In der alten Baugenehmigung wird ausdrücklich von einem Abstellplatz mit fünf Autostellplätzen gesprochen. Da ist die Nutzung als Fahrrad, Rasenmäher, alter Krempel usw. Lagerplatz explizit vorgesehen.
Wenn ich geschickt kleinere Autos parken würde - könnte ich sogar sechs Wagen einstellen. Ursprünglich hat mein Großonkel da Amischlitten geparkt, entsprechend großzügig ist der Anbau geschnitten
Da ich mein Gewerbe (Firma) im Haus habe wurde die Sache sehr streng kontrolliert - wegen den Fahrrädern hat sich niemand vom Bauamt beschwert. Eher wurde der nicht ausreichend große Oelabscheider und eine fehlende Lüftung im Lagerbereich bemängelt.
Fahrradstellplätze in vermieteten Wohnungen sind ein steter Quell für Ärgernisse jeglicher Art.
Wie oft wird der Platz zweckentfremdet mit Kinderwägen, Einkaufstrolleys und Freizeitmaterialien (Pavillion, Zelt, Grillgeräte usw.): wenn dann die Feuerwehr ne Begutachtung durchführt dürfen die Sachen wieder in die Kellerabteile verfrachtet werden: bereits nach wenigen Tagen steht der Krempel wieder im Fahrradkeller.
Hinweise bzw. schriftliche Vermerke werden geflissentlich ignoriert oder mit nem unverschämten Gegenschreiben ("wir haben das schon immer so gemacht, warum sollen wir unsere XYZ Sachen jetzt im Kellerabteil verstauen...") beantwortet.
Ich bin da entspannt und weise ein paar Mal auf die Nutzung als Radlkeller hin - wenn das nicht wirkt werden die Schließzylinder ausgetauscht in der Kellertüre und dann bekommen nur noch die Personen einen Schlüssel die tatsächlich ein Rad darin abstellen wollen. Andere Sachen will ich da nicht sehen - gutes Licht, einbruchsichere Fenster und solide Türen mit hochwertigen Beschlägen sind mein Beitrag für die Sicherung der Radlerkeller. Mittlerweile vermiete ich bevorzugt an Menschen die Verständnis für Radler haben - oder selbst aktive Radler sind.
Und in einem Haus ist der Obermotzer irgendwann ausgezogen
SEHR zur Erleichterung der anderen Mieter.