EU-Kommission plant Versicherungspflicht für E-Bikes

Negativ: Wieso kann der noch ohne Motor Fahren und ich brauch ihn wegen meiner Erkrankung.
Positiv: Dank des Motors kann ich noch fahren und mein liebstes Hobby geniessen.

Ich möchte mal wissen, wie groß der Anteil der Menschen ist, die für Naturerholung mit dem Fahrrad unbedingt einen Motor am Rad brauchen.
 
Die meisten jungen Leute fahren E- Bike nicht weil sie es aus gesundheitlichen Gründen benötigen sondern rein aus Lifestyle Gründen und purer Faulheit.
Vor ein par Jahren haben sie die Pedelecs noch als Rentnerdrohnen bezeichnet und dank erfolgreichem Marketing Strategien und dem überschwappen in den MTB Bereich sitzen genau diese Leute jetzt selbst auf einer Rentnerdrohne.

Intelligent ist wer sich nicht beeinflussen lässt, es checkt wie die Leute manipuliert und gesteuert werden von den Werbeabteilungen der Elektro- Fahrradhersteller.

Fahrrad + Motor + Software + Akku = Pedelec

Motor = Beine + Software = Gehirn + Akku = Kondition = Fahrrad
 
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Es ist nun mal ein riesen Unterschied ob ich ernsthaft über einen Punkt rede,oder ob ich die ganze Zeit durchblicken lasse das ich das Gesetz hier jetzt z.B. nur will weil ich den Personenkreis denn es betrifft nicht haben will,und soerhoffe ihn loszuwerden( was ein hohn ist da man ihn ja auch einfach ignorieren könnte). Dann verlässt man die Sachliche Diskussion ganz eindeutig!

Dann ist der Zweck für das hier gerade eher Trollartiger Natur und mit nichten mehr sachlicher Natur.

Letztendlich ist es ja der Grundtenor: Da kommt ein Gesetz, wofür ist es, was bewirkt es…

Sondern hoffentlich darf dann das EMTB nicht mehr da fahren wo ich fahre. ,weil ich die nicht mag!!!

Wer das eine Sachliche Grundlage nennt sollte lieber nochmal nachdenken….

Edit:Es ist auch Idiotisch so zu tun als wenn man dank Motor auf einmal S1-S2 oder S3 Trails fahren kann. Motor ersetzt die Beinleistung aber nicht das Fahreriche können!

Und eine Diskussion darüber nun anzufangen ist überflüssig, es wurde hier ganz klar gemacht wieso man das Gesetz befürwortet und die Post hier absetzt, um das eigentliche Thema geht es nämlich nicht, das nur Mittel zum Zweck.....
Würde das Gesetz zum anlass genommen den Wald auch vom normalen MTB zu befreien käme die Doppelmoral raus.....
 
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Weiter gehts:

EG: Pedelecs sind Kraftfahrzeuge
Was ist ein Fahrrad? Folgt man der Definition des Wiener Abkommens der Vereinten Nationen von 1968, handelt es sich dabei um ein Fahrzeug, das ausschließlich über die Muskelkraft der damit fahrenden Person, entweder mit Pedale oder Handkurbel, angetrieben wird.

Sobald ein noch so kleiner Motor an ein Fahrrad gebaut ist, ist es der Definition nach ein Motorfahrzeug. Bis jetzt hatte dieser Umstand keinen Einfluss auf den boomenden Markt für Elektroräder. Doch das könnte sich bald ändern: Denn bereits im Jahr 2014 hatte der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, aus dem hervorgeht, dass alle Kraftfahrzeuge versichert werden müssen - und Pedelecs sind per UN-Definition von 1968 Kraftfahrzeuge.

Quelle: https://www.emobilserver.de/nachrichten/elektro-fahrzeuge/ebikes/1079-eu-plant-versicherungspflicht-für-pedelecs.html

Hier gibt es dann auch gleich noch eine Pedition gegen die UN Definition
https://www.radfahren.de/allgemein/pedelec-kfz-gleichgestellt-online-pedition-kaempft-dagegen/

Das wird jetzt dem ein oder anderen seine Gedankengänge ein bisschen ins schleudern bringen ;)
 
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...ich kann nur Jedem raten, die Links komplett zu lesen...


...und zu verstehen. :D:rolleyes::cool:

...und hier geht´s direkt zur Petition:

https://www.openpetition.de/petitio...ikes-sollen-dem-fahrrad-gleichgestellt-werden

...da ich mit meinem Pedelec wohl eher selten bis nie in Burkina Faso bin, interessiert mich eine UN-Definition aus der Mitte des letzten Jahrhunderts eher nicht, viel mehr das in der EU gültige Recht, gültig seit 2002:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002L0024
 
Problematisch ist ja eher dieser Teil: "Denn der Vorschlag der EU-Kommission sieht auch vor „dass die Mitgliedstaaten solche Fahrzeuge von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausnehmen können, wenn sie dies für erforderlich halten. In diesem Fall würden die nationalen Garantiefonds die Kosten für die Entschädigung der Opfer von Unfällen tragen, die von diesen neuen Fahrzeugtypen verursacht werden.“"

Würde z.B. Deutschland von dieser Option Gebrauch machen, würde sich hier nichts ändern, das Pedelec würde weiter wie ein Fahrrad behandelt. Würde aber dann z.B. Italien eine Versicherungspflicht einführen, ist die Mitnahme des eigenen Pedelec in den Urlaub nicht mehr möglich oder der Garantiefond müsste auch Unfälle im europäischen Ausland abdecken. Nur dann erklär mal dem italienischen Polizisten, das ein deutsches Pedelec keine Versicherung braucht.
 
Noch komplizierter wird es wenn das Pedelec eine Anfahrhilfe bis 6km/h besitzt.
Das hat man hier schon 2011 erläutert:
Pedelec mit Anfahrhilfe
Längst sind auch Pedelecs mit Anfahrhilfe auf dem Markt, die bis höchstens 6 km/h beschleunigen. Diese Fahrzeuge sind selbstverständlich Kraftfahrzeuge, weil sie bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ausschließlich durch Maschinenkraft bewegt werden.
Quelle: http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis...verkehrsrecht-kraftfahrzeug-oder-fahrrad.html
 
:rolleyes:

Seit dem 21. Juni 2013 werden Pedelecs mit Anfahrhilfe übrigens vom Gesetzgeber offiziell als herkömmliche Fahrräder eingestuft,
wenn die Geschwindigkeit bei dieser Funktion auf 6km/h begrenzt ist!
 
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Ein bisschen verwunderlich ist dass das Urteil vom EuGH nicht direkt kommuniziert wird durch eine Verlinkung.

Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um jenes Urteil in dem es um einen Traktor in Slovenien handelt
:hüpf:

Dort heisst es:
1. Fahrzeug: jedes maschinell angetriebene Kraftfahrzeug, welches zum Verkehr zu Lande bestimmt und nicht an Gleise gebunden ist, ...

Zudem unterscheidet man zwischen motorisiert und nicht motorisiert.
13. Art. 1a der Dritten Richtlinie bestimmt:

„Die in Artikel 3 Absatz 1 der [Ersten Richtlinie] genannte Versicherung deckt Personen- und Sachschäden von Fußgängern, Radfahrern und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern, die nach einzelstaatlichem Zivilrecht einen Anspruch auf Schadenersatz aus einem Unfall haben, an dem ein Kraftfahrzeug beteiligt ist. …“

Das ein Pedelec ebenfalls maschinell angetrieben wird lässt sich nicht wegdiskutieren. Ein Motor ist eine Maschine. Das es dadurch automatisch zum Kraftfahrzeug wird steht dort aber nicht. Die Intepretation lässt viel Spielraum. Ein Traktor ist von Haus aus ein KFZ.
Für den EuGH ist alles was einen Motor besitzt ein KFZ und alles was keinen besitzt zählt zu unmotorisiert, wie eben Radfahrer.
Urteil: https://www.jurion.de/urteile/eugh/2014-09-04/c-162_13-1/
 
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:rolleyes:

Seit dem 21. Juni 2013 werden Pedelecs mit Anfahrhilfe übrigens vom Gesetzgeber offiziell als herkömmliche Fahrräder eingestuft,
wenn die Geschwindigkeit bei dieser Funktion auf 6km/h begrenzt ist!
Wenn man sich einen Ferrari oder einen Hummer kauft und diesen auf 6km/h drosseln lässt, darf man diesen ohne Führerschein und Versicherung auf der Straße fahren.
 
Wenn man sich einen Ferrari oder einen Hummer kauft und diesen auf 6km/h drosseln lässt, darf man diesen ohne Führerschein und Versicherung auf der Straße fahren.
Muss aber einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt sein. Bestimmt spannend, wie da ein Ferrari aussehen kann... ;)
 
Bestimmt spannend, wie da ein Ferrari aussehen kann... ;)
Vielfältig
https://www.landwirt.com/tags/ferrari/

Für Dich dann eher der GTR 200 :D

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20PS und 6km/h!? Was für ein Scheiß!

Btw.: der macht 8km/h -das wird wohl nix mit Ferrari ohne Führerschein fahren... :heul:
 
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https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/2017-motor-insurance-consultation-document_de.pdf

Auszug Seite 6-7
A.2.5 ANWENDUNGSB EREICH
Nach der MID muss die Haftpflicht bei jeder Art von maschinell angetriebenen Kraftfahrzeugen, die zum Verkehr zu Lande bestimmt sind, durch eine Versicherung gedeckt sein. Eine hinreichend weite Bestimmung des Begriffs des Fahrzeug war erforderlich , um einen ausreichenden Schutz für Unfallopfer sicherzustellen. Die schnelle technische Entwicklung in den letzten Jahren hat allerdings dazu geführt, dass der Begriff nunmehr auch vielerlei neu entwickelte Fahrzeugarten erfasst, wie wie zum Beispiel Pedelecs und andere langsame Elektrofahrräder, Segways, Golf - Buggys oder Elektromobile für Gehbehinderte.
 
Ohne jetzt den ganzen Thread hier gelesen zu haben, mal etwas ganz grundsätzliches zu dem Thema.

In den letzten Jahren hat die EU Kommission Verordnungen erlassen, die ihres Gleichen noch sucht.
Viele Themen, die hier im Schland keine Mehrheiten im Bundestag oder Bundesrat finden, werden nach Brüssel gegeben und dort beschlossen. Diese werden dann mit einer Frist zur Übernahme in nationales Recht versehen.
Deutschland dann die Angewohnheit hier solche Verordnungen 1:1 oder schärfer auszulegen und genau da liegt das Problem.

Nehmen wir als Beispiel die DSGVO. das ist ein Paradebeispiel dafür. Die EU hat Einstiegsklauseln eingebaut, nach denen die Mitgliedsstaaten Ausnahmen in den nationalen Gesetzen einbauen können, z.B. für Vereine, kleinst Unternehmen, etc.
Das haben sie aber nicht und so muss ich als Vorstand eines kleinen Vereins mit 20 Mitgliedern die DSGVO in vollen Umfang umsetzen und Vereinsgeld für den/die juristischen Beistand/Beratung aufwenden.

Ein weiteres Bespiel ist die EU Feuerwaffenrichtlinie, die mich als Sportschütze und Vorstand eines Schützenvereins betrifft. Diese muss im September 2018 in nationales Recht übernommen werden. Grundlage für die Richtlinie waren Lügen und falsche Fakten, die aber nicht interessiert haben. Derzeit sitzen die Ausschüsse dazu zusammen und wollen diese Richtlinie 1:1 übernehmen, ob es Sinn macht, oder nicht.

Viele der Richtlinien und Verordnungen stammen aus Deutscher Feder, überwiegend.

Ich habe gelernt, vor vielen Jahren schon, der Mensch benötigt gewisse Versicherungen, alleine schon zum eigenen Schutz. Eine davon ist die Private Haftpflichtversicherung und da stimme ich sogar zu.
Hier wäre es ein leichtes für die Versicherungen einfach einen Zusatz für Radfahrer einzubauen und fertig, aber das würde nicht das sein, was der Kommission und der Bundesreg. vorschwebt.

Sollte es tatsächlich zu einer Versicherungspflicht für Pedelecs kommen, gehe ich davon aus, dass Deutschland hier in alter Tradition diese Vorgabe übererfüllen wird und tatsächlich eine Kennzeichenpflicht vorschreiben würde, was in der Tat dazu führen könnte, dass die E-MTBler nicht mehr in den Wäldern radeln dürften.
Auch ist es in meinen Augen unerheblich, was in der Richtlinie oder dem Vorschlag für die Richtlinie steht, sollte es beschlossen werden, würde Deutschland sie übererfüllen.
 
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