Durch den Duisburger Stadtwald... - Teil 1

Es geht nur primär um den Steinbruch, daneben um das generelle Fahren im Wald.

Ein paar Auszüge:

"Doch trotz der Probleme rund um diese Strecke will Stefan Jeschke* nicht kapitulieren. „Wenn ich Mountainbiker sehe, die auf illegalen Strecken unterwegs sind, spreche ich sie an und erkläre ihnen, warum das Fahren außerhalb befestigter Wege verboten ist.“"

"

>> FORSTGESETZ NRW VERBIETET RADFAHREN IM WALD​

• Laut Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen ist das Verlassen der befestigten Waldwege verboten.
"
*Anm.: Herr Jeschke ist der zuständige Förster im Duisburger Stadtwald.

Ich habe der Lokalredaktion geschrieben sie mögen die nachweislichen Falschbehauptungen unter Hinweis auf §2 LForstG NRW korrigieren, dies ist bisher nicht passiert.
Ich habe die IG Ruhrgebiet und @ciao heiko mal in CC gesetzt.

Ist doch immer wieder schön zu sehen, dass Amtspersonen wissentlich Unwahrheiten verbreiten und die Presse alles ungeprüft abdruckt.
 
Es geht nur primär um den Steinbruch, daneben um das generelle Fahren im Wald.

Ein paar Auszüge:

"Doch trotz der Probleme rund um diese Strecke will Stefan Jeschke* nicht kapitulieren. „Wenn ich Mountainbiker sehe, die auf illegalen Strecken unterwegs sind, spreche ich sie an und erkläre ihnen, warum das Fahren außerhalb befestigter Wege verboten ist.“"

"

>> FORSTGESETZ NRW VERBIETET RADFAHREN IM WALD​

• Laut Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen ist das Verlassen der befestigten Waldwege verboten.
"
*Anm.: Herr Jeschke ist der zuständige Förster im Duisburger Stadtwald.

Ich habe der Lokalredaktion geschrieben sie mögen die nachweislichen Falschbehauptungen unter Hinweis auf §2 LForstG NRW korrigieren, dies ist bisher nicht passiert.
Ich habe die IG Ruhrgebiet und @ciao heiko mal in CC gesetzt.

Ist doch immer wieder schön zu sehen, dass Amtspersonen wissentlich Unwahrheiten verbreiten und die Presse alles ungeprüft abdruckt.

Hatte ich mir gedacht. Keine Ahnung was das soll. Den Spot gibt es ewig und da ändert sich auch nicht viel dran, sprich nicht viel dran rumgebaut.
Für die anderen: Im Forst-/Waldgesetz NRW!!! ist ausschließlich von FESTEN Wegen und nicht von "BEfestigten Wegen" die Rede.
Damit darf in NRW jeder als solcher erkennbare Weg auch befahren werden, außer er ist ausdrücklich verboten oder auf andere Nutzer beschränkt.
ABER künstlich veränderte oder komplett gebaute Strecken wie der alte Steinbruch, Kettwiger DH o.ä. gehören natürlich nicht dazu.
Mit dem alten Steinbruch ist einfach strange. Das Schild "Radfahren verboten" an der seitlichen Einfahrt wurde vor vielen Jahren entfernt. Die Strecke in Absprache mit den regelmässigen Benutzern geduldet und sogar ein Papierkorb am großen Hip aufgestellt. In den letzten 2-3 Jahren vor Corona war es dann relativ ruhig an der Strecke. Sprich wenig genutzt. Wahrscheinlich im Corona-Jahr wieder mehr. Aber ich fahr da nicht mehr oft vorbei.
Keine Ahnung wieso da jetzt wieder Palaver gemacht wird.
 
Wahrscheinlich im Corona-Jahr wieder mehr.
Ich fahre auf meinen Touren öfter dran vorbei. Seit letztem Sommer waren da eigentlich nur Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren. Für die war das ein großer Spielplatz. Neu gebaut wurde da kaum bis nix. Höchstens etwas leicht verändert. Schade das die kids jetzt dort verdrängt werden.
 
Ich fahre auf meinen Touren öfter dran vorbei. Seit letztem Sommer waren da eigentlich nur Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren. Für die war das ein großer Spielplatz. Neu gebaut wurde da kaum bis nix. Höchstens etwas leicht verändert. Schade das die kids jetzt dort verdrängt werden.
Und die haben mit einer Axt eine hundertjährige Buche gefällt und als Baumaterial genutzt?
Ich zweifle ja nicht oft an der Zurechnungfähigkeit anderer Menschen, aber der Herr Förster sollte vielleicht mal kurz überlegen ob das was er von sich gibt plausibel ist.
 
Und die haben mit einer Axt eine hundertjährige Buche gefällt und als Baumaterial genutzt?
Ich zweifle ja nicht oft an der Zurechnungfähigkeit anderer Menschen, aber der Herr Förster sollte vielleicht mal kurz überlegen ob das was er von sich gibt plausibel ist.

Darum geht es ja garnicht. Ziel ist, dass der Artikel gelesen wird. Und mit dem Tenor "Verboten" die MTBler "Angst" bekommen und sich überlegen, wo sie fahren.
Im Sinne "gut gebrüllt - Löwe"!
 
Für die anderen: Im Forst-/Waldgesetz NRW!!! ist ausschließlich von FESTEN Wegen und nicht von "BEfestigten Wegen" die Rede.
Damit darf in NRW jeder als solcher erkennbare Weg auch befahren werden, außer er ist ausdrücklich verboten oder auf andere Nutzer beschränkt.
Kann mal, jemand den Paragraph und das Gesetzes buch verlinken .
Wäre ja schön, wenn man die Stelle beim Förster parat hat.
 
Die Wissen das sehr gut selbst. Ich schon ne Diskussion mit nem Forstmitarbeiter genau am alten Steinbruch. Der war dann dann erstaunt, wie gut ich das kannte. Nen Beweis muss du denen nicht vorlegen.
Ansonsten Googeln.
 
Kann mal, jemand den Paragraph und das Gesetzes buch verlinken .
Wäre ja schön, wenn man die Stelle beim Förster parat hat.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167114,5
§2 (2) LForstG NRW ist der Teil der interessant ist.

§ 2 LFoG – Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)​

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.
 
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.
Wenn die STVO nicht für den Wald gilt, dann wären damit Pedelecs im Wald nicht erlaubt.
Man könnte auch spitzfindig sein und sagen, der Teil mit „Straßen und festen Wegen„ bezieht sich nur auf die Krankenfahrstühle.
 
Pedelecs sind in allen Bereichen dem Fahrrad gleichgestellt und gelten nicht als motorgetriebene, weil nur motorunterstützt, Fahrzeuge.
Der Teil mit den Krankenfahrstühlen ist mit Komma und und getrennt, somit bezieht sich der Teil auf Radfahrende und Benutzende von Krankenfahrstühlen gleichermaßen und schließt lediglich motorgetriebene Fahrzeuge aus. Ganz ohne Spitzfindigkeit nur mit Grammatik.
Ich finde es echt nicht einfach geschlechtsneutral zu schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pedelecs sind in allen Brreichen dem Fahrrad gleichgestellt und gelten nicht als motorgetriebene, weil nur motorunterstützt, Fahrzeuge.
deshalb ja mein Frage-Verweis auf die STVO!, dort gilt das so! Es ist ja sehr interressant, dass direkt hinter dem Radfahrer der Nebensatz mit ausgenommen steht. Das bezieht sich somit direkt auf Radfahrer…
Hmmm….
Und wenn Pedelecs Räder laut STVO sind, dann macht der Nebensatz keinen Sinn.
Aber ok nicht Sinnhaftes kann schon in Gesetzen Vorkommen.
 
Heute war ich noch am alten Steinbruch. Wohne genau 5 Minuten (mit dem Rad) entfernt.
Bei der abgeräumten Strecke ist die andere gemeint.

Die Fotos sind etwas älter.

20210606_153351.jpg


20210606_163849.jpg


20210606_164228.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Der von Sepp0 in Beitrag #6.824 verlinkte Beitrag aus der WAZ (ich kann ihn auch nicht lesen) ist vermutlich heute auch in der NRZ unter dem Titel "Katz-und-Maus-Spiel im Wald" erschienen. Zumindest scheint es der selbe Autor zu sein und Stadtförster Jeschke kommt dort auch zu Wort.

Ich finde es schon interessant, wenn dort geschrieben wird, dass die Strecken teilweise seit 40 Jahren existieren sollen. Da haben sich der Förster, bzw. seine Vorgänger bestimmt schonmal damit beschäftigt, wie groß und nachhaltig der durch die Strecke entstandene Schaden über die Jahrzehnte denn tatsächlich ist.
 
, wie groß und nachhaltig der durch die Strecke entstandene Schaden über die Jahrzehnte denn tatsächlich ist.

Welcher Schaden? Es gibt eine sehr überschaubare Anzahl handgebauter Hindernisse. Lines 3 oder 4.
Wurzelbeschädigungen finden keine statt, da keine Flachwurzeler.
Wie gesagt, war das Gelände vor Jahren mal wirklich offiziell und mit Schild verboten. Wurde vor Jahren entfernt.
Der Spott war, wie viele derartige, immer mal wieder ne Zeit lang Treffpunkt für Kiddies. Was ja auch ok ist. Daraus resultierten aber max unprofessionelle Veränderungen und Müll, was unschön ist.
Selbst für Dirter ist der Spott nur mässig interessant, weil der einzig Dirt-Jump nur eine mässige Anfahrt hat.
Wird also insgesamt schnell langweilig und wird nur phasenweise vermehrt genutzt.
Als Normal-Biker nimmt man den Spot mit einer Line halt mit. Aber mehr auch nicht.
 
Wenn der Spot am Broicherwaldweg/Böllertshöfe gemeint ist, der war max was für Kids.
Lag keinen km von meiner Homebase, zig mal dranvorbei gefahren, aber für mich völlig uninteresant.
Wohne seit 2015 in der Ecke, da sah der Spot schon nicht frisch gebaut aus, gab es bestimmt schon länger.

MfG pseudosportler
 
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