Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

aHR0cHM6Ly93d3cubXRiLW5ld3MuZGUvbmV3cy93cC1jb250ZW50L3VwbG9hZHMvMjAyMS8wMS9CYXVtZ2VmYWhyLVRpdGVsLTM3OTgtc2NhbGVkLmpwZw.jpg
Ein Mann wurde nahe der Downhill-Stadt Thale von einem morschen Baum erfasst und verletzt. Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg seine Schadenersatzklage abgewiesen und auf „waldtypische Gefahren“ verwiesen, mit denen zu rechnen sei.

Den vollständigen Artikel ansehen:
Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“
 
Man sollte hier grundsätzlich die "waldtypischen" Gefahren von den sogenannten "Megagefahren" im Wald unterscheiden.
Stiefelt man einfach so querbeet mitten durch den Wald, dann muss man mit den "waldtypischen" Gefahren rechnen.
Begeht man jedoch einen Wanderweg, der dazu noch explizit als solcher ausgeschrieben ist, dann spricht man hier von den "Megagefahren", für diese "Megagefahren" ist der Waldbesitzer verantwortlich und hat hier eine Sicherungspflicht.
Bedeutet, Totholz und Äste, die in den Bäumen hängen oder abzustürzen und auf den Weg zu fallen drohen, zu beseitigen.

Wenn der Wanderer tatsächlich auf diesem "ausgeschriebenen" Wanderweg unterwegs war, dann ist das Gerichturteil falsch !
Und in dem Fall würde ich als Geschädigter in Revision gehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man sollte hier grundsätzlich die "waldtypischen" Gefahren von den sogenannten "Megagefahren" im Wald unterscheiden.
Stiefelt man einfach so querbeet mitten durch den Wald, dann muss man mit den "waldtypischen" Gefahren rechnen.
Begeht man jedoch einen Wanderweg, der dazu noch explizit als solcher ausgeschrieben ist, dann spricht man hier von den "Megagefahren", für diese "Megagefahren" ist der Waldbesitzer verantwortlich und hat hier eine Sicherungspflicht.
Bedeutet, Totholz und Äste, die in den Bäumen hängen oder abzustürzen und auf den Weg zu fallen drohen zu beseitigen.

Wenn der Wanderer tatsächlich auf diesem "ausgeschriebenen" Wanderweg unterwegs war, dann ist das Gerichturteil falsch !
Und in dem Fall würde ich als Geschädigter in Revision gehen.
Nochmal: es handelt sich hier um ein Naturschutzgebiet. Das heisst u.a., dass der besondere Reiz dieser Wanderwegen v.a. daran liegt, dass sie nicht nicht durch bewirtschaftete Nutzwälder führen, sondern durch naturnahe geschütze Wälder, in denen Arbeiten mit schwerem Gerät kaum erlaubt sind. Das ist Natur! Oder zäunst du dir in deinem geschotterten Vorgarten auch einen Bonsai ein und freust dich dann über diesen "natürlichen, ursprünglichen Urwald"? Totholz gehört zum Wald, es wird sogar eine gewisse Quote angestrebt, damit es als Lebensraum für bestimmte Arten dienen kann. Und in einem nicht bewirtschafteten Naturschutzgebiet muss ich nunmal mehr aufpassen als in der umzäunten Weihnachtsbaumschonung mit angelegten Wirtschaftswegen.

Wenn du Natur pur willst aber maximale Sicherheit, schau dir Dokus im Internet an. Aber bitte keine planierten Wege mit 30m Kahlschlag links und rechts in einem Naturschutzgebiet, damit der Wanderer auf bloß nichts mehr selbst zu achten hat...
 
Noch absurder ist, dass von fremden Personen gebaute MTB-Hindernisse die zu Verletzungen führen, zum Problem für den Waldbesitzer werden können. Wenn ich z. B. einen gebauten Sprung springe, stürze und mich dabei verletze, dann bin ich selbst schuld. Ganz sicher doch nicht der Waldbesitzer.
Das nicht.
Aber er/man kann und darf eben die Augen von bestimmten offensichtlichen Gefahren, nicht verschließen.
Dh wenn er Kenntnis davon hat, muss er handeln. Entweder mit Hinweisen oder, soferne möglich bzw erlaubt, Sperren.

Das ist ungefähr so, wie wenn du als Autofahrer von rechts kommst, und siehst einen Radfahrer der offensichtlich vorschriftswidrig (zB weil er eine Stopptafel hat oder eben von Links kommt) und vor dir, die Kreuzung überberqueren will. Da kannst und darfst du halt auch nicht sagen, aber ich war der Rechtskommende oder hatte Vorrang und und bin im Recht.

Dasselbe bei einem Straßenerhalter. Wenn dem mitgeteilt wird, dass zB auf der Fahrbahn ein riesengroßes Loch ist oder andere gröbere gefährliche Fahrbahnschäden, dann muss er diese umgehend beseitigen. Ist ihm das nicht möglich, weil er zB eine Ausschreibung machen oder erst die Betonmischmaschine ordern muss etc, dann muss er, ganz einfach ;-), darauf Hinweisen oder diesen Abschnitt eben absperren. Wenn er es nicht weiß, kann er ja auch nichts machen.
 
Noch absurder ist, dass von fremden Personen gebaute MTB-Hindernisse die zu Verletzungen führen, zum Problem für den Waldbesitzer werden können. Wenn ich z. B. einen gebauten Sprung springe, stürze und mich dabei verletze, dann bin ich selbst schuld. Ganz sicher doch nicht der Waldbesitzer.

Als Waldbesitzer würde ich das deshalb schon mal gar nicht dulden in meinem Waldstück eine Mtb-Strecke zu bauen.
Du als Biker wirst mich sicher nicht anzeigen, wenns dich löffelt.
Der Wanderer, der über ein von dir gebautes Hindernis stolpert aber schon.
 
Als Waldbesitzer würde ich das deshalb schon mal gar nicht dulden in meinem Waldstück eine Mtb-Strecke zu bauen.
Du als Biker wirst mich sicher nicht anzeigen, wenns dich löffelt.
Der Wanderer, der über ein von dir gebautes Hindernis stolpert aber schon.
Also wenn der Wanderer über einen Weg-, Trail- was auch immer stolpert, dann zweifle ich an seinem Gehen Vermögen.
Stolpert er über eine "Sprungschanze", Loch, Northshore etc zweifle ich über sein Sehvermögen.

Und ich bzw wir als Waldbesitzer, warum sollten uns diese MTB Strecken stören? Eher im Gegenteil.
Ich würde höchstens die Wanderer, Spaziergeher, Reiter und Jäger draußen haben wollen ;):D.
 
Begeht man jedoch einen Wanderweg, der dazu noch explizit als solcher ausgeschrieben ist, dann spricht man hier von den "Megagefahren", für diese "Megagefahren" ist der Waldbesitzer verantwortlich und hat hier eine Sicherungspflicht.
Genau dieser Punkt mit den "Megabaumgefahren" ist vom Gericht in Naumburg widerlegt worden. Wie in dem von mir vorher genannten Aufsatz von Hilsberg zitiert, war die Megabaumgefahr lediglich eine Rechtsmeinung. Dieser wurde jetzt gerichtlich nicht gefolgt. Denn laut PM war der Baum ja erkennbar vorgeschädigt. Aber lass uns das Urteil im Volltext abwarten. Das ist wohl noch nicht veröffentlicht.
 
Vollkaskomentalität hier :spinner::aufreg:

beworben wird sogar der Mount Everest, und der kostet auch ein Permit aka Kurtaxe, soll der dann auch komplett sicher sein? 😂

Jeder Waldweg hat bei uns ein Wanderwegstaferl und/oder ist kinderwagengeeignet, die weltfremden Sicherheitsfanatiker hier im Fred können ja gerne kommen und alle "offensichtlich" morschen Bäume und Äste suchen und rausmachen.👍


Jetzt ist das sogar ein MTB-Forum, da würde man noch Leute mit nem gewissen Hang zum Risiko erwarten, wie mag das erst im Rest der Bevölkerung aussehen 😂
 
Man sollte hier grundsätzlich die "waldtypischen" Gefahren von den sogenannten "Megagefahren" im Wald unterscheiden.
Stiefelt man einfach so querbeet mitten durch den Wald, dann muss man mit den "waldtypischen" Gefahren rechnen.
Begeht man jedoch einen Wanderweg, der dazu noch explizit als solcher ausgeschrieben ist, dann spricht man hier von den "Megagefahren", für diese "Megagefahren" ist der Waldbesitzer verantwortlich und hat hier eine Sicherungspflicht.
Bedeutet, Totholz und Äste, die in den Bäumen hängen oder abzustürzen und auf den Weg zu fallen drohen, zu beseitigen.

Wenn der Wanderer tatsächlich auf diesem "ausgeschriebenen" Wanderweg unterwegs war, dann ist das Gerichturteil falsch !
Und in dem Fall würde ich als Geschädigter in Revision gehen.

Der Link von ciao heiko liefert hierzu einige interessante Inputs.

https://baumzeitung.de/fileadmin/user_upload/bmz_6_16_Hilsberg_VSP_Waldwege.pdf

Ich ziehe bewusst keine einzelnen Passagen heraus, da so der Zusammenhang verloren gehen könnte.
 
In wie weit war der Baum vorgeschädigt und war oder ist diese Vorschädigung des Baumes für einen "Laien" auch deutlich erkennbar gewesen ?!
Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale. Der Verletzte war der Auffassung, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei der Durchführung einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.
https://www.wanderverband.de/conpresso/_rubric/detail.php?rubric=Startseite&nr=14227
 
Vielleicht auch ein weiterer Hinweis. Ich arbeite ja bei der DIMB auch in der Beratung zum MTB Streckenbau. Und eine der häufigsten Fragen ist, wie das mit der Verkehrssicherungspflicht aussieht. Insbesondere ob eine Baumschau notwendig ist.

Eine Baumschau muss von einer fachkundigen Person (z.B. Förster) durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Betreiberverein 1-2 Mal im Jahr dafür die Kosten übernehmen müsste.

Bislang ist es oft so vereinbart, dass der Förster die Baumschau bei seinen Kontrollgängen im Wald "mitmacht" und so dem Verein keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Durch die fortschreitende Privatisierung der Forstdienstleistungen wird dieses System aber in Frage gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Dienstleistung zukünftig in Rechnung gestellt wird. Das wird dann ein großer Kostenpunkt sein beim Betrieb so einer Strecke.

Bislang gibt es verschiedene Rechtsmeinungen ob bei einer gebauten MTB-Strecke ein Baumschau notwendig ist. In der Praxis wird es wie beschrieben meist gemacht. Es spricht bei einfachen Strecken, die nicht als Sportanlage gelten, aber nichts dagegen, diese analog wie eine beschilderte MTB Tour, bzw. einen Wanderweg, zu betrachten. Mit der Konsequenz, dass eine Baumschau nicht zwingend vorgeschrieben wäre. Das würde die Kosten für den Betreiberverein senken und es wären damit mehr Strecken umsetzbar.

Natürlich sind wir Waldbesucher dem Forst dankbar, wenn er Gefahren beseitigt. Wir sind es gewohnt, dass die Wälder bei uns kontrolliert und relativ sicher sind. Aber in Zeiten des Klimawandels, und der Forderung nach mehr Totholz, wird sich das Waldbild ändern. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, dass es im Wald gefährlicher wird und wir selbst dafür verantwortlich sind, wenn etwas passiert. Sicher ist jeder Fall tragisch und es ist zu hoffen, dass möglichst niemandem etwas zustößt. Denn Folgen sind für den Betroffenen dramatisch.

Würden wir aber eine Verpflichtung zur Baumschau haben, dann wäre dies das Ende des Betretungsrechtes. Weil sich kein Waldbesitzer oder Wanderverein dem Risiko aussetzen würde, dass er auf der Haftung sitzen bleibt, bzw. bereit ist, für das freie und unentgeltliche Betretungsrecht, die Kosten für eine Baumschau zu übernehmen.
 
Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale. Der Verletzte war der Auffassung, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei der Durchführung einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.
https://www.wanderverband.de/conpresso/_rubric/detail.php?rubric=Startseite&nr=14227

Es ist aus meiner Sicht dennoch höchst bedenklich, dass auf einem "touristisch beworbenen" Wanderweg, in dem Fall der Harzer-Hexen-Stieg" keinerlei Sicherungspflicht nachgekommen wurde.
Wenn der Baum also so deutlich geschädigt war, und bei einer Baumschau als Gefährdungsbaum eingestuft und gefällt worden wäre, warum wurde dann das nicht gemacht ?
Ich meine ein Baum wird nicht von heut auf morgen morsch... das geschieht über Jahre hinweg.
Folgedessen hätte der Baum bereits nach der letzten Baumschau gefällt werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Boah echt, die Diskussion ist so deutsch. In einem Wald stehen Bäume und wenn's keine Plantage ist, sondern ein Wald, dann auch morsche. Dem Kläger gehören noch paar Schellen hinterher und gut ist.
Meine Meinung.
Wie die deutsche Regelung dazu ist, ist auch Wurst, in der Natur und Wäldern alles zu regeln ist halt eine sehr deutsche Vorstellung. :rolleyes:

Gefährdungsbäume, Schadbären, ... Und am Ende verreckt man halt an Covid, weil einem der Staat nicht die FFP2-Maske zahlen will.
 
Wenn der Baum also so deutlich geschädigt war, und bei einer Baumschau als Gefährdungsbaum eingestuft und gefällt worden wäre, warum wurde dann das nicht gemacht ?

Der Verletzte war der Auffassung, dass es sich um einen "Gefährdungsbaum" handelt. Er musste seine Klage ja irgendwie begründen. Das Gericht war offensichtlich anderer Meinung.
 
Ich kann den Anspruch mit dem Klagen auch nicht verstehen. Wald ist Wald, da fällt schonmal was runter oder um.

Hattte vor ein paar Wochen (zwischen Weihnachten und Neujahr) auch so ne Begegnung der dritten Art.
Bin zum Radeln in den Wald (Naturwaldparzelle) und es fing an windig zu werden. Hab vorher keinen Blick in die Wetterapp getan, es kam verhältnismäßig plötzlich. Ein alter Ast ist ein paar Meter hinter mir runtergekommen. Dann hab ich mich schleunigst verkrümelt. Die Wetterapp hats auch angesagt, hab auf dem Parkplatz dann nachgeschaut.
Der Witz an der Sache: Dort stiegen Spaziergänger aus dem Auto, ich hab sie dann freundlich darauf hingewiesen. Die haben das mit einem Schulterzucken quittiert und sind dann in den Wald.
Naja, macht man nix... aber dann auch im Nachfgang nicht klagen.
 
Boah echt, die Diskussion ist so deutsch. In einem Wald stehen Bäume und wenn's keine Plantage ist, sondern ein Wald, dann auch morsche. Dem Kläger gehören noch paar Schellen hinterher und gut ist.
Meine Meinung.
Wie die deutsche Regelung dazu ist, ist auch Wurst, in der Natur und Wäldern alles zu regeln ist halt eine sehr deutsche Vorstellung. :rolleyes:

Gefährdungsbäume, Schadbären, ... Und am Ende verreckt man halt an Covid, weil einem der Staat nicht die FFP2-Maske zahlen will.

Wenn dich morgen ein Autofahrer im Strassenverkehr vom Bike abschiesst verklagst ihn auch Schmerzensgeld.
Im Strassenverkehr muss man ja auch mit Gefährdungen rechnen.
 
Wenn dich morgen ein Autofahrer im Strassenverkehr vom Bike abschiesst verklagst ihn auch Schmerzensgeld.
Im Strassenverkehr muss man ja auch mit Gefährdungen rechnen.
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich...

Guck' dir Videos auf Youtube von Wäldern an, wenn du Angst vor Risiken hast oder Sorgen, dass dir später niemand deine eigenen Unachtsamkeiten bezahlt oder bewundere die "Natur" in Form eines im Schottervorgarten eingezäunten Bonsai-Baumes, aber bitte, bitte, trage nicht durch solch eine Vollkasko-Anspruchshaltung dazu bei, dass das allgemeine und grundsätzliche Betretungsrecht eingeschränkt wird oder aber jeder Weg durch (einen dann ehemaligen) Wald stolperfallenfrei asphaltiert und von 30m Schneise links und rechts flankiert wird, damit dem unbedarften Wanderer bloß nichts passieren kann. Am Besten noch Weichgummi-Leitplanken verbauen, damit man nicht versehentlich mit der Natur in Kontakt kommt...
 
Wenn es um Schnee auf Gehwegen geht ist es übrigens ganz ähnlich. Schnee und Eis ist zweifelsfrei eine typische Gefahr im Winter und trotzdem muss ich morgens aufstehen und den Gehweg räumen.

Das ist ungefähr so, wie wenn du als Autofahrer von rechts kommst, ...

Dasselbe bei einem Straßenerhalter. ...

Ich habe ehrlich gesagt ein Verständnisproblem, wenn bei diesem Thema Straßenverkehrssituationen, verschneite Gehwege etc. als Vergleich herangezogen werden.

Wenn man die „Annehmlichkeiten“ der Zivilisation nicht missen möchte, dann darf man diese nicht verlassen.

Es behauptet auch niemand, dass offensichtliche Gefahren unbeachtet bleiben sollten. Es geht darum, dass man nicht erwarten kann, dass in einem Wald (Natur) die Gefahren immer, überall und umgehend beseitigt werden.

Zu Beispiel ist hier aktuell das reinste Chaos im Wald. Die draus resultierenden neuen Gefahren werden noch lange bestehen. Kein Mensch kann die sicher zu 100% beseitigen. Ist mir das zu heiß, bleibe ich zu Hause.
 
Eine Baumschau muss von einer fachkundigen Person (z.B. Förster) durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Betreiberverein 1-2 Mal im Jahr dafür die Kosten übernehmen müsste.
Ich hatte ja schon weiter oben geschrieben, dass wir an der Halde Norddeutschland, die in der Zuständigkeit des RVR steht, offizielle per Vertrag genehmigt, einige Abfahrten betreiben. Die Baumschau ist dabei obligatorisch und muss von uns bezahlt werden. Darüber hinaus geschieht das Befahren der Strecke auf eigene Gefahr und der RVR hat garantiert eine Haftpflicht die in Grenzfällen für Schäden, die in den Verantwortungsbereich des RVR fallen, aufkommen wird.
Im übrigen finden wir hier in vielen Beiträgen nur dümmliches Geschwafele ohne jede Kenntnis der rechtlichen Situationen in Deutschland. Es ist vollkommen korrekt in unklaren Rechtsfällen den Klageweg zu beschreiten. Dafür leben wir in einem Rechtsstaat und dafür sind Gerichte da.
 
Ich habe ehrlich gesagt ein Verständnisproblem, wenn bei diesem Thema Straßenverkehrssituationen, verschneite Gehwege etc. als Vergleich herangezogen werden.

Wenn man die „Annehmlichkeiten“ der Zivilisation nicht missen möchte, dann darf man diese nicht verlassen.

Es behauptet auch niemand, dass offensichtliche Gefahren unbeachtet bleiben sollten. Es geht darum, dass man nicht erwarten kann, dass in einem Wald (Natur) die Gefahren immer, überall und umgehend beseitigt werden.

Zu Beispiel ist hier aktuell das reinste Chaos im Wald. Die draus resultierenden neuen Gefahren werden noch lange bestehen. Kein Mensch kann die sicher zu 100% beseitigen. Ist mir das zu heiß, bleibe ich zu Hause.
Wo ist das Verständnisproblem?
Es geht ja darum, dass es gewisse Verpflichtungen gibt und sich daraus eine Haftung ableitet.
Auch endet die Zivilisation ja nicht am Waldparkplatz. Oder ist ein Wald jetzt neuerdings das Wastland aus Mad Max?
In vielen Kommentaren hier wurde übrigens zum Ausdruck gebracht, dass man Waldbesitzer für absolut gar nichts was in ihrem Wald passiert haftbar machen sollte. Im Gegenteil hat niemand behauptet, dass Gefahren zu 100% beseitigt werden müssen.
Es ging um die Verkehrsicherheit an offiziellen Wegen (die ja teilweise sogar asphaltiert sind) durch regelmäßige Kontrollen.
Das finde ich sehr gut vergleichbar mit der Pflicht zum Schneeräumen.
In meinem Ausgangskommentar schrieb ich übrigens recht deutlich, dass das natürlich nicht auf den gesammten Wald und auch Trampelpfade und Rückegassen etc. übertragbar ist.
 
Die Pachtkosten werden im wesentlichen erhoben
...weil es kein Wald ist. Für das Betreten (Befahren gehört dazu) braucht es keinen Vertrag.
Gerade bei einem ausgewiesenen und weithin beworbenen Weg stellt sich mir dann schon die Haftungsfrage.
Frag Dich was Du willst, aber die Antwort überlässt Du besser den Gerichten.
Es ist doch also außer Frage,
...das Du das pdf des Wanderverbandes nicht gelesen oder nicht verstanden hast.
Auch für Waldbesitzer gibt es in bestimmten Situationen Verkehrssicherungspflicht, ob der oberen beschrieben Fall dazu gehört kann ich nicht beurteilen.
Deswegen hat es ein Gericht für Dich getan.
Er meint, dass sich die Krankenkassen häufig die Behandlungskosten einklagen.
Wie oft bekommen sie recht?
Daher wurden bei uns Verbotsschilder und Flatterband an den Traileingängen angebracht - damit die Krankenkassen nicht so leicht klagen können.
Das erschwert das "klagen" genau gar nicht und ist genauso wirkungslos wie z.B. ein Schild "Helmpflicht".
 
Wenn dich morgen ein Autofahrer im Strassenverkehr vom Bike abschiesst verklagst ihn auch Schmerzensgeld.
Im Strassenverkehr muss man ja auch mit Gefährdungen rechnen.
Da hat mich aber jemand (ein Mensch) "abgeschossen" und nicht ein toter Baum. Den kann ich schlecht verklagen.
Es ist ein Irrsinn heute zu glauben, dass könne man in den Griff bekommen. Die Wälder sind teilweise so extrem trocken, dass noch einigermaßen gesunde Bäume im Sommer bei etwas Wind große Äste verlieren. Ich weiß nicht wieviel ich selbst allein im letzten Jahr an teils wirklich großen Sachen habe herunterkommen sehen. Ich bin mehr als einmal umgedreht nach dem Motto: Hier heute nicht, ist zu windig.
Derzeit ist einfach ein Wald zu betreten auf eigene Gefahr. Es geht ja nicht um einen Baum in der Spielstraße.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten