Bikemarkt: Rückabwicklung eines Kaufs

iRider

Rettet die Rinne!
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Hallo,

habe eine Frage an die Rechtsexperten hier.
Wenn ein im Bikemarkt gekauftes Rad nicht der Beschreibung entspricht, sagen wir mal als gebraucht deklariert war aber einen gebrochenen Rahmen hat, wie läuft das mit der Rückabwicklung?

Bekommt man erst das Geld vom Verkäufer zurück und schickt dann das Rad retour oder muss man erst das Rad zurückschicken und bekommt dann das Geld?

Wer zahlt die Rücktransportkosten?

Kann der Verkäufer sich weigern Transportkosten zu zahlen (auch vom Versand beim Kauf)?

Was machen wenn der Verkäufer uneinsichtig ist?

Danke
 
Der Bikemarkt ist nur eine Plattform für Käufer und Verkäufer. Streitereien müssen beide Seiten auf eigene Rechnung klären.

Rechtsberatung darf hier im übrigen keiner leisten.

Ein Stichwort für dich wäre jedoch "Gewährleistung" nach BGB.

Diese kann ein privater Verkäufer jedoch ausschließen.

Ein Screenshot der Anzeige wäre hilfreich.

Und etwas konkretere Angaben, was ist der Schaden und inwieweit ist der VK "uneinsichtig"?

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Musterlösung gibt es dafür nicht. Wenn der Mangel vorsätzlich verschwiegen wurde, ist der Fall klar. Dann handelt es sich womöglich um arglistige Täuschung und du kannst alle Kosten zurückverlangen, so dass du so gestellt wärst als hätte es den Vertrag nie gegeben. Aber beweise das mal!
Mögliche Fallstricke:
  • Was, wenn der Verkäufer behauptet, der Rahmen sei erst bei dir gebrochen?
  • Kannst du beweisen, dass der Rahmenbruch schon beim Verkäufer vorlag?
  • Was, wenn du dein Geld erst bekommst, nachdem du das Rad zurück geschickt hast?
  • Was, wenn der Verkäufer daraufhin behauptet, dass der Rahmen in viel schlechterem Zustand zurückgeschickt wurde?
  • Was, wenn der Verkäufer sich einfach gar nicht mehr meldet?
Am einfachsten ist es, du suchst eine gütliche Einigung. Um welchen Betrag geht es denn? Ich halte es immer so: Beim Kauf von Privat muss man grundsätzlich mit allem - auch dem schlimmsten - rechnen. Ein Totalverlust gehört dazu und wird deshalb eingepreist. Allein dadurch zahle ich bei teuren Teilen nur noch die Hälfte der UVP. Und ab 300€ hole ich die Sachen persönlich ab oder kaufe eben nicht. Das Risiko bei Versandgeschäften und großen Beträgen gehe ich nur ein, wenn ich es finanziell verkraften könnte, das Geld komplett abzuschreiben.
 
Danke für die Antworten. Ich weiss ich kann keine Rechtsberatung bekommen, aber oft werden ja ähnliche Fälle hier geschildert. Deshalb suche ich nach Beispielen
Ich habe absichtlich nicht die Sache im Detail geschildert da ich einer gütlichen Einigung will. Wir ware uns sogar einig, nur will er das Rad bevor er das Geld rücküberweist und will die Transportkosten nicht übernehmen. Da er wegen der Rückabwicklung sehr uneinsichtig war habe ich allerdings Bedenken er schickt nicht den kompletten Betrag.

Ich persönlich sehe es als arglistige Täuschung da u.A. der Rahmen an zwei Stellen gebrochen war, die Gabel Laufspuren auf den Standrohren hat und eine 10-fach statt wie angepriesen 11-fach Schaltung verbaut war. Trotz meiner expliziten Nachfrage bei der Verkaufsverhandlung wurde dies nicht erwähnt. Ich habe zu seinen Gunsten angenommen er hat es wirklich nicht absichtlich gemacht da er am Anfang auch kooperativ war. Nachdem es aber für mich ersichtlich wurde dass ich auch nach allen Bemühungen am Ende kein fahrfertiges Rad habe habe ich um die Rückabwicklung gebeten, was er nur ungern wollte.

Zu den Fragen:
  • Was, wenn der Verkäufer behauptet, der Rahmen sei erst bei dir gebrochen?
Ist per Foto dokumentiert sobald ich das Rad hatte.
  • Kannst du beweisen, dass der Rahmenbruch schon beim Verkäufer vorlag?
Seinen Angaben zu folge hat er es sogar bei einem Händler/Importeur checken lassen die es als unbedenklich bewertet haben. Fotos direkt an den Hersteller habe es aber als Riss bestätigt
  • Was, wenn du dein Geld erst bekommst, nachdem du das Rad zurück geschickt hast?
Das war ja genau meine Frage. Wenn man kauft bezahlt man erst und bekommt dann die Ware. Wieso soll es hier anders sein? Und ich will nicht das Geld und das Rad aus der Hand geben, obwohl das Rad bei weitem nicht das wert ist was ich bezahlt habe.
  • Was, wenn der Verkäufer daraufhin behauptet, dass der Rahmen in viel schlechterem Zustand zurückgeschickt wurde?
Da ich es nicht gefahren bin denke ich hat er schlechte Karten. Auch habe ich beim säubern der Rades den zweiten Riss gefunden und beim Service der Gabel die Laufspuren. Also ist das Rad eher in besserem als schlechterem Zustand.
  • Was, wenn der Verkäufer sich einfach gar nicht mehr meldet?
Meine Idee dazu geht in Richtung Anzeige. Denn damit würde er ja bestätigen dass es Absicht war.
 
Hinfahren, Rahmen zurückgeben, Kohle einstecken ist keine Option?

Fahrtkosten und Portokosten als Lehrgeld abschreiben und keine Kompromisse bezüglich Versand und Überweisung eingehen, wäre das was ich jetzt machen würde.


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Du musst beweisen können, dass der Schaden schon bei Lieferung bestand, dann kannst du Nacherfüllung durch entweder Reparatur oder Lieferung einer nicht defekten Ware verlangen. Erst wenn dies dem Verkäufer nicht möglich ist kannst du vom Kauf zurücktreten. Dir entstandene weitere Schäden gehen zu Lasten des Verkäufers.
Wer zuerst schicken muss ist nicht geregelt, da anderweitig rechtlich geregelt.

Willst du weitere Probleme vermeiden fahr wie oben geschehen geschrieben hin, auf deine Kosten oder einigt euch auf anteilige Übernahme.

So wäre zumindest meine Vorstellung vom Fall.
 
Bitte das Verzapfen von Unsinn einstellen.
Dann kannst Du aber das Forum komplett zusperren :lol:

Ansonsten sollte man diese Privat-Verkauferei wirklich auf den Level 'Bei mir nimmts nur Platz weg, bin froh noch ein paar Euro dafuer zu bekommen' vs 'Ich bin froh guenstig an ein brauchbares Teil zu kommen' beschraenken.

Bei 'Ich will was Neuwertiges zum halben Preis' vs 'Ich hab schon wieder was Neueres und will das Alte zu moeglichst viel Geld machen' gibt es immer wieder Stress ... schon hunderte Male gehoert / gelesen ...
 
....
Zu den Fragen:
  • Was, wenn der Verkäufer behauptet, der Rahmen sei erst bei dir gebrochen?
Ist per Foto dokumentiert sobald ich das Rad hatte.
Sagst du, Zeugen?
  • Kannst du beweisen, dass der Rahmenbruch schon beim Verkäufer vorlag?
Seinen Angaben zu folge hat er es sogar bei einem Händler/Importeur checken lassen die es als unbedenklich bewertet haben. Fotos direkt an den Hersteller habe es aber als Riss bestätigt
Und wenn er nun eine schriftliche Bestätigung des Händlers vorlegen kann das der Rahmen intakt war?
  • Was, wenn du dein Geld erst bekommst, nachdem du das Rad zurück geschickt hast?
Das war ja genau meine Frage. Wenn man kauft bezahlt man erst und bekommt dann die Ware. Wieso soll es hier anders sein? Und ich will nicht das Geld und das Rad aus der Hand geben, obwohl das Rad bei weitem nicht das wert ist was ich bezahlt habe.
  • Was, wenn der Verkäufer daraufhin behauptet, dass der Rahmen in viel schlechterem Zustand zurückgeschickt wurde?
Da ich es nicht gefahren bin denke ich hat er schlechte Karten. Auch habe ich beim säubern der Rades den zweiten Riss gefunden und beim Service der Gabel die Laufspuren. Also ist das Rad eher in besserem als schlechterem Zustand.
Sagst du, Zeugen?
  • Was, wenn der Verkäufer sich einfach gar nicht mehr meldet?
Meine Idee dazu geht in Richtung Anzeige. Denn damit würde er ja bestätigen dass es Absicht war.
Ich habe mal bei der einen und anderen Aussage etwas drunter geschrieben. Das ist die Sache mit Aussage gegen Aussage.
Der VK sagt, der Rahmen hatte keinen Riss, du glaubst diese Aussage nicht.
Du sagst, du hast das Rad nicht gefahren und sofort bei der Annahme des Paketes Fotos gemacht und der VK glaubt diese Aussage nicht.
Du hast das Rad gründlich gereinigt und einen Gabelservice gemacht, da könnte der VK doch auf den Gedanken kommen, dass du deine Gebrauchsspuren entfernt hast. Nur mal so als Denkhilfe.
 
Ich habe mal bei der einen und anderen Aussage etwas drunter geschrieben. Das ist die Sache mit Aussage gegen Aussage.
Der VK sagt, der Rahmen hatte keinen Riss, du glaubst diese Aussage nicht.
Du sagst, du hast das Rad nicht gefahren und sofort bei der Annahme des Paketes Fotos gemacht und der VK glaubt diese Aussage nicht.
Du hast das Rad gründlich gereinigt und einen Gabelservice gemacht, da könnte der VK doch auf den Gedanken kommen, dass du deine Gebrauchsspuren entfernt hast. Nur mal so als Denkhilfe.

Ich seh Deine Punkte. Wie gesagt, ich will ja ein gütliche Einigung, bin aber nicht bereit ihm das Rad zu schicken und nur darauf zu hoffen ich bekomme das Geld wieder.
Ist leider zu weit weg um hinzufahren (Ausland).
 
Dann wirds wohl auf eine Lösung unter Mithilfe von Dritten hinauslaufen, wenn ihr euch nicht einigen könnt.
 
Ich habe absichtlich nicht die Sache im Detail geschildert da ich einer gütlichen Einigung will. Wir ware uns sogar einig, nur will er das Rad bevor er das Geld rücküberweist und will die Transportkosten nicht übernehmen. Da er wegen der Rückabwicklung sehr uneinsichtig war habe ich allerdings Bedenken er schickt nicht den kompletten Betrag.

Er ist aber nachweislich (d.h. das hast Du schriftlich) mit der Rückabwicklung bei Erstattung der vollen Kosten einverstanden?
Dann schick das Rad hin und schluck die Kröte mit den Versandkosten. Sollte er nicht die volle Kaufsumme überweisen, ist der Klageweg offen und aus meiner Sicht auch klarer.
 
Er ist aber nachweislich (d.h. das hast Du schriftlich) mit der Rückabwicklung bei Erstattung der vollen Kosten einverstanden?
Dann schick das Rad hin und schluck die Kröte mit den Versandkosten. Sollte er nicht die volle Kaufsumme überweisen, ist der Klageweg offen und aus meiner Sicht auch klarer.

Ist leider zu weit weg um hinzufahren (Ausland).

da würde ich empfehlen, nicht einfach was zurück zu schicken. denn eine klage auf erstattung wird da sehr schwierig und evtl. auch noch teuer. da er aber im bikemarkt verkauft, ist er angemeldet und die mods müssten da weiterhelfen können.
 
@saturno Erstmal ne NW1 rausschicken :D

Mal im Ernst, die Ausgangslage ist nicht die Beste. Man könnte das Paket als Nachnahmesendung verschicken, das treibt allerdings die Kosten weiter in die Höhe.
 
@saturno Erstmal ne NW1 rausschicken :D

Mal im Ernst, die Ausgangslage ist nicht die Beste. Man könnte das Paket als Nachnahmesendung verschicken, das treibt allerdings die Kosten weiter in die Höhe.

????
NW 1 (oder 2,3 ...usw)
Formularbezeichnung der Polizei NRW
die werden erst mal gar nicht aktiv werden

was ich meinte ist, er müsste dann dort klage einreichen. und, verschicke mal ein paket sprich bike als nn sendung ins ausland. 1. extrem teuer geht meist nur zerlegt und 2. wenn der das nicht annimmt, wovon man ausgehen kann, sitzt der käufer auf zusätzlichen kosten.......

würde als 1tes den verbraucherschutz mal fragen, die mtb-hilfe anfunken und wenn gar nichts geht einen fachanwalt befragen
 
Ist leider zu weit weg um hinzufahren (Ausland).

da würde ich empfehlen, nicht einfach was zurück zu schicken. denn eine klage auf erstattung wird da sehr schwierig und evtl. auch noch teuer. da er aber im bikemarkt verkauft, ist er angemeldet und die mods müssten da weiterhelfen können.

Die Mods können den Verkäufer auch nur auffordern das Ganze einvernehmlich zu regeln. Das werden sie sicher auch tun wenn anhand der Kommunikation nachvollziehbar ist, dass die Ware anders angeboten war.
Im Moment sieht der Rechtsweg so aus wie oben beschrieben. Mit allen Problemen (und entsprechendem Aufwand) in der Beweislage. Wenn Du Recht bekommst, kannst Du das zwar alles einfordern aber auch dann muss es erst bezahlt werden. Ein 100% Ergebnis halte ich auch für unwahrscheinlich.
Im Gegenzug ist der Aufwand einen Restbetrag einzufordern einfacher wenn der Verkäufer der vollständigen Rückabwicklung zugestimmt hat. Damit kommt das Geld auch nicht schneller, der Aufwand ist aber geringer. Die 50€ für den Versand ins Ausland sind dann halt futsch
 
jemanden der ein bike verkauft und die risse verschwiegen hat, würde ich nicht einfach das rad wieder schicken und hoffen das er überweist..... zumal er ja angeblich wusste, das er risse hat und die lt. häbnler und hersteller unbedenklich sind......
 
Danke für die ganzen Ratschläge!
Nur ein paar Antworten:
Mods meinen sie bieten nur die Plattform, das müssen wir unter uns regeln.
Wie gesagt, der VK hat der Rückabwicklung zugestimmt, will aber erst das Rad in Händen halten bevor er rücküberweist. Und im Moment habe ich echt ein schweres Vertrauensproblem um das zu machen.
Bislang immer nur gute Erfahrungen im Bikemarkt gemacht, einmal war eine Dämpferfeder bei einem Rahmen nicht dabei, also verschmerzbar. Muss nochmal drüber nachdenken welche Schritte ich jetzt unternehme.
 
Ich habe das ganze mal systematisiert:
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Wenn ein Anwalt hier mitliest und Interesse an dem Fall hat dann bitte PN an mich. Danke!
 
  • Was, wenn du dein Geld erst bekommst, nachdem du das Rad zurück geschickt hast?
Das war ja genau meine Frage. Wenn man kauft bezahlt man erst und bekommt dann die Ware. Wieso soll es hier anders sein? Und ich will nicht das Geld und das Rad aus der Hand geben, obwohl das Rad bei weitem nicht das wert ist was ich bezahlt habe..
Da das Rad sowieso nix Wert ist kannst Du es ebensogut auch hinschicken wenn die leise Hoffnung besteht dass dann Dein Geld zurückkommt.(*)
Klingt allerdings alles nicht gut.


*( Ich glaube das steht sinngemäß auch in dem Megadiagramm vom dicken Bert. Nur komplizierter)
 
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