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Guest
Bulldoghatte ja nüschd zum totfahrn
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Bulldoghatte ja nüschd zum totfahrn
Hängen geblieben. Soso.Es gibt wie überall immer mal welche die hängen geblieben sind. Das sind aber nicht die Hauptnutzer.
tssssssssssssSag das mal den Kobras
Schön zusammen gefasst.Der Thread läuft ja immer noch. Also mal kurz etwas Rechtliches:
Es kann einen massiven Unterschied ausmachen, wenn die Privilegierung nach § 1 Abs. 3 StVG wegfällt. https://dejure.org/gesetze/StVG/1.html
Dann handelt es sich nämlich um ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug. Das hat gravierende Auswirkungen im Zivilprozess:
Da haftet man dann nämlich zunächst einmal nicht mehr nur für Verschulden, sondern bereits für die Betriebsgefahr. (S. § 7 Abs. 1 StVG: https://dejure.org/gesetze/StVG/7.html)
Das bedeutet, der Unfallgegner, also derjenige, der nicht mit einem Kfz unterwegs war, muss dem Fahrer des aufgemotzten E-Bikes kein Verschulden nachweisen.
Der Fahrer des aufgemotzten E-Bikes hingegen muss, um nicht voll zu haften, dem Unfallgegner ein schuldhaftes Fehlverhalten nachweisen, § 9 StVG i. V. m. § 254 BGB: https://dejure.org/gesetze/StVG/9.html
Da genau dieser Nachweis, wie sich ein Unfall zugetragen hat, in der Praxis sehr schwer fällt - meist gibt es nur Aussage-gegen-Aussage oder sog. Lagerzeugen, werden viele Prozesse nach Beweislast entschieden. Da ist man schon gewaltig im Vorteil, wenn die andere Seite die Beweislast trägt.
Für diejenigen, die meinen, im Wald spiele das alles doch keine Rolle: OLG München 17 U 3159/09 vom 12.10.2009: "Der Begriff Betrieb erfordert nicht, dass sich das Kfz auf einer öffentlichen Verkehrsfläche befindet."
Betreffend ein getuntes E-Bike gibt es m. W. noch keine Entscheidung, aber so extensiv, wie der Begriff des Betriebs ausgelegt wird, kann man sich denken, wie es ausgehen wird.
Schon wieder so eine neunmalklug Aussage.Schön zusammen gefasst.
Einen wichtigen Punkt sollte man allerdings hinzufügen.
Wenn ein Radfahrer oder ein Pedelecfahrer einen Unfall verursacht, dann zahlt die Privathaftpflicht an den Geschädigten.
Wir wissen ja aus vielen Beispielen, dass dein Leseverständnis in den Kinderschuhen stecken geblieben ist oder hast du wieder Stubenarrest von der Frau bekommen weil du mit Kumpels zu lange in der Kneipe warstSchon wieder so eine neunmalklug Aussage.
Muss der jenige erstmal eine Privathaftpflicht haben!
Greifst du jetzt auch noch die Leute privat an????Wir wissen ja aus vielen Beispielen, dass dein Leseverständnis in den Kinderschuhen stecken geblieben ist oder hast du wieder Stubenarrest von der Frau bekommen weil du mit Kumpels zu lange in der Kneipe warst
Das Demonstrativpronomen derjenige wird übrigens zusammen geschrieben.
Also Rechtschreibung auch in den Kinderschuhen stecken geblieben.
Naja,eigentlich kann ne fundierte Antwort zu dem Thema nur von nem Juristen gegeben werden.Meine Meinung !!Jetzt sind die Argumente ausgegangen.
och, so meinungen unwissender sind teils ganz unterhaltsam.
Jetzt sind die Argumente ausgegangen.