Macht Euch mal locker, das deutsche Recht hat doch für alles die Lösung:
§ 973
Eigentumserwerb des Finders
(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
Das heißt: Wer etwas findet und es brav abgibt, wird für seine Ehrlichkeit damit belohnt, dass er nach sechs Monaten Eigentümer der Sache wird. Will er es nicht haben, gilt die Sache als dereliktiert = herrenlos = Eigentumsaufgabe. Dann erlangt der Besitzer Eigenum, das Fundamt = Gemeinde,
Alle früheren Rechte - auch des Eigentümers - erlöschen.
Das gilt natürlich nicht für den unredlichen "Finder"=Dieb, der die Sache selbst klaut und dann als Fundstück deklariert.
Dir ist durch die Unfähigkeit der Polizei nur deshalb kein Schaden entstanden, weil sich dieser bei dem Versicherer realisiert hat. Amtshaftung läßt hier grüßen!
Wenn Du das Rad vom Finder gekauft hast, ist dies völlig in Ordnung und gerade keine Hehlerei, da es Erwerb vom Berechtigten ist.
Ist also alles legal!
Haardtfahrer
Hätte dann auch gern günstig gekauft. Weiß zwar nicht recht wofür, aber wenn es dann einmal da wäre ...