legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

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War jetzt, wie schon mal geschrieben, ein paar Mal legal in Bayern drüben biken und hoffe, dass das nicht wieder rückgängig gemacht wird. Das wäre echt schlimm, nachdem man bei uns in Salzburg sehr viele Verbotsschilder findet und sich nur in der Illegalität bewegen kann! :wut:
 
Schablone und schwarze Spraydose mitführen, und aus solchen

1573038165051.png

solche

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Schilder machen. Dann halt nicht rasen..

:mexican:
 
Uh uh uh. 55 Meter Gestein werden abgetragen. Die Welt geht unter!
Tolles Argument. :rolleyes: Das kann man dann ja bei jeglichem Eingriff in sensible Natur anbringen ...

Und inwiefern es sich bei dem Zusammenschluß zweier Gletscherskigebiete wie dem Pitztal und Ötztal um eine "Verlagerung aus Tallagen" handeln soll, hätt ich auch gern erklärt. Der Großteil der Fläche dieser beiden Gebiete liegt auch jetzt schon auf >2000 m.

Bei solchen Erweiterungen gehts vor allem darum, daß man den anderen Mega-Skigebieten wie Saalbach oder dem Arlberg etwas entgegensetzen kann. Das Marketing freut sich halt, wenn bei den Pistenkilometern eine ähnlich große Zahl steht wie bei der Konkurrenz.
 
Sensible Natur auf 3500 m Seehöhe zwischen Eis und Fels? Na ja.
Sölden beginnt auf 1.500 m Seehöhe.

Warum man in den Tiroler Bergen nicht bauen darf, aber sonst in Österreich pro Tag 13 ha versiegelt werden, erschließt sich mir nicht.
 
War jetzt, wie schon mal geschrieben, ein paar Mal legal in Bayern drüben biken und hoffe, dass das nicht wieder rückgängig gemacht wird. Das wäre echt schlimm, nachdem man bei uns in Salzburg sehr viele Verbotsschilder findet und sich nur in der Illegalität bewegen kann! :wut:
Es gibt in Deutschland einen Verein, der sich das Mountainbiken ans Revers geheftet hat und einen, der es sich auf die Fahnen geschrieben hat.
Letzter kämpft dafür, dass Du weiterhin gerne nach Bayern kommen kannst.
 
Sensible Natur auf 3500 m Seehöhe zwischen Eis und Fels? Na ja.
Sensible Natur gibts nur dort, wo grüne Bäumchen und bunte Blumen wachsen oder wie? :confused:
Sölden beginnt auf 1.500 m Seehöhe.
Ja. Deswegen schrieb ich auch "der Großteil der Fläche des Skigebiets".
Warum man in den Tiroler Bergen nicht bauen darf, aber sonst in Österreich pro Tag 13 ha versiegelt werden, erschließt sich mir nicht.
Umgekehrt: weil in Österreich jeden Tag 13 ha versiegelt werden, können auch ohne weiteres bisher unberührte Hochgebirgslagen verbaut werden?
 
Tatsächlich ist die Diskussion um den Natur Begriff eine tausende Jahre alte. Es macht jedenfalls ein wesentlicher Unterschied, ob es sich um einen Lebensraum (Biotop) handelt oder nicht. Darauf ist man auch in Tirol gekommen und hat irgendwann den Schutz der Gletscher und der Gletschervorfelder ins Naturschutzgesetz integriert.
In Sölden liegen 8 Bahnen unter 2.000 m, ca. 16 oberhalb. Die Pistenkilometer weiß ich nicht. Aber 2.000 m ist denen wahrscheinlich schon zu tief. Die reagieren halt auf den Klimawandel und wollen jetzt auf 2.500 m rauf, so wie es eigentlich schon damals die Gletscherstraße vor gegeben hat. In Frankreich hätten's oben beim letzten Parkplatz ein Hoteldorf errichtet. ;)
 
Darauf ist man auch in Tirol gekommen und hat irgendwann den Schutz der Gletscher und der Gletschervorfelder ins Naturschutzgesetz integriert.
Sehr gut. Schade nur, dass die Seilbahnamigos dafür gesorgt haben, dass das Gesetz schwammig genug formuliert wurde, um solche Vorhaben wie im Pitztal zu ermöglichen.

Und wie das mit den Gesetzen im Pitztal so gehandhabt wird, wurde schon mehrmals gezeigt. Talabfahrt vom Gletscherskigebiet nicht genehmigt? Macht nix, wir sprengen Gletscherzungen und buddeln uns im Fels trotzdem eine Piste, die wir dann nachträglich als "Notweg" genehmigen lassen. Piste von der Bergstation wegen Gletscherschmelze nicht mehr befahrbar? Macht mix, wir sprengen einfach den Grat weg, um Platz für die Piste zu haben, deklarieren das als zulässige "Gelädekorrekturen", die Behörden machen a bissl "böse böse böse" um nach einer symbolischen Seilbahnsperrung wieder alles laufen zu lassen.

Die Kaunertaler warten auch nur noch darauf, dass der Gipfel der Weissseespitze gletscherfrei wird, und werden dann ohne weiteres (kein Gletscher mehr, doh) eine Seilbahn bauen.

Das Thema Gletscherschmelze wird von den Seilbahnbetreibern natürlich auch nicht erwähnt, denn wer z.B. den Hintertuxer Gletscher kennt, bzw. weiss, wie viel in den letzten 20 Jahren davon geschmolzen ist und wie sich die Gletscherschmelze seit 2015 noch beschleunigt hat, kann sich gut vorstellen, dass es auch im Pitztal höchstens noch 20-30 Jahre einen brauchbaren Gletscher geben wird.

Aber warum sollte man die eigene Profitgier nicht ausleben, wenn das die Gesetzte und Subventionen hergeben :wut:.
 
https://www.derstandard.at/story/20...ein-beschliesst-kritische-position-zu-e-bikes
der DAV mit einer neuen stellungnahme. ich bin gespannt, wann dies in AT in der argumentation einklang findet, nach dem motto "in deutschlands sinds jetzt auch draufkommen, dass das MTB nix fürn berg is..."

Der DAV sieht MTB, soweit ich weiß, als eine gleichberechtigte Bergsportart gegenüber dem eher traditionellem Alpinismus an. Der DAV bildet u.a. auch MTB-Übungsgsleiter aus. Meine DAV-Sektion veranstaltet regelmäßig MTB-Touren und bietet Trainingsmaßnahmen an (hab' ich beides zu meiner Schande allerdings noch nie wahrgenommen).

Es gibt ein Positionspapier des DAV (2015), das ich igs. sehr vernünftig finde.

Zu E-Bikes heißt es (S. 8): "Durch die Nutzung von rechtlich dem Fahrrad gleichgestellten Pedelecs [Rechtslage in D, Anm.], die die eigene Leistung bei der Ausübung des Natursport Mountainbiken unterstützen, kann das Erlebnis Mountainbike leichter zugänglich gemacht werden. Dennoch beobachtet der DAV die Entwicklung der Nutzung von E-Bikes und Pedelecs in den Alpen und Mittelgebirgen durchaus kritisch. Er setzt sich für Bewegung aus eigener Kraft ein." (Find' ich persönlich gut und richtig so.)

Bislang sind Biker auf DAV-Hütten i.d.R. gerne gesehen. Aktuell möchte man speziell E-MTB nicht selbst unterstützen und erlaubt es nicht, die Akkus zu laden. Kann man vertreten, wie ich finde. Aber eigentlich ist das eine ganz andere Debatte und von einem echten E-MTB-Verbot ist auch nicht die Rede.

Dass man sich auf den DAV berufen kann, wenn man die Haltung hat, "dass das MTB nix fürn berg is..." kann ich aber nicht erkennen. Ganz im Gegenteil denke ich, dass man in Österreich auf die Positionen des DAV verweisen könnte, wenn's um eine vernünftige, d.h. für die vermeintlich Betroffenen akzeptable Legalisierung geht. Und die "Betroffenen" muss man ja in jedem Falle mit einbeziehen, wenn sich was bewegen soll.

Auf S. 9:

"Positionen und Handlungsempfehlungen
  • Lösungen nur im Konsens Die Lösung sozialer Konfliktfelder beim Mountainbiken kann aus Sicht des DAV nur auf Basis von Konsens aller Beteiligten und klaren Rahmenbedingungen gefunden werden.
  • Keine generellen Verbote Der DAV sieht in generellen Verboten keine Lösung zur Bereinigung sozialer Konflikte, hält aber lokale, differenzierte Sperrungen für vertretbar, wenn sie zur Entflechtung der beteiligten Nutzergruppen oder zum Schutz der Natur notwendig sind und ausgleichend attraktive Alternativen angeboten werden.
  • Aufklärung und Information Der DAV setzt anstelle von Verboten auf Information, Aufklärung und differenzierte Lenkung. Durch Perspektivwechsel, Verständnis und Integration aller beteiligten Interessengruppen kann ein respektvolles Miteinander entstehen, menschliche Konfliktfelder können ihre Brisanz verlie-ren und die Sachebene des jeweiligen Problemfeldes kann gemeinsam gelöst werden"

Ich schätze eher, ihr hättet den DAV ziemlich auf eurer Seite.
 
helfen wird es uns ehr nicht, es reicht, dass die gegner sagen könne: "schauts, die anderen schränken es jetzt auch ein, da brauchen wir erst gar nicht über eine lockerung reden".

ich kenne zugegeben auch nur den standard artikel, der bayrische vorstoß ist jetzt aber nun nicht gerade positiv eingestellt:
Und weil es aus seiner Sicht zu schwierig ist, zwischen Mountainbikern und Berg-Pedelec-Fahrern zu unterscheiden, sollen die Fahrverbote für beide gelten.

eine grundsätzliche unterscheidung zwischen MTB und E-MTB und dementsprechende kommunikation finde ich aber grundsätzlich natürlich positiv!
 
Es gibt Statements des DAV, die erkennen lassen, dass seine Bemühungen seine eigenen Mitglieder mit dem "Positionspapier Mountainbiken", dem "Basic-Booklet für Mountainbiker" (bei dem er inzwischen nicht mehr als Unterstützer gelistet wird) und zahlreichen anderen Aktionen zu beschwichtigen, schlicht gescheitert ist.
Natürlich gibt es auch viele äußerst MTB-affine DAV-Sektionen - und da darf man ja auch die Sektion München-Oberland dazu zählen. Davon sollte man sich gerade als DAV-Mitglied aber nicht täuschen lassen:
"Der Radlboom in den Bergen ist ungebrochen und für viele zu viel: Der Alpenverein, der sich neben seiner Tourismusfunktion auch als Naturschutzverein sieht, ist in einer Zwickmühle und einige halten Fahrradverbote zumindest für diskussionswürdig."

Die Argumentation des Präsidenten des Deutschen Alpenvereins Josef Klenner im Bericht der Abendschau (BR) ist auch trickreich:
Das Problem seien die "extremen" Mountainbiker, "die auf ihrem Recht bestehen, auf ihrem Recht pochen, irgendwo runter rasen wollen."

Die Mountainbiker in Bayern bestehen auf ihr Grundrecht in der Natur radfahren zu dürfen. Ein Recht irgendwo runter zu rasen gibt es nicht und das fordert auch kein einziger ein. Aber mit so einer Argumentation kann man den Mountainikern in der Öffentlichkeit ihr Grundrecht dann natürlich auch absprechen und versuchen die eingangs vom DAV-Sektionsvorsitzenden angekündigten Beschränkungen aller Mountainbiker gegen die Bayerische Verfassung durchzusetzen.

Gleichzeitig versucht man noch Leute, die sich auf ihre Grundrechte berufen, mit der Wortwahl "extrem" und "pochen" zu diffamieren und mundtot zu machen. Nur gelingen wird das nicht :cool:

Btw. dass auch "extreme" Wanderer erwähnt werden, ist zwar nett, aber für diese Gruppe soll es offensichtlich keine Konsequenzen geben.

Eine Maßnahme seine innere Zerrissenheit zu überwinden sind auch die DAV-Mountainbike-Modellprojekte, mit denen die angekündigten Einschränkungen flächendeckend vorbereitet werden sollen - auch wenn die öffentliche Lesart eine andere ist:
DAV-Projekt "Bergsport Mountainbike" | Bergauf-Bergab | Doku | BR
Juli 2019

P.S.: Beim Deutschen Alpenverein gibt es sehr wahrscheinlich auch in führenden Positionen Leute, die sich für das Mountainbiken in Bayern (nicht nur insgeheim) eine Rechtslage wie in Österreich wünschen oder wenigstens vorstellen könnten. Damit könnte dann jede Sektion selbst entscheiden, ob Mountainbiker über ihre DAV-Wege fahren dürfen.
P.S.S.: Als Wegehalter in Österreich stünde es den Alpinen Vereinen übrigens frei das Radfahren auch auf Wanderwegen zuzulassen und so als Vorbild voranzugehen. Fragt Euch mal warum sie es nicht tun - die Haftungsfrage kann es nicht sein.
 
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P.S.S.: Als Wegehalter in Österreich stünde es den Alpinen Vereinen übrigens frei das Radfahren auch auf Wanderwegen zuzulassen und so als Vorbild voranzugehen. Fragt Euch mal warum sie es nicht tun - die Haftungsfrage kann es nicht sein.
Ich glaube da täuscht du dich: nur der Besitzer kann einen Weg für die Befahrung freigeben, nicht der Wegehalter. Und das sind in Österreich hauptsächlich die Bundesforste und diverse Großgrundbesitzer aus Wirtschaft und altem Adel. Der ÖAV hat zwar auch große Besitztümer (zB den Nationalpark Hohe Tauern) und könnte dort theoretisch die Nutzung für MTB freigeben, aber dabei handelt es sich dann doch auch um besonders schützenswertes Gebiet, und eine generelle Freigabe für Mountainbikes ist da denke ich nicht einfach zu argumentieren. Wobei meine Begegnungen mit den Rangern im NP Hohe Tauern bisher eh sehr freundlich und problemlos verlaufen sind. ;)

Aber es stimmt natürlich, daß der ÖAV genauso wie der DAV bei diesem Thema schwer in der Zwickmühle ist, was durch die Rechtslage in Österreich auch noch erschwert wird.
 
ch glaube da täuscht du dich: nur der Besitzer kann einen Weg für die Befahrung freigeben, nicht der Wegehalter.
Da hatte ich verpasst den Link zu setzen:
"Eine darüber hinausgehende Waldbenützung, wie beispielsweise das Fahren (etwa mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern) oder Reiten im Wald, wozu auch die Forststraßen und sonstige Waldwege gehören, sind nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers bzw. Forststraßenerhalters estattet."
Damit dürfte auch der Wegehalter erfasst sein.
 
Da hatte ich verpasst den Link zu setzen:
"Eine darüber hinausgehende Waldbenützung, wie beispielsweise das Fahren (etwa mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern) oder Reiten im Wald, wozu auch die Forststraßen und sonstige Waldwege gehören, sind nur mit Erlaubnis des Waldeigentümers bzw. Forststraßenerhalters estattet."
Damit dürfte auch der Wegehalter erfasst sein.
Hm. Wäre interessant, wie das genau gehandhabt wird. Ich denke nicht, daß der AV als Wegehalter einen Weg freigeben kann, wenn der Waldeigentümer etwas dagegen hat.

Was die Lage bei uns noch komplizierter macht, ist die Tatsache, daß für das "Alpine Ödland" oberhalb der Waldgrenze die Länder zuständig sind und damit andere Gesetze gelten als im Wald. Gibt es etwas ähnliches auch in Bayern?
 
Gibt es etwas ähnliches auch in Bayern?
In Bayern gilt das allgemeine Betretungsrecht in der freien Natur aus Art. 141 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung, das einfachgesetzlich in den Artikeln 26 bis 38 des Bayerischen Naturschutzgesetzes geregelt ist. Die Haftungsfrage betrifft Bundesrecht ( § 823 BGB) und ist jetzt entsprechend für die Erholungsnutzung in Bundesgesetzen "auf eigene Gefahr" geregelt.

Liebe Österreicher,
jetzt müsst ihr ganz stark sein ;):
Während bei euch Besitzstandsstörungen durch Mountainbiker so mit 15.000,00 € gehandelt werden, setzt man in Bayern da natürlich eines drauf:
Hier verklagt man auf Unterlassung mit Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten.

Nur kommt man damit in Bayern nicht durch. Im Anhang findet ihr das Urteil des Amtsgerichts Aichach, in dem auch erwähnt wird, wie es zu der Rechtslage in Bayern gekommen ist und da spielt Österreich eine nicht unerhebliche Rolle.

Ansonsten darf ich noch den Rechtsreferenten der DIMB, Helmut Klawitter hierzu zu zitieren:

"Da hat sich das Gericht die Mühe gemacht, den Begriff „Weg“ nach allen (Grund-) Regeln der juristischen Methodenlehre - angefangen bei der Auslegung nach dem Wortsinn über die systematische, historische und telexlogische Auslegung bis hin zur verfassungskonformen Auslegung - auszulegen und das kann man als absolut gelungen bezeichnen. Dass man hier im Hinblick auf das Adjektiv „geeignet“ sehr stark auf den Aspekt „Umweltschutz“ abgestellt hat, ist m. E. zu verschmerzen, denn nach den eigenen Ausführungen des Gerichts wird dieser Aspekt auf „Wegen“, die ja auch von Fußgängern begangen werden können, regelmäßig keine Einschränkung für Radfahrer begründen können.

Sehr schön und gelungen fand ich Übrigens auch den Hinweis des Gerichts, dass die Absicherung bei Waldarbeiten alleine schon zum Schutz von Fußgängern, die auch abseits der Wege ihr Betretungsrecht wahrnehmen dürfen, immer umfassend auszufallen habe, also jedenfalls keine Einschränkung des Radfahrens auf Wegen rechtfertige."
 

Anhänge

  • AG Aichach-101C153-17-TE.pdf
    1,6 MB · Aufrufe: 60
In Ergänzung: Das alpine Ödland in Bayern genießt ohnehin zum beachtlichen Teil speziellen Schutzstatus (NSG, FFH, NP, etc.). Daher gelten dort auch jeweils spezielle Regelungen, und das kann auch (zeitliche, lokale, ...) Betretungsverbote aller Art beinhalten. Für die NSGs sind in D nach meiner Kenntnis fast immer die Kreisverwaltungen, bzw. die Städte zuständig.

Trotz der Verfassungslage in Bayern, im Einzelfall ggf. rechtlich - glaube ich - genauso kompliziert wie in Österreich.

Edit: Der verlinkte "Bayernatlas" ist 'ne echt hilfreiche Webapplikation.
 
Liebe Österreicher,
jetzt müsst ihr ganz stark sein ;):
Während bei euch Besitzstandsstörungen durch Mountainbiker so mit 15.000,00 € gehandelt werden, setzt man in Bayern da natürlich eines drauf:
Hier verklagt man auf Unterlassung mit Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten.

Nur kommt man damit in Bayern nicht durch. Im Anhang findet ihr das Urteil des Amtsgerichts Aichach, in dem auch erwähnt wird, wie es zu der Rechtslage in Bayern gekommen ist und da spielt Österreich eine nicht unerhebliche Rolle.

Ansonsten darf ich noch den Rechtsreferenten der DIMB, Helmut Klawitter hierzu zu zitieren:

"Da hat sich das Gericht die Mühe gemacht, den Begriff „Weg“ nach allen (Grund-) Regeln der juristischen Methodenlehre - angefangen bei der Auslegung nach dem Wortsinn über die systematische, historische und telexlogische Auslegung bis hin zur verfassungskonformen Auslegung - auszulegen und das kann man als absolut gelungen bezeichnen. Dass man hier im Hinblick auf das Adjektiv „geeignet“ sehr stark auf den Aspekt „Umweltschutz“ abgestellt hat, ist m. E. zu verschmerzen, denn nach den eigenen Ausführungen des Gerichts wird dieser Aspekt auf „Wegen“, die ja auch von Fußgängern begangen werden können, regelmäßig keine Einschränkung für Radfahrer begründen können.

Sehr schön und gelungen fand ich Übrigens auch den Hinweis des Gerichts, dass die Absicherung bei Waldarbeiten alleine schon zum Schutz von Fußgängern, die auch abseits der Wege ihr Betretungsrecht wahrnehmen dürfen, immer umfassend auszufallen habe, also jedenfalls keine Einschränkung des Radfahrens auf Wegen rechtfertige."
Beneidenswert. :D
 
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