Beleuchtung und Refelektoren nach StVO

Joa die Reflektorclips hab ich auch, gibt nur ein Problem.:

Dir ist aber schon klar dass der Gesetzestext wortwörtlich Reflektorenclips in ALLEN Speichen fordert, also bei 32 SPeichen auch 32 Reflektorclips pro Rad, fehlt einer, ist die StVO-Zulassung NICHT mehr gegeben... strenggenommen. Die Polizei hat somit eigentlich nicht korrekt gehandelt....

Deswegen sag ich ja... es ist Glück, dass Unfallgegner und Polizei diesen Passus eben nicht kannten oder nicht so wörtlich genommen haben!

Bin so auch unterwegs, so what.

Edit: Man sollte den Gesetztestext schon gelesen haben, denn es reicht nicht zu sagen guck mal hier Polizei auf der Packung steht StVO... denn man selbst ist dafür verantwortlich, nich der Hersteller aus China oder Taiwan!
 
Joa die Reflektorclips hab ich auch, gitb nur ein Problem.

Dir ist aber schon klar dass der Gesetzestext wortwörtlich Reflektorenclips in ALLEN Speichen fordert, also bei 32 SPeichen auch 32 Reflektorclips pro Rad, fehlt einer, ist die StVO-Zulassung NICHT mehr gegeben... strenggenommen. Die Polizei hat somit eigentlich nicht korrekt gehandelt....

Deswegen sag ich ja... es ist Glück, dass Unfallgegener und Polizei diesen Passus eben incht so wörtlich genommen haben!

Bin so auch unterwegs, so what.

Das wusste ich nicht. Danke für die Info! :daumen:
Werde es natürlich asap ändern.
 
Da hast du aber Glück dass der Unfallgegener nicht wusste, dass du keine Pedalreflektoren hattest, sonst wäre das, ja nach der Meinugn der anderen hier, haarig ausgegangen, oder hast du die nur nicht erwähnt?

Warum versuchst du die ganze Zeit andere Meinungen ins lächerliche zu ziehen? Bleib doch bitte einfach sachlich.
Und dagegen wehre ich mich... wir sind hier eben nich im Trumpland! Man muss hierzulande eben nich fürchten dass jeder Unfug juristisch ausgenutzt wird, es gibt das Prinzip Ursache und Wirkung sowie Verhältnismäßigkeit. Wenn du schuldhaft plattgefahren wurdest, dann wurdest du schuldhaft plattgefahrne, egal ob'n EIN EINZIGER Speichenclips fehlt verdammt.

Es gibt aber auch das Prinzip des Mitverschuldens und wenn es nicht gerade hellichter Tag ist sondern dämmert, KANNST du vor Gericht eine Teilschuld bekommen.
Das kann einfach passieren.
Wenn du dann anfängst zu argumentieren, dass du entgegen der STVZO mit Klebefolien dein Rad aufgerüstet hast wird es möglicherweise noch unangenehmer. Dann hast du dich bewusst mit einem Rad, das nicht der STVZO entspricht in den Straßenverkehr begeben. Also vorsätzlich.

Natürlich ist das alles im Tageslicht vermutlich weniger relevant. Aber immer zu behaupten, es sei irrelevant ist einfach falsch. Dafür kann vor Gericht zu viel passieren.
 
Wer sagt das Klebefolien nich StVO sein können? In der Verdordnugn steht rein garnichts von Befestigungsweise, nich ein Ton über Schrauben, Klemmen, Materialauswahl... nur eins: es muss fest sein!... jetzt denk nochmal nach!

Ein Gericht wägt immer die Einzelheiten ab.

Ich zitiere mal das OLG Naumburg:
Für die maßgebliche Haftungsverteilung ist gemäß § 254 Abs. 1 BGB in erster Linie darauf abzustellen, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder anderen Teil verursacht worden ist und darüber hinaus ein überwiegendes Verschulden der einen oder anderen Seite zu berücksichtigen. Verursachung bedeutet danach nicht eine Ursächlichkeit im Sinne der Conditio-sine-qua-non Formel, sondern meint, welche der maßgeblichen Verursachungsbeiträge als schadensnäher zu erachten sind oder, anders ausgedrückt, welche zurechenbaren Umstände den Schaden in größerem Maße wahrscheinlicher gemacht haben.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radfahrer_ohne_Beleuchtung.php

In diesem Fall hatte der Radfahrer Null komma nichts Beleuchtung reflektoren und ein schwarzes Fahrrad... nachts und wurd umgeperzt.

Ich bleibe dabei, wenn eine Prüfung gibt, dass der Autofahrer den Radfahrer hätte sehen müssen, ob StVZO-Ideal oder nicht, ist der Schuld.
Es gibt aber auch das Prinzip des Mitverschuldens
genau deswegen ja.

Hätte ein Pedalreflektor oder Speichenclip mehr oder weniger den Unfall nicht verhindert (kein maßgeblicher Verursachungsbeitrag), bekommt der Autofahrer nunmal volle Schuld.

Du kannst annehmen, wenn dieser Radfahrer nur einen Funken Licht drangehabt hätte, dann hätte den Autofahrer schon deutliche Mitschuld getroffen, sobald es deutlich sichtbar und weitestgehend StVZO gewesen wär und unmaßgebliche Reflektoren fehlen, ist der Autofahrer voll schuld. Weil es aufgrund mangelnder Praxisrelevanz einfach keinen Unterschied macht.

Oder anders gesagt, nur weil der Fahrradfahrer NICHTS dran hatte war der Autofahrer vollkommen schuldbefreit (am Ende nichtmal das)... muss doch langsam mal "einleuchten". Selbst wenn der Honk reflektierende Kleidung gehabt hätte, hätte das Gericht womöglich mehr zu seinen Gunsten geurteilt und den Autofahrer verknackt... da der ihn hätte sehen müssen.



Und jetzt schau nochmal hier diese Aufkleber:
https://www.bike-discount.de/de/kaufen/fasi-reflektionsfolie-sortiment-bunt-46523
Sie werden auf 175 Meter im Abblendlicht und auf 350 Meter im Fernlicht gesehen

mE vollkommen ausreichend als Reflektorenset. Wenn du meinst ein Richter sähe das anders, ok, da können wir uns lange streiten. Ich zieh garnichts ins Lächerliche, argumentiere nur Praxisrelevant und nich son theoretisches Bullshitbingo.

Edit: Die Schuldverteilung sah in dem Fall übrigens so aus, dass den Autofahrer immernoch 25% getroffen haben (kein Licht/Reflektoren am schwarzen Fahrrad, dunkle Kleidung). Tja! Wie das erst mit "halbwertigen" StVO-Aufklebern ausgegangen wär... SO ist das eben, als Autofahrer hat man immer das nachsehen!
 
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Wenn Ihr Interesse habt könnten wir hier einmal einige Produkte zusammen Suchen welche eventuell bei der Ausrüstung "Cool" ausfallend montiert werden können.

Ich habe Reflektor Farbe eingegeben um auf den Reifen welche ich fahre den Reflektorstreifen selbst auf zu tragen.
Habe ein Spray gefunden, wobei dick aufgetragene Farbe besser wäre.

-Reflektoren für die Seiten.
https://www.fahrrad.de/albedo-100-r...6_pla&ef_id=WNhCdQAABXT8ZWkx:20170810231310:s

-Reflektor vorn.
https://www.tretwerk.net/Frontstrah...ml?azrec=afde6e20-7e21-11e7-b5d2-10bf487fe6f2

-Reflektor für hinten.
https://www.tretwerk.net/Z-Rueckstr...2e&azrec=aa10ae90-7e21-11e7-b5d2-10bf487fe6f2

-Flat Pedale
https://www.rosebikes.de/artikel/rose-b155b-pedalsatz/aid:638984

-Beleuchtung
https://www.bruegelmann.de/bm-ixon-coreixxi-batterieleuchtenset-364216.html



Ich würde mir wünschen dass ihr korrigiert oder gar ergänzt.
Alles an Möglichkeiten zusammen horten, zudem bedanke ich mich bei allen dass auch wenn es stark unterschiedliche Meinungsverschiedenheiten gibt es trotzdem ausführlich ausdiskutiert wird.
 
Hier noch Links auf Reflexfolien zum Schneiden. Beide Bänder haben ein sehr gutes Reflexionsvermögen. Man muss auf folgendes bei der Verarbeitung aufpassen: Die Bänder lassen sich nur in einer Richtung biegen, also nur über einen Krümmung in Quer- oder Längsrichtung legen. Ein Radschützer ist über seine Breite aber in zwei Richtungen gekrümmt und das funktioniert mit breiten Streifen nicht (also dann unterteilen).

http://hpx.eu/de/producten/klebebaender-in-blisterverpackung/reflect-tape-2/

http://www.3mdeutschland.de/3M/de_D...933+8711017+8711719+8727036+3291250577&rt=rud
 
Was willste denn mit dem 1. fluoreszierenden Band, du brauchst spezielles Reflexionsklebeband welches das Licht nicht diffus in alle Richtungen reflektiert oder selbsständig in der Dunkelheit umherleuchtet, sondern eines welches einfallendes Licht direktional zurück wirft, so wie letzteres, die sind sogar noch besser, als die, die ich Eingangs gepostet habe, da RA3 - und damit non-plus ultra.

Sehr gut.

Hier direkt alle drei zum shoppen:
Edit: gelöscht da für Planenaufbauten, richtige siehe nächster Post.

Hab sie mir mal gleich alle drei geordert und werd diese oben genannten Sticker die ich drauf habe entfernen. Da hab ich dann gleich noch paar Zentimeter übrig um die Räder von Kollegen, die eher nix dran haben, abzusichern.

Preislich auch daher sehr zu empfehlen, von 20 Euro inkl Versand kann man dann gleich mind. 6 Bikes austatten.
 
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So ganz schlau werde ich aus deinem Beitrag nicht, aber du kannst mir glauben, dass das HPX-Band kein fluoreszierendes Band ist und wirklich schön hell in Richtung der Beleuchtungsquelle zurück reflektiert. Ich habe es ja seit längerem und auch in der Dunkelheit ausprobiert. Das rote 3M-Band natürlich auch. Das 3M-Band ist wesentlich steifer als das HPX-Band und braucht entweder komplett ebene Flächen oder nur in einer Richtung gekrümmte. Das HPX-Band ist etwas "weicher", aber lässt sich auch nicht beliebig 3D verlegen. Ich benutze es am Helm, an den Kurbelseiten als Ersatz Pedalreflektoren und auf die Felgenränder angebracht als Ersatz der Speichenreflektoren. Technisch funktioniert es, juristisch muss ich es hoffentlich nie prüfen. Tipp: um die Wirkung seines Rades auf Autofahrer zu prüfen, das Teil auf einer dunklen Landstraße mal längs und mal quer an den Rand stellen (Leitpfosten) und dann mit der Akkuleuchte aus 100m mal auf das Rad zugehen. So sieht auch etwa ein Autofahrer das Rad.
 
Naja klick doch mal deinen Link da steht:
REFLECT TAPE
  • Selbstklebendes fluoreszierendes Band
Es ist definitiv kein retro-reflektierendes Material, ich seh auch weder Reflektionsperlen noch Prismen...

Und deine 997er 3M-Folie ist nunmal einfach falsch, da kannst du gerne ins 3M-Datenblatt gucken:
Die 3M™ Diamond Grade™ Serie 997 ist für die Verklebung auf Planen mit einem permanenten Klebstoff beschichtet.
Verklebeuntergrund: flach , Planenstoff ggf. unterfüttern
Oberflächen: 3M-getestete Planen, nicht älter als 6 Monate

Im Vergleich dazu die 3M-983-** RA3
Die Serie 983 ist für die Verklebung auf festen Untergründen mit einem permanenten Klebstoff beschichtet
Oberflächen Aluminium, Automobillacke, rostfreier Stahl

Dass die 983er etwas dicker ist ist überhaupt kein Problem. Man dürfte sie locker bombenfest um die Hinterbaurohre oder den Gabelschaft wickeln können.

3M gibt eine Funktionstüchtigkeitsgarantie von 8 jahren auf die 983. Außerdem sind die 983 etwas günstiger. Wieso hast du die 997er gewählt? Wo soll der Vorteil sein, außer das sie etwas marginal leichter zu verlegen ist? Rechtfertigt die geringe Haltbarkeit und den falschen Untergrund nicht.
 
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Ich habe meine 3M nochmals gecheckt und es ist wahrscheinlich die rote 983. Der einzige Hinweis ist die Breite 55mm. Ich habe davon ja keine 50m-Rolle, sondern nur 2m. Ob die 997 für Planen oder die 983 für feste Untergründe praktischer am Fahrrad ist, kann ich nicht vergleichen, weil ich nur einen Typ habe. Von der Reflexion sehe ich aber auf der HP von 3M keinen Unterschied (ich schaue immer beim Hersteller und nicht bei Händlern, die von den Herstellern die Texte übernehmen).
 
Genaugenommen sind alle mit keinem Prüfzeichen gekennzeichneten Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren, die fest am Fahrrad angebracht sind, verboten.

Alle lichttechnischen Einrichtungen, mit Ausnahme von Batterien und wiederaufladbaren Energiespeichern, müssen den Anforderungen des § 22a genügen

Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
https://radverkehrspolitik.de/stvzo-endlich-helles-licht-am-fahrrad/
 
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Im Rahmen der letzten Änderungen (Akku-Licht etc.) ist wahrscheinlich auch die frühere Pflicht für zwei rote Reflektoren gestrichen worden. Jetzt reicht wohl der größere Z-Reflektor alleine. Aber natürlich ist es erlaubt, den zweiten oder auch mehr zu haben.
 
Genaugenommen sind alle mit keinem Prüfzeichen gekennzeichneten Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren, die fest am Fahrrad angebracht sind, verboten.


https://radverkehrspolitik.de/stvzo-endlich-helles-licht-am-fahrrad/

Wo steht das da?
Ich zitiere:
im Sinne dieser Verordnung
Beispiel vorne:
Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

Da steht nicht... müssen explizit den Vorschrift-Kennziffern entsprechen.

Zwei RA3 retroreflektierende Aufkleber a 5cm breite um jeden Gabelschaft erfüllt im Sinne dieser Verordnung locker die Vorschrift.

Problematisch ist nur "Kategorie Z"-Rückstrahler, der im Gesetzestext explizit erwähnt wird....

In der Praxis siehts aber so aus, dass meine beiden Hinterbau-RA3-Ummantellungen deutlich heller und weiter Sichtbar sind als das Z-Teil das ich auf den Müll geworfen habe.

Im Unfallfall, sollte das zum Problem werden, würde ich das auch gern nochmal dem Gericht demonstrieren können.

Außerdem verboten wären sie schonmal garnicht, sondern höchstens nicht zulässig um die Verordnung zu erfüllen, natürlich darf man sich Blau,Pink-Grün-reflektierende Sticker aufs Fahrrad machen, da eine Verwechslung mit Polizei, Notarzt etc nich ansatzweise gegeben ist am Fahrrad ... nur erfüllen diese eben nicht den Sinn der StVZO-Verordnung...

Da brauch man dann schon farblich die richtigen retro-reflektierenden, am besten RA3, mind RA2, mit der richtigen Größenfläche (Stichwort: Flächen-Rückstrahler), in richtiger Anbauhöhe... und DANN ist das auch ohne Prüfkennziffer "im Sinne der Verordnung".

Ein netter Nebeneffekt ist das eine Hinterbau/Gabelschaft-Umwicklung auch von der Seite aus sichtbar ist, was die Sichtbarkeit bezüglich Speichen/Felgenreflektion drastisch erhöht wenn man jetzt eben nich alle Speichenclips an jeder Speiche hat.

Was du erzählst ist mir Verlaub: Blödsinn!

Außerdem sollte jedem klar sein, dass eine möglichst StVO-nahe oder gar übertreffende Bastellösung natürlich in jedem Fall, auch bezüglich Schuldlast-Verteilung, besser ist als garnix dranzuhaben, nach dem Motto das wäre ja verboten, also lieber ganz ohne. Gehts noch? Dann ist man natürlich auch selber schuld wenn man plattgefahren wird.
 
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Ich kann nichts zum Glauben / Wissen darüber, was nach einem Unfall passiert, beitragen.
Ich hatte aber auch schon mal tagsüber eine "allgemeine Verkehrssicherheitskontrolle für Fahrräder".
Mit dem Endurohardtail auf dem Weg zur Arbeit, Aussage des Polizisten:
- "Bremsen muss ich wohl nicht prüfen..."
- Licht? Da tagsüber war es im Rucksack, war im Spätherbst, wo es nach der Arbeit dann dunkel wäre, war OK, musste ich nicht auspacken.
- Klingel? Keine dran, war aber OK, er meinte nur, ich soll mir nur so ein 1€ Ding kaufen, dass wäre doch kein Zusatzgewicht und wäre besser als Rufen.
- Reflektoren? Vorne und Hinten am Gabelrohr/Sattelrohr die 3M 4090 drauf, das ist das gleiche Zeig, was die auf ihren Autos haben. Das war OK, fand er gut. Seitlich hatte ich nur so eine LED auf dem Ventil, das war ihm zwar genug, dass ich keine 10€ zahlen musste, er hat mich dann ermahnt, da was besseres zu machen, z.B. die Speichenröhrlis oder sowas. Pedale hat ihn nicht interessiert.

Ich hab mir dann nachträglich noch auf die Felgen die schwarze Orafol draufgemacht, ist zwar nur RA1, aber das sieht man immer noch sehr gut von der Seite.

Ich "denke" damit sind wir in einem Bereich, der dem ähnelt, was der TÜV bei einem Auto als geringfügige Mängel bezeichnen würde, maximal etwas wie Wiedervorführung. D.h. dann aber auch, dass das Auto (bzw hier dann das Rad) im großen und ganzen Verkehrstauglich ist.

Aber es stimmt schon, vor Gericht kann man schon mal auf einen weltfremden Richter treffen, der einem Teilschuld geben will, weil man keinen Helm auf hatte, obwohl man stand umgenietet wurde.
 
Kontrolliert wurde ich auch schon öfter,

meine Felge von Hope hat gegenüberliegend 2x 1/4 Durchmesser weiß retro-reflektierend, das wäre nicht durchgehend gemäß Verordnung, außerdem nur wohl RA1.
Ich habe pro Reifen 4x 3M-Scotchlite retro-reflektierende Speichenclips, das wären viel zu wenige gemäß Verordnung, aber immerhin RA3.
Außerdem habe ich demnächst vorne weiße retro reflektierende Rückstrahler RA3 am Gabelschaft und hinten rot retro-reflektierende RA3 am Hinterbau, die auch noch jeweils seitlich reflektieren, seitlich wäre ja nich nötig gemäß Verordnung, bisher die Fasi-Sticker (wohl RA2)
Hinzu kommen gelb retro-reflektierende Aufkleber auf der Kurbel, (aktuell RA2 bald RA3) auch Innenseite seitlich.

Ich wurde nie angesprochen oder ermahnt das irgendwas nich StVZO-konform war, auf mein Nachfragen hin hieße es immer, das sei alles in allem mehr als ausreichend.

Meißtens ist nur ne kurze Überprüfung der Rahmennummer/Codierung.
 
Ernstgemeinte Frage: Rein rechtlich gesehen ist mein Bike nicht STVO-konform, weil trotz 1000 aufgedruckten Sachen
auf meinen roten Reflektor, dass beknackte "Z" fehlt??

Ist ja kein Ding den Reflektor zu tauschen, nur war mir dieser Fehler nie bewusst....
 
Prinzipiell ja... achte:

Gesetz sagt:
(1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind.
(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit mindestens
1.einer Schlussleuchte für rotes Licht,
2.einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ ausgerüstet sein.

Strenggenommen müsste sich aber ein RA3-Aufkleber mit ausreichend Fläche als zulässige Bauart genehmigen lassen, spricht technisch gesehen nichts dagegen, ist aber nicht so, da die Reflexbandaufkleber nicht explizit für den Zweck gemacht sind und demnach auch nicht "bauartgenehmigt" sind.

Außerdem gilt:
(8) Für lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad gelten folgende Anbauhöhen

Lichttechnische Einrichtung /Minimale Höhe[mm]
/Maximale Höhe [mm]
Scheinwerfer für Abblendlicht / 400 / 1200
Rückstrahler vorne / 400 / 1200
Hinten: Schlussleuchte, Rückstrahler / 250 / 1200

Wenn nun der rückstrahlende Reflektor retro-reflektierend rot Klasse RA3 mit ausreichend Fläche in zulässiger Bauhöhe ist, dann hat man trotz offizieller nicht vorliegende Genehmigung (weil keine Prüfung) der Bauart die Möglichkeit dies dennoch im Streitfall feststellen zu lassen, natürlich unter Kostenvorschuss, wenn die Gegenseite darauf bestünde.

Es ist halt kein Strafgesetz sondern eine Ordnung, wer dagegen verstößt macht sich nicht strafbar, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Und ein Zivilverfahren wo es um Geld geht ist auch kein Strafverfahren, welches der Autofahrer u.U. eh noch nebenbei an den Backen hat, da kann er dann froh sein wenn DAS eingestellt wird, WEIL man selbst GARNIX lichttechnisches dran hat, aber auch da im Zivilverfahren hat der Radfahrer noch Chancen auf Kohle...

Ich kenne niemanden der für vorhandene nicht-bauartgenehmigte Reflektoren nen Bußgeld kassiert hat, sofern sie im Sinne der Verordnung einfach korrekt waren, und niemanden der Aufgrund von fehlender Bauartgenehmigung eines Reflektoren oder ansich wegen kleineren Mängeln auf seinen Kosten sitzengeblieben ist, wenn eine Autofahrer ihn verkehrsrechtlich schuldhaft zersemmelt hat.

Es macht auch kaum Sinn ein Zivilverfahren in dem der Autofahrer trotzdem den kürzereren ziehen wird durch so einen Unfug in die Länge zu ziehen und zu verteuern, dem sein Anwalt dürfte ihm schon klarmachen, dass es garnich so aussagekräftig ist ob der blöde Reflektor nun genehmigt ist oder nicht, schließlich hat man den Fahrradfahrer ja umgefahren weil man unaufmerksam oder abgelenkt oder schlicht weg zu schnell war oder den radfahrer zwar gesehen aber MISACHTET hat... denn gesehen haben müsste man ihn ja auch mit dem nicht-genehmigten Reflektor in jedem Falle, evtl. sogar völlig ohne (tagsüber)! Die Sichtbarkeit des Rades ist in den wenigsten Unfällen überhaupt ein Thema... zb tagsüber auf heller Straße, da hat der Autofahrer kein Licht an und die Laternen sind aus, da spielts fürn Unfall garkeine Rolle was für Reflektoren dran sind, da zu dem Fahrer tagsüber eh nix zurückreflektiert hätte.... ist einfach so, Ordnugnswidrig am Fahrrad oder nicht, dass berechtigt den Autofahrer nicht zur Körperverletzung und Sachbeschädigung im Straßenverkehr!


Sollte da jemand "amerikanische" Beispiele finden, also Speichenclip fehlt= totfahren gerechtfertigt tagsüber..... schau ich mir die gerne an und lass mich überzeugen.
 
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Sollte da jemand "amerikanische" Beispiele finden, also Speichenclip fehlt= totfahren gerechtfertigt tagsüber..... schau ich mir die gerne an und lass mich überzeugen.


Ich gebe dir in vielen Punkten Recht, aber sehe ich das Problem eher in Rechtlichen Geld Fragen.
Ich lese hier viel über Polizisten welche nichts gesagt haben, aber sind Polizisten keine Juristen, ein Polizist wird am Ende nichts zusagen haben.
Bei einem Unfall wie in meinem Beispiel mit einem Anwalt wird dieser nur aus Prinzip alles dran setzen dass du Schuld bist.
Dabei muss es nicht um Todesfälle gehen, aber wer weiß wie viel in deutschen Gerichten passiert ist was wir nur nicht mit kommen.

Mal eine wichtige Frage an alle, fällt euch auf das wir gesetzte aus nicht offiziellen Behörden Seiten beziehen...., viele der von mir recherchierten Artikeln stammen aus Internet Seiten welche Firmen oder unbekannte betreiben.
 
Ich habe mit dem ADFC gemailt, bezüglich des Sprays.





Hallo,

hier die Antworten auf beide besprochenen Fragen.

Neue Beleuchtungsvorschriften (StVZO-Novelle von 2017) finden Sie hier: http://www.adfc.de/news/aenderungen-der-fahrrad-beleuchtungsvorschriften.
Zu dem reflektierenden Spray statt Speichenrückstrahlern hat mein Kollege Folgendes geschrieben:


"Grundsätzlich gilt für alle lichttechnische Einrichtungen, die fest am Fahrrad angebracht sind, die Regel, dass sie für die Verwendung im Straßenverkehr freigegeben sein müssen. Dies ist an einem Prüfzeichen zu erkennen, das aus einer Wellenlinie und einer Buchstaben/Zahlenkombination besteht, z. B. ~~~K12345. Die Zulassung wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergeben.



§ 67, Abs. 5 besagt zu den nach der Seite wirkenden Rückstrahlern folgendes:



"Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit



1.

ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

2.

Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder

3.

mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades



kenntlich gemacht sein.



Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus den anderen Absicherungsarten angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen. Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig."


Das Spray wird vermutlich sowohl die Anforderungen der Sätze 1 als auch 2 erfüllen, wenn man die Räder komplett damit behandelt. Die des Prüfzeichens nicht. Trotzdem halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Polizei es beanstanden wird. Eher würde ich mir die Frage stellen, wie haltbar es in der Praxis ist, vor allem dann, wenn es an den Reifenflanken aufgebracht wird. "

Ich würde abschließend sagen, die Praxis wird die Haltbarkeit zeigen, wegen des fehlenden Prüfzeichens bleibt ein Restrisiko.

Mit freundlichen Grüßen





Meine Frage ist nun, haben die Retrostreifen auf den Rändern von den Firmen einen Prüfzeichen?
 
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