Wenn also ein Trailfahrer sich darüber beschwert, dass Endurofahrer die Anerkennung der MTB‘ler zerstört wäre das genauso pauschal und schlichtweg falsch wie wenn ein Endurofahrer behauptet die Trailfahrer zerstören die Anerkennung da sie gezielt Konflikte mit Wanderern suchen auf Grund der Nutzung der selben Infrastruktur!
Du hast dir viele Gedanken gemacht dein Handeln zu rechtfertigen. Um das besser zu verstehen frage ich mich was Euer Kodex ist. Natursportler haben freiwillige Verhaltensregeln. Wo sind bei euch die Grenzen?
Für das was du Trailfahrer nennst, (ich würde hier lieber von (Touren)Mountainbikern sprechen), gibt es z.B. den Kodex der DIMB Trailrules.
https://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/trail-rules
1. FAHRE NUR AUF WEGEN!
Fahre nie querfeldein, du schädigst sonst die Natur! Respektiere lokale Wegesperrungen! Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der du fährst bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund bist du oft nur geduldet!
In der Pfalz haben wir ein auslegungsbedürftiges Landeswaldgesetz. Laut Bundeswaldgesetz ist das Fahren aber auf allen Wegen erlaubt und wir haben mit Bayern, Hessen, NRW oder Niedersachsen auch Bundesländer die hier entsprechend liberal sind.
Das bedeutet, dass sich die Tourenmountainbiker dort im Rahmen des Gesetzes bewegen. Damit bricht deine Logik, alle Tourenmountainbiker fahren auch illegal, zusammen. Oder dürfte man in den liberalen Bundesländern, deiner Schlüssen nach, dann keine illegalen Wege anlegen?
Da das fahren auf schmalen Wegen in vielen Bundesländern erlaubt ist, gibt es auch keinen echten Naturschutz-, Eigentums- oder Sozialkonflikt, welcher die restriktiveren Landeswaldgesetze rechtfertigt.
Diese Gesetze sind leider nur deshalb so geschrieben worden, weil andere Interessensverbände sich durchgesetzt haben. Deshalb sieht die DIMB ihre Aufgabe darin, in allen Bundesländern das Radfahren auf allen Wegen zu ermöglichen, was meines Erachtens auch immer mehr zum gesellschaftlichen Konsens wird. Auch behördlicherseits wird auf eine Ahndung verzichtet. Und auch in Presse ist das kaum ein Thema mehr. Die Gesetze werden hoffentlich nachziehen.
Das eigenmächtige Anlegen von Wegen, oder das fahren abseits von Wegen, ist in aber weder nach dem Bundeswaldgesetz, noch in einem Bundesland erlaubt. Das Anlegen ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht und in den Naturschutz.
Der Tourenmountainbiker, der die vorhandenen Wege nutzt, muss sich um diese Dinge keine Gedanken machen, weil er davon ausgehen kann, dass die vorhandenen Wege entsprechend beurteilt wurden.
Was ist hierzu euer Kodex beim Trailbau?
Kennt ihr die Schutzgebietszonen in welchen ihr Strecken baut? Könnt ihr beurteilen ob bei euren Strecken Habitatsbäume, Felsbiotope, Pflanzen, Moose, Flechten, Klein- und Kleinstlebewesen usw. betroffen sind, die es auch im Wirtschaftswald gibt? Wie viele verschiedene Lines in einer Fläche sind problemlos?
Und was macht ihr, um den Behörden gegenüber euren Anspruch, auf das eigenmächtige Anlegen von Trails, zu begründen?