Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

In der Gegend um Annweiler habe ich Ende letzten Jahres schon oft genug gesagt bekommen ich sollte doch bitte die Extra für uns gemachten Strecken des MTB-Parks benutzen :wut:
 

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald


Da bin ich mal gespannt wie das Wegekonzept aussieht wenn es fertig ist. Und mich beschleicht das Gefühl wenn diese ganze Wegekonzepte (=MTB Park Pfälzerwald??) umgesetzt sind, das es dann heiß wir dürfen nur noch auf diesen Wegen fahren.


Das ist der Anfang vom Ende, und hier habt ihr es zuerst gelesen...
 
Das ist der Anfang vom Ende, und hier habt ihr es zuerst gelesen...
Achwas, unsere brave und devote, unheimlich erfolgreiche "Schnuss-halde-Fraktion" wird garantiert noch eine Merkel'sche "gemeinsame Lösung" finden...! Oder doch nicht? Soll der Artikel jetzt gar einmal mehr davon zeugen, wie "erfolgreich" man mit dieser Art von "Interessenvertetung" ist...!?

Welchen "Radsportclub" meint eigentlich Frau Blarr? Und was legitimiert diesen eigentlich dazu, für die Gruppe der MTB'er zu sprechen...!? Da werden wohl einige gar froh sein, etwas "mitbestimmen" zu dürfen. Dass man dabei aber nur als scheindemokratisches Alibi und Feigenblatt missbraucht wird, stört dann auch nicht mehr.

Wert euch mit allem was ihr habt gegen den wegeplan! Wir haben hier im 7gb bei Bonn den Salat!
Mit dem Wehren haben es die meisten Pfälzischen MTB'er im Allgemeinen aber nicht so; da brauchst du dir nur die realsatirischen letzten Seiten und Beiträge (inkl. Like-Verteilung) in diesem Thread hier durchzulesen... :rolleyes: Da gilt eher das Kölsche "hätt-noch-ewer-joot-jejange"! ;)

Verdient hätten es die meisten einfach auch nicht anders... nur blöd, dass unter den absehbaren offiziellen Sperrungen auch andere drunter zu leiden hätten.
 
In der Gegend um Annweiler habe ich Ende letzten Jahres schon oft genug gesagt bekommen ich sollte doch bitte die Extra für uns gemachten Strecken des MTB-Parks benutzen :wut:
Dann können die Wanderer ja in der Stadt auf dem Gehweg wandern gehen. Die wurden ja auch extra für die Fußgänger gebaut um nicht auf der Straße laufen zu müssen :D

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Teufelstisch, dein Trump artiger Beitrag samt Verschwörungstheorien wird leider keine Probleme lösen.

Es ist leider Fakt, dass es Sippenhaft gibt und eine Teilsperrung würde evtl nicht verkehrt sein und eine komplettsperrung würde mittelfristig vermieden werden. Es würde evtl. auch Leute in die Zentralpfalz treiben, ist mir eh ein Rätsel, warum es die Leute maximal zum LaKreuz schaffen, erst recht wenn sie eh mit dem Auto kommen.

Wie sieht es eigentlich mit Versicherungsschutz aus, wenn auf gesperrten Trails gefahren werden würde? Wäre dieser aufgehoben?

Grüße

Stefan
 
Was hat es eig. mit den ganzen Naturschutzgebieten auf sich? Wieso sollen da MTBler nicht fahren dürfen? Werden die dann wenigstens auch für Wanderer gesperrt?

Und was in Neustadt ist eig. Stadtwald? Was privat? Und gibt es da auch einen Anteil Staatsforst? Wie viele Verbotsschilder wollen die eig. anbringen? Es gibt ja irre viele Kreuzungen im Wald, da müssten dann überall Schilder hin? Da muss ja nur mal eins fehlen, und schon steht das Ordnungsamt am Trailausstieg?


Kann mir das alles ned so richtig vorstellen.
 
Teufelstisch, dein Trump-artiger Beitrag
samt Verschwörungstheorien wird leider keine Probleme lösen.
Reihst du dich jetzt auch noch in die lange Reihe der Teufelstisch-Mobber ein...!? :confused: "Trump-artig"? Und welche "VT"? Die, dass es allgemein üblich ist, genau in dieser Form Beteiligung und Mitsprache vorzutäuschen - wo schlicht gar keine ist? "Friss - oder stirb!" Spätestens seit der "Schlichtung" zu S21 sollte diese Methode eigentlich allgemein bekannt sein...

Es ist leider Fakt, dass es Sippenhaft gibt und eine Teilsperrung würde evtl nicht verkehrt sein und eine komplettsperrung würde mittelfristig vermieden werden. Es würde evtl. auch Leute in die Zentralpfalz treiben, ist mir eh ein Rätsel, warum es die Leute maximal zum LaKreuz schaffen, erst recht wenn sie eh mit dem Auto kommen.
Wehret den Anfängen - eine "Teilsperrung" wäre schon vom Grundsatz und der Kriminalisierung her eine Katastrophe. "Eine "Komplettsperrung" lässt sich jedoch schlicht und ergreifend gar nicht realisieren. Ebensowenig wie eine "Teilsperrung"... Diese "Wegangebote" und "Lenkungskonzepte" sind aber eine pure Salami-Taktik - damit irgendwann der Groll von Wanderern immer weiter anwächst; mit ihm der Druck auf den MTB'er, sich gefälligst aus dem Wald zu verpieseln...! Du liest es ja auch hier - schon beim "freiwilligen Angebot" des MTB-Parks werden viele MTB'er dazu aufgefordert, doch gefälligst dorthin zu verschwinden.

Das Problem beträfe dann im Übrigen ausdrücklich nicht nur den Neustädter Stadtwald, da das Vorgehen Schule machen würde!

Wie sieht es eigentlich mit Versicherungsschutz aus, wenn auf gesperrten Trails gefahren werden würde? Wäre dieser aufgehoben?
Welchen meinst du? Deine GKV? Die zahlt wie eh und je, warum sollte sie auch nicht...!? Es ist doch heute nach Ansicht vieler nicht erlaubt / "gesperrt" (nach Z 250 StVO sowieso) - hast du je von einem MTB'er gehört, der seine Krankenhausrechnung deshalb selber bezahlen musste?

Große Klasse ein solcher Beitrag, bedenkt man wer 98% der Trails am Haardtrand gebaut hat.
Ja, wer hat die denn gebaut...!? Tip: "Wanderer" oder der PWV waren es in den meisten Fällen nicht. Sondern stinknormale Forstarbeiter!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ich denke hier eher an die Haftpflicht. Wenn ich ein Hund eines Wanderers überfahre, und ich nicht fahren darf, würde hier die Haftpflicht das nicht übernehmen?!?
 
Nein, ich denke hier eher an die Haftpflicht. Wenn ich ein Hund eines Wanderers überfahre, und ich nicht fahren darf, würde hier die Haftpflicht das nicht übernehmen?!?
Die Haftpflicht würde die Schäden des Wanderers erst einmal übernehmen. Bei privaten Haftpflichtversicherungen kommt es halt auch darauf an, ob ein Regress wegen ordnungswidrigem Verhalten vereinbart ist. Was ich mir so jedoch nicht vorstellen kann. In der Regel ist meines Wissens aber nur (grob) fahrlässiges Fehlverhalten ein Grund für eine Regressforderung Seitens eines Versicherers an den Versicherten.

Ich wurde z. B. grade diese Woche Opfer einer sich spontan öffnenden Autotür... :wut: Die KFZ-Haftpflicht wird jetzt erst einmal meinen Schaden inkl. Schmerzensgeld ersetzen - sich aber unter Umständen wegen grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherten einen Teil davon von ihm zurückholen.

Wenn du also grob fahrlässig einen Hund überfährst, spielt eine damit zusammenhängende Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO oder des LWaldG am wenigsten eine Rolle.
 
Ich habe noch einen:
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Bevor jemand fragt: De Adressat der Mail hat sich das Teilen ausdrücklich gewünscht.
 

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Klingt nach Stadtverwaltung Neustadt...!? Der Name Hünerfauth taucht meine ich hier ja nicht zum ersten Mal auf.

Tja. Wer sich halt nicht zeitig wehrt, wird dann irgendwann eben von den Behörden "verwaltet"; dann hat man den "Kanal voll" - um mal bei der Überschrift zu bleiben. ;) Man beachte auch die nicht vorhandene Beteiligung der Mountainbiker selbst; im Gegenzug sitzt der PWV dagegen mit im Boot und darf am übelriechenden Süppchen mitkochen. Die "Pfalz-Touristik" scheint ja auch nur auf Wanderer zu schielen. Wenn die Fakten dann geschaffen sind ("eher in einem späteren Stadium"), darf die Expertise dann aber gerne "hilfreich" sein. :spinner: Bin jedenfalls mal gespannt, wie diese "Sperrungen" realisiert werden sollen? Werden demnächst massenhaft Z 239 oder Z 254 StVO bestellt?

Ich persönlich müh mich in den letzten Monaten ja in mehreren Städten und Kreisen damit ab, unzählige rechtlich fragwürdige benutzungspflichtig ausgeschilderte Geh- und Radwege an Straßen entschildern zu lassen; bislang mit recht überschaubarem (wenn auch vorhandenem) Erfolg. Im Rahmen der Konversation mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz hab ich u. a. auch mal die Thematik des weit verbreiteten Z 250 und dem dadurch verbotenen Radfahren auf Waldwegen angesprochen; bislang leider ohne Antwort...

Würde mich wirklich interessieren, ob da dann die örtlichen Straßenverkehrsämter Wege ausdrücklich als "Fußgängerwege" widmen werden? Oder ob die Forstbehörden (ähnlich wie z. B. das Pirmasenser Gartenamt in den Stadtparks; inzwischen hat man quasi jeden noch so kleinen grünen Fitzel in der Stadt zu Radverbotszonen :wut: erklärt...) da dann auch eigene Schilder hinstellen werden?

Nach der "Tourist-Kongress- und Saalbau-GmbH" muss ich dann auch mal googlen.
 
Man beachte auch die nicht vorhandene Beteiligung der Mountainbiker selbst;

Ist mir auch sauer aufgestoßen. Hier sollen ohne die "Störenfriede" vollendete Tatsachen geschaffen werden...

Dazu, dass die 2-Meter-Regel als beispielgebend hingestellt und wieder mal die Haftung bemüht wird sage ich mal lieber nichts. Die Verfasserin des Schreibens müsste gerade das mit der Haftung besser wissen.
 
Dazu, dass die 2-Meter-Regel als beispielgebend hingestellt und wieder mal die Haftung bemüht wird sage ich mal lieber nichts.
Man betont hier ja einmal mehr die Ansicht über die allgemeine Illegalität des MTB'en im Wald. Es wird sogar suggeriert, diese 2-Meter-Regelung gelte auch hier. Oder hat man etwa gar vor, das Rheinland-Pfälzische Waldgesetz in dieser Weise zu "konkretisieren"...!?

Ich find das ja im Übrigen grade wegen meines Kampfes gegen Straßen-Radwege inzwischen besonders realsatirisch: Dort hat mir grade erst die Kreisverwaltung Kaiserslautern geschrieben, dass auch bei verpflichtend gegenläufig ausgeschilderten Geh- und Radwegen (Z 240) auch Wegbreiten unter 2 Metern wegen des herbeiphantasierten "Sicherheitsraums" (2 x 0,25 m am Rand) nicht zu beanstanden wären. An der Straße zwingt man einem dann mit Fußgänger- und Gegenverkehr(!) auf Wege unter 2 Metern Breite - aber im (einsamen) Wald verbietet man das Befahren von Wegen, die schmaler als 2 Meter sind...! :wut:

Die Haftungs- oder Mitverschuldensfrage ist auch heute schon wegen des quasi vor jeder Einfahrt in einen Forstweg stehenden Z 250 grundsätzlich "heikel". Das würde durch zusätzliche Schilder natürlich noch weiter zu Ungunsten der MTB'er verschoben.
 
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Ach, da gibts einige Forstwege, an denen Z 250 gar nicht steht, sondern z Bsp. nur "gesperrt für den Kraftverkehr". Wenn man da in den Wald reinfährt und wieder rausfährt, kann man sehr lange Touren machen, ohne je ein Z 250 gesehen zu haben ;)
 
@Laerry - das ist regional recht unterschiedlich, wohl auch abhängig von (radfahrendem) Personal in den Amtsstuben; hier in der Gegend gibt es z. B. so gut wie gar keine Z 260 an Forst- und Landwirtschaftswegen. Da stehen grds. immer nur Z 250, also Radfahrverbot stets inklusive. Das betrifft u. a. sogar auch viele Abschnitte des offiziellen Rheinland-Pfälzischen Radwegesystems (rechteckige Wegweiser mit grüner Schrift)...! o_O

Sie auf die von dir angesprochene Art "kreativ" zu umgehen, ist zwar theoretisch möglich - aber es müsste dann z. B. auch zeitlich und von den Entfernungen her logisch rekonstruierbar sein. Außerdem tauchen ja selbst im tiefsten "Urwald" trotzdem hier und da immer wieder neue Z 250 auf. Auf Dauer wird das also knifflig. ;)

Natürlich kümmert sich in der Realität keine Wutz um Straßenverkehrsrechtlich "illegale" Radfahrer auf Forst- und Feldwegen - aber was Haftungsfragen betrifft könnte es im unwahrscheinlichen Falle eines Falles (z. B. Unfall mit Trecker, anderem Radler, Fußgänger, Hund, Hundebiss usw.) halt doch Nachteile bewirken.

Für mich persönlich ist das Verbot per Z 250 rechtlich jedenfalls eindeutiger als das ominöse "schwammige", aus dem LWaldG abgeleitete "Pfadverbot". Das Z 250 ignorieren wir ja alle einfach - während wir uns vom (interpretierbaren) Paragraphen im Waldgesetz viel mehr beeindrucken lassen.
 
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Der PFALZBIKER e.V. ist seid heute aktiv ;). Bitte teilen, eintreten, liken und unterstützen!
www.pfalz-biker.com | www.facebook.com/pfalzbiker

Ich zitiere mal den Artikel vom Cycleholix Magazin, da er es so passend trifft:
Laut Politik ist die Lage auf den Trails im Pfälzer Wald derzeit sehr angespannt. Weder Wanderer, noch wir Biker scheinen davon etwas mitzubekommen, denn wir sind meist begeistert über den tollen, respektvollen Umgang miteinander. Damit das auch so bleiben kann, hat sich der Verein Pfalz Biker neu gegründet. Hintergründe und Infos findet ihr in unserem Magazin. Ihr könnt euch beteiligen, wenn euch eine der besten Bike-Destinationen genau so im Herzen liegt wie uns: goo.gl/PjJT8B
#savethetrails #pfalzbiker #organisierteuch #2mRegel #DIMB#happytrails #respektierteuch #trailtolerance
 
Falls es vielleicht Irgendwayne interessieren sollte, mal ein Link ins Open-Trails-Forum.

Die Frage, ob das LWaldG uns das Befahren von Pädelchern im Pfälzerwald verbietet, können wir ja dann angehen, wenn wir überhaupt irgendwann mal legal auf den meisten Waldautobahnen fahren dürfen! Im Bereich der Haardt ist meines Wissens nach auch fast alles mit Z 250 gesperrt. Ich kann mich eigentlich nur an ein paar Z 260 hinter Lug erinnern. Sonst ist das Radfahren auf Waldwegen quasi überall verboten.
 
Guten Morgen,

Vielleicht auch von mir eine Frage: war kürzlich im schönen Pfälzer Wald biken. Wurde zweimal von Fußgängern angemacht ich würde mich auf verbotenen Wegen (Single Trail) bewegen. Einer behauptete etwas von 1 m Breite (War nach Akzent aber Hamburger) der zweite behauptet etwas von 2 m Breite (war wohl ein Badenser, sagte zumindestens ein uns entgegenkommender pfälzer Radfahrer, den wir fragten). Nichts gegen Badenser, bin ja auch Hesse. Würde aber gerne wissen, ob es tatsächlich eine Ausführungsbestimmung zum Waldgesetz gibt, denn dort steht nichts von 2 m (außer für kutschen), die derartiges regelt. Habe sowohl im hessischen als auch im rheinland-pfälzischen Waldgesetz nichts dazu gefunden. Dass man auf Wegen, die mittels Verbotsschild für Mountainbiker gesperrt sind nicht fährt halte ich zumindest an den Wochenenden und in den Ferien für selbstverständlich.

Vielen Dank und viele Grüße
 
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