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Guest
Natürlich völlig vorbelastet ist die Meinung derer die so gerne auch mal Polizei spielen möchten.AACHEN. Eigentlich sollte man es Rudi Rüpel gar nicht erzählen: Er könnte mit seinem Fahrrad durch die Fußgängerzone brettern wie die wilde Wutz und patrouillierenden Mitarbeitern des Ordnungsamtes dabei noch frech zuwinken.
Stoppen dürfen die ihn nämlich nicht. Anhalten im fließenden Verkehr darf nur die Polizei, sagt Detlev Fröhlke, der Leiter des Aachener Ordnungsamtes, wir haben dafür keine Rechtsgrundlage.
Herbert Joka möchte das ändern. Recht, das nicht zu seinem Recht kommt, schwächt Recht, meint der Aachener, der schon erlebt hat, wie schmerzfreie Pedaltreter in Fußgängerzonen Angst und Schrecken verbreiten.
Dass Ordnungsamtskräfte dieses Treiben nicht sofort unterbinden können, will Joka nicht hinnehmen. Diese Rechtslücke unterminiert den Grundsatz, dass Recht grundsätzlich auch amtlich durchsetzbar sein muss, schreibt er in einem Brief an die Präsidentin des nordrhein-westfälischen Landtags, Carina Gödecke.
Und da sei ein Anhalterecht für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes von grundlegender Bedeutung. Schließlich hätten Fahrräder kein Nummernschild, das die Kontrolleure beim Vorbeifahren notieren könnten, um Rowdys später ein Verwarnungsgeld aufzubrummen.
Striktes Vorgehen
Ein striktes Vorgehen gegen rasende Radler in Fußgängerzonen hält Joka für dringend geboten, nicht zuletzt auch wegen der steigenden Popularität von Pedelecs. Die Räder mit der elektrischen Trethilfe seien etwas schwerer und vor allem recht flott unterwegs. Bei 100 Kilogramm fahrender Masse mit 24 Kilometern pro Stunde ist eine Kollision mit einem Fußgänger ein Rammstoß, schreibt Joka.
Ordnungsamtsleiter Fröhlke kennt das Problem. Vor allem in der Burtscheider Fußgängerzone sei es kritisch, sagt Fröhlke. Die Verbindung von der Kapellenstraße über den Burtscheider Markt bis zur Dammstraße werde als Abkürzung von Radlern geschätzt, andererseits seien in dem Kurgebiet auch viele Reha-Patienten nach Operationen unterwegs. Man habe deshalb auch die Polizei gebeten, diesen Bereich mal im Blick zu behalten.
Rowdys in Fußgängerzonen oder auch auf Bürgersteigen drohen Verwarnungsgelder ab zehn Euro aufwärts, bei Behinderungen, Gefährdungen oder Unfällen steigen die Tarife bis auf 25 Euro. Aufbrummen können die Ordnungsamtskräfte sie den Übeltätern aber nur dann, wenn sie stehen, sich ihnen in den Weg werfen, dürfen sie nicht. Im Zweifel tritt ein kundiger Rowdy in die Pedale, wenn er einen Bediensteten des Ordnungsamtes identifiziert, um unerkannt zu entkommen, glaubt Joka.
In seinem Schreiben formuliert er deshalb die Bitte an den Landtag, das Ordnungsrecht zu novellieren und den Ordnungsbehörden ein grundsätzliches Anhalterecht einzuräumen. Fröhlke betrachtet den Vorstoß wohlwollend: Wir wären nicht abgeneigt, wenn wir zum Schutz der Passanten durch unsere Präsenz wirkungsvoll agieren können.
In Fußgängerzonen darf nur die Polizei eingreifen
http://www.aachener-nachrichten.de/...die-polizei-eingreifen-1.578201#plx1124088186
Sie sind scharf drauf Zweiradfahrern eine Strafe aufzubrummen, das würden die nur zu gerne.