Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

Du blickst es immer noch nicht:
Sie haben V o r f a h r t


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vs.
Verkehrszeichen-Vorschriftzeichen-Getrennter-Gehweg-Radweg.gif


vs.
Verkehrszeichen-Vorschriftzeichen-Radweg.gif

bemerkenswert, das Du gleich Nazivokabular benutzt, wenn es um Einschränkung Deiner Interessen geht
 

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
bemerkenswert, das Du gleich Nazivokabular benutzt, wenn es um Einschränkung Deiner Interessen geht

Hehe, das funktioniert immer [emoji6]

Meine Interessen werden aber nicht eingeschränkt, da ich für Wanderer prinzipiell anhalte.


Und? Der bessere Text liest sich wie?

Gute Frage, vielleicht ein, es wird gebeten dem Fusgänger Vorrang zu gewähren. Mich stört eben der Befehlston.
Bzw. ist dies ein Weg den ich schon über 30jahre nutze. Mit Rad und auch zu Fuß. Auch meine Eltern und Großeltern sind oder waren hier schon unterwegs und jetzt bekomme ich vorgeschrieben wie ich mich hier zu verhalten habe?
Wer gibt den dem Schilderverfasser das Recht über diesen Weg zu bestimmen? Ist dieser das Gesetz? Oder ist das Schild evtl. sogar illegal?

Btw. Du bist ja Radwanderer, da muss ich als Spaziergänger ja dir Platz machen. [emoji23]
 
Naja, dem schwächeren "Verkehrsteilnehmer" sollte schon Vorrang gewährt werden...

So habe ich das auch immer intepretiert.

Heute im schönen Sensental bei Deisem meinte uns ein Jäger auf der anderen Bergflanke NewK und mir erklären zu müssen, das nachts im Wald fahren verboten sei, weil Naturschutzgebiet. Auf meine Frage, wo das denn stehe, ist er nur ausgewichen, ebenso auf die Frage, ob das auch für Wanderer gelte. "Blablabla könnt ihr alles nachlesen" "Wo denn,im Landesforstgesetz?" "Macht das ihr wegkommt!", Er wurde dann noch beleidigender und ist weiterhin jeder Frage ausgewichen.

Hätte ja auch einfach freundlich fragen können, ob wir nicht umdrehen und nen anderen Weg nehmen können....
 

danke fürs ablichten. ist aber seitens der rheinpfalz gekürzt worden.
Schee gschriwwe, Markus :daumen: Kommt auch trotz der Kürzungen noch rüber, was du sagen woltest, denke ich. Und man sieht ja zumindest, wo die Kürzungen vorgenommen wurden. So viel Korrektheit bei der Arbeit schockiert mich bei der Rheinpfalz regelrecht... (Dreckslaade!!)


In meinen Augen bestärkt die Aussage "Wandere haben Vorrang" genau die Ansicht des typischen PWV-Heinzel. Nämlich, dass er an oberster Stelle der Waldnutzerrangordnung steht. (Wobei seiner Ansicht nach Mountainbikes sowieso nichts in seinem Wald verloren haben)
Ich verstehe schon auf was das Schild hinaus will. Finde aber, es ist so extrem schlecht ausgedrückt. Wenn man sich schon die Mühe macht und ne Menge Kohle für unnötige (weil "gegenseitige!" Rücksichtsnahme eigentlich selbstverständlich sein sollte) Schilder ausgibt, müsste man auch genau überlegen, was man darauf schreibt.
Ich kann verstehen, was dich an dem Schild stört. Ist mir auch direkt aufgestoßen. So bestärkt es die Fußgänger, die bis Oberkante Unterlippe mit schwachsinnigen Vorurteilen vollgestopft sind, in ihrer Auffassung des vorherschenden Machtgefälles (das Wort "Rang" steckt da ja explizit drin), also dass ein Radfahrer nichts auf dem Weg zu suchen hat, wenn er gerade dort zugegen ist. Als Resultat kann ich mir sehr gut vorstellen, wie auf ein freundliches "Hallo! Darf ich bitte vorbei?" ein patziges "Leck mich am Arsch, ich hab Vorrang!" zurück kommt. Wie immer - nur von den paar wenigen Idioten, aber gerade die muss man nicht noch bestärken. So korrekt die Formulierung inhaltlich auch ist (da haben Oli und Kelme schon recht) - das hätte man anders formulieren können, eher sogar sollen. Einfach die Überschrift in die letzte Zeile schieben, ein "Bitte um" davor setzen und den fraglichen Satz weglassen. Wäre inhaltlich nicht weniger korrekt und der fade Beigeschmack wäre weg...
PS: wo steht das Schild eigentlich?
 
Da das Schild (bisher) nur an den Einstiegen zu ein paar langweiligen Singletrails des MTB-Parks-Pfälzerwald angebracht ist und auch von mir angebracht wurde, ist es für die hier vertretenen Biker eh nicht relevant. War doch so, oder? ;)
Also ich wollte ja auf den neuen MTB-Park Routen mal ein bisschen an meiner Trail-Kenntniss westlich der bekannten Pfade arbeiten...! ;)
 
Wer gibt den dem Schilderverfasser das Recht über diesen Weg zu bestimmen? Ist dieser das Gesetz? Oder ist das Schild evtl. sogar illegal?

Wohl ein klassisches Beispiel von "das Gegenteil von gut ist gut gemeint"! :D

Das "Schild" ist nicht amtlich - und daher: irrelevant! Daher auch nicht einmal "illegal"; höchstens wegen der evtl. nicht genehmigten Anbringung an einem Baum. Die Grundaussage des "Schilds" (da fehlen mind. noch Saarländisch, Niederländisch, Russisch und Chinesisch...) :D gibt ja nur wieder, was eigentlich der geltenden Rechtslage entspricht, d. h. die verpflichtende Rücksichtnahme des Radfahrers gegenüber dem Fußgänger. Den Ausdruck "Vorrang" hätte ich aber auch nicht unbedingt gewählt, da er wie du durchaus richtig anmerkst, den Wanderer auf eine "höhere Stufe" in Sachen generellem Benutzungsrecht stellt bzw. dessen Vorurteile bestärken kann.

Auf solche Schilder würde ich generell verzichten - weil es ja überall zu mehr oder weniger "unheimlichen Begegnungen" kommen kann. Da wird ggf. dann auch wieder der Eindruck erweckt, "anderswo" würden einem dann keine Radler begegnen, weil es da ja verboten sei...
 
So habe ich das auch immer intepretiert.

Heute im schönen Sensental bei Deisem meinte uns ein Jäger auf der anderen Bergflanke NewK und mir erklären zu müssen, das nachts im Wald fahren verboten sei, weil Naturschutzgebiet. Auf meine Frage, wo das denn stehe, ist er nur ausgewichen, ebenso auf die Frage, ob das auch für Wanderer gelte. "Blablabla könnt ihr alles nachlesen" "Wo denn,im Landesforstgesetz?" "Macht das ihr wegkommt!", Er wurde dann noch beleidigender und ist weiterhin jeder Frage ausgewichen.

Hätte ja auch einfach freundlich fragen können, ob wir nicht umdrehen und nen anderen Weg nehmen können....
Frage von uns, wo man das denn nachlesen könnte - Antwort von der anderen Talseite: "Mit euch Idiote diskutier´ ich net! Mach´n dass ´ner fortkommen!"

:daumen:
 
Das Landeswaldgesetz kennt keinen Passus, der das grundsätzliche Betretungsrecht auf die Tagstunden einschränkt. Seitens des Forstes und der Jägerschaft "wird darum gebeten" der Wald mit Einbruch der Dämmerung zu verlassen, aber das ist keine bindende Vorschrift. Von daher wäre der Ansatz "Lasst uns vernünftig über eine andere mögliche Route reden." der bessere Weg gewesen.
 
Das Landeswaldgesetz kennt keinen Passus, der das grundsätzliche Betretungsrecht auf die Tagstunden einschränkt. Seitens des Forstes und der Jägerschaft "wird darum gebeten" der Wald mit Einbruch der Dämmerung zu verlassen, aber das ist keine bindende Vorschrift. Von daher wäre der Ansatz "Lasst uns vernünftig über eine andere mögliche Route reden." der bessere Weg gewesen.

Er hätte ja einfach sagen können, wo er jagen will, wir hätten das Gebiet weiträumig umfahren (haben wir ja im Endeffekt auch), aber erst beleidigend zu werden und dann was von nicht bestehenden Verboten zu erzählen ist halt keine feine Art. Prinzipiell hab ich ja Interesse daran, das der Jagdschutz aktiv ein paar Schweine schießt, sind nach wie vor viele zu viele im Wingert unnerwegs. Aber der Ton macht halt die Musik.

Lustigerweise sind einige Minuten später 2 weitere MTBler direkt in sein Gebiet gefahren, aber die haben unsere Warnung einfach nicht gehört. :D
 
Auch hier wieder: Das Gegenteil von gut ist... ;)

Der Pfälzer Wald biete hervorragende Potentiale für Fahrradfahrer

Das Ding heißt Pfälzerwald, lieber Lokalpolitiker... Auch wenn in den Hochzeiten des Deppenleerzeichens der Kampf dagegen sinnlos erscheint. "Pfälzerwald" in einem Rutsch bedeutet, dass der Wald allen Pfälzern / Menschen gehört. Und darin könnte schon die Lösung liegen, wenn jeder einfach da auf seinen ganz eigenen Pfaden und Wegen rumfährt, wo er es möchte. Stattdessen kommt wieder die Lenkungs- und Regelungswut durch:

Die Nutzung des Waldes und von Wanderwegen durch Fahrradfahrer sei in Rheinland-Pfalz nicht gestattet. Dies führe – neben der potentiellen Gefährdung der zahlreichen Wanderer – zu einer Situation der „Illegalität“ der Mountainbiker in Neustadt, berichtet Bender. “Leider hat die Stadtspitze die Potentiale dieser Sportart bisher nicht erkannt und im Vergleich zu den Nachbargemeinden keine Aktivitäten unternommen, durch ein geeignetes Konzept den Bikern ein attraktives Angebot zu machen. (...) muss ein Besucherlenkungskonzeptes bestehen

Das "attraktive Angebot" (also irgendwelche überflüssige Schilder an Bäumen) - der Pfälzerwald - ist bereits da. Mehr bräuchte es eigentlich nicht. Besonders auch dann, wenn z. B. ein Lokalpolitiker lieber nicht die Ammenmärchen nachbeten würde, Radfahrer seien "illegal", weil sie gesetzlich nicht definierte "Wanderwege" benutzen würden - und dadurch Wanderer potenziell gefährden würden. Aber Nein - der setzt noch ne Schippe drauf und behauptet gleich, Radfahrern sei die Nutzung des Waldes generell verboten... :rolleyes:

Und NEIN, es braucht kein "Besucherlenkungskonzept" - weil ich da fahren will, wo ich möchte. Und mir dann auch keine Vorwürfe anhören will, ich solle doch gefälligst auf den Strecken oder in den "Reservaten" rumfahren, die irgendwelche Bürokraten in der Amtsstube für mich ausgewählt haben! Ich frage mich, warum in dem Zusammenhang so selten das Thema "Radwege" (inkl. Benutzungspflicht) zur Sprache kommt? Denn da greifen die gleichen Prinzipien (inkl. "sozialer Kontrolle" von Seiten einiger "die-Straße-gehört-mir"-Blechdosenpiloten)... Seit Wochen ärgere ich mich persönlich da wegen eines Paradebeispiels an illegal beschildertem "Radweg" mit so einem Beamten in der Kreisverwaltung rum...
 
Auch hier wieder: Das Gegenteil von gut ist... ;)



Das Ding heißt Pfälzerwald, lieber Lokalpolitiker... Auch wenn in den Hochzeiten des Deppenleerzeichens der Kampf dagegen sinnlos erscheint. "Pfälzerwald" in einem Rutsch bedeutet, dass der Wald allen Pfälzern / Menschen gehört. Und darin könnte schon die Lösung liegen, wenn jeder einfach da auf seinen ganz eigenen Pfaden und Wegen rumfährt, wo er es möchte. Stattdessen kommt wieder die Lenkungs- und Regelungswut durch:



Das "attraktive Angebot" (also irgendwelche überflüssige Schilder an Bäumen) - der Pfälzerwald - ist bereits da. Mehr bräuchte es eigentlich nicht. Besonders auch dann, wenn z. B. ein Lokalpolitiker lieber nicht die Ammenmärchen nachbeten würde, Radfahrer seien "illegal", weil sie gesetzlich nicht definierte "Wanderwege" benutzen würden - und dadurch Wanderer potenziell gefährden würden. Aber Nein - der setzt noch ne Schippe drauf und behauptet gleich, Radfahrern sei die Nutzung des Waldes generell verboten... :rolleyes:

Und NEIN, es braucht kein "Besucherlenkungskonzept" - weil ich da fahren will, wo ich möchte. Und mir dann auch keine Vorwürfe anhören will, ich solle doch gefälligst auf den Strecken oder in den "Reservaten" rumfahren, die irgendwelche Bürokraten in der Amtsstube für mich ausgewählt haben! Ich frage mich, warum in dem Zusammenhang so selten das Thema "Radwege" (inkl. Benutzungspflicht) zur Sprache kommt? Denn da greifen die gleichen Prinzipien (inkl. "sozialer Kontrolle" von Seiten einiger "die-Straße-gehört-mir"-Blechdosenpiloten)... Seit Wochen ärgere ich mich persönlich da wegen eines Paradebeispiels an illegal beschildertem "Radweg" mit so einem Beamten in der Kreisverwaltung rum...

ach komm, der ist doch sozial für wanderer, politisch für neustadt und ein de.. für biker. nach dem motto, die sollen da fahren wo wir es wollen, basta
 
Was für eine Frechigkeit! „Mountainbike-Fahrer sind sportlich interessierte und wirtschaftlich solvente Menschen, die als gehobenes Klientel ganz hervorragend zu Neustadt passen."

Ich bin weiterhin fauler Assi und möchte auch als solcher wahrgenommen werden! Nieder mit der Bourgeoisie!
 
Was für eine Frechigkeit! „Mountainbike-Fahrer sind sportlich interessierte und wirtschaftlich solvente Menschen, die als gehobenes Klientel ganz hervorragend zu Neustadt passen."

Ich bin weiterhin fauler Assi und möchte auch als solcher wahrgenommen werden! Nieder mit der Bourgeoisie!

ach was, die wollen doch alle nur unsere kohle, mehr nicht:lol::lol:
 
...was ein Schwätzer...Kohle soll dagelassen werden, aber bitte nur da, wo es genehm ist. Und immer bitteschön auf die Wanderer aufpassen, weil die nicht ganz so solvent sind und daher nicht überfahren werden dürfen. Sonst können die ihre Groschen nicht mehr in den PWV Hütten ausgeben, oder wie? Und wenn man als rücksichtloser MTB'ler dann auch noch den Waldi zwischen den Stöllen rauspuhlen muss, ist es auch mit der Hundesteuer vorbei.....
Also, mal im Ernst. Im Ansatz ist ja der Gedanke eines runden Tisches schonmal o.k., aber das dann doch letztendlich der schnöde Mammon, von einem SPD'ler wohlgemerkt, durchschlägt hat eine gewisse Ironie.
 
Hat da etwa ne Elwetritsche ein Stück von diesem köstlichen "Schild" abgeknabbert? :D

Inhaltlich nix Neues, die Forstbehörde äußert einmal mehr ihre bekannte "Meinung" / anzuzweifelnde Rechtsauffassung, um Wanderer und andere Waldnutzer gegen MTB'er aufzuwiegeln. Deutlich wird auch die Strategie, MTB'er allgemein über das Konstrukt "MTB-Park" auf willkürlich, "behördlich" festgelegte, "genehmigte" Routen zu fixieren. Doch anstatt da mal ein eindeutiges Verkehrszeichen hinzustellen, muss es wieder ein Stück laminiertes DIN-A4-Papier richten... :rolleyes: Wehret dem Präzedenzfall - denn gegen das Schild könnte man ja klagen...!

§ 22 (3) LWaldG: Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden.

Für den letzten Anführungsstrich gibt es im Waldgesetz eigentlich keine wirkliche Grundlage, das Streckennetz des "Mountainbikeparks" ist lediglich ein touristisches Konzept - und kein eigenes "Wegesystem" im gesetzgeberischen Sinne. Es kann in dieser Hinsicht keine willkürlich freigegebenen "Pfade" geben - bzw. widerspricht man dort der eigenen (eng gefassten) Rechtsauffassung - entweder, es ist verboten, auf Pfaden zu fahren - oder nicht! So könnte sich (theoretisch) z. B. ein Wanderer vor Gericht dagegen wehren, dass ein bestimmter Pfad per MTB-Park "freigegeben" wurde. Ein (nichtamtliches) MTB-Park-Schild kann da rechtlich also eigentlich keinen Unterschied machen!

Die gegenwärtige Regelung besagt, dass grundsätzlich jeder "Waldbesitzer" das Radfahren auf "seinen" Pfaden und "Wegen" gestatten kann; es gibt im Kontext BEIDER Halbsätze nach meiner Lesart kein generelles "Verbot" - und ohne Kenntlichmachung des Gegenteils kann der MTB'er davon ausgehen, es sei gestattet! Wenn dann ein Forstamt so einen formlosen "Wisch" in die Pampa hängt, bliebe noch zu klären, ob es sich bei dem Pfad / Gebiet überhaupt um Wald im Landes- oder Gemeindeeigentum handelt.

Von der albernen Frage, was denn ein "Pfad" oder "Wanderweg" nun genau sein soll mal ganz abgesehen... Auch davon, warum eigentlich ein Hunderte Kilo schwerer Trampelgaul mit einem Radfahrer in einen Topf geschmissen wird...!?
 
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