Egal wie man es dreht, es ist komisch.
1. Wenn es tatsächlich Diebesgut ist, warum sollte der VK dann einen Kaufvertrag abschließen?
2. Sollte ein Dieb sich nicht zumindest etwas auskennen und hätte es in Einzelteile verhökert?
Zu 1.: Ja, das finde ich auch komisch. Ist denn verifiziert, dass die Verkäuferpersonaldaten auf dem Kaufvertrag stimmen? Theoretisch kann er ja beliebige Phantasiedaten angeben.
Ich hab mal ein Auto gekauft (ersteigert über
Ebay), das stand irgendwo auf einer Wiese, ich sollte einen jungen Kerl völlig woanders abholen, dann sind wir gemeinsam dorthin gefahren, und zum Kaufvertrag schreiben sind wir dann zu irgendner anderen Wohnung gefahren, der junge Kerl gab sogar zu, dass er dort gar net wohnt. Wie auch immer, das Auto ist nicht gestohlen, aber das konnte ich erst nachher verifizieren. War auch ein Schnäppchen, die Kiste ist heute schon das 2-bis-3-fache wert.
Zu 2.: Wenn ein Dieb gezielt klaut, dann kennt er sich vielleicht aus. Andere sind Gelegenheitsdiebe. Uns ist mal die Spiegelreflexkamera auf nem Festival gestohlen worden, nach 1 Woche wurde das Ding unversehrt im Orgabüro abgegeben, angeblich lt. Orgateam von einem Unbekannten. Sogar die SD-Karte mitsamt unseren Tausenden von Familienfotos war noch drin. Nur den originalen Nikon Akku hat der Dieb behalten und wohl verhökert.
Insofern: Es gibt nix, was es nicht gibt.