Anti Winterpokalfred - Teil 2

Das war jetzt aber ein sauberes Eigentor Wolfi. :D

Woher weißt du denn das die Couch rot ist, häääääää ? ;)

@TickTrickTrack: Iss das jetzt deine wiederausgebuddelte Waffe die du da aufbaust ? :confused:
Laut Polizei - "eher nich"...
Sagen wir es so, es ist das schnäppchen das ich bei EBay geschossen habe. 575,-€ für eine Uzzi in komischer Weise der Ausstattung wie mein altes... :daumen:

@demo - Das ist das neue CC Demo! Damit man noch besser den Berg rauf kommt. :lol:
 
Du hast dein geklautes Bike "zurückgekauft" :confused:
Ein paar Seiten vorher steht die Story...
Es ist im Fundbüro abgegeben worden, dank der Unfähigkeit der Neustädter Polizei ist dieses dann auch nicht mit dem Diebstahl bei mir im Keller in verbindung gebracht worden. Nach nem halben Jahr gings halt den normalen Weg, es gehörte legal nun jemandem anderen. (Das ist der einzige Weg in Deutschland Hehlerware zu legalisieren)
Und ich hab mir dann das Schnäpchen gekauft (definitiv nicht vom Dieb).
Vorteil für mich, ich brauche nix der Versicherung zurück bezahlen. Und nu hab ich ein geiles Zweitbike. Muss die Tage noch so einiges dran machen, aber es wird was richtig geiles... Hab dann halt mein 14,5kg Tourenfreerider (18/18cm) und mein 17kg Parkfreerider (20/20cm). :daumen:
 
edit Tick. nachfolgendes klingt irgendwie sche.... für dich.
§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
 
edit Tick. nachfolgendes klingt irgendwie sche.... für dich.
§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden.
Was daran nicht so gut klingt für mich musst du mir nochmal erklären. Am besten in NICHT Juristendeutsch.

Und wenn die lieben Kollegen von der Pozilei und dem Fundbüro mir beide Atestieren das der von dem ich das Bike gekauft habe rechtmäßig der Eigentümer der Sache war, ist mir alles weitere ehrlich gesagt Wurst.

Edit: Außerdem meinte noch einer von der Pozilei das es ja nicht nachweisbar wäre das es sich um das bei mir gestohlene Bike handeln würde.... (Ja, frag nicht wieso, den hab ich eh gefressen gehabt den Kollegen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Macht Euch mal locker, das deutsche Recht hat doch für alles die Lösung:

§ 973
Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.​

Das heißt: Wer etwas findet und es brav abgibt, wird für seine Ehrlichkeit damit belohnt, dass er nach sechs Monaten Eigentümer der Sache wird. Will er es nicht haben, gilt die Sache als dereliktiert = herrenlos = Eigentumsaufgabe. Dann erlangt der Besitzer Eigenum, das Fundamt = Gemeinde,

Alle früheren Rechte - auch des Eigentümers - erlöschen.

Das gilt natürlich nicht für den unredlichen "Finder"=Dieb, der die Sache selbst klaut und dann als Fundstück deklariert.

Dir ist durch die Unfähigkeit der Polizei nur deshalb kein Schaden entstanden, weil sich dieser bei dem Versicherer realisiert hat. Amtshaftung läßt hier grüßen!

Wenn Du das Rad vom Finder gekauft hast, ist dies völlig in Ordnung und gerade keine Hehlerei, da es Erwerb vom Berechtigten ist.

Ist also alles legal! :daumen:

Haardtfahrer


Hätte dann auch gern günstig gekauft. Weiß zwar nicht recht wofür, aber wenn es dann einmal da wäre ... :rolleyes:
 
Hätte dann auch gern günstig gekauft. Weiß zwar nicht recht wofür, aber wenn es dann einmal da wäre ... :rolleyes:
Alleine schon zum Zerlegen, säubern und wieder verkaufen hätte es sich gelohnt! :D

Übrigens Danke für die Juristische Abhandlung. :daumen:

PS: Ich hatte das auch gleich mit meinem Rechtsverdreher geklärt wie das aussieht.
 
WUCHER! ;) (hier ein 1.- Angebot vmtl sind Bikes ausgeschlossen, aber fragen kostet nichts)
(ich kenn da eine ganze Palette Skigebiete die mit weniger Lifte an 2 Wintertagen mehr verlangen... und das Interessante ist, dass sie meist nichmal mehr damit kostendeckend arbeiten)

es gibt aber zum Glück auch wirklich wichtigere Dinge im Leben:
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Ich hab nachgefragt... Bikes sind ausgeschlossen, mit der Bike-Liftkarte erwirbt man aber automatisch einen Multipass (Kostenlos Baden, Bahn und Bus benutzen, etc.). :daumen:
 
Ich hab nachgefragt... Bikes sind ausgeschlossen, mit der Bike-Liftkarte erwirbt man aber automatisch einen Multipass (Kostenlos Baden, Bahn und Bus benutzen, etc.). :daumen:
Das wäre wenigstens ein halbwegs passabler Trost dafür, dass man keine 4 oder 5 aus 6 Karte kriegt, wenn man mal 1 oder 2 Tage in einer Woche dort was anderes machen will...
 
Heute
(Dienstag, den 20.07.2010)

18:00 Uhr Starten Franz und ich in Neustadt am Schotterplatz ein Stück hinter dem Gemüsefred Richtung Lambrecht (da ist manchmal auch ein kleiner Gemüse- und Weinstand ... wenn noch Jemand will: Anmelden oder pünktlich da sein. :bier:

Geplant sind 2,5 Berge (ca. 2,5 Stunden)
 
Heute
(Dienstag, den 20.07.2010)

18:00 Uhr Starten Franz und ich in Neustadt am Schotterplatz ein Stück hinter dem Gemüsefred Richtung Lambrecht (da ist manchmal auch ein kleiner Gemüse- und Weinstand ... wenn noch Jemand will: Anmelden oder pünktlich da sein. :bier:

Geplant sind 2,5 Berge (ca. 2,5 Stunden)
Menno... ich fahre Mittwoch ab 18 Uhr...
 
Ich bräuchte auch noch Einen, insbesondere zum zufächeln kalter Luft. Harte Pritsche, Wasser und Brot gewährleistet :daumen:
Frag mal meinen Chef, Tagespreis von 1000,-€ bei kurzzeitiger Abnahme, bei > 10 Tagen könnte man sich auf 800,-€ einigen. :D
Wahlweise über Mitarbeiterüberlassung oder Dienstleistungsvertrag.:daumen:
 
Da buche ich doch besser eine w aus einem Katalog. Ist billiger, kannst du jederzeit zurück geben, keine Storngebühren und keine Klage vorm Verwaltungsgericht wegen Verletzung des Dienstleistungsvertrages o.ä. Aktuell 29°C im Büro.
 
(...) sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.:
(...)
hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.
In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.

Ab 30 ° C Du müsstest nicht einmal Alt sein :p

ASR A3.5
 
Und wie war's Biken gestern???

Die Temperaturen waren ok, aber der allgemeinzustand nach einem Feierwochenenende noch mies! Zudem fährt es sich auf dem trockenen Waldboden mit Sand, Steinen und Tannenzapfen derzeit wie auf Glatteis.

Dennoch war es sehr schön: Gelbes Kreuz, Wolkenbruch, Kaisergarten, Naturfreundehaus (Montag und Dienstag Ruhetag) Snake und dann ohne Licht die Autos wiederfinden! :daumen:
 
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