Absichtliche Fallen für Biker

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Leute - müllt den Thread nicht zu. Der ist dazu da vor aktuellen Fallen zu warnen.
Und das ist grundsätzlich sinnvoll. Hat jemand drei mal die Beiträge der letzten Tage gelesen, spart er sich das.
Gerne könnt ihr nen neuen Thread aufmachen und euch austoben.

:winken:
 
Was machste jetzt mit so einem offensichtlich zum Zeitpunkt der Tat nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte jungen Kerl: Wegen Mord angeklagt...
Hab mir immer vorgestellt, wenn ich so einen mal erwische, schlage ich den windelweich, damit der das nicht mehr vergisst, aber Rache und Gegengewalt sind kein guter Ratgeber.
 
Die Burschen werden‘s sicher nicht wirklich verknacken: Rausch und Reue. Das gibt max. eine kleine Geldstrafe. [emoji35]
 
ob eine mordanklage wegen rausch gleich in einer kleinen geldstrafe mündet ...? ich glaub' eigentlich nicht. aber bleibt spannend.

ist bzw. wäre das die erste diesbezügliche verurteilung? so vong präzendenz und exempel her.
 
bock auf eine wette? um eine rolle wäscheleine. ichsach: mind. bewährung.
 
Wäscheleine? Nö, hab’ ja einen Trockner...lieber ‘ne Pizza im Vinschgau.

Bewährungsstrafe ist ja eigentlich auch keine Strafe für einen Mordversuch. Auf den stehen mindestens drei Jahre. Drei können nicht mehr zur Bewährung umgewandelt werden.
 
dann simma aber von ner kleinen geldstrafe noch weiter weg ... pizza auch cool! planung bike-urlaube für nächstes jahr steht aber noch aus. ginge auch malle, finale oder chur? ecke reschensee war erst vor ein paar monaten.
 
Eijeijei, dieses fette schwarze Seil am Rettungsring war über den Weg gespannt. Da haste keine Chance, wenn Due es nicht rechtzeitig siehst. Das ist ja fingerdick und massiv fett.

https://www.br.de/mediathek/video/p...ueber-radweg-av:5a26b509d90e8c0018cf8377?t=0s

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Is auf jeden Fall ne riesen Sauerei und gemeingefährlich!
Zugesoffen/gekifft hin oder her, hoffentlich kriegen die richtig einen aufn Sack
 
Da ist doch reine Schaumschlägerei, die Anklage wegen Mordversuchs.

Am Ende wird da Belästigung der Allgemeinheit (OWiG §118), früher als "Grober Unfug" bezeichnet, daneben wohl einfache Körperverletzung (StGB §223), maximal vielleicht Gefährliche Körperverletzung (StGB §224) daraus werden.
Der Strafrahmen liegt dann bei
- OWiG §118: Geldbuße
- StGB §223: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- StGB §224: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
Zu erwarten ist damit maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, welche zur Bewährung ausgesetzt werden wird.

Damit ist dann weder eine spezialpräventive noch eine generalpräventive Strafwirkung erzielt.
So ist aber die Realität vor unseren Strafgerichten.

G20-Demonstranten dagegen werden ganz anders abgeurteilt.
 
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Wenn die Leutz zugesoffen sind oder zugekifft sind, hilft eh keine abschreckende Strafwirkung. Verstand ist dann komplett außer Gefecht, bei manchen Zeitgenossen.
Ich vermute mal, wenn Du dieses Delikt in der Öffentlichkeit noch an die große Glocke hängst, gibt es noch 100 Durchgeknallte, die das geil finden und nachmachen, mal nen Biker vom Rad zu holen und dann bei der Anklage sagen, wollten wir auch mal ausprobieren, war uns nicht klar, dass der stirbt oder schwere Verletzungen davon tragen könnte...
 
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