auf 60€ erhöht werden soll.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...rot-ueber-die-ampel-wird-teurer-a-963987.html
Allerdings trifft die eigentliche Entscheidung wohl die Bundesregierung.
 
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Hallo, letzten Freitag hat der Bundesrat beschlossen, dass das Busgeld für den einfachen Rotlichtverstoß eines Radfahrers (rot seit nicht mehr als 1 Sekunde, keine Behinderung/Gefährdung anderer oder gar Unfall) von 45€ auf 60€ erhöht werden soll.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...rot-ueber-die-ampel-wird-teurer-a-963987.html
Allerdings trifft die eigentliche Entscheidung wohl die Bundesregierung.
Ich find's gut, daß Fahrradfahrer mehr Geld für den Bus bekommen. Das Busfahren sollte unbedingt gefördert werden.

Aber mal im Ernst: Wenn man bei jedem 1000sten Mal erwischt wird, dann sind das nur 6 Cent pro Rotlichtverstoß. Ich finde, das ist immer noch viel zu billig.
 
Es geht bei der Erhöhung eigentlich nicht so um das Geld. Eher wie im Artikel schon angemerkt soll es für die Rotlichtverstöße auch weiterhin einen Punkt geben.
Finde ich absolut in Ordnung. Wer sich nicht an die Verkehrsregeln halten kann und über Rot fährt, der hat es nicht anders verdient.
 
Nein, ich finde die Erhöhung falsch. Warum? Ich bin der Meinung die Erhöhung folgt der allgemeinen Reihenfolge der typischen Radlerdelikte aus der Sicht von KFZ-Führern. Also letztlich das "Stammtischniveau":
Platz 1 der typischen Radlerdelikte mit Unfallfolge: Rotlichtverstoß
Platz 2: Mängel bei der Beleuchtung.

Wenn man sich die Mühe machen würde die wirkliche Rangliste aufzustellen, ist das Ergebnis eher wie folgt:
Plätze 1-3 mit je ca. 15%: Geisterradeln , Gehwegradeln, Trunkenheit
Vorfahrtdelikte insgesamt ca. 25%, davon würde ich schätzen ca. 1/3 durch Rotlichtverstöße
also ist der Rotlichtverstoß frühestens Platz 4, wenn nicht höher.

Die Lichtmängel landen unter ferner liefen so frühestens bei etwa Rang 10.

Ich finde die Erhöhung angesichts folgender Punkte unverhältnismäßig:
1) das Busgeld für Gehwegradeln oder Geisterradeln liegt bei etwa 1/2 der 45€ bzw. 1/4 der 100€ (länger als eine Sekunde rot) bzw. ca 1/2,5 der zukünftigen 60€.
2) das Busgeld für Fußgänger ist 5€ bzw. gerade mal 10€ im Unfallfalle. Ich bin definitiv dafür, das Radfahrer als Fahrzeugführer mit einem höheren Busgeld belastet werden als Fußgänger, aber ob ein Faktor 9 (45€) 12 (60€) oder gar 20 (100€) gerechtfertigt ist, wage ich arg zu bezweifeln. Die Unfallrisiken liegen wohl kaum in diesem Verhältnis.

Verkompliziert wird die Sache freilich durch die Anteile Rotlichtsünder bzw. Gehwegradler bzw Geisterradler an Radlern. Ich nehme mal an, die Anteile sind gleich (da kann ich sehr daneben liegen). Was hingegen realistisch ist, ist das die 3 Gruppen bei systematischen Radlerkontrollen gleichbehandelt werden, aber ansonsten weit überwiegend vor allem die Rotfahrer belangt werden. So komme ich zu nem Faktor von ca. 2 das Rotfahrer öfter belangt werden als Gehweg-/Geisterradler.
Kombiniert man dies mit den unterschiedlichen Busgeldhöhen und Unfallanteilen ergibt sich für
45€: ca. 2 * 45/25 * ca. 2 -> ca. 7,2 mehr Busgeldzahlungen durch Rotradler bei gleichem Unfallrisiko wie Gehweg- oder Geisterradler
bei 60€ ist der Faktor dann ca. 9,6 und bei 100€ ca. 16.
Dies halte ich für nicht gerechtfertigt.

Ein weiterer Punkt ist, das das Busgeld auch bei Ampeln ohne Gelbphase sofort beim Umschalten auf rot, es spottet schlicht den Naturwissenschaften Physiologie - Schrecksekunde und Physik - Bremsweg und dafür nötige Zeit zum Abbremsen. Und genauso fraglich ist die Erhöhung auf 100€ nach nur einer Sekunde. In der Praxis wird zwar oft auch bei mehr als 1s nur die 45€ verlangt und auch von manchen Beamten ein Toleranzfenster nach dem Umschalten auf rot gegeben. Aber das ist willkürlich.

Man sollte mal eine Rechnung, wie ich sie hier skizziert habe mal im Detail und auf Basis der verfügbaren Statistiken machen. Dies ist aber natürlich völlig außerhalb des Fokus der momentanen Neuregelung.

Deswegen will mal kurz eine Tabelle machen: momentane Regelung, vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung, Gegenvorschlag von mir:
Busgeld rot / Busgeld mehr als eine Sekunde rot, Punkte in Flensburg, mit Behinderung anderer, mit Gefährdung anderer, mit Unfall
Stand: 45€ / 100€, 1 Punkt, 100€ / 160€, 120€ / 180€
Bundesratsvorschlag: 60€ / 100€, 1 Punkt, 100€ / 160€, 120€ / 180€
Gegenvorschlag: 45€ *1 / 45€ *2, mir egal ob 0 oder 1 Punkt, 100€ *1 / 160€ *2, 120€ *1 / 180€ *2
*1 Ampel weist eine Gelbphase, die mindestens der Reaktionszeit und einer angemessenen Bremszeit entspricht, bzw. bei Ampeln ohne diese Gelbphase greift das Busgeld auch erst nach dieser Zeit nach dem Umschalten auf rot.
*2 zusätzlich vergehen ? 2 oder 3 ? Sekunden
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht bei der Erhöhung eigentlich nicht so um das Geld. Eher wie im Artikel schon angemerkt soll es für die Rotlichtverstöße auch weiterhin einen Punkt geben.
Finde ich absolut in Ordnung. Wer sich nicht an die Verkehrsregeln halten kann und über Rot fährt, der hat es nicht anders verdient.
Stimme ich 100%ig zu. Handy am Steuer, egal ob Rad oder Kfz, und Kopfhörer auf den Ohren sollten sich auch ganz empfindlich verteuern!

Bas
 
Warum werden nicht einfach alle Teilnehmer im Straßenverkehr gleich bestraft!?

Wäre für mich logisch und vollkommen in Ordnung.
 
@slrzo , @bastea82http://www.mtb-news.de/forum/m/bastea82.187407/
Gehts vielleicht nen bissel differenzierter? Ja, ich bin dafür, das wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, Strafe zahlt. Aber eben verhältnismässig. Und ich habe versucht aufzuweisen, das die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt ist. Wobei ich natürlich @RetroRider zustimme hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit von Busgeldern.

Kopfhörer ist im übrigen ein ganz anderes Thema, Musik im Auto von 90% der KFZler völlig legal praktiziert. Es gibt keinen Grund Radler anders zu behandeln, entscheidend ist die Einschränkung des Gehörs, egal ob KFZ-Karossenschalldämpfung, Kopfhörer oder Stereoanlage. So steht es auch in der StVo. (Der Busgeldkatalog hältsich nur nicht dran).
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum werden nicht einfach alle Teilnehmer im Straßenverkehr gleich bestraft!?

Wäre für mich logisch und vollkommen in Ordnung.

so ist das falsch. oder zumindest unvollständig.

so stimmts:
Warum werden nicht einfach alle Teilnehmer im Straßenverkehr gleich bestraft, proportional zu dem Unfallrisiko, das ihr Fehlverhalten verursacht. Wäre für mich logisch und vollkommen in Ordnung.
 
Nein, ich finde die Erhöhung falsch. Warum? Ich bin der Meinung die Erhöhung folgt der allgemeinen Reihenfolge der typischen Radlerdelikte aus der Sicht von KFZ-Führern. Also letztlich das "Stammtischniveau":
Platz 1 der typischen Radlerdelikte mit Unfallfolge: Rotlichtverstoß
Platz 2: Mängel bei der Beleuchtung.

Wenn man sich die Mühe machen würde die wirkliche Rangliste aufzustellen, ist das Ergebnis eher wie folgt:
Plätze 1-3 mit je ca. 15%: Geisterradeln , Gehwegradeln, Trunkenheit
Vorfahrtdelikte insgesamt ca. 25%, davon würde ich schätzen ca. 1/3 durch Rotlichtverstöße
also ist der Rotlichtverstoß frühestens Platz 4, wenn nicht höher.

[...]
Wenn ich mal in der Stadt fahren muss, halte ich mich an die StVO. Deswegen sieht es in meiner Wahrnehmung so aus, als wäre das Befolgen der StVO die einzige Unfallursache. Und auch die einzige Ursache für's angepöbelt werden. ;)
Andererseits: Vielleicht befolge ich §1 StVO noch immer nicht streng genug. Aber manchmal ist einfach nicht genug Platz vorhanden, um sich in Luft aufzulösen, wenn ein Geisterradler oder ein blinder Autofahrer ankommt.
 
Das Busgeld zahlt man in Münzen. Das Bußgeld in Scheinen

Standortabhängig! Ggf. zu viel Geklimper. Deshalb kann man in muc schon mit EC-Karte (IM Bus dann mit Geldkarte) bezahlen.


Mein Tipp: Um sechs anfangen zu arbeiten und von dem ganzen Verkehrsstress am A...h lecken lassen.
Die meisten Seitenstraßenampeln sind dann noch aus.
 
@DarkGreen
Da ein Punkt nur ab einer gewissen Bußgeldhöhe möglich ist muss man diese eben erreichen. Eine Möglichkeit wäre es einfach die Grenze wegfallen zu lassen. Es gibt aber noch mehr Komponenten als z.B. das Unfallrisiko durch Fehlverhalten. Was ist mit einer einkommensabhängigen Bestrafung, damit sozial Schwache nicht über Gebühr belangt werden. Oder neben dem Unfallrisiko auch die Einpreisung des möglichen Schadens (z.B. typischer Auto-Auto-Unfall kostet mehr als Fahrrad-Fahrrad oder Fahrrad-Auto, womöglich aber Auto-Fahrrad teurer etc...)

Kopfhörer bin ich aber auch bei dir ;) Fahre selbst mit Kopfhörern, aber achte darauf auch meine Umgebung wahrnehmen zu können. Falls mich jemand ansprechen sollte bekomme ich zwar nicht unbedingt was er mir sagt, aber das jemand etwas sagt.
 
@DarkGreen
Da ein Punkt nur ab einer gewissen Bußgeldhöhe möglich ist muss man diese eben erreichen. Eine Möglichkeit wäre es einfach die Grenze wegfallen zu lassen..
oder noch ne Variante wäre der Rotlichtverstoß ohne Behinderung / Gefährdung / Unfall kostet halt meinetwegen 60€, die 100€ fallen weg und die derzeitigen 45€ und es gibt halt nen Punkt. Und natürlich angemessene Gelbzeiten bzw. die 60€ greifen erst nach ner angemessenen Zeit nach dem Umschalten der Ampel auf rot.

Es gibt aber noch mehr Komponenten als z.B. das Unfallrisiko durch Fehlverhalten. Was ist mit einer einkommensabhängigen Bestrafung, damit sozial Schwache nicht über Gebühr belangt werden. Oder neben dem Unfallrisiko auch die Einpreisung des möglichen Schadens (z.B. typischer Auto-Auto-Unfall kostet mehr als Fahrrad-Fahrrad oder Fahrrad-Auto, womöglich aber Auto-Fahrrad teurer etc...)
Gebe ich dir recht, eine weitere Komponente sollte man in die Höhe der Busgeldvergleichsrechnung einbeziehn, aber meiner Meinung nicht Einkommen oder Sachschaden sondern die Verletzungsschwere. Das ist definitiv ein grober Fehler in meinem obigen Vergleich.

Kopfhörer bin ich aber auch bei dir ;) Fahre selbst mit Kopfhörern, aber achte darauf auch meine Umgebung wahrnehmen zu können. Falls mich jemand ansprechen sollte bekomme ich zwar nicht unbedingt was er mir sagt, aber das jemand etwas sagt.
Genau so halte ich das auch, ich trage halboffene Kopfhörer (keine In Ear) und drehe die Musik nicht soweit auf. Eine Fahrradklingel kann ich so noch zuverlässig hören. Und damit ist mein Gehör nicht in einem Maße eingeschränkt, das es als STVO Verstoß relevant werden kann.
 
Finde es schön, hier zu lesen, dass scheinbar viele andere MTBler, so wie ich auch, StVO-Spießer sind.
Wollte das nur mal gesagt haben. Mir gehen die ganzen Blindflug-Radler extrem auf den Senkel mit ihrem "ich bin alleine auf der Welt" Verhalten. Zum einen ruinieren sie den Ruf aller Radfahrer, zum anderen fahren sie mich hier regelmäßig am Fußweg fast über den Haufen oder kommen mir als Geisterradler entgegen.
Das Bild, das die Presse dann von diesen Honks zeichnet, suggeriert (für mich) jedoch immer unterschwellig Radlrambo="sportlicher Radler, auf Rennrad/Mountainbike, männlich zwischen 20 und 35". Meine Erfahrung geht da vollkommen in eine andere Richtung: männlich wie weiblich, bestenfalls Gelegenheitsradler auf alten Rostmühlen, Studenten aber deutlich häufiger Frauen ab 35 und Herren ab 40 aufwärts.
So genug o.T.

Bei einer Ampel ohne Gelbphase wird ein Bußgeld für einen Rotlichtverstoß bei unter 1s Rotphase wohl in der Praxis kaum haltbar sein.
 
Warum werden nicht einfach alle Teilnehmer im Straßenverkehr gleich bestraft!?

Wäre für mich logisch und vollkommen in Ordnung.

Das ist vielleicht für Dich vollkommen in Ordnung. Logisch ist es nicht.

Möglicherweise fällt Dir der Unterschied selbst auf, wenn Du Dir folgendes Szenario vorstellst: Ein Lkw oder PKW nähert sich einer Ampelkreuzung mit 50 km/h. Die Ampel zeigt Rot, es ist aber weit und breit niemand zu sehen. Der Fahrer entschließt sich, bei Rot zu fahren. Als er 20 m vor der Kreuzung ist, kommt hinter einem parkenden Auto, einem Baum oder sonst einem Sichthindernis eine Person auf die Straße gerannt. (Im 7. Sinn wäre es eine Frau mit Kinderwagen.) Der Anhalteweg bei dieser Geschwindigkeit beträgt 27,5 m. Frau und Kind sind tot. :(

Jetzt stell Dir die gleiche Situation mit einem Fahrradfahrer vor!

...*vorstell*...

Und jetzt versetz Dich in die Lage des Gesetzgebers! Du sitzt jetzt nicht an Deinem Stammtisch, wo es Deinen autofahrenden Kumpanen den Blutdruck in die Höhe treibt, wenn sie darüber diskutieren, dass wieder ein Radfahrer bei Rot gefahren ist, während sie selber in ihren Blechkästen entnervt hatten warten müssen. Nein, Deine Aufgabe ist es, abzuwägen zwischen der Gefahr, die von etwas ausgeht, und den Maßnahmen, die helfen, dies zu verhindern. Dazu gehören auch Strafandrohungen bzw. Bußgelder. Wie würdest Du entscheiden? Wäre es für Dich das Gleiche, ob ein Pförtner besoffen zur Arbeit kommt oder ein Flugkapitän? Hast Du Dich mal gefragt, warum ein Gefahrgut-Transporteur öfter zum Gesundheitsprüfung muss als Oma Erna, die mit dem Rad die Brötchen vom Bäcker umme Ecke holt? Müssten doch nach StVZO alle gleich fit sein, um am Straßenverkehr teilzunehmen, oder?

Die meisten Fragen beantwortet übrigens der gesunde Menschenverstand! :p:winken:
 
Finde es schön, hier zu lesen, dass scheinbar viele andere MTBler, so wie ich auch, StVO-Spießer sind.

Ich glaube, das "Wieso macht der das? Darf der das? Ich mach das doch auch nicht!" ist etwas zutiefst Deutsches. Manchmal wäre ein wenig südländische Gelassenheit ganz angebracht.

Es frage sich doch jeder einmal selbst, wieviel Leute er kennt oder von wieviel Fällen er weiß, dass dritte Personen von rotfahrenden Radlern erheblich verletzt wurden oder ums Leben gekommen sind.
 
Ich denke es gilt immer noch gleiches Recht für alle, wo kommen wir denn hin wenn jeder macht was er will.

Was ich begrüßen würde waren Strafen in TagesSätzen, also ans Gehalt angepasst.
 
[...]
Es frage sich doch jeder einmal selbst, wieviel Leute er kennt oder von wieviel Fällen er weiß, dass dritte Personen von rotfahrenden Radlern erheblich verletzt wurden oder ums Leben gekommen sind.
Ich musste mal eine Vollbremsung machen, weil ein Fußgänger bei rot drauf los marschiert ist. Ein ungeübter Radler hätte sich dabei vielleicht das Genick gebrochen. (Und wenn der darüber hinaus keinen Helm aufgehabt hätte, wäre zusätzlich ein Atomkraftwerk explodiert.)

Eigentlich ist die ganze Regeltreue völlig nutzlos, solange sich die Leute nicht an die gleichen Regeln halten. Aber was in Jahrtausenden urbaner Evolution nicht erreicht wurde, wird wohl in meiner Lebenszeit auch Nix werden. :ka:
 
Wollte das nur mal gesagt haben. Mir gehen die ganzen Blindflug-Radler extrem auf den Senkel mit ihrem "ich bin alleine auf der Welt" Verhalten. Zum einen ruinieren sie den Ruf aller Radfahrer, zum anderen fahren sie mich hier regelmäßig am Fußweg fast über den Haufen oder kommen mir als Geisterradler entgegen.
Das Bild, das die Presse dann von diesen Honks zeichnet, suggeriert (für mich) jedoch immer unterschwellig Radlrambo="sportlicher Radler, auf Rennrad/Mountainbike, männlich zwischen 20 und 35". Meine Erfahrung geht da vollkommen in eine andere Richtung: männlich wie weiblich, bestenfalls Gelegenheitsradler auf alten Rostmühlen, Studenten aber deutlich häufiger Frauen ab 35 und Herren ab 40 aufwärts.
Genau, auf dieses Missverhältnis Ahndung des Rotlichtverstoßes versus Ahndung anderer Radlervergehen will ich ja mit diesem Thread aufmerksam machen.

Bei einer Ampel ohne Gelbphase wird ein Bußgeld für einen Rotlichtverstoß bei unter 1s Rotphase wohl in der Praxis kaum haltbar sein.
Doch solche Busgelder werden verhängt. Inwieweit das bei nem Einspruch aufrechterhalten wird ist ne andere Frage. Mittlerweile gibts anscheinend auch nen paar einschlägige Urteile mit Ergebnis kein Busgeld. Gab auch schon Fälle wo Radler wegen derartiger Rotlichtverstöße von Beamten vom Rad gerissen wurden.
 
@Pizzaplanet Du hast es immer noch nicht verstanden. Strafe proportional zum gesundheitlichen Schaden (ermittelt über unfallstatistische Auswertunge) ist auch eine Form von gleiches Recht für alle. Und hier IMHO die richtige. Bußgelder, die außerdem auch eine Gehaltskomponente beinhalten, müssen dem nicht wiedersprechen.
 
komische Sichtweise haben hier manche...

es ist doch ein Unterschied, wie oben einer schrieb, ob ein 40 Tonner LKW über eine rote Verkehrskreuzungsampel knallt oder ich als Radler Sonntagmorgens am Stadion die Bettelampel überfahre, wenn weit und breit keiner kommt.

is wieder das richtige Nebelkerzen-Stammtisch-Thema.

ich würde es viel mehr begrüßen, wenn umgekehrt das Bussgeld für den Kraftwagenverkehr bzgl. Radwegzuparker, Zu-Eng-Überholer und Abdränger drastisch erhöht würde.

gleiches gilt für Kraftfahrer, die Radfahrer schuldhaft abmähen. die sollten mal ein paar Monate aus dem Verkehr gezogen werden. in der City tragen die nämlich zu 75% die Schuld. der rotlichtverstoßende Radfahrer gefährdet idR nur sich selber.
 
Es wird eben nur problematisch, wenn jeder denkt, er könne Gesetze und Vorschriften nach seinem eigenen Maß brechen.
Woher kommen denn die ganzen Autofahrer, die meinen "ach 70 in der Stadt ist schon noch ok, hab ja alles im Blick". "30er Zone? Gerade keiner da, fahr ich halt fix mit 50 durch", "100 in der Baustelle? Wieso denn, ist doch so wenig Verkehr, 150 geht da schon".
Mich käst die Argumentation an, man könne ja selber gut bemessen, was gefährdend sei und was nicht, welche Regeln Sinn machen und welche nicht und man letztere deswegen getrost brechen könne.
Das höhlt die Basis eines sozialen Miteinanders aus.

Dass die Argumentation nun ganz sicher nicht auf das Beispiel des abzielt, dass ein Radler Sonntag morgens um 6, wenn alles noch schläft, über ne rote Ampel an einer leeren Kreuzung fährt, sollte klar sein. Das stört glaube ich weder mich noch sonst wen. Außerdem: um diese Zeit spring einem vermutlich eher selten ein Polizist in den Weg und brummt einem ein Bußgeld auf.
Wirklich relevant ist die Frage nach Bußgeldern und dem Sanktionieren von Verstößen doch faktisch eher in der Zeit, in der auch andere unterwegs sind und in der typischerweise die Kontrollen stattfinden.
 
Es wird eben nur problematisch, wenn jeder denkt, er könne Gesetze und Vorschriften nach seinem eigenen Maß brechen.
...

Dass die Argumentation nun ganz sicher nicht auf das Beispiel des abzielt, dass ein Radler Sonntag morgens um 6, wenn alles noch schläft, über ne rote Ampel an einer leeren Kreuzung fährt, sollte klar sein. ....

Ja was denn jetzt?
Dass die Argumentation nun ganz sicher nicht auf das Beispiel des abzielt, dass ein Radler Sonntag morgens um 6, wenn alles noch schläft, über ne rote Ampel an einer leeren Kreuzung fährt, sollte klar sein. Das stört glaube ich weder mich noch sonst wen.
Doch, mich, da ich um diese Uhrzeit immer mit überhöhter Geschwindigkeit über diese Kreuzung bretter, da ja keine Polizei unterwegs ist.
 
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