Mini Kamera mit langer Akkulaufzeit zur "Verkehrsüberwachung"

sharky

Si fiduciam
Registriert
14. Mai 2002
Reaktionspunkte
13.160
Ort
ausgewandert
hallo zusammen,

mit dem RR wird man ja leider häufiger von einigen rüpeln fast vom rad gerammt, weil die mit keinem halben meter abstand an einem vorbei fahren. neulich musste ich sogar in den grünstreifen flüchten, weil einer mit einem extrem breiten anhänger mich an einer verkehrsinsel überholt hat... es reicht!

ich hab beschlossen, mir eine kleine kamera unter den sattel zu montieren. das ding muss ja nicht all zu viel können. bilder in 1024x768 sind kein problem. stoßausgleich etc. brauch ich da ja weniger. solange man die kennzeichen erkennen kann und den nicht vorhandenen abstand zu mir, reicht ja

hat jemand tipps für eine solche kamera? in der bucht gibt es diverse angebote. aber da dürfte die akkulaufzeit nicht ausreichen. 3h sollten es schon sein. bin dankbar für jeden tipp.

im grunde würde auch eine mit bewegungsmelder statt video reichen, die eine bildserie schiesst, wenn was durch den bereich des bewegungsmelders fährt. sofern das überhaupt geht, wenn ich selbst in bewegung bin

bisher stehen die zur auswahl:
http://www.ebay.de/itm/350946877555?_trksid=p2055119.m1438.l2649&ssPageName=STRK:MEBIDX:IT

http://www.ebay.de/itm/221565657371?_trksid=p2055119.m1438.l2649&ssPageName=STRK:MEBIDX:IT
 
Es gibt da ne cam deren name mir grad nicht einfällt...ich sag es dir morgen...die hat ne sd karte und produziert tolle aufnahmen am moped und ist super klein.

Ich habe keine Signatur
 
hallo zusammen,

mit dem RR wird man ja leider häufiger von einigen rüpeln fast vom rad gerammt, weil die mit keinem halben meter abstand an einem vorbei fahren. neulich musste ich sogar in den grünstreifen flüchten, weil einer mit einem extrem breiten anhänger mich an einer verkehrsinsel überholt hat... es reicht!

ich hab beschlossen, mir eine kleine kamera unter den sattel zu montieren. das ding muss ja nicht all zu viel können. bilder in 1024x768 sind kein problem. stoßausgleich etc. brauch ich da ja weniger. solange man die kennzeichen erkennen kann und den nicht vorhandenen abstand zu mir, reicht ja

hat jemand tipps für eine solche kamera? in der bucht gibt es diverse angebote. aber da dürfte die akkulaufzeit nicht ausreichen. 3h sollten es schon sein. bin dankbar für jeden tipp.

im grunde würde auch eine mit bewegungsmelder statt video reichen, die eine bildserie schiesst, wenn was durch den bereich des bewegungsmelders fährt. sofern das überhaupt geht, wenn ich selbst in bewegung bin

bisher stehen die zur auswahl:
http://www.ebay.de/itm/350946877555?_trksid=p2055119.m1438.l2649&ssPageName=STRK:MEBIDX:IT

http://www.ebay.de/itm/221565657371?_trksid=p2055119.m1438.l2649&ssPageName=STRK:MEBIDX:IT

Schlechte Idee, kann sehr teuer werden, in Bayern bis zu 300000€. Rechtssicherheit ist bei Dashcams derzeit fürn Arsch.

BergBua
 
Etwas mehr als nur 60€ solltest du schon bereit sein zu investieren. Wenn du brauchbare Aufnahmen und eine praxistaugliche Akkulaufzeit erwartest.
Nur mal zum Vergleich, das günstigste Modell (Hero) des Marktführers GoPro kostet 130€ und der Akku reicht für gut zwei Stunden. Mit einer Powerbank (USB-Akku) kannst du diese um ein vielfacher erweitern.
http://de.shop.gopro.com/EMEA/cameras/hero/CHDHA-301.html

Wenn du es unaufällig haben willst, nimm dieses Rücklicht mit integrierter Kamera:
Fly6 - Cycling HD Camera and Tail-light Combo

Oder eine Kamera welche zwei Seiten aufzeichnet:
Spectacam is a dual video sports camera with WiFi capabilities for the sports enthusiast
 
Der BergBua hat recht, gab erst kürzlich ein Urteil dazu, dass die Aufnahmen vor Gericht nicht zugelassen werden.
Und stellst du die Aufnahmen ins Netz, droht die oben genannte Strafe.
 
Wenn es zu einem Unfall kommt ist es glaub ich immer besser Aufnahmen in der Rückhand zu haben.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...urteile-zu-den-kameras-in-autos-a-985717.html

Quelle:Spiegel.de schrieb:
Welche Urteile gab es bisher im Zusammenhang mit den Kameras?

Das Amtsgericht München (Az.: 343 C 4445/13) hatte zum Beispiel im vergangenen Jahr in einem Unfallprozess die Verwertung einer Videoaufzeichnung für zulässig erachtet, die durch einen Radfahrer selbst aufgenommen wurde.
 
Schlechte Idee, kann sehr teuer werden, in Bayern bis zu 300000€. Rechtssicherheit ist bei Dashcams derzeit fürn Arsch.
hast du da auch eine quelle dafür? Es fahren ja dutzendfach moppeds etc. durch die lande, wo die fahrer die gopro aufm helm haben. wieso soll das 300.000€ kosten? Kann mir doch keiner verbieten, meine ausfahrt auf video aufzunehmen? Wenn ich vom garten aus die straße filme, wäre es auch nichts sonderlich anderes. Gibt es da ein gerichtsurteil oder ist das hörensagen?



Wenn es zu einem Unfall kommt ist es glaub ich immer besser Aufnahmen in der Rückhand zu haben.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...urteile-zu-den-kameras-in-autos-a-985717.html
sehe ich auch so!
 
da stehts ja sogar im link von mountain screen:

Das Amtsgericht München (Az.: 343 C 4445/13) hatte zum Beispiel im vergangenen Jahr in einem Unfallprozess die Verwertung einer Videoaufzeichnung für zulässig erachtet, die durch einen Radfahrer selbst aufgenommen wurde.
 
naja, warum sollte man die aufnahmen machen, um sie nicht als beweismittel zu verwenden. soll man sie dann an die staatsanwaltschaft übergeben? das ganze möchte ich ja nur als absicherung und beweis für mich. was hätte ich von, das im www zu veröffentlichen?

mir reicht das:
Die illegal zustande gekommenen Filme könnten in aller Regel vor Gericht verwendet werden, macht Solmecke deutlich: "Geht es darum, den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen, werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen."
 
Recht hin oder her,
mir kommen manchmal auf dem täglichen Arbeitsweg auch solche Gedanken.
Die Kamera müsste vom Lenker nach hinten gerichtet sein, um den tatsächlichen Abstand besser einschätzen zu können. Außerdem sollte der Abstand von Sattelstütze bis linke Außenkannte "Hintern" bekannt sein.

Aber einfacher wär, einfach mal die horizontale Montage eines Positionsfähnchens für Kinderräder mit der richtigen Länge. Zur Erhöhung der erzieherischen Maßnahme kann am Ende der Stange, in Höhe der Scheinwerfer, eine kleine Stahlkugel installiert werden. :D
 
naja, warum sollte man die aufnahmen machen, um sie nicht als beweismittel zu verwenden. soll man sie dann an die staatsanwaltschaft übergeben?

Wenn du es genau für diesen Zweck einsetzt, ist die Dashcam illegal. Wenn du aber für private Zwecke deine Trainingsstrecke filmst, ist das erlaubt.

Bei größeren Unfällen braucht man die Aufnahme gar nicht der Polizei überreichen, die wird sie beschlagnahmen, wenn sie davon Kenntnis erlangt.
 
ich werde, so ich denn was passendes finde, meine nicht-zur-veröffentlichung-und-weitergabe-sonder-nur-als-gerichtsbeweis-angedachte kamera unter den sattel montieren. je nach winkel des objektivs eben leicht schräg oder nicht. das sollte ausreichen, um eine halterfeststellung machen zu können und den abstand zwischen fahrzeug und fahrrad. auf 20cm genau muss das ja nicht sein. wenn einer in 1m statt 1,50m vorbei fährt, ist das ja noch nicht schlimm. aber fälle, wo man fast touchiert wird, kann man auch so ablichten und nachweisen
 
Das Problem, wir sind die Schwachen :(
Ein kleiner Rückspiegel verhindert ev. einen Kontakt. Besonders bei Gegenverkehr auf schmaleren Straßen könnte man sich auch nach hinten orientieren und entsprechend reagieren. .....mehr in die Mitte fahren, Handzeichen, wegspringen....
 
polizei mal ausgeklammert: mehrere artikel bestätigen die verwendung vor gericht als beweismittel!?!

Ja und? Das Gericht entscheidet in Deutschland über die Zulassung als Beweismittel. Nur weil die Aufnahme nicht im Einklang mit dem Datenschutzrecht entstanden ist, bedeutet das nicht zwingend, dass sie als Beweismittel unzulässig sei.
 
Das sagt der ADAC dazu http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/Dashcam/
ADAC schrieb:
Das gilt auch für den Fall, dass ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei angezeigt und mit Videomitschnitten belegt werden soll. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen. Wer mit der Dashcam Verstöße anderer aufnehmen und zur Anzeige bringen will, verstößt gegen geltendes Recht.
Was nicht heisst, dass sie nicht vom Gericht verwendet werden duerfen:
ADAC schrieb:
Wenn mit einer im Fahrzeug montierten Kamera das Ziel verfolgt wird, einen Unfallhergang beweissicher zu dokumentieren, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, ist vor allem interessant, ob die Aufnahmen überhaupt in einen Prozess eingeführt werden können. Hierzu hat das AG München (Az.: 343 C 4445/13) am 06.06.2013 in einem Unfallprozess die Verwertung einer durch einen Radfahrer selbst aufgenommenen Videoaufzeichnung für zulässig erachtet. Eine andere Abteilung desselbe Gerichts hat allerdings in einem Hinweisbeschluss vom 13.08.2014 (Az: 345 C 5551/14) die Auffassung vertreten, dass Bestimmungen des Datenschutzes und des Kunsturhebergesetzes einer Verwertung entgegenstehen. Hier ist die Rechtslage also uneinheitlich.
 
Ich hab noch ein Bild gefunden aber finde keine Bezugsquelle
mini-camera-digital-camcorder-2-5inch-wireless.jpg


Wenn man zertrümmert im Graben liegt, ist eine Kamera auf alle Fälle ein Beweismittel, hoffe ich zumindest.
 
ich weiß nicht, wovon ihr ausgeht, wozu das ding sein soll. solang ich heil bleibe, und das bike auch, würde ich mit dem material sicher nicht zu polizei rennen und sagen "guck mal, sperr den ein". ich konnte auch schon 2x autofahrer stellen, die 1,5m mit 1,5cm verwechselten. wenn da plötzlich ein aufgebrachter hüne neben dem auto steht und durch die offene scheibe in die verbale konfrontation geht, geht denen meistens mehr die düse als mir beim engen überholmanöver. nur wenn´s mal wirklich kapitale schäden gibt, schadet so ein mitschnitt sicher nicht

was praktisch wäre, wäre sicher auch eine art blackbox cam mit bewegungsmelder, die z.B. 15min filmt und alles was älter ist löscht. dann wären zumindest die datenschutzfuzzis etwas mundtot gemacht, die jedem ja zu unterstellen scheinen, dass er eigenmächtig den totalen überwachungsstaat ausruft

so ganz eingängig ist mir die deutsche rechtsprechung aber nicht. wenn jemand seine fahrten aufzeichnet, die aufzeichnungen aber nicht nutzt um sie zu veröffentlichen sondern um offensichtliche vergehen zu dokumentieren sollte sowas nicht verboten sein. schon garnicht, wenn es der sicherheit von menschen dient. mit der gängigen praxis deckt und schützt man doch nur rowdies, raser und rüpel im verkehr!
 
Zurück
Oben Unten