Zusammenstoß mit illegal aufgemotztem e-mtb

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Auf der einen Seite wird wohl erstmal geklärt, wer den Unfall verschuldet hat. Der darf dann auch zahlen (oder dessen Versicherung, wenn vorhanden).

Nun kann man aber auch ein wenig weiterspinnen und dem getunten E-Biker (also dessen getunte Laufhilfe) die volle Schuld geben. Denn durch das Tuning hat er keine Betriebserlaubnis und damit auch keine Zulassung. Das es dann ja als S-Pedelec, also Kleinkraftrad) eingestuft wird, darf er im Wald damit gar nicht unterwegs sein. Folglich hätte der Unfall eigentlich gar nicht erst passieren können. Ist nur ein wenig rumgesponnen.

Fakt ist, werden Unfall verursacht hat, der zahlt, egal, ob das E-Bike eine Zulassung hatte oder nicht. Sind beide dran Schuld, löhnen eben beide anteilig.
Hat man den Verdacht, die Elektromühle war gepimpt, kann man den Verdacht zwar äußern und dem wird eventuell nachgegangen. Ändert aber nix an der Schuldverteilung. Im Nachhinein wird der Besitzer für das Tuning noch mal extra zur Kasse gebeten, aber das war's dann auch schon.
 
Der Thread läuft ja immer noch. Also mal kurz etwas Rechtliches:

Es kann einen massiven Unterschied ausmachen, wenn die Privilegierung nach § 1 Abs. 3 StVG wegfällt. https://dejure.org/gesetze/StVG/1.html
Dann handelt es sich nämlich um ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug. Das hat gravierende Auswirkungen im Zivilprozess:
Da haftet man dann nämlich zunächst einmal nicht mehr nur für Verschulden, sondern bereits für die Betriebsgefahr. (S. § 7 Abs. 1 StVG: https://dejure.org/gesetze/StVG/7.html)

Das bedeutet, der Unfallgegner, also derjenige, der nicht mit einem Kfz unterwegs war, muss dem Fahrer des aufgemotzten E-Bikes kein Verschulden nachweisen.
Der Fahrer des aufgemotzten E-Bikes hingegen muss, um nicht voll zu haften, dem Unfallgegner ein schuldhaftes Fehlverhalten nachweisen, § 9 StVG i. V. m. § 254 BGB: https://dejure.org/gesetze/StVG/9.html

Da genau dieser Nachweis, wie sich ein Unfall zugetragen hat, in der Praxis sehr schwer fällt - meist gibt es nur Aussage-gegen-Aussage oder sog. Lagerzeugen, werden viele Prozesse nach Beweislast entschieden. Da ist man schon gewaltig im Vorteil, wenn die andere Seite die Beweislast trägt.

Für diejenigen, die meinen, im Wald spiele das alles doch keine Rolle: OLG München 17 U 3159/09 vom 12.10.2009: "Der Begriff Betrieb erfordert nicht, dass sich das Kfz auf einer öffentlichen Verkehrsfläche befindet."
Betreffend ein getuntes E-Bike gibt es m. W. noch keine Entscheidung, aber so extensiv, wie der Begriff des Betriebs ausgelegt wird, kann man sich denken, wie es ausgehen wird.
 
Der Thread läuft ja immer noch. Also mal kurz etwas Rechtliches:

Es kann einen massiven Unterschied ausmachen, wenn die Privilegierung nach § 1 Abs. 3 StVG wegfällt. https://dejure.org/gesetze/StVG/1.html
Dann handelt es sich nämlich um ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug. Das hat gravierende Auswirkungen im Zivilprozess:
Da haftet man dann nämlich zunächst einmal nicht mehr nur für Verschulden, sondern bereits für die Betriebsgefahr. (S. § 7 Abs. 1 StVG: https://dejure.org/gesetze/StVG/7.html)

Das bedeutet, der Unfallgegner, also derjenige, der nicht mit einem Kfz unterwegs war, muss dem Fahrer des aufgemotzten E-Bikes kein Verschulden nachweisen.
Der Fahrer des aufgemotzten E-Bikes hingegen muss, um nicht voll zu haften, dem Unfallgegner ein schuldhaftes Fehlverhalten nachweisen, § 9 StVG i. V. m. § 254 BGB: https://dejure.org/gesetze/StVG/9.html

Da genau dieser Nachweis, wie sich ein Unfall zugetragen hat, in der Praxis sehr schwer fällt - meist gibt es nur Aussage-gegen-Aussage oder sog. Lagerzeugen, werden viele Prozesse nach Beweislast entschieden. Da ist man schon gewaltig im Vorteil, wenn die andere Seite die Beweislast trägt.

Für diejenigen, die meinen, im Wald spiele das alles doch keine Rolle: OLG München 17 U 3159/09 vom 12.10.2009: "Der Begriff Betrieb erfordert nicht, dass sich das Kfz auf einer öffentlichen Verkehrsfläche befindet."
Betreffend ein getuntes E-Bike gibt es m. W. noch keine Entscheidung, aber so extensiv, wie der Begriff des Betriebs ausgelegt wird, kann man sich denken, wie es ausgehen wird.
Schön zusammen gefasst.
Einen wichtigen Punkt sollte man allerdings hinzufügen.
Wenn ein Radfahrer oder ein Pedelecfahrer einen Unfall verursacht, dann zahlt die Privathaftpflicht an den Geschädigten.
Wenn das Pedelec allerdings kein Pedelec mehr ist und auch kein reguläres S-Pedelec, für das es eine Versicherungspflicht gibt, dann bleibt der Geschädigte bei Zahlungsunfähigkeit des Verursachers auf seinem Schaden sitzen.
Es könnte also schlau sein, nicht zu sehr darauf rum zu reiten ob das Pedelec noch ein Pedelec ist :spinner:
 
Schön zusammen gefasst.
Einen wichtigen Punkt sollte man allerdings hinzufügen.
Wenn ein Radfahrer oder ein Pedelecfahrer einen Unfall verursacht, dann zahlt die Privathaftpflicht an den Geschädigten.
Schon wieder so eine neunmalklug Aussage.
Muss der jenige erstmal eine Privathaftpflicht haben!
 
Schon wieder so eine neunmalklug Aussage.
Muss der jenige erstmal eine Privathaftpflicht haben!
Wir wissen ja aus vielen Beispielen, dass dein Leseverständnis in den Kinderschuhen stecken geblieben ist oder hast du wieder Stubenarrest von der Frau bekommen weil du mit Kumpels zu lange in der Kneipe warst :wut:
Das Demonstrativpronomen derjenige wird übrigens zusammen geschrieben.
Also Rechtschreibung auch in den Kinderschuhen stecken geblieben.
 
Wir wissen ja aus vielen Beispielen, dass dein Leseverständnis in den Kinderschuhen stecken geblieben ist oder hast du wieder Stubenarrest von der Frau bekommen weil du mit Kumpels zu lange in der Kneipe warst :wut:
Das Demonstrativpronomen derjenige wird übrigens zusammen geschrieben.
Also Rechtschreibung auch in den Kinderschuhen stecken geblieben.
Greifst du jetzt auch noch die Leute privat an????
Um mich mal auf dein Niveau zu begeben , du bist echt ein AK......
 
Jetzt sind die Argumente ausgegangen.
smilie_essen_085.gif
 
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Naja,eigentlich kann ne fundierte Antwort zu dem Thema nur von nem Juristen gegeben werden.Meine Meinung !!
Aber VERNÜNFTIG diskutieren ( wenn man bei so einer Frage von diskutieren reden kann )ist ja das eine, aber bestimmte Personen werden leider laufend beleidigend ( hab mich leider auf das gleiche Niveau begeben )
Und was die Frau eines Mitglieds hier , oder etwaige Rechtschreib oder Grammatikfehler mit der eigentlichen Fragestellung zu tun hat, erschließt sich mir in keinster Weise.

PS:
„Falls jemand hier Rechtschreib oder Grammatikfehler findet darf er sie gerne hier kundtun“
 
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