madmike85
Pfälzer!!!
In der Gegend um Annweiler habe ich Ende letzten Jahres schon oft genug gesagt bekommen ich sollte doch bitte die Extra für uns gemachten Strecken des MTB-Parks benutzen
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Achwas, unsere brave und devote, unheimlich erfolgreiche "Schnuss-halde-Fraktion" wird garantiert noch eine Merkel'sche "gemeinsame Lösung" finden...! Oder doch nicht? Soll der Artikel jetzt gar einmal mehr davon zeugen, wie "erfolgreich" man mit dieser Art von "Interessenvertetung" ist...!?Das ist der Anfang vom Ende, und hier habt ihr es zuerst gelesen...
Mit dem Wehren haben es die meisten Pfälzischen MTB'er im Allgemeinen aber nicht so; da brauchst du dir nur die realsatirischen letzten Seiten und Beiträge (inkl. Like-Verteilung) in diesem Thread hier durchzulesen... Da gilt eher das Kölsche "hätt-noch-ewer-joot-jejange"!Wert euch mit allem was ihr habt gegen den wegeplan! Wir haben hier im 7gb bei Bonn den Salat!
Dann können die Wanderer ja in der Stadt auf dem Gehweg wandern gehen. Die wurden ja auch extra für die Fußgänger gebaut um nicht auf der Straße laufen zu müssenIn der Gegend um Annweiler habe ich Ende letzten Jahres schon oft genug gesagt bekommen ich sollte doch bitte die Extra für uns gemachten Strecken des MTB-Parks benutzen
Dann können die Wanderer ja in der Stadt auf dem Gehweg wandern gehen. Die wurden ja auch extra für die Fußgänger gebaut um nicht auf der Straße laufen zu müssen
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Reihst du dich jetzt auch noch in die lange Reihe der Teufelstisch-Mobber ein...!? "Trump-artig"? Und welche "VT"? Die, dass es allgemein üblich ist, genau in dieser Form Beteiligung und Mitsprache vorzutäuschen - wo schlicht gar keine ist? "Friss - oder stirb!" Spätestens seit der "Schlichtung" zu S21 sollte diese Methode eigentlich allgemein bekannt sein...Teufelstisch, dein Trump-artiger Beitrag
samt Verschwörungstheorien wird leider keine Probleme lösen.
Wehret den Anfängen - eine "Teilsperrung" wäre schon vom Grundsatz und der Kriminalisierung her eine Katastrophe. "Eine "Komplettsperrung" lässt sich jedoch schlicht und ergreifend gar nicht realisieren. Ebensowenig wie eine "Teilsperrung"... Diese "Wegangebote" und "Lenkungskonzepte" sind aber eine pure Salami-Taktik - damit irgendwann der Groll von Wanderern immer weiter anwächst; mit ihm der Druck auf den MTB'er, sich gefälligst aus dem Wald zu verpieseln...! Du liest es ja auch hier - schon beim "freiwilligen Angebot" des MTB-Parks werden viele MTB'er dazu aufgefordert, doch gefälligst dorthin zu verschwinden.Es ist leider Fakt, dass es Sippenhaft gibt und eine Teilsperrung würde evtl nicht verkehrt sein und eine komplettsperrung würde mittelfristig vermieden werden. Es würde evtl. auch Leute in die Zentralpfalz treiben, ist mir eh ein Rätsel, warum es die Leute maximal zum LaKreuz schaffen, erst recht wenn sie eh mit dem Auto kommen.
Welchen meinst du? Deine GKV? Die zahlt wie eh und je, warum sollte sie auch nicht...!? Es ist doch heute nach Ansicht vieler nicht erlaubt / "gesperrt" (nach Z 250 StVO sowieso) - hast du je von einem MTB'er gehört, der seine Krankenhausrechnung deshalb selber bezahlen musste?Wie sieht es eigentlich mit Versicherungsschutz aus, wenn auf gesperrten Trails gefahren werden würde? Wäre dieser aufgehoben?
Ja, wer hat die denn gebaut...!? Tip: "Wanderer" oder der PWV waren es in den meisten Fällen nicht. Sondern stinknormale Forstarbeiter!Große Klasse ein solcher Beitrag, bedenkt man wer 98% der Trails am Haardtrand gebaut hat.
Doch. Ansonsten würde nie ein Versicherung zahlen, wenn man mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall baut.Nein, ich denke hier eher an die Haftpflicht. Wenn ich ein Hund eines Wanderers überfahre, und ich nicht fahren darf, würde hier die Haftpflicht das nicht übernehmen?!?
Die Haftpflicht würde die Schäden des Wanderers erst einmal übernehmen. Bei privaten Haftpflichtversicherungen kommt es halt auch darauf an, ob ein Regress wegen ordnungswidrigem Verhalten vereinbart ist. Was ich mir so jedoch nicht vorstellen kann. In der Regel ist meines Wissens aber nur (grob) fahrlässiges Fehlverhalten ein Grund für eine Regressforderung Seitens eines Versicherers an den Versicherten.Nein, ich denke hier eher an die Haftpflicht. Wenn ich ein Hund eines Wanderers überfahre, und ich nicht fahren darf, würde hier die Haftpflicht das nicht übernehmen?!?
...
Ich wurde z. B. grade diese Woche Opfer einer sich spontan öffnenden Autotür...
Man beachte auch die nicht vorhandene Beteiligung der Mountainbiker selbst;
Man betont hier ja einmal mehr die Ansicht über die allgemeine Illegalität des MTB'en im Wald. Es wird sogar suggeriert, diese 2-Meter-Regelung gelte auch hier. Oder hat man etwa gar vor, das Rheinland-Pfälzische Waldgesetz in dieser Weise zu "konkretisieren"...!?Dazu, dass die 2-Meter-Regel als beispielgebend hingestellt und wieder mal die Haftung bemüht wird sage ich mal lieber nichts.