MTB auf ebay gekauft, aber der Verkäufer hat den Kauf abgebrochen!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
26. September 2012
Reaktionspunkte
582
Ort
Weimar
Hi Jungs,
ich hab gestern für 3€ dieses Bridgestone MB5 erstanden. Hab mich schon tierisch gefreut. Allerdings muss ich dann die Nachricht lesen, das der Verkäufer den Kauf abgebrochen hat.
Ich hab ihm auch schon geschrieben nur leider antwortet er jetzt nicht mehr auf meine Nachrichten :aufreg::aufreg:
Was denkt ihr ? Hat einer schon mal die gleiche Erfahrung gehabt?
https://www.ebay.de/itm/202101207386
Danke und LG
Lucas
 
Pech gehabt.

Verständlich, daß der Verkäufer keine Lust hat, das Fahrrad zu übergeben. Also wird er sich eine Geschichte einfallen lassen, warum eine Übergabe nicht möglich ist.

besser so, als wenn du 3 mal zum Verkäufer fährst und er jedes mal eine Ausrede hat, warum er nicht anzutreffen war.
 
Zuletzt bearbeitet:
was erwartest du? find dich damit ab das es passe ist und fertig! manchmal ist das halt so.
 
stand jetzt ist, das ich mit paypal bezahlen konnte, was gestern nicht ging. Ich bin gespannt!

Normal ist ja Kaufvertrag-- Kaufvertrag, wenn der Verkäufer die Transaktion allerdings abbricht,(weil 3,- nicht sein Wunschpreis ist;)), muss er sich ja seitens ebay nur einen (fadenscheinigen) Grund aussuchen,z.b. "Artikel defekt", " Fehler im Angebot" und schon ist das seitens ebay abgehakt.
WENN jetzt allerdings Paypal noch ins Spiel kommt wirds interessant:)
Bitte berichten wie s weitergeht:daumen:
 
Ebay kratzt so was gar nicht und die werden bei sowas auch nicht groß einschreiten...
Paypal wird, wie gesagt, im Rahmen des Käuferschutzes nur den Kaufpreis plus evtl. Versandkosten, wenn den bezahlt, erstatten...

Alles andere ließe sich nur auf zivilrechtlichem Wege regeln, wobei das bei solch einem Rad kaum lohnt. Ist ja jetzt nicht so, dass du für 3,-€ nen Rad ersteigert hättest, dass einige hundert oder gar tausend Euro wert ist. In solchen Fällen wären nämlich zivilrechtliche Ansprüche durchaus interessant, wenn auch nur sehr langwierig einzufordern bzw. auch durchzusetzen...
 
Interessant ist aber die Begruendung: Angebot beendet, weil Artikel verkauft wurde.

Von daher hast Du auf dem Papier alle Rechte, denn so geht es tatsaechlich nicht (muss sich schon eine 'schlauere Ausrede' einfallen lassen, wie die bereits erwaehnten Optionen 'Fehler' oder 'Defekt') ... die Frage ist halt, was Du in praxi daraus machst.
Den Aufwand wird es nicht lohnen.

Sache ist nun mal, dass es bei Ebay jede Menge Beschaiszer gibt, die anscheinend nix anderes zu tun haben, und dass es fuer jemanden, der dort einfach An- bzw. Verkauf in privatem Rahmen (also loswerden was ueber ist, Dinge erwerben die man braucht, und nicht 'Gewinne einstreichen' oder dgl.) betreiben will, verdammt nervig werden kann.

Negativ bewerten und Sch... drauf ...
 
Zuletzt bearbeitet:
wie bei den Kleinanzeigen. Ein Schnäppchen hat man erst gesichert, wenn man es in den Händen hällt. Zwischen der Zusage des Verkäufers und der Übergabe, Lieferung kann noch viel passieren.
 
Mir wurden auch schon zwei Fahrräder geklaut, bevor ich sie abholen bzw. bevor sie geliefert werden konnten. Natürlich wurden die Diebstähle vom Verkäufer auch nicht bei der Polizei angezeigt. Waren ja schließlich kaum noch was wert :rolleyes:. Vielleicht hätte ich selbst die Diebstähle anzeigen sollen. Waren laut Kaufvertrag ja meine Räder und die Verkäufer wären vielleicht auch etwas nervös geworden.... ;) naja. zu spät!

Wo ebay aber tatsächlich tätig wird ist, wenn man Auktionen meldet in denen schon in der Beschreibung ein "Zwischenverkauf" angeboten wird (oder ein solcher ausdrücklich nicht ausgeschlossen wird). Daher werden die wirklichen 1€ Auktionen vermutlich immer seltener. Schnäppchen dementsprechend natürlich auch :(
 
Mir wurden auch schon zwei Fahrräder geklaut, bevor ich sie abholen bzw. bevor sie geliefert werden konnten.
Wie ist das zu verstehen? Die Räder wurden ersteigert, und dann dem Verkäufer vor Übergabe/Versand geklaut? Und es wurde anschl. nicht mal ne Anzeige seitens VK gemacht?
Geld futsch/Räder waren schon bezahlt?
 
In beiden Fällen wurden die Auktionen vorzeitig beendet mit der Begründung die Räder wurden geklaut. Zu dem Zeitpunkt hatte ich das Höchstgebot. Bezahlt habe ich nicht. Um tatsächlich Anspruch auf das Diebesgut zu haben hätte ich das Höchstgebot aber wahrscheinlich bezahlen müssen!
 
In beiden Fällen wurden die Auktionen vorzeitig beendet mit der Begründung die Räder wurden geklaut. Zu dem Zeitpunkt hatte ich das Höchstgebot. Bezahlt habe ich nicht. Um tatsächlich Anspruch auf das Diebesgut zu haben hätte ich das Höchstgebot aber wahrscheinlich bezahlen müssen!
Ok
 
Einzige Möglichkeit, falls sich nichts tut: Zivilrechtliche Klage.
Frage: wie kann man auf eBay einseitig(!) als Verkäufer nach der Auktion eine Transaktion abbrechen? Das wäre juristisch unzulässig...

Ich persönlich würde mir die Klage sicher nicht antun, ihm aber ganz freundlich mitteilen, dass er sich, wenn das Rad in den nächsten Jahren in irgendeiner weiteren Auktion oder einem Kleinanzeigenportal von ihm oder jemand anders inseriert wird, Du den bestehenden Kaufvertrag mit allen rechtlichen Mitteln, ohne Mühe und Kosten zu scheuen, durchsetzen wirst. :D Ein bisschen Spaß muss sein...
 
Also hier die Antwort des Verkäufers:

Sehr geehrter Herr Goldmann,
bitte entschuldigen Sie, dass ich mich jetzt erst melde. Gerne möchte ich ihnen auf Ihre Frage antworten.
Leider kann ich Ihnen die Ware nicht wie in der Auktion vereinbart liefern. Aufgrund dessen habe ich direkt nach dieser Erkenntnis energisch versucht, die Auktion umgehend abzubrechen. Leider ist dies bei ebay zeitlich (Kriterium Restlaufzeit und Gebotsabgabe) nicht mehr möglich gewesen. Auch der Service von ebay war telefonisch nicht erreichbar bzw. überstieg die Wartezeit in dem callcenter die Restlaufzeit der Auktion.
Insofern habe ich die Auktion vorzeitig beendet durch die einzig verfügbare Option "Beenden zum aktuellen Gebot", bevor noch weitere Gebote abgegeben werden konnten. Das ist Ihnen sicherlich aufgefallen und verwunderte Sie. Nun kennen Sie den Grund.
Sofort nach der Beendigung durch mich habe ich gemäß den ebay-Regelungen den Verkauf abgebrochen. Insofern und aufgrund der Aufforderung von ebay überweise ich Ihnen den Betrag natürlich sofort zurück und möchte mich bei Ihnen für die Unannehmlichkeiten und Verwirrungen entschuldigen.
Glauben Sie mir, soetwas ärgert mich selbst noch mehr als Sie. Wie Sie meinen Bewertungen entnehmen können, passiert mir soetwas auch zum ersten Mal.

Wird also nix mit dem Rad. Bissel fadenscheinig aber war auch zu erwarten.
 
Wäre denkbar, dass jemand vor Ort besichtigt hat und es direkt ausserhalb Ebays mitgenommen hat - wahrscheinlich dann zu einem höheren Preis :ka:
Dem Verkäufer kommt sowas ja auch eher entgegen.
 
Was solls der Fisch ist vom Haken,alles andere kostet Zeit u Nerven
Hier einen §§ Aufriss zu machen der der den Wert des Rades hat übersteigt die Kosten des Anwaltes
 
Also hier die Antwort des Verkäufers:
Leider kann ich Ihnen die Ware nicht wie in der Auktion vereinbart liefern. Aufgrund dessen habe ich direkt nach dieser Erkenntnis energisch versucht, die Auktion umgehend abzubrechen.

Der Verkäufer schein schon zu wissen warum er keinen Grund für den Abbruch nennt. Aber sehr süß wie versucht wird, eine negative Bewertung zu vermeiden.

bzw. überstieg die Wartezeit in dem callcenter die Restlaufzeit der Auktion.
vermutlich auch die Restlaufzeit des Akkus im Telefon :) Klasse! :daumen:
 
Der hat einfach kurz vor Schluß gemerkt,daß keiner auf die Karre bietet und hat dann abgebrochen, um sie nicht für 3 Euro(+Versand) abgeben zu müssen.
 
Ok, den würde ich tanzen lassen.

"Nun kennen Sie den Grund."

Nö, kennst Du nicht. Und er versucht Dich offensichtlich zu verarschen.

Wer mich verarschen will, tanzt. Lange. Solche Leute haben immer viel Spaß mit mir und ich gebe dafür gerne Geld aus und "vergeude" meine Lebenszeit. :D ...wenn mir jemand ehrlich sagen würde: sorry, das ist mir zu wenig, hatte nicht damit gerechnet, dass es nur 3 Euro werden, hätte ich echt KEIN Problem damit den Vertrag mit einem Lächeln einvernehmlich aufzuheben. Ich bin nicht gierig und bei sowas auch kein Korinthenkacker. Aber Unehrlichkeit und Inkonsistenz wecken immer diesen Bestrafungsreflex in mir...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mal ein Konvolut altes PC Equipment, das im Einzelverkauf sicher noch 250 Euro gebracht hätte, für 1 Euro abgegeben. 1. Vertrag ist Vertrag. 2. Wer bei eBay für 1 Euro einstellt, kennt das Risiko. Wer das nicht checkt, ist ein ...... (bitte subjektiv schlimmstes Schimpfwort einsetzen).

Mein Lieblingsurteil zum absolut eindeutigen Sachverhalt:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ebay-103.html

Schön, dass der Verkäufer auch noch die Kosten des Rechtsstreits tragen musste. Doppelt bestraft und wirtschaftlicher Totalschaden. :D
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten