Fahrradversicherung Krist.com will vor Leistung bei Diebstahl Quittung vom NEUEN Fahrrad im Original

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Moin und hallo liebes Forum,

wie im Betreff eigentlich schon erklärt stellt sich mir aus aktuellem Anlass die Frage, warum meine Fahrradversicherung krist.com -> Waldenburger Fahrradversicherung bei einem Diebstahl vor Auszahlung der Prämie den Original-Kaufbeleg für ein NEUES Fahrrad vorgelegt haben möchte...hatte diesen Passus in den AGB leider überlesen.

Ich verstehe nicht, was die Quittung des neuen Rades mit dem Leistungsfall an sich zu tun hat, genauso möchte ich die Quittung keinesfalls an den Makler senden und dadurch selbst keinen Nachweis mehr in der Hand haben. Bei einem Reklamations- oder neuerlichem Diebstahl,- / Schadenfall könnte ich so auch keinen Nachweis vorbringen, der Besitzer zu sein. Zusätzlich würde ich nun gerne ein andere, hochpreisigeres Fahrrad wählen und kann daher erst neu kaufen, wenn die Versicherung des alten Bikes geleistet hat. Geht immerhin um 2000€.

Habt ihr selbst Erfahrungen mit so einem Ablauf und könnt mir sagen ob das "rechtens" ist bzw wie ihr euch nun verhalten würdet?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!!
 

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Re: Fahrradversicherung Krist.com will vor Leistung bei Diebstahl Quittung vom NEUEN Fahrrad im Original
Quittung einscannen, an die Versicherung, Ende.

Wieso die den Beleg haben wollen? Steht in deren AGBs als Pflicht.
 
Check - Danke! Insofern nur blöd weil ich eben nur Ersatz anschaffen kann, wenn ich die Prämie erhalte! Ich dachte genau dafür ist so eine Versicherung - im Schadenfall finanzieller Ausgleich damit Ersatz besorgt werden kann! Dann wohl besser lesen nächstes mal...
 
Ich verstehe deine Frage nicht? Genau dafür ist die Versicherung doch da.
Der Quittungsbeleg wird sicher auch zum bestimmen des Zeitwertes herangezogen werden.
 
Quittung einscannen, an die Versicherung, Ende.

Wieso die den Beleg haben wollen? Steht in deren AGBs als Pflicht.
ch verstehe deine Frage nicht? Genau dafür ist die Versicherung doch da.
Der Quittungsbeleg wird sicher auch zum bestimmen des Zeitwertes herangezogen werden.

Genau lesen , die Versicherung will den Beleg vom neugekauften Bike vorab haben .
 
Zusätzlich würde ich nun gerne ein andere, hochpreisigeres Fahrrad wählen und kann daher erst neu kaufen, wenn die Versicherung des alten Bikes geleistet hat. Geht immerhin um 2000€.

@memphis35 Habe mich hierauf bezogen. Wenn das zu dem "Was geschieht wenn eventuell der Fall eintritt, dass.." gehört - liege ich falsch.
Dann ist es schlichtweg nicht eindeutig formuliert.
 
Dass die Versicherung ein Interesse an einer solchen Bedingung hat, um Betrug zu vermeiden, kann ich mir vorstellen. Nicht vorstellen kann ich mir dagegen, dass eine solche Bedingung in den AGB versteckt werden darf. Ich würde mal im Gespräch mit einer Verbraucherzentrale klären, ob hier ein juristisches Vorgehen gegen diese Bestimmung Aussicht auf Erfolg hätte. Die Vertragsfreiheit lässt es zwar zu, auch unvorteilhafte Verträge zu schließen, aber als Teil der AGB könnte eine solche Bedingung unwirksam sein.
 
Nochmal zur Klarheit:

Mir wird mein bei krist.com versichertes 2000,- Fahrrad geklaut. Falls ich eine Leistung seitens der Versicherung erhalte, würde ich mich zum Neukauf eines 3300,- Bikes entschließen.

krist möchte folgendes bevor der Fall geprüft wird:

1. Quittung für das gestohlene Rad im Original - eingereicht ( erst gescannt, da das nicht reichte Original per Einschreiben versendet)
2. Quittung für das verwendet Schloss im Original - eingereicht
3. 2 Schlüssel des verwendeten Schlosses - eingereicht
4. Diebstahlanzeige bei der Polizei - eingereicht

und eben

5. Quittung für ein NEUES Fahrrad - steht so in den AGB:

§7
2.
b) im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder Totalschaden
die Rechnung für das versicherte Fahrrad und ggf. fest montierter Anbauteile im Original sowie
die Rechnung für das neu erworbene Fahrrad im Original einzureichen. Auf den oben genannten
Rechnungen muss der Name und die komplette Anschrift des Versicherungsnehmers enthalten
sein
 
Zuletzt bearbeitet:
wo ist das Problem

beim Online Händler eine zweite Rechnung ausdrucken
beim örtlichen einfach eine zweite holen und hinschicken
fertig ist die Sache

das wird doch erst zu einem Problem wenn ich mit der Kohle der Versicherung in den Puff will
 
bitte richtig lesen:

ich kann / möchte erst Ersatz anschaffen, falls / wenn die Versicherung leistet. Ohne Leistung kein Neukauf. Ohne Neukauf keine Quittung für ein NEUES Rad, ohne diese keine Leistung für den Diebstahl des alten Rades...
 
wo ist das Problem

beim Online Händler eine zweite Rechnung ausdrucken
beim örtlichen einfach eine zweite holen und hinschicken
fertig ist die Sache

das wird doch erst zu einem Problem wenn ich mit der Kohle der Versicherung in den Puff will
Und genau das hat die Versicherung gar nicht zu interessieren. Wenn der Verlust festgestellt ist, sollte die Versicherung eigentlich leisten. Natürlich darf man das Geld auch versaufen oder verhuren.
 
ja und?
Und genau das hat die Versicherung gar nicht zu interessieren. Wenn der Verlust festgestellt ist, sollte die Versicherung eigentlich leisten. Natürlich darf man das Geld auch versaufen oder verhuren.

naja, wenn er die Bedingung akzeptiert.....

aber sagen wir mal so
es gibt ja zwei Fälle.
er bekommt die Kohle ohne Neukauf a oder mit Neukauf b
er hat alle bedningen erfüllt also bekommt er die kohle 1
oder eben nicht weil sie sich querstellt 2 .
bei 1 freut er sich, egal ob a oder b
bei 2 muss er den Rechtsweg bestreiten, egal ob wir Fall a oder B haben
gibt also keinen Unterschied

ich glaube eher hier ist ein Rad abhanden gekommen und jetzt hat er festgestellt das er ne Rechnung für den Neukauf vorweisen muss.
der aber nicht geplant war weil....
 
Ich bin kein Jurist und beschreibe hier nur meine persönliche Rechtsauffassung. Üblicherweise ist Voraussetzung für eine Versicherungsleistung der entstandene Schaden und die Art, wie dieser zustande gekommen ist. Zweck ist die wirtschaftliche Entschädigung des Versicherungsnehmers. So ist dieser auch nicht verpflichtet, ein Auto nach einem Schadensfall reparieren zu lassen. Zweck der Versicherung ist es gerade nicht, die Lebensumstände des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Schadens wieder herzustellen oder sonst auf die Gestaltung seiner Verhältnisse einzuwirken. Soweit sich die beanspruchte Versicherungsleistung auf die Erstattung des Zeitwertes bzw. des Wiederbeschaffungswertes einer gleichwertigen Sache beschränkt, halte ich eine solche Bedingung für unzulässig und damit letztlich unwirksam. In wie weit und unter welchen Voraussetzungen die Versicherung darüber hinaus die Mehrkosten einer Neuanschaffung übernimmt, ist eine andere Frage. Die hier in Rede stehende Leistungsbedingung weicht (sofern sie vom TE richtig verstanden und wiedergegeben wurde) meiner Meinung nach wesentlich und ungewöhnlich von marktüblichen Vertragsgestaltungen ab. Wenn sie dazu lediglich im Kleingedruckten zu finden ist, macht es das nicht besser.
 
ja und?
ich glaube eher hier ist ein Rad abhanden gekommen und jetzt hat er festgestellt das er ne Rechnung für den Neukauf vorweisen muss.
der aber nicht geplant war weil....

Blödsinn...ich habe aktuell einfach nur nicht genug freie finanzielle Mittel um den Neukauf vorzufinanzieren.....und möchte die Original-Quittung für das neue Fahrrad nicht aus der Hand geben wegen Garantie für das dann neue Fahrrad....eine Fotokopie langt denen eben nicht!!!!

Abgesehen davon verstehe ich die Reaktionen nicht und finde sie teils echt anmaßend. Jemand der eine Versicherung hat möchte sich vor dem finanziellen Schaden bei Diebstahl schützen - vielleicht auch deshalb, weil die Haushaltskasse knapper bemessen ist und 2000-3000€ eben nicht einfach mal so vorfinanziert werden können! Aber ja, Verschwörungstheorien sind immer totaaaaal spannend....wie spielen im Sandkasten :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Willkommen im Internet....
Aber eigentlich hast du doch schon alle Infos: Ja, diese Klausel ist ungewöhnlich und nicht nachvollziehbar. Was du dagegen tun kannst? Freundlich mit der Versicherung reden oder klagen. Beides mit ungewissem Ausgang.
Alternativen:
- Kreditaufnahme
- Finanzierung des neuen Bikes
- Baumarktschleuder kaufen und diese Rechnung einreichen (dürfte die günstigste Variante sein)
 
Hmm, für mich wieder ein Zeugnis keine Versicherung abzuschließen.
Man stelle sich vor mein/e Ehemann/frau stirbt.
Die Kapitallebensversicherung will jetzt nicht die noch offen Fälligkeiten bspw. meines Hauses bezahlen und ich müsste das allein stemmen. Und das nur weil ich noch keinen neuen Partner gefunden und geheiratet habe, da ich bei Verlust des Partners einen neuen anschaffen muss, da sonst nix ausgezahlt wird.

Dieser Fall hier klingt eher nach miesen AGB's, welche nicht richtig gelesen wurden und auf die beim Abschluss auch nicht hingewiesen wurde.
Somit wie eingangs erwähnt eine Situation die man akzeptiert oder man klagt. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
A) Die Verbraucherzentrale frage
B) Den Anwalt befragen (evtl. über die Rechtsschutz?)
 
aalso..
die Originalrechnungen/Originalquittungen sofort zurückverlangen. Du brauchst die, nicht die. Die haben auch keinerlei Rechtsanspruch darauf. Vollkommen Wurstbrot, was in den AGB steht. Was ich mir maximal vorstellen könnte, wäre eine berechtigte Forderung nach einer Beglaubigung der Kopie im Verdachtsfall. Nichtsdestotrotz würde ich niemals das Original aus der Hand geben. Sobald du das getan hast, hast du keine rechtliche Handhabe mehr deinen Besitz/Kauf/etc. nachweisen zu können.

Was ist, wenn die das Ding verschlampen? Oder die Post auf dem Weg? Dann hast du so richtig in die Scheiße gegriffen und die werden dann nur mit den Schultern zucken. Vor Allem dann, wenn es aus $Gründen nicht mehr möglich ist, eine Ersatzrechnung vom Verkäufer zu bekommen.

Was mich am stutzigsten macht: du hast doch irgendwann die Versicherung abgeschlossen.. genau für dieses eine Bike.. und jetzt erst, bei einem Versicherungsfall, wollen sie die Originalrechnungen vom versicherten Bike?

Zur Prüfung des Falls reichen sogar lapidar gemachte Angaben ohne irgendwelche Quittungskopien. Es geht denen natürlich um Bequemlichkeit und Absicherung. In dem sie die originalen Rechnungen haben wollen, stellen sie dich als Vertragspartner jedoch unter Generalverdacht einen Betrug begehen zu wollen.
Nach meinem Rechtsverständnis kann erst bei einem berechtigten Verdacht auf Betrug Einsicht in Originalunterlagen (oder beglaubigte Kopien) rechtswirksam eingefordert werden. Alles andere ist Bequemlichkeit, indirekte Unterstellung eines Betrugs, etc.. etc..

Solange in deinem Vertrag nichts davon steht, dass die Leistung ein Rechnungsausgleich einer Neuanschaffung ist, sehe ich das auch wie die anderen hier im Thread: Das neue Rad spielt bei der Prüfung des Falls keine Rolle.
Diese spielt erst dann eine Rolle, wenn ein neues Bike auch neu versichert werden soll. Aber in genau dem Punkt solltest du nochmal deine Versicherungspolice prüfen. Was ist der genaue Wortlaut bei der Leistung im Versicherungsfall?
 
Solange in deinem Vertrag nichts davon steht, dass die Leistung ein Rechnungsausgleich einer Neuanschaffung ist, sehe ich das auch wie die anderen hier im Thread: Das neue Rad spielt bei der Prüfung des Falls keine Rolle.
Diese spielt erst dann eine Rolle, wenn ein neues Bike auch neu versichert werden soll. Aber in genau dem Punkt solltest du nochmal deine Versicherungspolice prüfen. Was ist der genaue Wortlaut bei der Leistung im Versicherungsfall?
Ich habe mal aus den Versicherungsbedingungen folgendes kopiert:

§ 3 Leistungsumfang

1. Entschädigung bei Diebstahl

Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal

die vereinbarte Versicherungssumme. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis

des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades

gehörenden Teile. Das zur Sicherung des Rades verwendetet Schloss muss bei der Bestimmung der Versicherungssumme

nicht berücksichtigt werden, wird beim Diebstahl des Fahrrades jedoch über die Versicherungssumme

hinaus entschädigt.

...

4. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten

der Wiederbeschaffung oder Reparatur nachgewiesen werden (Nachweis durch Original-Händlerkaufbeleg

oder Reparaturrechnung).​
 
Eindeutig beschriebene Versicherungleistung des Versicherungsgeber.
Somit in die Scheisse gegriffen.
Ob solch Klauseln Rechtens sind kann dir nur ein Anwalt sagen. Hier im Forum sowie im Internet wirst du nur Mutmaßungen finden.
Die original Belege aber auf jeden Fall zurück fordern!
 
Bike auf Pump beim Versender kaufen und nach 2 Wochen unausgepackt zurück schicken. Nicht die feine Art, aber die Versicherung will ja verarscht werden
 
Bike auf Pump beim Versender kaufen und nach 2 Wochen unausgepackt zurück schicken. Nicht die feine Art, aber die Versicherung will ja verarscht werden

Danke... 100 Tage Zahlpause bei Otto wären perfekt, aber da bekommt man leider nicht so tolle Bikes! Sollte eigentlich ein Radon werden..
 
Moin,

Vll ein Vorschlag wie du aus der Sache doch noch rauskommst. Da du sowieso ein Neubike anschaffen willst, könntest du mit dem Händler deines Vertrauens vll einfach die Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung entsprechend verhandeln.
Du erhältst also eine Rechnung für das neue Bike, könntest eine Anzahlung in Höhe der Differenz Versicherungswert-Preis Neubike leisten und der Rest kommt sobald die Versicherung zahlt. Hat den Nachteil, dass der Händler sich sicherlich nur auf eine Übergabe bei entgültiger Bezahlung einlassen wird.

Für die Versicherung hat es unerheblich zu sein wann das Bike übergeben wurde, da der Kaufvertrag ja geschlossen wurde.

Cheers
LntSuber
 
vielen lieben Dank für eure Mühe und Ratschläge.....ich freue mich sehr über eure Unterstützung und Hilfe!!!!!! Beide Ideen sind zwar umständlich, an sich aber praktikable Vorschläge die ich in die Lösungsfindung einbeziehe! Nächstes mal lese ich die AGB genauer und investiere etwas mehr in eine seriöse Versicherung...
 
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