Nummernschild am Anhängerkupplungs-Fahrradträger?

Becak

Ein Becak hat drei Räder.
Registriert
6. August 2017
Reaktionspunkte
3.487
Ort
An der Bieberbach
Hallo, ich gedenke, einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung zu kaufen. Kann ich da ein ungestempeltes Nummernschild reinmachen, oder muss ich jedes Mal das originale Nummerschiuld vom Fahrzeugheck drantrütteln?

Zusatzfrage: Was haltet ihr vom Bullwing SR6 bzw. SR8 für 4 Fahrräder? (Die gibts bei Obi bzw. Amazon momentan für rund 250-260 Euro). Oder muss es unbedingt Thule sein, wo man für den 3er schon das doppelte löhnt und dann den noch auf 4 erweitern muss?
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Deleted 173968

Hilfreich
Zum Beitrag springen →
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Deleted 173968

Hilfreich
Zum Beitrag springen →
Nummernschild muß sein. Braucht aber keine Plaketten. Daher einfach problemlos online bestellen.
Hab ich heut gerade bekommen für 19,95 € inkl. Versand
 
Streng genommen tut's sogar ein selbstgemaltes (gut leserliches) Schild
Dachte ich auch bisher - und hatte auch so eins an meinem Fahrradträger. Aber beim Googeln der Rechtslage fand ich irgendwo die Info von nem "reflektierenden" Schild.
In Abwägung der geringen Kosten für so ein Schild und dem Risiko, mich irgendwo im In- oder Ausland mit halbwissenden Gerndarmen rumschlagen zu müssen, hab ich lieber gleich Nägel mit Köpfen gemacht. Übrigens: Für Spanien- und Italienurlauber: Dort ist wohl auch noch ein 50x50 cm großes rot-weißes Schild nötig (natürlich für jedes Land etwas anders aussehend).
 
Verteilt der ADAC auch so. Ist aber nicht richtig:
ein Kupplungsträger (mit Beleuchtung -um den geht's ja in diesem Post) gilt als Anhänger (ohne Räder). Als Anhänger mit Beleuchtung braucht der in Italien keine Warntafel. :ka:

Anders bei den Trägern an WoMo-Rückwänden (die ohne Beleuchtung).
Das zählt als Ladung und muss mit einer bzw. je nach Breite auch mit zwei Tafeln versehen werden.
 
Das "nix" scheint sich auf die Bullwing-Träger zu beziehen? Die Bewertungen der beiden Träger sind eigentlich ziemlich gut. Warum taugen die trotzdem nix? Welche Empfehlung hast du?
Ob der was taugt, kann ich nicht entscheiden. Ich habe den Thule, und wenn ich mir die Bilder so ansehe, wäre mir der Bullwing den Preisunterschied nicht wert. Die Drahtösen um die Laufräder zu tragen und die Schnallen zum Sichern machen auf mich keinen guten Eindruck. Aber das ist nur meine Meinung, funktionieren kann der ja. Ist vielleicht auch die Frage, wie oft man den nutzt. Um einmal im Jahr in Urlaub zu fahren wäre es mir vermutlich auch egal. Wenn man denn aber jede Woche braucht, würde ich zum (leider teuren) Thule greifen.
 
ein Kupplungsträger (mit Beleuchtung -um den geht's ja in diesem Post) gilt als Anhänger (ohne Räder). Als Anhänger mit Beleuchtung braucht der in Italien keine Warntafel. :ka:
Wird aber sehr kontrovers in den Camperforen diskutiert und nichteinmal die italienischen Polizisten wissen sogenau was nun gilt . Nämlich dass der Heckträger mit Beleuchtung nur dann keine Tafel braucht wenn er als Bestandteil des KFZ gilt und in den Papieren eingetragen ist . Inkl. neuer Länge des KFZ.
Als Anhänger allerdings bräuchte er eine eigene Zulassung wie ein Hänger halt .:ka:
Um Problemen aus dem Weg zu gehen , bringt man sicherhaltshalber einfach eine Tafel an.
 
Wenn 4 Bikes transportiert werden sollen, wäre wichtig, dass die Schienen weit genug auseinander stehen. Dank dicken Gabeln und Boost wird das in der Regel eng, wenn überhaupt voll nutzbar. Die Rahmenklemmung sollte außerdem für Carbonrohre geeignet sein. Es gibt da viele Konstruktionen, denen ich nicht vertrauen würde.
 
Wird aber sehr kontrovers in den Camperforen diskutiert und nichteinmal die italienischen Polizisten wissen sogenau was nun gilt . ...
Von italienische Polizisten habe ich vor Jahren die Informationen zu meinem Post bekommen. Seit dem fahre ich ohne Tafel am Kupplungsträger durch Italien. Mehrmals im Jahr. Und bis Sizilien runter. Nicht mal in Polizeikontrollen gab's bisher Beanstandungen. :ka:

Ich will natürlich niemandem seinen vorauseilenden Gehorsam nehmen. Also: immer schön Taferl dran und den Rahmen verkratzt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wird aber sehr kontrovers in den Camperforen diskutiert und nichteinmal die italienischen Polizisten wissen sogenau was nun gilt . Nämlich dass der Heckträger mit Beleuchtung nur dann keine Tafel braucht wenn er als Bestandteil des KFZ gilt und in den Papieren eingetragen ist . Inkl. neuer Länge des KFZ.
Als Anhänger allerdings bräuchte er eine eigene Zulassung wie ein Hänger halt .:ka:
Um Problemen aus dem Weg zu gehen , bringt man sicherhaltshalber einfach eine Tafel an.

Ist auch mein Kenntnisstand. Wenn man egal ob beleuchtet oder unbeleuchtet das Fahrzeug verlängert ohne neue Länge in den Papieren zu haben, brauchts ein Schild.

In jedem Fall ist es billiger als die saftige Strafe für das nicht dran haben. Ich würde es einfach online besorgen und montieren, dann ist der Drops gelutscht.
 
Theorie u. Praxis sind natürlich immer 2 Paar Schuhe .
Heisst jetzt was?

Es gibt ein Rundschreiben von den Römer Behörden, ein sogenanntes "Circolare", laut welchem Radträger + Skiträger bei Reisebussen + normalen Fahrzeugen mit Kennzeichen sowie angeschlossener Beleuchtung nicht mehr wie früher zu den sogenannten "Sporgenza posteriore" gehören sondern als Teil des Fahrzeugs angesehen werden und deswegen kein Warnschild mehr nötig ist.
Freilich gilt immer noch, dass der Träger nicht mehr als 30% der Fahrzeuglänge, jedoch max. 1 Meter lang sein darf (Stossstange des Auto/Ende des Trägers).
Auslegungssache ist es in dem Fall, dass der Lenker (des letzten Rad auf dem Träger) über den rausragt. Wer ganz auf der sichereren Seite sein will: Vorbau lösen und Lenker drehen.

Edit: ich versuche gerade den Link zu dem Rundschreiben zu bekommen. Ist aber weder theoretisch noch praktisch nötig. Das Rundschreiben ist schon um die 10 Jahre her. Sollte also jeder ital. Polizist, spätestens sein DGL, kennen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich versuche gerade den Link zu dem Rundschreiben zu bekommen. Ist aber weder theoretisch noch praktisch nötig. Das Rundschreiben ist schon um die 10 Jahre her. Sollte also jeder ital. Polizist, spätestens sein DGL, kennen.
Interessanterweise scheinen weder ADAC noch der ÖAMTC davon zu wissen . Und du behauptest es ja auch nur ohne Beweise zu bringen .
Auf jeden Fall findest in den Foren niemanden der eine Strafe mit der Tafel kassiert hat . ( Auf die schnelle aber auch keinen der ohne Tafel gestraft wurde ) . Wahrscheindlich ist es er Polizia u. den Carabinierie scheiß egal ob eine Tafel hinten drauf ist oder auch nicht .
 
Schmarrn. Wieso sollte man mit Tafel eine Strafe kassieren? Ist ja nicht verboten, eine dran zu machen.
Die interessantere Tatsache ist doch, das niemand OHNE Tafel bestraft wurde!

Bez. 'Beweise': wenn Du mal alles liest, siehst Du, dass ich gerade dran bin, den Link zu besagtem Rundschreiben zu bekommen.
Sobald ich den habe, verlinke ich den hier (hoffe, Dein italienisch ist dann gut genug).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
und bitte beachten, dass die Warnschilder für Spanien und Italien unterschiedlich sind. Ich meine Italien hat 5 Querstreifen und Spanien 3.

Mein Wissensstand war aber auch, mit zusätzlicher Beleuchtung kein Schild, ohne Schild dran. Und so handhabe ich das auch immer
 
Heisst jetzt was?

Es gibt ein Rundschreiben von den Römer Behörden, ein sogenanntes "Circolare",........

Edit: ich versuche gerade den Link zu dem Rundschreiben zu bekommen. Ist aber weder theoretisch noch praktisch nötig. Das Rundschreiben ist schon um die 10 Jahre her. Sollte also jeder ital. Polizist, spätestens sein DGL, kennen.

Googeln nach "Circolare portabici posteriore" födert das hier zutage:
http://www.saltainsella.it/Circolare Ministeriale.htm

Vielleicht ist das noch was Älteres, als das was Du meinst...
Allerdings sehe ich da drin nach groben Überfliegen keine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht der Ladung nach Artikel 164 codice stradale, sondern eher das Gegenteil.
Im oberen Absatz steht (...Similmente, incombe sul conducente la corretta sistemazione del carico ai sensi dell'art. 164 del Codice della Strada...blablabla) sinngemäß, dass die Ladung entsprechend der Vorgaben des Artikels 164 zu behandeln ist.

Und unten ist der Art 164 selbst mit der bekannten Vorgabe zu überstehender Ladung (Punkt 6: In ogni caso la sporgenza longitudinale deve essere segnalata mediante uno o due speciali pannelli quadrangolari,....blabla) zu sehen.

Mag allerdings auch sein, dass in irgendwelchen der sonst noch aufgeführten Unternormen was anderes steht...

Allgemeine Italienische Autoseiten gehen auch davon aus, dass der "portabici" Ladung ist und ne Tafel braucht.

Ansonsten ist das Thema in Italo Bike- und Camperforen ein Klassiker...
"Ist der Radträger Ladung oder gehört er zum Fahrzeug?"
"Bekommt er ein Wiederholkennzeichen / Anhängerkennzeichen / wird das Kennzeichen des Fahrzeugs ummontiert?"
"Brauche ich die Signaltafel immer/nur bei Ladung auf dem Träger/gar nicht?"
"Reicht eine Tafel aus dem Baumarkt oder muss eine teure zertifizierte sein?" usw..usf

bye
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank.
Das, was ich meine, ist jünger (aus 2010 +/-). Und es geht um Träger (Kupplung/Heck) die Beleuchtung und Wiederholungskennzeichen als Abschluß haben. Die befreundeten ital. Polizisten haben mir die Info wie schon von mir beschrieben gegeben.

Wie aber schon gesagt: darf sich natürlich jeder das Taferl dran machen der möchte. Ist nicht verboten.
 
Zurück
Oben Unten