DIMB IG Harz - für Open Trails im Harz!

Hallo Christian,
wir haben zwei Areale in der Nähe von Wernigerode, die wir bearbeiten wollen. Je nach Anzahl der Teilnehmer teilen wir uns gleich auf oder fahren als eine Gruppe beide hintereinander an.
Geplant sind z.B. Trails an der Harburg/Bollhasental/Pulvergarten, eventuell Ecke Pisseckenweg. Und dann Ecke Kleine Renne/Tunneltrail etc.
 
Super.
Ein Hinweis: in der Anmeldung stand fälschlich eine Treff-Zeit von 10:00 Uhr - richtig ist, wie auch im Text geschrieben, 9:00 Uhr!
 
Also - morgen ist es soweit! Unsere Trailpflege im Rahmen des IMBA "Take care of your trails" Events.
Wer noch spontan dazu stoßen möchte:
09:00 Uhr Treffpunkt Parkplatz Hochschule Harz in Wernigerode, Friedrichstraße.
Einteilung der Gruppen, verteilen von Werkzeug, aufteilen auf Autos, ab zu den Baustellen.
Anschließend Wege freischeiden, räumen, abharken etc pp
12:00 Uhr Grillen auf der Harburg - wird vom Harzklub übernommen. Wir treffen uns gegen 11:45 am Parkplatz vor dem Schanzenhaus.
Gegen 13:00 Uhr zweite kleine Runde Arbeitseinsatz bis maximal 15:00 Uhr.
 
Die IG Harz bedankt sich bei allen Beteiligten für die tolle Wege-Pflege-Aktion am 08.04.2018. Es hat richtig Spaß gemacht, es hat sich richtig gelohnt und es war einfach schön, in Zusammenarbeit mit den Wanderern etwas für unsere Wege zu tun.
Besonderer Dank an den Harzklub Wernigerode - der war diesmal weit zahlreicher erschienen als erwartet.
Und natürlich bedanken wir uns bei Thorsten Ahrend und Familie für die Bewirtung am Grill und die Führung durch die bald fertig sanierte "Harburg".
Foto: Ivonne Sielaff, Volkstimme Wernigerode


Im Anschluss an die Pflege der Wege im Bereich Harburg - Bollhasental- Zwölfmorgental gab es Verpflegung an der Harburg. Anschließend hatten wir mit einem Teil der Gruppe noch die "Kleine Renne" auf dem Programm. Dieser Weg hatte zwei große Probleme: eine Auswaschung hinter einer Blockstufe kurz vor dem Ausgang sowie einen sehr breiten und hässlichen "Chickenway" neben den einzelnen Blockstufen im Mittelteil. Hier sind in den letzten Jahren viele Mountainbiker, die sich das Befahren der Stufen nicht zutrauten, mit blockierendem Hinterrad an den Stufen vorbeigerutscht.
Bitte macht so etwa nicht. Es ist niemals eine Schande, Hindernisse nicht zu fahren. Aber es ist nicht in unserem Interesse, durch solche Bremsbahnen das Mountainbiken bei anderen Nutzern schlecht aussehen zu lassen.
Jetzt sieht es dort so aus:


Kleine_Renne.jpg
Foto: Lutz Baum

Durch einige große Steine und vor Ort gefunden Fichtenstämme sollte nun ausschließlich der eigene Weg benutzt werden.

In den nächsten wochen werden wir noch einige weitere Wege in Angriff nehmen, dann aber eher in kleinen Aktionen im Rahmen von Touren. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Noch ein wichtiger Aufruf: wer aktuelle Informationen zu den folgenden wegen im Nationalpark Harz hat, vor allem, was das Blockieren durch gefallene Bäume betrifft, meldet sich bitte. Das ist sehr bedeutend für eine Aufforderung an den NP, sich um die Pflege der wege zu kümmern.

Einen sonnigen April und einen unfallfreien Start in die Saison wünscht

Garrit "Hasifisch" Wenzel, Sprecher der DIMB IG Harz
 
Ein Hallo an die Thüringer,:)
heute kam im MDR-Info eine Reportage über die Wanderwege und Pflege derselben in Thüringen. der Gesprächspartner war ein Wanderwegewart. Dieser Wegewart machte folgende Aussage. Alle ausgewiesenen Wanderwege in Thüringen sind für Radfahrer gesperrt.
Ist diese Aussage so richtig, oder gibt es auch hier regionale Unterschiede?
 
Ein Hallo an die Thüringer,:)
heute kam im MDR-Info eine Reportage über die Wanderwege und Pflege derselben in Thüringen. der Gesprächspartner war ein Wanderwegewart. Dieser Wegewart machte folgende Aussage. Alle ausgewiesenen Wanderwege in Thüringen sind für Radfahrer gesperrt.
Ist diese Aussage so richtig, oder gibt es auch hier regionale Unterschiede?
Ich war kürzlich auf diversen ausgeschilderten Wanderwegen im thüringischen Harz unterwegs.
Wir haben nirgends Hinweise auf untersagte Benutzung durch Radfahrer gesehen.
 
@Udo1 Ich sags mal so deutlich: Da holt sich einer auf dem Thüringer Waldgesetz einen runter.
In Thüringen dürfen theoretisch nur "befestigte Wege" mit dem Rad befahren werden.
:spinner: (in Ermangelung eines Mittelfinger-smileys)
 
Ruhig bleiben... ;)
Gesetz (Paragraph 6)
§ 6 Betreten des Waldes, sportliche Betätigung in Wäldern...
...
(3) Rad fahren und Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie mit Personenkraftwagen, deren Fahrer bzw. Mitfahrer im Besitz einer Sonderparkgenehmigung für Schwerbehinderte sind, ist auf befestigten Wegen und Straßen erlaubt...
...
(6) Die Benutzung von Waldwegen durch Kraftfahrzeuge ist zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben gestattet. Motorsport im Wald ist grundsätzlich verboten. Innerhalb des Waldes sind insbesondere:...
...
5. das Rad fahren, insbesondere das Mountainbiking, abseits fester Wege und Straßen nur mit Zustimmung des Waldbesitzers zulässig...


Aber was ist ein befestigter Weg? Ein Weg, der angebunden oder angenaglet ist, damit er nicht wegfliegt? Oder ein weg, der nicht sandig oder schlammig ist? Oder nicht doll schlammig? Etc pp

Einschätzung der DIMB:
3. "befestigter" Weg

Die mit der letzten Änderung des Waldgesetzes Ende 2013 verbundene Beschränkung des Radfahrens auf befestigte Wege ist aus Sicht der DIMB in der Realität nicht relevant. Eine für jeden nachvollziehbare, klare Differenzierung zwischen befestigten und sonstigen Wegen ist nicht gegeben, da keine allgemein verständlichen und jederzeit mit zumutbaren Hilfsmitteln überprüfbaren Kriterien existieren, anhand derer ermittelt werden kann, ob ein Weg befestigt ist oder nicht.
 
...
heute kam im MDR-Info eine Reportage über die Wanderwege und Pflege derselben in Thüringen. der Gesprächspartner war ein Wanderwegewart. Dieser Wegewart machte folgende Aussage. Alle ausgewiesenen Wanderwege in Thüringen sind für Radfahrer gesperrt.
...
Da hat sich der MDR mal wieder mit Ruhm bekleckert. :confused:
Da steht dann die Frage, was ist mit den Wegen, die als Wander- und Radroute gleichzeitig ausgewiesen sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle ausgewiesenen Wanderwege in Thüringen sind für Radfahrer gesperrt.
Ist diese Aussage so richtig, oder gibt es auch hier regionale Unterschiede?

Vielleicht hat der Herr ja E-Biker gemeint. :confused: Die dürfen ja quasi nirgends in Thüringer Wäldern fahren, wenn es nicht explizit Straße oder als Radweg (blaues Schild) ausgewiesen ist.

Ansonsten gibt es natürlich auch regionale Unterschiede. Das mit dem ThürWaldG ist ja bereits genannt, das gilt grundsätzlich. Wichtig ist halt, dass das Betretungsrecht durch z.B. Schutzgebietsverordnungen und ähnliches eingeschränkt werden kann. Daher kann es durchaus sein, dass regional das Radfahren eingeschränkt oder gänzlich untersagt ist.

Für die Praxis relevant ist dann noch die Definition von befestigten Wegen. Da kann man einen Blick in die 1. Durchführungsverordnung zum ThürWaldG werfen, da steht was in §2 glaub ich. Jedenfalls recht weit vorn. Aber auch das ist a) noch immer interpretationsfähig und b) ziemlich weit weg von der Realität, wenn man die Interpretation des Forstes ansetzt.

Für eine Ordnungswidrigkeit muss man aber abseits fester Wege unterwegs sein, also nochmal eine andere Definition, zu der sich auch alles an relevanten Dokumenten ausschweigt. Oder, um den Landtag aufzugreifen und die Frage an das zuständige Ministerium, welche Behörde für die Klassifizierung der Wege zuständig ist: "Keine, da es einer behördlichen Klassifizierung von Waldwegen in feste, befestigte, unbefestigte und
nicht feste Wege nicht bedarf." (Plenarprotokoll 3. Wahlperiode, 14.9.2000, Seite 1721)

Darf sich jeder erst einmal seinen eigenen Reim draus bauen. :daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso sollten sie das nicht dürfen, und wo hast du das gelesen ?
1. DVO ThürWaldG §2 Abs. 4.
"Unter die genehmigungspflichtige Benutzung von Waldwegen durch Fahrzeuge nach § 6 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 ThürWaldG fällt insbesondere das Fahren mit motorgetriebenen Fahrzeugen, einschließlich der Fahrräder mit Hilfsmotor, [...]"

Dass e-Bikes Fahrräder mit Hilfsmotor sind ist sicher unstrittig. Ergo braucht es theoretisch die Genehmigung des jeweiligen Waldeigentümers, um mit eBikes auf einem Waldweg fahren zu dürfen, um dem referenzierten Satz im ThürWaldG Genüge zu tun.

Kenne niemanden, der sich diese Genehmigung jeweils einholt. Wenn ich zudem nicht völlig falsch liege ist nach §66 ThürWaldG ein Verstoß gegen §6 Abs. 6 Satz 3 auch direkt eine Ordnungswidrigkeit, keine Grauzone wie beim Radfahren ohne Hilfsmotor.
 
Ein Hilfsmotor ist es aber dann erst wenn ein Kennzeichen dran muss. So dürfte Stand der Technik bei Erstellung des Gesetzes gewesen sein.
Ein normales Pedelec unterstützt ja nur das Treten, weshalb es zulassungsfrei ist. Unter versicherungspflichtiger Hilfsantrieb fallen dann die S-Pedelecs.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
 
Ein Hilfsmotor ist es aber dann erst wenn ein Kennzeichen dran muss.
Nein, dann wäre es Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) und kein Fahrrad mehr. Wenn Kennzeichenpflicht, dann gilt alles, was für Fahrräder gilt, sowieso nicht mehr. Unter anderem Radwegverbot wäre dann einzuhalten, also nur noch auf Straße fahren oder extra für Mofa freigegebene Radwege außerorts. Um das hier nicht ausufern zu lassen mit den drei relevanten Kategorien nur ein Verweis auf https://www.e-bikeinfo.de/recht/gesetzliche-vorschriften-e-bikes-pedelecs

So dürfte Stand der Technik bei Erstellung des Gesetzes gewesen sein.
Die Regelungen zu Fahrrädern mit Hilfsantrieb sind wesentlich älter, genau der Stand der Technik. Wikipedia sagt dazu: "Die ersten Fahrräder, die als Pedelec bezeichnet werden können, existierten bereits vor 1900, allerdings gab es diesen Namen damals noch nicht." (Den gibt es erst seit 1999)

Unter versicherungspflichtiger Hilfsantrieb fallen dann die S-Pedelecs.
Korrekt. Tut aber beim Betretungsrecht nichts zur Sache, ob der Hilfsantrieb versicherungspflichtig ist oder nicht. Die DVO unterscheidet dies nicht, sondern es werden alle Fahrräder mit Hilfsantrieb, egal wie stark und wann wirksam, in einen Topf geworfen.
 
saxonette_leichtmofa_fahrrad.jpg
Das ist ein Rad mit Hilfsmotor.
Ein E-Bike gilt vor dem Gesetz als Fahrrad
 

Anhänge

  • saxonette_leichtmofa_fahrrad.jpg
    saxonette_leichtmofa_fahrrad.jpg
    34,7 KB · Aufrufe: 171
Ein E-Bike gilt vor dem Gesetz als Fahrrad
Pauschalisieren macht es nicht richtig. Das was du unter dem Begriff "E-Bike" eventuell zusammenfasst sind von Gesetzes wegen her drei verschiedene Kategorien und nur eine davon zählt als Fahrrad. Den Link, den ich gepostet hatte, erläutert das.

Aber auch das ändert nichts daran, dass wenn ein Hilfsmotor vorhanden ist, das schlicht ein Fahrrad mit Hilfsmotor ist. Ob Verbrenner oder elektrisch spielt keine Rolle, das Gesetz unterscheidet anhand der Motorart nicht. Auch ob am Tretlager montiert, im Sattelrohr, in der Nabe oder ein Felgenmotor ist egal, Motor bleibt Motor oder in dem Fall Hilfsmotor.

Bleibt in Konsequenz also nur festzuhalten, dass formal, da das Ausschlusskriterium nach DVO zum ThürWaldG einzig das Vorhandensein eines Hilfsmotors ist, Pedelecs in Thüringer Wäldern (genauer Waldwege, für Straßen im Wald gilt das nicht) nur mit Zustimmung des Waldbesitzers fahren dürfen. Wer die Genehmigung nicht einholt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten