Gesucht! Der benutzungsfähige Radweg

Wer ist denn dieser ominöse STVO und warum pöbelt der in meinem Wald rum? ^^

Ne, aber ehrlich: Die Eingangsfrage wirkt im Homo-Automobilensis Zeitalter, wo allein in den Stadtflächen 10(??)% der Fläche nur für Parkplätze draufgehen schon ein bisschen.. ..komisch.
Interessant wäre für mich, wie schauts da z.B. bei den Radverkehr-Vorbildern, den Wohnmobil-im-Stau-Stehern, äh, den Holländern aus? Ist bei denen ein Mitgrund fürs halbwegs harmonische Nebeneinander nicht zu einem guten Teil die verstärkte gemeinsame Nutzung von Verkehrsflächen (samt Ausbremsung der motorisierten Teinehmer)?

In den Niederlanden sind Radwege oft mit Bordstein getrennt von den Straßen, da treten schon mal viele Probleme mit haltenden DHL-Lastern oder Taxen schon gar nicht auf. Die Radwege sind gar nicht mal alle so gut wie manche sich das denken aber trotzdem sicher weil eben getrennt. Und das die meisten dort selber Radler sind wird auch entsprechend rücksichtsvoll Auto gefahren.

Negativbeispiel bleibt für mich Frankfurt am Main: 5 Meter Bordstein, dann Poller und dann ein aufgedruckter Radstreifen, ständig zugeparkt weil anders nicht möglich. Dann 2-3 Spuren für die SUV Kolonnen. Wer das ersonnen hat sollte bis zu seinem Lebensende Rad fahren müssen in Frankfurt.
 
Gut möglich das ich solche wege fahre, oder auch nicht. Um ehrlich zu sein kümmer ich mich nicht umso krümelkram und fahre halt einfach.
ich fahre auf allen wegen sicher, egal ob sie den vorgaben entsprechen. Wer sich nicht sicher fühlt sollte besser zu fuß gehen.
Ich finde den Thread durchaus interessant, denn in Deutschland gibt es ja einige, die einen dann aus dem Auto anblaffen, man solle gefälligst von der Straße verschwinden und auf den Nutzungpflichtigen Radweg verschwinden. Letzterer ist zwar beschildert, erfüllt aber oftmals nicht einmal einen kleinen Teil der hier im ersten Beitrag geschriebenen Bedingungen. Z. B. gibt es auf einem Kilometer gefühlt 90 90° Kurven, die einen zu ständigem Bremsen, fast anhalten zwingen, während die Autostraße keine einzige Kurve auf dem gleichen Abschnitt hat. Und ich finde es hilfreich zu wissen, dass solche Radwege nicht den Auflagen entsprechen. So kann man bei entsprechenden Ignoranten zurück blaffen.
 
...Und ich finde es hilfreich zu wissen, dass solche Radwege nicht den Auflagen entsprechen. So kann man bei entsprechenden Ignoranten zurück blaffen.
Das hilft da doppelt nichts, erstens fehlt die Einsicht, daß Radfahrer "auch" Verkehr sind und nicht nur freizeitlich unterwegs sind und zweitens ist ein ausgeschilderter Radweg immer noch benutzungpflichtig, solange seine Benutzung nicht unzumutbar ist (Schnee, Mülltonnen, komplett zugeparkt) :mad:
 
Hier, ich habe einen. 1,2km flammneuer Radweg. Allerdings am Ar... der Welt bei uns im Sauerland.
Aber immerhin, alle Kriterien erfüllt, oder?nur das Straßennah ist im zweiten Abschnitt nicht gegeben, was ich aber sehr angenehm finde.
Screenshot_20191216-141051_Komoot.jpg
 
Die Radwege sind gar nicht mal alle so gut wie manche sich das denken aber trotzdem sicher weil eben getrennt.

Ja, das ist auch die allseits anerkannte Lösung: Die verschiedenen Verkehrstypen (Kfz, Fahrrad, Fußgänger) gehörten streng getrennt. Weil ein Radfahrer nun mal nicht hinter einer Oma herkriechen will und ein Autofahrer auch nicht hinter einem Fahrrad. Hier verstehe ich alle Seiten.

Bisher hat man allerdings auf integrative Konzepte gesetzt, d.h. alle zusammen auf einer Verkehrsfläche und man wird schon Rücksicht nehmen. Die helfen aber nicht, weil hierzulande in der Regel jeder auf seinen letzten Millimeter pocht. Hinzu kommt massive Unwissenheit, weil nicht aufgeklärt wurde.

Beispiele sind:

1. siehe Fußgängerschild und Radfahrer frei..

index.png

Hier wissen die wenigsten Radfahrer, dass sie nur geduldet sind.
Sie müssen eigentlich Schrittgeschwindigkeit fahren und dürfen nicht klingeln.

2. Fahrradstraße

index2.jpg

Hier wissen die wenigsten Autofahrer, dass sie nur geduldet sind.
Sie dürfen nebeneinander fahrende Radfahrer nicht anhupen oder schneiden.

3. Bei diesem Schild denken viele Autofahrer, dass Radfahrer hier nicht fahren dürfen:
index3.png

Sie verwechseln es mit dem runden Zeichen Nr. 254.

4. Ich kenne Leute, die fest davon überzeugt sind, dass Radfahrer nicht auf der Landstraße fahren dürfen. Sie verwechseln die Landstarße mit der Kraftfahrstraße.


Die zweite Gangart war, dem einen eine Spur zu nehmen, um sie dem anderen zu geben, was aber die Spannungen zwischen den Parteien noch weiter angeheizt hat. Es gibt zwar Stellen, da geht es physikalisch nicht anders, aber es gibt eben auch viele Stellen, wo es ginge, es dann aber nicht gemacht wird, weil ja zu teuer.
 
Gebt euch Mühe bin gespannt wie viel wir finden.

WIR sollen/dürfen DEINE Fetischrecherche unterstützen, weil DU ein Interesse an regelkonformen Straßen hast? Da fehlen mir die Worte.

Aus meiner Erfahrung heraus findest du im Rennrad-news dort genügend diskussionsfreudige Anhänger, welche dir gern bei der Recherche helfen. Hier fahren die Leute mit ihrem Rad bewusst über Stock und Stein, respektieren sich gegenseitig, und nutzen auch Radwege fernab viel zu eng gesteckter Bedingungen...

Welchen Sinn verfolgst du?
 
Hier noch ein wenig hilfreicher Tipp: Wer keinen Bock auf Radweg hat, kann ja ein "anderes Fahrrad" benutzen - siehe Verwaltungsvorschrift Satz 23.
Dann kann man also immer sagen: mein Fahrrad steht zu Hause, das hier ist ja mein anderes, hihi.

Straßenbegleitende Radwege die den Vorschriften mindestens entsprechen fallen mir aber auch keine ein.
 
Der Herr ziehrt sich immer noch eine eine Antwort zu geben.
Scheinbar werden nur genehme Antworten beachtet. ???
Hallo,
um auch die kritischen Nachfrager nicht frustriert zurück zulassen.
Also, ersten keiner unterliegt einer Pflicht dieses Thema zu beantworten, im Gegensatz zur Radwegebenutzungspflich die gilt für jeden Radfahren. (bis auf weniger Ausnahmen, STVO§27 Verbände ab 15 Radler oder Radweg zu geparkt oder Fahrrad passt nicht auf den Radweg...….).
Welches Ziel verfolge ich! Gute Frage!
Nun bevor man Ziele benennt, muss erst einmal der Sachstand bekannt sein. (Ich glaube den kennen wir nicht, gilt auch für die Verantwortlichen in den Behörden!)
Da ich zwar viel unterwegs bin, aber bei weitem nicht überall, kann ich diesen Sachstand nicht kennen.
Ein Ziel wollte ich nicht vorgeben, um Ergebnis offen zu arbeiten.
Es sollte wertfrei an die Frage herangegangen werden.
Mit dem Ziel, das in eine Richtung weist, ist der Weg vorgegeben.

Dann habe ich überlegt, wie ich das möglichst offen halten kann.
Somit kam ich auf diese positive Frage, die oben im Thema steht.
Mir ist klar das diese Fragestellung, viele überfordert und sie immer ein Ziel brauchen.

Radfahren ist für mich, wenn ich nur für das Erlebnis unterwegs bin, Freiheit. (Im Gegensatz zum Autofahren wird das Radfahren wie auch das Gehen zu den Handlungsfreiheiten aus dem GG gezählt)
Ich suche Wege und finde ständig neue, auch nach über 30Jahren, hier bei mir vor der Tür. (umkreis bis zu 100km)
Schon ein Navi, das mir sagt, wo ich links oder rechts fahren soll, engt das ein. Immer gleich Wege fahren auch.

Aber gut, das Ziel ist eine Sammlung guter Straßenbegleitender und damit benutzungsfähiger Radwege.
Sollten wir gemeinsam erkennen, das es einen Handlungsbedarf gibt, könnten wir diesen zusammen entwickeln.

Andersherum:
Hätte ich die Frage gestellt, zeigt mal schlechte Radwege, wäre bestimmt schon viele Beispiel hier genannt worden!(Danke an die die ernsthaft mitmachen)
Meckern ist halt einfach. Und genau das wollte nicht erreicht.
(Wer öffentlich fragt muss mit Gegenwind und Kritik umgehen, auch wenn sie das Thema nicht voranbringt)

Hier bei uns:,
kann ich feststellen, dass auch ganz neue Radwege in für den Radverkehr nicht förderlichen Art und Weise geplant und umgesetzt werde.
Die Gefahrenlage wird oft größer z.B.: Die Landstraße wird mehrfach gekreuzt oder der Radweg endet abrupt in einer Kurve.
Das aber kann meine persönliche Wahrnehmung sein. (deshalb eine Frage ohne benanntes Ziel)

Warum hier und nicht unter den Rennradfahrern: Hey ich weiß, die wollen alle keine Radwege, was aber das Ergebnis schonmal in eine Richtung zieht!
Und ich denke, dass es fast keine Hausrunde MTB gibt, die ohne Radwegebenutzungspflicht und ihrer Folgen auskommt!
Es sei denn, ihr fahrt mit dem KFZ zum Start, kurvt immer die gleiche Strecke und fahrt mit KFZ zurück.
Ach da war doch was, richtig, die anderen Radfahrer, die auf der Straße fahren dürfen/müssen oder den Radweg nutzen müssen, wenn er denn da ist.
Somit betrifft es euch als KFZ Fahrer auch, denn ihr müsst die Radfahrer sehen um ihnen ggf. Vorfahrt zu gewähren.

Warum hier:
Es gibt doch Rennradforen …...
Wer 150km Rennrad fährt und gut 100mal zwischen Straße und Radweg wechseln muss, da die Radwege scheinbar nicht stetig sind, geht an die Frage voreingenommen heran.

Es wurden auch die Radschnellwege genannt.
Gut hier gibt es den RS1, nun dieser geht von Mülheim nach Essen, etwas mehr als 10km zur Zeit.
Aber auch dieser ist nur gut 5km "Radschnellweg" und danach "gemeinsamer Rad-Fußweg".
Ab und an gibt es auf RS1 Rüttelfelder (Kopfsteinpflaster).
Ein MTB Fahrer, der meist doch nur die nötigen Wege/Radwege nutzt, geht somit freier an die Sache heran, so dachte ich, ist da die bessere Quelle.
Außerdem sind 40%-60% der MTB Fahrer auch Rennradfahrer/Tourenfahrer/mal schnell zum Pub-Fahrer.

Eine Idee:
Mit hier ggf. gefundenen Radwegen könnte man zeigen, das sowas möglich ist..
Wann denn? Wenn in einer Gemeinde, mal wieder ein Plan für den nächsten Radweg öffentlich ausgelegt wird und der Bürger mitreden darf, hätte man was zur Hand, um ggf. bestehende Missstände aufzuzeigen und das mit konstruktiven Vorschlägen. (oh Mist, ein Ziel wollte ich doch nicht)

Hier in NRW wird ein Rad-Gesetzt kommen, das das Radfahren sicherer machen soll, nur was heißt das.
Auch hier möchte ich jetzt wieder nichts vorgeben! Außer was ich sagte, mitreden können bei Plänen der Behörden.

Aber das muss keiner machen, es steht jedem frei es zu lassen. Gehört auch zu den Handlungsfreiheiten aus dem GG.
 
Blabla ohne Ziel.

Freiheit heißt, sich auch mal nicht an Schildern und Vorschriften zu halten. Viel Erfolg bei deinem Vorhaben, was auch immer dein Ziel ist... bin raus.
 
Hier, ich habe einen. 1,2km flammneuer Radweg. Allerdings am Ar... der Welt bei uns im Sauerland.
Aber immerhin, alle Kriterien erfüllt, oder?nur das Straßennah ist im zweiten Abschnitt nicht gegeben, was ich aber sehr angenehm finde.
Danke, leider ist dieser Radweg sogar ein sehr schlechtes Beispiel; die Straße die gekreuzt wird, ist mit einer Durchgezogenen-Linie (Zeichen 295) versehen und das über die Radwegkreuzung hinaus. Was heißt 295, überfahren verboten, keine Vorfahrt gegen über KFZ.
https://www.google.de/maps/place/Rö...d21614fab7!8m2!3d51.3235178!4d7.8494534?hl=de
Dann ab hier endet die Benutzungspflich da größer 5m abgesetzt und Nutzung als Zufahrt:
https://www.google.de/maps/place/Rö...d21614fab7!8m2!3d51.3235178!4d7.8494534?hl=de
Aber dem Straßenverlauf folgt der Radweg auch nicht mehr. Vermute aber das es bei der Unterführung der Schienen ein Verbotsschild für Radfahrer auf der Straße gibt oder?

Weiter ist es wohl ein Radweg für beide Richtungen, so das am Anfang am Kreisverkehr gegen die Fahrtrichtung der KFZ zu fahren ist.
Und auch wieder das Zeichen 295 also Absteigen.
https://www.google.de/maps/place/Rö...d21614fab7!8m2!3d51.3235178!4d7.8494534?hl=de
hier ein Urteil das besagt 295 darfst du nie Überfahren:
https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3408.htm
Unter Anwendung dieser Grundsätze hat der Kläger gegen die gesteigerte Sorgfaltspflicht aus
§ 10 S. 1 StVO
verstoßen, indem er von dem Radweg als einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn einfuhr,

Aber ein "Benutzungspflichtiger Radweg" muss zur Straße gehören.(Link zu den Vorgaben hatte ich schon mehrfach verlinkt)
Stellt sich die Frage: Hat er die gleiche Vorfahrt wie die Straße.....?.
Ich kann es nicht sicher sagen. Es bestehen zumindest Zweifel.

..somit haben wir zwei sehr unklare Kreuzungen, wo den meisten Radfahrern nicht mal klar und verständlich ist, das sie keine Vorfahrt haben könnten und die Kfz Fahrer es auch nicht wissen. Was wenn ein Auto für den Radler hält, der Rafahrer fährt und ein anders auf das erste KFZ auffährt? (bitte, keine Antwort nötig)

Oder stehen dort für den Radfahrer "Vorfahrtachten Schilder"? Dann gilt der Radweg, auch mit blauem Schild, nicht als Benutzungspflichtig. Hinweis STVO VWV §9.Link zu finden am Anfang des Themas.
 
Eindeutig eine Sache wo sich die Katze in den Schwanz beißt bzw. der gesetzestreue Bürger den Weg wieder zurückfährt oder gezwungenermaßen zum Outlaw wird und todesverachtend die Linie quert . Der Grundstein zum Terroristen oder der Mitgliedschaft bei den Reichsbürgern ist gelegt . Und das wegen nicht gesetzteskonformen Radwegen . :aufreg:
 
Durchgezogenen-Linie (Zeichen 295)
Was heißt 295, überfahren verboten

So oft wie ich es bei mir beobachte wie selbst Autofahrer sich nicht dran halten, obwohl die ja mal irgendwann den Führerschein gemacht haben und trotzdem rüber fahren, wie soll sich denn da der unwissende Führerscheinlose Radfahrer verhalten. Er fährt einfach.
Bremen ist zwar auf Platz 11 im Copenhagenize-Index aber mal ganz Ehrlich, ich kann es nicht nachvollziehen.
Ich bin auch recht viel und in den verschiedensten Stadtteilen unterwegs und ärgere mich zwar nicht mehr über schmale, zugeparkte, schlechte und mit Bäumen, Schilder, Poller und Mülleimer zugestellte Radwege aber es frustriert trotzdem.
 
...unwissende Führerscheinlose Radfahrer ...
Schon mal den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gehört?
Spätestens beim Bezahlen der OWI lernst du ihn dann kennen.
Du kannst dann natürlich Widerspruch einlegen, mit der Begründung dass du keinen Führerschein hast, viel Erfolg.
Wenn einem Radwege auffallen, die nicht benutzungsfähig sind, obwohl benutzungspflichtig, dann sollte man der zuständigen Behörde diesen Missstand melden, so dass er beseitigt werden kann, oder die Benutzungspflicht aufgehoben wird.
Nicht immer einfach, aber häufig funktioniert das (Quelle: eigene Erfahrung).

Eindeutig eine Sache wo sich die Katze in den Schwanz beißt bzw. der gesetzestreue Bürger den Weg wieder zurückfährt oder gezwungenermaßen zum Outlaw wird und todesverachtend die Linie quert . Der Grundstein zum Terroristen oder der Mitgliedschaft bei den Reichsbürgern ist gelegt . Und das wegen nicht gesetzteskonformen Radwegen . :aufreg:
Und wie würdest du vorgehen, wenn just an genau dieser Stelle eine polizeiliche Maßnahme stattfindet, die genau darauf abzielt Radfahrende wegen dieses Verstoßes zu verwarnen? Also, wenn die Beamten ganz nett nach z.B. 10 € fragen, mit denen du ein schönes Stückchen Papier erwerben kannst, auf dem dein eben begangener Verstoß geschrieben steht?
Vielleicht sollten solche Kontrollen wirklich mal stattfinden, nicht um Radfahrenden das Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern um den ganzen "unwissenden" Radfahrern aufzuzeigen, wie Sie als Verkehrsteilnehmer 3. Klasse laufend dazu genötigt werden gegen geltendes Recht zu verstoßen.
 
Sollte er nicht ein separates Fahrradweg - Forum gründen ?

Gibt schon viele in D und der Welt, da ist unser geliebtes IBC vielleicht der falsche Parkplatz für alle Nöte, Sorgen, Wünsche und auch Freuden rund um den Radweg.
 
läuft,
eine feine Prise Ironie eingestreut
und es fühlt sich tatsächlich jemand angesprochen...:o

p.s. wünsche allen noch einen schönen 4. Advent?
 
Zuletzt bearbeitet:
Absteigen und das Rad rüberschieben . Und schon gibt es keine Kohle für die Rennleitung .
Vielleicht ist es aus Sicherheitsgründen genauso angedacht ?
Gute da hast du wohl Recht.
Aber ist der Radweg dann noch Stetig? Denke nicht.
Noch besser wie kommt du auf den Radweg?
Du kannst den Radweg nicht fahrend erreichen ohne eine OWI zu begehen, bleibst du auf der Straße begehst du auch eine OWI.
https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.htmlNun sowohl das Malen von Zeichen 295, wie auch das Aufstellen der "Blauen Schilder" sind Verwaltungsakte.
Aber Verwaltungsakte sind unter anderem nichtig wenn:
".... 4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann; 5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;

Das habe ich jetzt auch noch entdeckt:o_O:confused:
STVO$10
"....oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; ...."

Sind nicht fast alle Radwege in der Stadt, an den Kreuzungen, über abgesenkte Bordsteine geführt....egal.

Hier ein Beispiel von mir B57 von Kleve nach Kalkar, weiter bis Xanten. Die Führung in den Orten ist nicht so gut, aber die meisten Kreuzungen auf den Landstraßen scheinen gut geführt zu sein, wenn auch nicht alle.
Nur da, wo dann von Rechts, aus den Straßen, andere 2 Richtungsradwege kommen, da muss ich passen, wer hat Vorfahrt vor wem?
https://www.google.de/maps/dir/51.7...272m/am=t/data=!3m2!1e3!4b1!4m2!4m1!3e1?hl=de
 
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