Nach Landrat Klotz soll die Lösung wohl darin bestehen, die Biker einfach auszusperren. Wie hoch sind denn eigentlich die angeblichen ökologischen Schäden, die laut Herrn Klotz durch Mountainbiker entstehen? Und wie hoch sind die ökologischen Schäden, die durch den von Herrn Klotz ausdrücklich entgegen internationaler Abmachungen befürworteten Liftneubau am Riedberger Horn entstehen werden?
Die Allgäu GmbH nennt sich ja offiziell "Gesellschaft für Standort und Tourismus" und soll nach eigener Aussage die Dachorganisation im Allgäu für Standort, Marke und Tourismus sein (
https://extranet.allgaeu.de/allgaeu-gmbh-gesellschaft-fuer-standort-und-tourismus). Die angestrebte Verbotskultur dient wohl weder dem Standort, noch dem Tourismus. Was sagen dazu denn eigentlich die (privaten) Gesellschafter der Allgäu GmbH?
Das freie Betretungsrecht ist im Übrigen in Bayern verfassungsrechtlich garantiert. Insofern dürfte das von Herrn Klotz und seinen Sonthofer Parteifreunden angestrebte Verbot auch verfassungsrechtlich bedenklich sein. Die von Seiten der Bikegegner angestrebte 2-m-Regel ist weder praktikabel, noch durchsetzbar.
Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar. Das verfassungsrechtlich garantierte Betretungsrecht findet seine Konkretisierung in
Art. 28 Bay NatSchG:
Benutzung von Wegen; Markierungen
(1) Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Den Fußgängern gebührt der Vorrang.
Wie Roland schon ausgeführt hat, kann den Grundstückseigentümern auch aus haftungsrechtlicher Hinsicht eigentlich nichts Besseres passieren, als die Beibehaltung der geltenden Regeln, denn wenn eine Mountainbiker auf einem Trail stürzt, dann war dieser Weg eben nicht geeignet. Gleiches gilt bei einer Kollision, wobei anzumerken wäre, dass dieses auf Gegenseite oft bemühte Schreckenszenario ohnehin nur äußerst selten vorkommt.
Das Gehalt unseres Landrates wird vom Steuergeldern bezahlt, ebenso wie seine Vergütung als Aufsichtsratsvorsitzenden der Allgäu GmbH und das Gehalt der Geschäftsführer sowie der mittlerweile zahlreichen Angestellten der Allgäu GmbH. Alp- und forstwirtschaftliche Wege werden zum großen Teil aus EU-Subventionen finanziert, ebenso wie Land- und Forstwirtschaft generell. Im Gegensatz dazu steht die gesamte Mountainbikebranche finanziell wohl weitgehend auf eigenen Füßen. Auch im Allgäu gibt es genügend Menschen, die mit dem Thema Mountainbike Geld verdienen und für ein entsprechendes Steueraufkommen sorgen.
In Deutschland fahren 11,4 Millionen Menschen Mountainbike. Es ist höchste Zeit, dass auf Seiten der Politik und bei der Allgäu GmbH die Interessen der einheimischen Biker ernst genommen werden und dass das touristische Potenzial dieser jungen und zahlungskräftigen Zielgruppe genutzt wird. Aber statt dessen ergehen sich die Gegner lieber in der gebetsmühlenartigen Wiederholungen von Einzelfällen und in der die Bekräftigung längst widerlegter Vorurteile ("querfeldein über Stock und Stein").
Hier entsteht der Eindruck, dass die angeblichen Konflikte von Seiten der „Bikehasser" bemüht herbeidiskutiert werden. Es stellt sich die Frage, ob hier überhaupt die Bereitschaft zum konstruktiven Dialog besteht, die auf Seiten der Biker jedenfalls bislang vorhanden war.
Für mich persönlich ist es angesichts dieser Ignoranz fraglich, ob es überhaupt noch etwas bringt, sich hier weiter persönlich einzusetzen, zumal ich seit der Gründungsversammlung auch von der DIMB IG nichts mehr gehört habe. Damit ich in Zukunft wenigstens beim Frühstück meine Ruhe habe, habe ich als 1. Schritt angesichts der einseitigen Presseberichterstattung mein Abo beim "Allgäuer Anzeigeblatt" gekündigt.