Allgäu GmbH ist für 2m-Regel nach Baden-Württembergischen Vorbild

Zitat:
- eine einheitliche Beschilderung und Routenmarkierung

- Erstellung von Online und Printkartenmaterialien

- Marketing zur Kommunikation des Mountainbikenetzes

und das für € 839.250 !!??

Die Routen kennen wir!? Schön auf Aphalt. Es ist im Gai eh schon fast alles geteert!
Printkartenmaterialien, schöne bunte Bilder.
Und das MTB Netzt, schön an den den Hotspotz vorbei! Um noch mehr Geld zu scheffeln!

Ganz toll! Großartige Ideen! Do hot uin`a a hüfa Grind!


http://www.stadt-sonthofen.de/stadt...g-mountainbike-tourismus-in-den-alpenregionen

Im Soldatenheim(Haus Oberallgäu)
 
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Ausschnitt aus der Leitproduktentwicklung Mountainbike Allgäu / Tirol

"...Im Fokus steht hier die Leitung der bisherigen Mountainbiker und der Abbau zunehmender Konflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern durch konkrete Besucherlenkungen..."

Die Mountainbiker werden ausgeleitet :D
 
Ich will nicht gelenkt werden - ich will als MTB Tourist die gleichen Rechte wie ein Wander-Tourist haben. Die habe ich im Allgäu zur zeit noch.
In Deutschland wird das glücklicherweise durch den Gleichbehandlungsgrundsatz sehr schwierig, dass wieder einzuführen, was ja die meisten Bundesländer genau aus diesem Grund wieder abschaffen mussten. Nur BW noch nicht.
Im Normalfall gibt es keine Konflikte. Möchtegern-Hilfspolizisten und Leute mit schlechtem Benehmen gibt es in jeder Gruppe. Die dürfen dann gern ein Ordnungsgeld bezahlen.
Glücklicherweise gibt es genug Bikeregionen und wenn der Allgäu meint seiene Winterausfälle so ausgleichen zu können - nun gut.
 
Die können doch keine 2m Regel einführen. Zumindest im bayrischen Teil fallen sie unter das bayr. Naturschutzgesetz, in dem das Betretungrecht geregelt ist. Einschränkungen des Betretungsrechts sind sehr enge Grenzen gesetzt, was das oberste bayr. Verwaltungsgericht nach einer von DIMB unterstützten Klage bestätigt hat.
 
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Die können doch keine 2m Regel einführen. Zumindest im bayrischen Teil fallen sie unter das bayr. Naturschutzgesetz, in dem das Betretungrecht geregelt ist. Einschränkungen des Betretungsrechts sind sehr enge Grenzen gesetzt, was das oberste bayr. Verwaltungsgericht nach einer von DIMB unterstüzten Klage bestätigt hat.

Was ist, wenn hinter den Kulissen bereits auf eine Gesetzesänderung hingearbeitet wird?
Hast Du Dir mal die Debatte ums Riedberger Horn angeschaut? Da haben Normen und internationale Vereinbarung auch keinen interessiert. Bezeichnenderweise sind das jetzt die genau gleichen Personen.
 
Fehlt nur immer noch die belastbare Quelle, welche die Aussage des Thread-Titels verifiziert. So dass es sich hier um eine reine Behauptungsargumentation handelt.
Ebenso im Lokalforum. Dort wurde die Frage nach einem Auszug aus dem Allgäuer Anzeigeblatt, worin diese Forderung angeblich verlautbart worden sei, geflissentlich überlesen...
 
Miegele wär´s halt nocha scho, endle allui, bloß noh mer Jaga, Holzer und Älpler unds G´socks, Wirtabärger und Ünderländer kennat im Touri-Gehege umanonddappe und -falle und im Kries radle für 500 Oiro in d´r Schtund. Miasti an ming Suzuki au weniger Kratza üsbessere, wenn die hure Radler futt wäret und wänigr V´rkehr isch au g´schickter, wennd mit 3 Promille undm Holzauto üsm Bärg rausfahra muasch.
 
Fehlt nur immer noch die belastbare Quelle, welche die Aussage des Thread-Titels verifiziert. So dass es sich hier um eine reine Behauptungsargumentation handelt.
Ebenso im Lokalforum. Dort wurde die Frage nach einem Auszug aus dem Allgäuer Anzeigeblatt, worin diese Forderung angeblich verlautbart worden sei, geflissentlich überlesen...
Ich werde hier sicherlich keine urheberrechtlich geschützten Artikel veröffentlichen, nur weil Du nicht in der Lage bist, selbst in der Zeitung lesen. Hier aber das fragliche Zitat aus dem Allgäuer Anzeigeblatt vom 06.07.2017:

"Klare Regeln fordert die Allgäu GmbH für Mountainbiker in den Bergen - vor allem mit Blick auf die steigende Zahl der E-Mountainbikes. Hier würden inzwischen ganze Alpwiesen plattgefahren, was zur Erosion führe. Vorbild sei in diesem Fall Baden-Württemberg: Dort dürfen Bergradler nur Wege benutzen, die breiter als zwei Meter sind."
 
Dann sollen sie die Regeln eben nur für E-Biker einführen. Das hat mit Mountainbiken sowieso nix mehr zutun. Das sich dieser Scheiß überhaupt Mountainbiken nennen darf ist eine Frechheit.

Das mit den plattgefahrenen Wiesen glaube ich übrigens sogar ausnahmsweise so wie diese Vollpfosten durch die Gegend bolzen.

Die können doch keine 2m Regel einführen. Zumindest im bayrischen Teil fallen sie unter das bayr. Naturschutzgesetz, in dem das Betretungrecht geregelt ist. Einschränkungen des Betretungsrechts sind sehr enge Grenzen gesetzt, was das oberste bayr. Verwaltungsgericht nach einer von DIMB unterstützten Klage bestätigt hat.

Betreten ist betreten und befahren ist befahren. Du darfst dich dann nach wie vor noch dort aufhalten. Nur halt nicht mit dem MTB fahren. Ob dazu überhaupt eine Gesetzesänderung notwendig ist weiß ich nicht.
 
Kein Unsinn. Tatsache. Nur weil du einen Bereich betreten darfst heißt das noch lange nicht das du dich mit einem Fahrrad darauf bewegen darfst.
"Betretungsrecht" bedeutet NICHT das jede Form der Freizeitgestaltung und Sportausübung generell erlaubt ist. Beschränkungen für z.b. Radfahrer, Reiter, Hundebsitzer etc. können jederzeit veranlasst werden.
 
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