Ebay:Verkäufer meldet sich nicht,wills wohl nicht rausgeben zu dem Preis, was tun?

schlabbefüß

63mm Fetischist
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Habe ein Rad sehr günstig erstanden, es war aber kein Fotro dabei, nur eine grobe, schlecht verfasste Beschreibung.

Problem: Der Verkäufer will es wohl nicht hergeben zu dem Preis...
Diese Probleme kommen wohl daher weil er er erstens zu jung, zweitens es nicht klug genug angepriesen hat(deutsche Sprache schwere Sprache), 3. ohne Foto. (Es geht wohl um ein Rad welches )
Verkäufer hat ital. Migrationshintergrund (so sagt man das wohl heute)

Ein Käufer eines anderen Artikels (Motorroller) von ihm konnte ich einmal kontaktieren, jdeoch nur über die ebayseite ohne Info seiner Emailadresse.
Jetzt komme ich nicht mehr an ihn ran um zusammen was abzusprechen.
Habt ihr auch das Problem jemandem nicht schreiben zu können mit dem ihr in keiner Transaktion seid ?

Angeblich hat ihm der junge Verkäufer mit dem ital. Migrationshintergrund geschrieben, er hätte Probleme mit dem Comp. gehabt und sich entschuldigt.
Nur nicht bei mir. Keine Email, keine Antwort auf SMS, nichts.

Auf einem Anruf (war wohl der Vater ran) hat sich meinem gefühl nach verleugnen lassen. Der Vater meinte erst er wäre da, dann war er plötzlich wohl doch nicht da.

Der Roller deutet darauf hin dass er mal mind. 16 sein muss, ich denke aber schon älter.

Was würdet ihr machen? Das vermeintliche Schnäppchen für wenig Geld saußen lassen?

Hier etwas aus dem Auktionstext:

....bike 26 zoll farbe silber neuwertig eine sommer seson gefahren shimano deore felgen schwarz, shimano XT bremse vorn u.hinten , sattel,lenker und vorbau ritchey gangschaltung shimano oben XT unten deore ...

hatte für ca. 25 Euro den Zuschlag bekommen ;)
Was nützt ein schnäppchen was man nicht bekommt.
Hab ihm schon den Anwalt angedroht und ich denke ich werde da mal was hinschreiben lassen...

So ein Telefonierer bion ich nicht, habe zwar seine Handynummer...

Oder wohnt jemand beio Darmstadt/Pfungstadt um dem mal einzuheizen?
Ich komme nur am Wochenende immer mal in die Nähe (Frankfurt), kann aber nicht einfach auf verdacht hinfahren wenn es nichts gibt.
 
Habe ein Rad sehr günstig erstanden, es war aber kein Fotro dabei, nur eine grobe, schlecht verfasste Beschreibung. Problem: Der Verkäufer will es wohl nicht hergeben zu dem Preis... hatte für ca. 25 Euro den Zuschlag bekommen ;) Was nützt ein schnäppchen was man nicht bekommt. Hab ihm schon den Anwalt angedroht und ich denke ich werde da mal was hinschreiben lassen...

entweder die ganze sache vergessen oder aber die 25 euronen plus versandkosten überweisen und anschließend die übergabe anmahnen (lassen), schließlich ist das ergebnis bindend (er könnte das ganze natürlich anfechten und einen irrtum behaupten, fragt sich allerdings, welcher das gewesen sein sollte ("ich wollte mindestens 999 verlangen und habe mich beim einstellen geirrt"))...
 
Bei mir hatte es bei einem Händler so geklappt:

Sie sind mit mir einen rechtlich bindenden Kaufvertrag eingegangen und dementsprechend verpflichtet die Ware zu liefern.

Sollten sie, wieder Erwarten, ihrer Verpflichtung nicht nachkommen sehe ich mich leider genötigt meine (hervorragende) Rechtsschutzversicherung einzuschalten und einen Anwalt mit der weiteren Klärung zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen ....


Polizei, Anwalt, Rechtschutzversicherung usw. sind immer Begriffe, die im EMailverkehr hilfreich sind
 
ebay wird da nichts tun. Da muss man sich schon selbst (mit nem Anwalt) drum kümmern

ne ne, das kannste bei eBay eskalieren! Schliesslich ist ebay dran interessiert, dass möglichst viele Deals über die Plattform gehen da sie a) damit Kohle verdienen und b) keine neg. Werbung wollen

erste Stufe: direkter Kontakt herstellen via ebay
zweite Stufe: ebay schaltet sich ein (soweit musste ich bislang nicht gehen da erste Stufe wenn es kein gemeiner Verbrecher ist meistens ausreicht)
 
D-Fens [HH];3133603 schrieb:
entweder die ganze sache vergessen oder aber die 25 euronen plus versandkosten überweisen und anschließend die übergabe anmahnen (lassen), schließlich ist das ergebnis bindend (er könnte das ganze natürlich anfechten und einen irrtum behaupten, fragt sich allerdings, welcher das gewesen sein sollte ("ich wollte mindestens 999 verlangen und habe mich beim einstellen geirrt"))...

Er hat nur keine Kontoadresse über ebay hinterlassen, ist wohl wegen "nur abholen" möglich in ebay.

Ebay kann man nach 10 Tagen einschalten "wenn man den Artikel nicht erhalten hat" dann kann man extra was anklicken und die Sache nimmt seinen Lauf, bisher gings immer ohne!

Aber er schickt das Rad ja nicht... sondern ich muss es abholen, letztendlich wirds aber wohl zutreffen.

Ich habe eigentlich vonm Anfang an gewusst dass das haarig werden kann da der gewünschte Preis bei so einer Auktion nicht erreicht wird.
Habe daher meine 2.Account genommen und mitgeboten, denn da ist eine möglicherweise schlechte Bewertung nicht so schlimm...


Es gibt neues... gerade nachgeschaut:

Zitat:


hallo,
höhren sie es gibt ein problem und zwar ist die sache so ich hab nie dieses fahrad gesehen das ich in ebay versteigern sollte das fahrad war von ein freund für denn ich das gemacht hab jetz hat er das Fahrad nicht mehr tuht mir leid,das es so gelaufen ist aber ich kann nichts dafür ich will auch kein ärger also bitte ich sie die versteigerung als nicht gelten zu sehn und bei jemand anderes erneut ihr glück versuchen
MFG



Zitatende.... (nun kann man es auch zitieren)


nun, was jetzt tun?
Ich denke dass das wohl jeder behaupten kann, werde ihm mal ein paar Problemchen machen, denn "die Sache zu vergessen" sehe ich nicht ein
 
Er hat nur keine Kontoadresse über ebay hinterlassen, ist wohl wegen "nur abholen" möglich in ebay.

Ebay kann man nach 10 Tagen einschalten "wenn man den Artikel nicht erhalten hat" dann kann man extra was anklicken und die Sache nimmt seinen Lauf, bisher gings immer ohne!

Aber er schickt das Rad ja nicht... sondern ich muss es abholen, letztendlich wirds aber wohl zutreffen.

Ich habe eigentlich vonm Anfang an gewusst dass das haarig werden kann da der gewünschte Preis bei so einer Auktion nicht erreicht wird.
Habe daher meine 2.Account genommen und mitgeboten, denn da ist eine möglicherweise schlechte Bewertung nicht so schlimm...


Es gibt neues... gerade nachgeschaut:

Zitat:


hallo,
höhren sie es gibt ein problem und zwar ist die sache so ich hab nie dieses fahrad gesehen das ich in ebay versteigern sollte das fahrad war von ein freund für denn ich das gemacht hab jetz hat er das Fahrad nicht mehr tuht mir leid,das es so gelaufen ist aber ich kann nichts dafür ich will auch kein ärger also bitte ich sie die versteigerung als nicht gelten zu sehn und bei jemand anderes erneut ihr glück versuchen
MFG



Zitatende.... (nun kann man es auch zitieren)


nun, was jetzt tun?
Ich denke dass das wohl jeder behaupten kann, werde ihm mal ein paar Problemchen machen, denn "die Sache zu vergessen" sehe ich nicht ein


rote laterne verpassen und ebay melden!
mehr kannste nicht machen....bzw. lohnt mehr nicht....!
 
nun, was jetzt tun?
Ich denke dass das wohl jeder behaupten kann, werde ihm mal ein paar Problemchen machen, denn "die Sache zu vergessen" sehe ich nicht ein

Ganz einfach: alle Mails, Ebay Beschreibung usw. ausdrucken, zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betruges stellen. Denn das ist einer, jedenfalls ein versuchter. Die letzte Mail von ihm ist fast ein Geständnis.

Da Ebay Betrügereien erheblich zugenommen haben, haben zumindest größere Polizeiinspektionen Beamte, die sich auf die Bearbeitung dieser Fälle spezialisiert haben. Die Polizei hat auch keine Probleme, die Anmeldedaten des Verkäufers bei Ebay herauszubekommen.

Wenn du freundlich sein willst zum Verkäufer, drohst du ihm das erst mal nur an und gibst ihm eine letzte Nachfrist von 2 Wochen.

Gruss
Tvaellen
 
Kann sich einer da nicht rauswinden? Ich habe auch schon gesehen, dass eine Auktion abgebrochen wurde, weil der Artikel (angeblich) zerstört wurde. Kann jemand das nach der Auktion nicht mehr sagen, bzw. wie will man das Gegenteil beweisen? Was wäre, wenn ein Artikel nach der Auktion tatsächlich z.B. gestohlen würde oder fällt runter und ist kaputt?

Und wieso ist die e-mail fast ein Geständnis? Natürlich ist das offensichtlich, aber wie soll man es konkret beweisen?

Klar kann man es erst mal über Ebay versuchen, bzw. was androhen, vielleicht bringt’s was. Aber was soll der Verkäufer machen, wenn das Rad tatsächlich einem Freund gehört, der es nicht rausrücken will. Aus diesem Grund würde ich auch äußerst ungern für andere Personen bei Ebay etwas verkaufen.
 
nochmal zur erinnerung...

es geht um ganze 25EUR ;)


da wird sich die mühe nicht lohnen überhaupt irgendwas zu machen.
ausser ne negative bewertung und ne meldung an ebay....
 
Ganz einfach: alle Mails, Ebay Beschreibung usw. ausdrucken, zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betruges stellen. Denn das ist einer, jedenfalls ein versuchter. Die letzte Mail von ihm ist fast ein Geständnis.
Du kennst mit Sicherheit die vier objektiven Tatbestandsmerkmale des Betruges, § 263 StGB,
Täuschung
Irrtum
Vermögensverfügung
Vermögensschaden

Und jetzt sag mir, wo du da den Betrug oder auch nur den Versuch siehst.
_______________________________

Ansonsten: no chance.
Allein schon, dass du im Zivilrecht als Kläger den Beweis über die Tatsachen antreten musst, verhindert jeden Anspruch. Vielleicht Schadenersatz: Klasse. 5 €. Und jetzt rechne mal die Kosten gegen.
 
meine güte was seit ihr für unmenschen, vielleicht war er auf das geld angewiesen und hats für was wichtiges gebraucht, ich an seiner stelle hätte auch gesagt das ich das bike nicht mehr habe ... also versetzt euch mal in seiner lage und denkt mal darüber nach was ihr tun würdet wenn ihr an seine stelle wärt ...

sorry aber wenn du das wirklch duchziehst dann bist du ein richtiges "*********" :)

ich könnte kotzen wenn ich lese das nach jeder unstimmigkeit sofort mit anwälten und polizei gedroht wird ... ich kann verstehen wenn man selbst als geschädigter etwas unternimmt, aber in so einem flal sicherlich nicht ...
 
meine güte was seit ihr für unmenschen, vielleicht war er auf das geld angewiesen und hats für was wichtiges gebraucht, ich an seiner stelle hätte auch gesagt das ich das bike nicht mehr habe ... also versetzt euch mal in seiner lage und denkt mal darüber nach was ihr tun würdet wenn ihr an seine stelle wärt ...

sorry aber wenn du das wirklch duchziehst dann bist du ein richtiges "*********" :)

ich könnte kotzen wenn ich lese das nach jeder unstimmigkeit sofort mit anwälten und polizei gedroht wird ... ich kann verstehen wenn man selbst als geschädigter etwas unternimmt, aber in so einem flal sicherlich nicht ...

Sorry, aber Du hast den Knall wohl schon lange nicht mehr gehört oder ?

Schnäppchen sind bei Ebay inzwischen absolute Mangelware & nun hat hier jemand mal das Glück ein solches gemacht zu haben, so soll er drauf verzichten & das nur weil der Verkäufer extrem dumm, oder aber ein Betrüger ist :confused:
Na wenns sonst noch geht :spinner:
Rechtschutz vorrausgesetzt: Anwalt einschalten & auf Dein Recht bestehen.

Prinzipiell finde ich, dass wenn man solche Sachen mit einem "egal, dann halt nicht" abtut man diese Art der Gaunerei sogar noch unterstützt & dem Verkäufer in seinem Handeln recht gibt :eek:
 
Sorry, aber Du hast den Knall wohl schon lange nicht mehr gehört oder ?

Schnäppchen sind bei Ebay inzwischen absolute Mangelware & nun hat hier jemand mal das Glück ein solches gemacht zu haben, so soll er drauf verzichten & das nur weil der Verkäufer extrem dumm, oder aber ein Betrüger ist :confused:
Na wenns sonst noch geht :spinner:
Rechtschutz vorrausgesetzt: Anwalt einschalten & auf Dein Recht bestehen.

Prinzipiell finde ich, dass wenn man solche Sachen mit einem "egal, dann halt nicht" abtut man diese Art der Gaunerei sogar noch unterstützt & dem Verkäufer in seinem Handeln recht gibt :eek:

Nur weil jemand "dumm" ist heisst es noch lange nicht das man diese Dummheit ausnutzen muss, etwas Menschlichkeit sollte man heute doch noch zeigen, aber das scheint ja für viele ein Fremdwort zu sein.
 
Ich denke, dass es sich um einen Jugendlichen handelt, der einfach noch zu unreif, unerfahren ist. Das ist sicherlich kein Grund für einen Freischein, aber ich denke doch, dass etwas "Milde" hier richtig am Platz wäre. Geb ihm ne Abreibung, die er sich merkt, dann wird er so etwas nicht nochmal machen, aber treib den armen, dummen Kerl nicht in den Ruin.

Ich würde:
1. Richtig schlechte Bewertung geben
2. Ebay den Fall melden
3. Einen guten angsteinflößenden Brief im Namen einer Anwaltskanzlei erstellen (lassen) und den mal an seine Adresse schicken.
4. Den Papa anrufen und dem mal ordentlich einheizen
5. Mich zurücklehen und genießen, dass der kleine den Hintern versolt bekommt.
 
1. Ebay einschalten. Zeitgleich aber Anzeige wegen Betruges machen. Der Kerl ist in der Beweispflicht. Würde ihm schriftlich ein Einschreiben mit einer Frist von 10 Tagen. Ansonsten Anzeige.

Wenn bei solchen klaren Tatsachen die Leute immer kuschen, wird das immer schlimmer mit Ebay. Also die 30 min Zeit genommen und zur Polizei gegangen.

Anwalt brauchst nicht einzuschalten. Das mit der Polizei ist wirksamer.Wenn er die Zeit ohne Reaktion auf das Einschreiben verstrichen hast, rufst nochmal an, und sagst von mir aus seinem Vater, dass du vor der Polizeiwache stehst. also als endgültiges Ultimatum. Entweder das Rad raus oder mind 50 € Schadensersatz. Der Typ darf nämlich nicht Sachen von anderen in seinen Namen verkaufen.
 
Das mit den 25 Euro hab ich überlesen. Da stellt sich wirklich die Frage, ob man deswegen so einen Aufriß macht; ich würde mir das wahrscheinlich schenken. Aber an der Rechtslage ändert der Wert nichts

@ LTD Team
du bist noch keine 18, oder ? :D
wenn er einen Mindestpreis erzielen will muss er ihn angeben. Da hindert ihn keiner dran, inbs. Ebay nicht, da die Gebühren bei höherem Startpreis höher sind.
Wenn er mit 1 Euro anfängt und dieser Preis nicht erzielt wird, hat er Pech gehabt. Da ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und den hat er zu erfüllen, Ende, Aus, Applaus. Ebay ist nicht Kindergarten, große Gruppe, sondern ganz normales Geschäftsleben :rolleyes: Falls einem das nicht passt, muss man wegbleiben
 
Nur weil jemand "dumm" ist heisst es noch lange nicht das man diese Dummheit ausnutzen muss, etwas Menschlichkeit sollte man heute doch noch zeigen, aber das scheint ja für viele ein Fremdwort zu sein.

ich finde auch, dass man als verkäufer selbst schuld ist, wenn es für den kaufer zu einem schnäppchen wird, mit dem der verkäufer nicht gerechnet hat.

zum einen gibt es ja auch startgebote (die wohl manchen knauserigen leuten zu viel gebühr kosten) oder wenn man sich wirklich vertan haben sollte und der artikel zu wenig kohle bringen sollte... (sieht man ja, wenn sich die gebote zurück halten, bei einem bike mit XT-parts dran) dann kann man ja immer noch vor ablauf die auktion zurückziehen, mit dem grund, den falschen startbetrag gewählt zu haben. ist doch kein problem.....

und der rest ist halt pech des verkäufers...
...für andere was verkaufen mach ich wenn auch nur, wenn ich den artikel in der hand halte... und ich dann alles abwickel, auch den versand und so.

ich würde den jung einfach mal noch n paar mal anrufen.... und sagen, dass er "seinem freund" helfen soll, das rad zu finden ;)
 
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Das mit den 25 Euro hab ich überlesen. Da stellt sich wirklich die Frage, ob man deswegen so einen Aufriß macht; ich würde mir das wahrscheinlich schenken. Aber an der Rechtslage ändert der Wert nichts
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Wenn er mit 1 Euro anfängt und dieser Preis nicht erzielt wird, hat er Pech gehabt. Da ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und den hat er zu erfüllen, Ende, Aus, Applaus. Ebay ist nicht Kindergarten, große Gruppe, sondern ganz normales Geschäftsleben :rolleyes: Falls einem das nicht passt, muss man wegbleiben


Zu den 25 Euro:

Das ist ja nicht der Schaden den ich habe denn gezahlt habe ich noch nichts.

Der Schaden entsteht (theoretisch) für mich dadurch dass das Rad vielleicht bis zum 10fachen dessen Wert ist.
Der Verlust wäre also mein ausgebliebener Zugewinn - also 225 Euro um die er mich bringen will (wenn man jetzt mal mit diesem Preis rechnet, das wäre der theoretische Streitwert).
Es geht also nicht primär um diese 25 Euro.

Und ich finde das lohnt sich schon dafür etwas Zeit und Energie zu opfern...
Ich selbst muss ja auch zähneknirschend ein Teil für ein Euro weggeben wenn ich es für den Preis eingestellt habe.
Der Typ hat bei 15 Bewertungen schon jetzt eine negative und ich habe bei insgesamt über 500 Bewertungen keine Einzige.
Er hat das System also noch nicht richtig begriffen, dann soll er demnächst lieber über lokale Anzeigenblättchen sein Zeugs verkaufen.

Vielleicht würde ich mich noch erweichen lassen wenn er mich anruft und sich persönlich bei mir entschuldigt und sich dann bei ebay komplett abmeldet.
Denn wenn er noch mal etwas verkauft wird er nicht mehr froh, dann werde ich es ersteigern und es dann nur zahlen wenn der vorige Vorgang abgeschlossen ist.
Ich bin sicherlich nicht der scharfe Hund den so manch anderer bei ebay ist, da gibt’s schon echt schlimme Granaten dabei - man muss auch mal zurückstecken können und menschlich sein - doch was zuviel ist, ist zuviel.
 
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