Betretungsverbot ehemal. Truppenübungsplatz Tennenlohe

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Re: Betretungsverbot ehemal. Truppenübungsplatz Tennenlohe
die sperrung gibt es schon lange, sie wurde scheinbar nur wieder aufgefrischt. gib dir mühe, dass du nicht erwischt wirst und alles ist gut.
 
na ja, so einfach von der Hand zuweisen ist das leider jetzt nicht mehr, ich habe mit dem DIMB Kontakt aufgenommen und diese sind gerade im Dialog mit den zuständigen Behörden.
 
stimmt, aber die Diskussion war in dem anderen Thread schon voll am Laufen, aber ja, richtig, das sind komplett unterschiedliche Dinge ...
 
Ich weiß grad nicht, ob der Link schon angeführt wurde, aber EIGENTLICH sind die Trails in Tennenlohe schon lange Tabu...

http://www.erlangen-hoechstadt.de/natur-artenschutz/naturschutzgebiete/tennenloher-forst.htmlhttp://www.erlangen-hoechstadt.de/natur-artenschutz/naturschutzgebiete/tennenloher-forst.html

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Naturschutzgebiet um einen ehemaligen Schießplatz handelt, in dem auch Sprengmunition verschossen wurde, besteht Lebensgefahr beim Verlassen der geschotterten Wege! Bitte bleiben Sie deshalb auf den befestigten Wegen. Das Wandern entlang des Pferdegatters ist gefahrlos möglich, da diese Bereiche entmunitioniert wurden. An drei Stellen am Zaun (nordwestliche Ecke, nordöstliche Ecke und nahe des Überstiegs) befinden sich Übersichtstafeln, auf denen man sich über die Wegeführung informieren kann. Ein Überstieg am „Kugelfangwall“ in der Mitte der Schießbahn erlaubt die Querung des Geheges. An vielen Stellen des Zaunes sind Informationstafeln zu interessanten Themen über das Gebiet angebracht.Das Radfahren auf den geschotterten, nicht-öffentlichen Wegen im Naturschutzgebiet ist möglich. Nicht zulässig ist das Radfahren auf den unbefestigten Pfaden entlang des Pferdegatters und im Gebiet.

Das ganze ist nur nie kontrolliert worden, oder?

Die Geschichte jetz mit Bußgeld aufzuziehen ist ne Ekelhafte Sache, die mich trotzdem nicht vom Biken in der Tennenlohe abbringen wird. Genauso wie ich glaube, dass sich Pilzsucher davon abbringen lassen werden.
 
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Der Unterschied ist, dass die Grenzen des Naturschutzgebietes sehr viel enger sind, als die Grenzen der aktuellen Bekanntmachung. Die Winterleite bei Kalchreuth war bisher nicht betroffen... jetzt kann man quasi das ganze Gebiet zwischen Erlangen, Tennenlohe, Weiher und Kalchreuth vergessen. Zusammen mit der angesprochenen Verschärfung am Rathsberg sieht es echt düster aus...

Zum Thema Bußgelder: Die gab es auch schon mit der alten Regelung "Naturschutzgebiet".

Generell stellt sich mir inzwischen immer mehr die Frage wieviel Zeit man eigentlich mit der Recherche nach Verordnungsänderungen verbringen muss, um mit gutem Gewissen biken zu können. Schilder sucht man oftmals vergeblich.
 
Generell stellt sich mir inzwischen immer mehr die Frage wieviel Zeit man eigentlich mit der Recherche nach Verordnungsänderungen verbringen muss, um mit gutem Gewissen biken zu können. Schilder sucht man oftmals vergeblich.
Genau das ärgert mich auch am meisten.
Das wäre ja genau so, als würde eine Stadt ihre Innenstadt als Fußgängerzone per Verordnung ausschreiben, stellt aber keine Schilder auf und sagt dann zu ihren Gästen:"Hätten sie sich besser vorher informiert", wenn die dann mit dem Auto reinfahren.
 
Es stehen doch überall am Rande des ehemaligen Truppenübungsplatzes diese Schilder:
landratsamt.jpg

Sie wurden 2010 aufgestellt. Das reicht nach meinem Laienverständnis zumindest aus, um im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Grundstückseigentümer aus der Haftung zu befreien. Die alte Regelung, die von 1994 bis 2014 galt, hatte im Prinzip den gleichen Inhalt, wie die neue. Die neue ist insofern eine Verschärfung, als sie die Bußgeldandrohung von 1000Euro enthält. Diese gilt aber für ALLE Waldbesucher, also auch Pilzesammler, Wanderer, Familien, die Naturdenkmäler besuchen, etc.

Wenn die Verantwortlichen weise sind, dann belassen sie es in dem Gebiet beim Status Quo, der seit Jahrzehnten funktioniert. Wenn sie anfingen, großflächig zu kontrollieren, würden sie nicht nur die Mountainbiker gegen sich aufbringen, sondern auch viele andere Waldbesucher.
 
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schlage folgende erweiterung der bekannten singletrailskala vor:

Grad -- Beschreibung -- Beispiel
v0 -- erlaubt -- keine MTB-Tour um ER bekannt ;-)
v1 -- verboten, Kontrolle unwahrscheinlich -- ?
v2 -- wie v1, mit Kontrollen ist zu rechnen -- Reichswald mit Wildpferdgehege
v3 -- wie v2, physische Wegsperren, auch heimtückisch angebacht, vorhanden -- Rathsberg
v4 -- wie v3, aber aktive Verfolgung z.B. mit Hunden oder motorisierten Fahrzeugen -- dem Vernehmen nach durchgeknallter Grenzbauer auf X-Alp-Strecke
v5 -- wie v4, mit Beschuss ist zu rechnen -- Reichswald zu Ami-Manöverzeiten, "Grünes Band" vor der Wende.
 
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schlage folgende erweiterung der bekannten singletrailskala vor:

Grad -- Beschreibung -- Beispiel
v0 -- erlaubt -- keine MTB-Tour um ER bekannt ;-)
v1 -- verboten, Kontrolle unwahrscheinlich -- Hetzlestour
v2 -- wie v1, physische Wegsperren, auch heimtückisch angebacht, vorhanden -- ?
v3 -- wie v2, mit kontrollen ist zu rechnen -- Rathsberg
v4 -- wie v3, aber aktive Verfolgung z.B. mit Hunden oder motorisierten Fahrzeugen -- dem Vernehmen nach durchgeknallter Grenzbauer auf X-Alp-Strecke
v5 -- wie v4, mit Beschuss ist zu rechnen -- Reichswald zu Ami-Manöverzeiten, "Grünes Band" vor der Wende.

;-) noch nicht ganz ausgereift. das Wildpferdgehege liegt zw v2 und v3...
Dieses Forum ist öffentllich. Hier lesen auch Verantwortliche aus dem Landratsamt mit :winken:
 
Du hast recht, da war nichts Geheimes dabei. Mea culpa!
Ich würde hier lediglich keine Vorschläge diskutieren, wie man Verbote unterläuft. Gegen eine informelle Einstufung von Trails ist sicher nichts einzuwenden. Ob das aber geschickt ist, alle Trails samt Einstufung zu veröffentlichen, bezweifle ich. Dann müssen sich Kontrolleure nämlich nur noch an die veröffentlichten Trails stellen und die Personalien einsammeln :ka:
An alle, die mit dem Vorgehen des Ladratsamtes nicht einverstanden sind: beschwert Euch!
Die Verbotsschilder um das Pferdegehege sind auch wegen Beschwerden von Fussgängern aufgehängt worden. Je mehr sich von uns per Brief zu Wort melden, desto mehr werden wir wahrgenommen.
 
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Ob das aber geschickt ist, alle Trails samt Einstufung zu veröffentlichen, bezweifle ich.
Natürlich nicht. So gaaanz ernstgemeint war diese Skalenerweiterung nun auch nicht ;-)
Obwohl es tatsächlich etwas traurig ist, dass mir keine v0-Tour einfiel. :ka:

Und ich gebe auch gerne hier nochmal den Hinweis, den das LRA mir gegeben hat, weiter: Verordnungsgeber für die NSG-Bestimmungen ist Ansbach.
 
Und ich gebe auch gerne hier nochmal den Hinweis, den das LRA mir gegeben hat, weiter: Verordnungsgeber für die NSG-Bestimmungen ist Ansbach.
Ich denke, daß die Regierung von Mittelfranken das NSG unter Einbeziehung ihrer untergeordneten Behörden erlassen hat. Insofern halte ich das Landratsamt ERH schon für den richtigen Ansprechpartner.
 
Es stehen doch überall am Rande des ehemaligen Truppenübungsplatzes diese Schilder:
landratsamt.jpg

Sie wurden 2010 aufgestellt. Das reicht nach meinem Laienverständnis zumindest aus, um im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Grundstückseigentümer aus der Haftung zu befreien. Die alte Regelung, die von 1994 bis 2014 galt, hatte im Prinzip den gleichen Inhalt, wie die neue. Die neue ist insofern eine Verschärfung, als sie die Bußgeldandrohung von 1000Euro enthält. Diese gilt aber für ALLE Waldbesucher, also auch Pilzesammler, Wanderer, Familien, die Naturdenkmäler besuchen, etc.

Wenn die Verantwortlichen weise sind, dann belassen sie es in dem Gebiet beim Status Quo, der seit Jahrzehnten funktioniert. Wenn sie anfingen, großflächig zu kontrollieren, würden sie nicht nur die Mountainbiker gegen sich aufbringen, sondern auch viele andere Waldbesucher.
Diese Schilder stehen an der Winterleite aber nicht rum. Meines Wissens ist dort auch nicht mit Altmunition zu rechnen. Trotzdem ist laut neuer Verordnung das Gebiet gesperrt. (inklusive mindestens einer NordicWalking-Strecke ;))
 
Nicht nur NordicWalking-Strecken, auch ehemals unbedenkliche, offizielle Wanderweg-Abschnitte sind jetzt plötzlich zur Gefahr geworden.
Hier kann man vergleichen: http://geoportal.bayern.de/bayernatlas/extended?lon=4432755.0&lat=5491610.0&zoom=9&base=910

Und die Verordnung kommt nun mal vom LRA, auch wenn das vielleicht irgendwie durch die höhere Naturschutz-Behörde eingeleitet wurde.
Find ich ziemlich schade, dass man jetzt mit dem Verweis auf Ansbach versucht gleich jeder Diskussion aus dem Weg zu gehen...
 
Ich habe eine Frage zur Verordnung des LRA ERL-H vom 13.3.2014. Nach dem ersten Lesen der Verodnung dachte ich, dass auf allen grünen Wegen die Nutzung (inkl. Biken) des Tennenloher Forsts erlaubt und auf allen schwarzen Wegen verboten ist. Nun war ich heute am Wildpferde-Gehege und dort sind eingangs beim Schutzwall und hinten nach den Sandsteinfelsen "Fahradfahren-verboten" Schilder angebracht. Der Weg runter zur Brücke und von dort weiter am Gehege lang ist allerdings in der Karte grün markiert. Was gilt nun? Die Verordnung oder die dort (von wem auch immer) angebrachten Verbotsschilder? Bedeutet "zum Betreten freigegeben" etwa es ist erlaubt dort zu Fuß unterwegs zu sein und sonst (MTB, Pferd, etc) nicht?

http://www.lra-erh.de/fileadmin/eigene_dateien/Service-Center/Amtsblatt/Amtsblätter_2014/ERH_Amtsblatt_11_2014.pdf
 
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Es gilt beides.
Die Verordnung gestattet generell erstmal die Benutzung der Wege ums Pferdegehege.
Die Schilder schränken das dann wieder entsprechend ein.
Also, drum rum laufen, ja. Radfahren, nein.

Schuld sind die Mountainbiker-from-hell, die, ohne Rücksicht auf ihre eigene Gesundheit, Spaziergänger wie Bowlingpins aus dem Weg schießen. ;-)
 
Meine Interpretation eines LRA Statements ist, das beschleunigte Biker die Fußgänger vom Weg (rund um das Pferdegehege) in das nicht ausreichend entmunitionierte Unterholz drängen und dadurch die Gefahr besteht, das sich alle in Schall und Rauch auflösen.

In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung und Einbahnregelung, natürlich auch für Fußgänger bzw. Jogger, Läufer, Walker, usw. zu erlassen. Denn wenn dann bitte logische und nach vollziehbare Einschränkungen. Denn ob der Fußgänger wegen eines anderen schnelleren Fußgänger sein Leben gefährdet oder wegen eines Radfahrers, ist doch egal.

Heute war am Aussichtsberg ein Rudel Ziegen neben den geschotterten Wegen unterwegs und in der nähe betrachteten Passanten die Tierchen. Wer schützt in diesem Zusammenhang die Passanten vor durch Ziegen zur Zündung gebrachte Materialien? und wie weit reicht die Verwüstung durch eine vom Pferd ausgelöste Detonation im Pferdegehege?

- und wer kümmert sich, das uns nicht der Himmel auf´m Kopp fällt? :ka:

Würde das LRA das Naherholungsgebiet im NSG mit Aussicht auf Pferdle aber ohne Radler wirklich ernst nehmen und ein mir vom "Wächter der Unteren Naturschutzbehörde" erklärte Grund für das Radfahrverbot auch nur ein wenig stimmen (angeblich ist der durch Befahrung verbrachte Sand für das empfindliche Ökosystem schlecht - nach dem Motto: Stollenreifen nein - Wanderstiefel ja)...

...na dann sollten das LRA viele Euro in die Hand nehmen und einen Bohlenweg mit Aussichtsplattformen rund um das Gehege bauen. Das Ganze natürlich derart, dass jegliche Befahrung praktisch unmöglich ist (bzw. keinen Spaß macht).
 
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