Welches Auto zum Radtransport nutzt ihr? SAMMELTHREAD ZUM THEMA RADTRANSPORT IM UND AM AUTO

Moin.
Habe mir ein neues Bike geholt und dies mal probehalber auf meinen Träger gestellt. Das Rad passt so gerade eben noch drauf.
Was meint ihr? Geht noch klar oder neuen Träger holen? Wie weit dürfen die Räder eigentlich links und rechts überstehen beim Auto?
Die dürfen eigentlich gar nicht überstehen. Oder steht in den Papieren vom Träger irgendeine Ausnahme?
 

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Re: Welches Auto zum Radtransport nutzt ihr? SAMMELTHREAD ZUM THEMA RADTRANSPORT IM UND AM AUTO
So habe gestern Abend mich nochmal erkundigt:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1.
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

In der Schweiz darf die Ladung nicht die Fahrzeugbreite überschreiten.... Andere Länder andere Sitten!!
 
So habe gestern Abend mich nochmal erkundigt:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1.
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

In der Schweiz darf die Ladung nicht die Fahrzeugbreite überschreiten.... Andere Länder andere Sitten!!
Danke, gut zu wissen. Dachte eigentlich dass das bei uns in Deutschland auch so wäre mit der seitlich überragenden ladung.
 
Ok dann müssen wir hoffen nicht angehalten zu werden in der Schweiz...das FFWD ist definitiv breiter als der Saab...
Allerdings hätte die Polizei beim letzten mal mehrfach die Möglichkeit gehabt uns anzuhalten und tat es nicht.
 
Ok dann müssen wir hoffen nicht angehalten zu werden in der Schweiz...das FFWD ist definitiv breiter als der Saab...
Allerdings hätte die Polizei beim letzten mal mehrfach die Möglichkeit gehabt uns anzuhalten und tat es nicht.
Mit Aussenspiegel sind die meisten Autos > 2m breite, die meisten Bikes sind aber <2m und dann gibt es noch Ausnahmen. Auszug aus dem SVG:
Art. 73

Ladung; Allgemeines (Art. 30 Abs. 2 SVG)

1 Die Ladung ist so anzuordnen, dass die Lenkachsen wenigstens 20 Prozent des Betriebsgewichtes tragen und bei Zentralachsanhängern der Schwerpunkt vor der Achse liegt.

2 Die Ladung darf mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger seitlich nicht überragen.

Es gelten folgende Ausnahmen:

a. unteilbare Sportgeräte von höchstens 2,55 m Breite auf Sportgeräteanhängern;

b. Heu- und Strohballen und dergleichen bis zu einer Breite von 2,55 m auf landwirtschaftlichen Fahrten;

c. loses Heu, Stroh und dergleichen auf landwirtschaftlichen Fahrten, wenn keine festen Gegenstände über den Fahrzeugrand vorstehen;

d. 242 Fahrräder, die hinten an Motorfahrzeugen befestigt sind, sofern die Überragung nicht mehr als 20 cm pro Seite (Art. 38 Abs. 1bis VTS) und die Gesamtbreite nicht mehr als 2 m beträgt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwecks Caddy und Dieselskandal-Schummelsoftware-Umrüstung/Drosselung:

Ich hab nen 102PS Caddy TDI
  • Vorher habe ich 6,4l/100km gebraucht (Stichprobe 20.000km).
  • Jetzt brauche ich 6,8l/100km (3000km).
Und ich habe das Gefühl dass er schlechter zieht und der Turbo nicht mehr so anspricht.

Spezl hat nen 140 (?) PS Caddy, die leere Handwerkeredition und sagt:
"Brauche aber ca 1.5ltr mehr als mit meiner Tuningsoftware. Leistungsmässig passts scho. (Tuningsoftware kein vergleich
1f615.png
). Aber er ist jetzt sehr häufig am Filter reinigen. Ist auch logisch, da weniger NOx, dafür viel mehr Ruß. Geht mit Sicherheit auf die Lebensdauer vom Partikelfilter und AGRventil. Mal sehen, wie es weiter geht. "
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn er wirklich schlechter zieht dann fahr auf den Leistungsprüfstand.
Wenn es bestätigt wird.
Gutachten und VW verklagen.


Zum Kollegen mit dem 140er
Das kann ich mir eigentlich nicht soo stark vorstellen.
Wenn er vorher mit Software gefahren ist (und die Leistung auch mal genutzt hat) kann ich mir nicht vorstellen, dass er jetzt sehr häufig regeneriert und vorher nicht.
Denn gerade wenn du bei den Dieseln an der Leistung drehst ist das Ergebnis generell viel Ruß.
Es sei denn die Software wurde beim Tuning was das angeht einfach nicht angepasst. (nicht gut!)

AGR ist tatsächlich so. Hast du definitiv recht.
Soll er doch die Software wieder aufspielen :)
 
... na dann will ich doch auch mal meinen Senf dazu tun.
VW Amarok - Platz für Bikes und Gepäck!
Hier nur mit einem Bike, 3 Bikes + Gepäck passen gut ´rein

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Zwecks Caddy und Dieselskandal-Schummelsoftware-Umrüstung/Drosselung:

Ich hab nen 102PS Caddy TDI Life
  • Vorher habe ich 6,4l/100km gebraucht (Stichprobe 20.000km).
  • Jetzt brauche ich 6,8l/100km (3000km).
Und ich habe das Gefühl dass er schlechter zieht und der Turbo nicht mehr so anspricht.

Ernsthaft? Selbst der 2.0 TDI 102 PS war betroffen? Hätte gedacht max der 150 PS. Auch der 75 PS.
Habe selbst keinen, aber überlege einen anzuschaffen. Mangels wirklicher Alternativen.
 
Die Ecke Berlino/Kangoo ist keine Alternative?
Ich bin auf der Arbeit beides gefahren (aber 1.6er TDI, der ist ebenfalls betroffen) und ich finde, dass der Caddy doch verglichen mit der Konkurrenz eigentlich einen unverschämt hohen Preis hat zum Teil
 
Für den Caddy gibt es gute Jahreswagen und EU-Neuwagen (auch original vom VW Händler) Angebote. Bemüh mal Autoscout24 oder Mobile.
Beim Berlingo und Caddy muss man den/die Sitze entfernen. Das ist beim Berlingo ein bisschen bastelnder, als beim Caddy aber auch nicht viel anders als bei meinem Roomster. Kangoo und Berlingo sind aber deutlich breiter auch als der Caddy. Zum Roomster dann schon ne Welt.
Am smartesten ist aber der Kangoo. Da kann man die Sitze einfach versenken. Der Ladeboden ist dann zwar höher, aber der Wagen ist eh ziemlich hoch. Größter Nachteil - Modell 2008!!! natürlich leichte Änderungen mit der Zeit. Nicht-Gewerbevariante kaum zu bekommen, weil sie keiner mehr haben will. Bei nem großen Händler bei mir mit zig Händlern in der Region gäbe es genau 2!!! Fahrzeuge. Selbst mit Tageszulassungrabatt wird der Wertverlust noch immens sein.
Ich habe für mich entschieden, vom Hochdachkombi Abstand zu nehmen. Eigentlich nutze ich es zu selten. Es ist zwar smart jederzeit nen Fahrrad unkompliziert einladen zu können und auch dann Mehrere, aber die Fahrzeugauswahl schränkt sich arg ein. Werde wohl doch eher Richtung AHK-Träger gehen und schauen, dass ich zur Not ein Rad reingebastelt bekomme.
 
Da ich jetzt vom Hochdachkombi weg bin - s.o. - gibt es eigentlich noch aktuelle Autos mit integriertem Träger? Opel hat mal sowas gebaut.
 
Ich habe für mich entschieden, vom Hochdachkombi Abstand zu nehmen. Eigentlich nutze ich es zu selten. Es ist zwar smart jederzeit nen Fahrrad unkompliziert einladen zu können und auch dann Mehrere, aber die Fahrzeugauswahl schränkt sich arg ein. Werde wohl doch eher Richtung AHK-Träger gehen und schauen, dass ich zur Not ein Rad reingebastelt bekomme.
Ich sehe das eigentlich immer ähnlich.

Zudem was viele oft nicht verstehen:
bei verdammt vielen Fahrzeugen reicht normalerweise sonst auch einfach Laufräder raus und dann in den Kofferaum.
Der Mehraufwand hält sich dabei echt in Grenzen, die Fahrzeugwahl erweitert sich aber enorm.
Wer klug packt, bekommt trotzdem erstaunlich viel rein.

Und vor allem sind das allesamt "schönere" und besser fahrende Fahrzeuge als die Klasse à la Berlingo/Kangoo/Caddy.
Und die meisten haben ihre Räder ja auf den meisten Fahrten nicht im Auto.
Und wofür dann auf den anderen Fahrstrecken Nachteile in Kauf nehmen?

Ich habe aktuell 2x pro Woche meine komplette Ausrüstung im Auto. Und ich fahre auch nur 2x die Woche. (Wochenendpendler)
Und ich würde mir deshalb trotzdem niemals was aus der Kategorie Caddy/Berlingo/Kangoo kaufen.
Einfach weil damit das fahren weniger Spaß macht.
Man muss sich am Ende meiner Meinung nach auch noch wohl fühlen im Auto.
 
Zudem was viele oft nicht verstehen:
bei verdammt vielen Fahrzeugen reicht normalerweise sonst auch einfach Laufräder raus und dann in den Kofferaum.
Der Mehraufwand hält sich dabei echt in Grenzen, die Fahrzeugwahl erweitert sich aber enorm.
Wer klug packt, bekommt trotzdem erstaunlich viel rein.

Mit einem Rad hätte ich die Überlegungen nie angestellt. Ich find es aber immer etwas pervers, wenn für Touren immer jeder einzeln mit dem Auto fahren muss. In meinen Roomster bekomme ich problemlos bei Ausbau von 2 Sitzen (1 Minute, aber sie müssen ganz raus) 3 Räder rein. Für Gepäck ist noch satt und genug Platz, da wären selbst längere Urlaubstouren möglich. Da opfert aber bei uns meist jemand seinen T4.
Aber das ist dann genau der Punkt, dass dann immer auf einen Einzelnen abzuwälzen und sich drauf zu verlassen.
Aber deswegen dann Heckträger.
Aber noch mal die Frage, ob jemand Fahrzeuge mit integriertem Fahrradträger kennt.
 
Ich glaube da gibts nur was von Opel.

Hab mir das auch mal überlegt da ich im Keller sehr wenig Platz hab, und der integrierte Träger echt perfekt wäre.
Aber nach einer Stunde googeln hab ich mich dagegen entschieden, man liest zuviel schlechtes.
Teilweise passen die Räder garnicht drauf, oder man muss sie mit Schienen erweitern usw.

Hab ja kein Problem damit zu basteln.
Aber wenn man sich das Auto angeschafft hat und merkt dann es passt garnicht ist das schon sehr ungünstig.

Denke da ist ein klein zusammenfaltbarer Träger wie zB. der Thule Easyfold besser.
Kann man auch einfach im Kofferraum liegen lassen und hat was ordentliches.
 
Denke da ist ein klein zusammenfaltbarer Träger wie zB. der Thule Easyfold besser.
Kann man auch einfach im Kofferraum liegen lassen und hat was ordentliches

Genau so mache ich das. Ich fahre den aktuellen Octavia (FaceLift) und habe den Easyfold XT (max. 3 Räder). Das ganze ist so einfach und schnell dass ich nie wieder mein Rad ins Auto basteln will.
 
Ich frage mich grad ob der Thule Easyfold XT 2 oder der Uebler x21s besser ist

Im Internet findet man keinen wirklichen Vergleich

Hat jemand von euch vielleicht schon beide schon in der Hand gehabt ?
 
Ich habe nächstes Jahr vor, zum ersten mal auf einer langen Strecken, mein Fahrrad auf dem Dach mit nach Österreich (900km) zu nehmen.

Wenn ich überlege wie die Dachbox meist Aussieht (Insekten usw), möchte ich doch mein Rad irgendwie schützen. Gibt es da irgendeinen vernünftigen Schutz? Oder einfach drauf und dann vor Ort reinigen?

Wir macht ihr es auf so langen Strecken?
 
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