Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Nochmal zum Thema "Trailbell":
Die 28 Euro, die dafür aufgerufen werden, finde ich ein bischen übetrieben. Ich hab´diese hier für etwa den halben Preis:
https://www.zweitaelerland.de/Infos-Service/Online-Shop/Trail-Gloeckle
Die Resonanz von Wanderern ist bislang durchweg positiv und das Dauerklingeln erinnert an das Glöckchen einer kleinen Ziege. Klar nervt einen das Gebimmel manchmal, aber das entspannte Grinsen des nächsten Wanderers auf dem Trail macht das wieder wett.
cännondäler
Trail Glöckle :rolleyes: wenn schon, dann wohl besser 2m(Schwarz)WaldautobahnBimmel :aetsch:
 
Landswaldgesetzänderung Baden-Württemberg
Das Land hält am Ziel der "höchstmöglichen Lieferung wertvollen Holzes" im Staatswald fest. Sperren von Wald wird vereinfacht. 2-Meter-Regel soll bestehen bleiben.

Aktuell läuft das Beteiligungsverfahren zur Forstreform. Dabei wird auch das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg geändert.
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/forstreform

Es wird von der Verwaltung angeführt, dass es keine inhaltlichen Änderungen bzgl. Erholung geben soll, sondern es nur darum geht die Forstverwaltung neu zu organisieren. Mit den Änderungen am §45, und insbesondere am §38, gibt es aber doch inhaltliche Änderungen. Wir halten es deshalb für legitim, dass wir auch den §37.3 (2-Meter-Regel) thematisieren.

Im Einzelnen:

Landeswaldgesetz
§ 37 (3)
Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 45 Absatz 2 Satz 2 NatSchG bleibt unberührt.

2-Meter-Regel. Der §37.3 wird im Gesetzgebungsverfahren bislang nicht geändert, obwohl die Radverbände sich seit über drei Jahren um eine bessere Lösung am runden Tisch BW bemühen.

(Seite 10)
§38 (2) Eine Sperrung für die Dauer bis zu zwei Monaten bedarf keiner Genehmigung. Sie ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen; sie kann die Aufhebung der Sperre anordnen.

Der rote Teil, die Anzeigepflicht bei Sperren bis zwei Monaten Dauer, fällt zukünftig weg. D.h. Waldbesitzer können ohne Meldung sperren. Die Forstbehörde kann die Sperrung zwar aufheben, aber die Kontrollmöglichkeit ist nicht mehr gegeben, wie lange eine Sperrung bestand und ob sie für diese Dauer auch notwendig ist. Der Tourismus kann auf Sperrungen auch nicht rechtzeitig reagieren und Umleitungen ausschildern.


(Seite 13)
§ 45 Ziele im Staatswald(1) Der Staatswald soll dem Allgemeinwohl in besonderem Maße dienen. Ziel der Bewirtschaftung des Staatswaldes ist, die den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen, sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung“

Der grüne Teilsatz komm neu hinzu. Der Kritikpunkt besteht darin, das an der höchstmöglichen Lieferung wertvollen Holzes im Staatswald weiterhin festgehalten wird. Das bedeutet, dass alle Prozesse an der Holznutzung optimiert werden und die anderen Funktionen nur ausreichend zu berücksichtigen sind. Die Kriterien der naturnahen Waldwirtschaft sind denkbar gering und entsprechen im wesentlichen den heute schon praktizierten Methoden.


(Seite 42)
Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts ForstBW
§ 11 Beira
t

Im Beirat von Forst BW ist nur eine Vertreter der Erholung (Landessportbund), aber mehrere Vertreter von Forst- bzw.Wirtschaftsverbänden. Unter Punkt 14 sind noch zwei Vertreter von nicht näher benannten Wirtschaftsunternehmen vorgesehen.


Es gibt beim Beteiligungsportal BW die Möglichkeit den Gesetzentwurf herunter zu laden und zu kommentieren.
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/forstreform
Wir würden euch bitten dies zu tun. Es geht um die Form der Bewirtschaftung unserer staatlichen Wälder in BW. Ob wir mit willkürlichen Sperren im Wald konfrontiert werden. Und nicht zuletzt auch darum, wo wir Radfahren dürfen.

Die DIMB wird als Verein eine Stellungnahme einreichen. Es ist aber auch wichtig, dass möglichst viele Bürger das Beteiligungsportal nutzen. Die Frist läuft bis zum 16.11.18
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 2-Meter-Regel ist ordnungspolitisch gescheitert

Jede Änderung der Waldgesetzgebung unter Beibehaltung der so genannten 2-Meter-Regel ist verfehlt.
ALLEN !! Fahrradfahrern wird das Betretungsrecht für Wege unter 2 Meter Breite pauschal und willkürlich genommen. Das Verbot ist wissenschaftlich nicht begründet und rechtlich mehr als nur fragwürdig. Die 2-Meter-Regel wird einer ernsthaften rechtlichen Überprüfung nicht Stand halten. Die DIMB und andere Fachverbände haben dies ausreichend begründet.
Außerdem wird die 2-Meter-Regel flächendeckend ignoriert und kann von den Ordnungsbehörden auch nicht durchgesetzt werden. Eine derart untaugliche Regelung kann nicht in eine neue Gesetzgebung übernommen werden.
 
Wobei zumindest das Redaktionsteam anscheinend keinerlei Interesse auch nur an einer Diskussion zur 2m-Regelung hat:

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Wobei zumindest das Redaktionsteam anscheinend keinerlei Interesse auch nur an einer Diskussion zur 2m-Regelung hat:

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Ich habe dort in einem Kommentar darauf hingewiesen, dass es sehr wohl inhaltliche Änderungen im §14, §38 und §45 gibt. Die Waldbesitzer die dort kommentieren, sagen auch eindeutig, dass das Gesetz nicht nur die Forstreform betrifft, sondern es inhaltliche Einschränkungen gibt.

Mit dem §38 (Sperren von Wald) ist die Erholung auch unmittelbar betroffen. Ich werte den Kommentar des Redaktionsteams so, dass sie die tatsächlich Tragweite der Waldgesetzänderung noch nicht erkannt haben.
 
Sehr schön, wie sich das auf dem Beteiligungsportal entwickelt. Weit über 300 Eingaben mittlerweile. Sollten sie das weiterhin ignorieren, sollte aber auch dem Letzten dort bewusst werden, wie viel Frust über die bestehende Politik mit dem Thema erzeugt wird.
 
Sehr schön, wie sich das auf dem Beteiligungsportal entwickelt. Weit über 300 Eingaben mittlerweile. Sollten sie das weiterhin ignorieren, sollte aber auch dem Letzten dort bewusst werden, wie viel Frust über die bestehende Politik mit dem Thema erzeugt wird.
...vermutlich heißt es dann bei der nächsten Nachbetrachtung einer Wahl, die Mountainbiker wären schuld am guten Abschneiden der AFD...
 
Sehr schön, wie sich das auf dem Beteiligungsportal entwickelt. Weit über 300 Eingaben mittlerweile. Sollten sie das weiterhin ignorieren, sollte aber auch dem Letzten dort bewusst werden, wie viel Frust über die bestehende Politik mit dem Thema erzeugt wird.


...das Ignorieren deutet man doch schon mehrfach an, in dem die Teilnehmer wiederholt darauf hingewiesen wurden, dass es nicht um die 2 Meter Regel geht, sondern um die Neuorganisation der Forstverwaltung. Auch von einer Mobilmachung der Mountainbiker war in einem Beitrag bereits die Rede. Ich habe deshalb leider das Gefühl, dass unsere Einwände letztlich als üblicher off-topic Internet Shitstorm abgetan werden und man zur "Tagesordnung" zurück kehrt. Ähnlich wird es den Privatwaldbesitzern gehen, die ihre Einwände bezüglich höherem Verwaltungsaufwandes, wohl auch abschreiben können.

Worum geht es letztlich? Bisher war es in Deutschland - und BW macht hier aufgrund einer durchgesetzten Klage beim Kartellamt den Anfang - so, dass ein Förster eine Region betreute. Förster Huber kümmerte sich gleichzeitig um den Staatswald, um den Gemeindewald, um den Körperschaftswald von Kirchen, Vereinen, etc. sowie um die Privatwaldstücke der einzelnen Waldbesitzer innerhalb seines Revieres. Er kümmerte sich um Einschlag, Transport und Verkauf des Holzes. Nun soll es so werden, dass jeder Waldbesitzer, also Staat, Gemeinde, Körperschaft, Privatbesitzer, zukünftig diese Verantwortung selbst delegieren kann/darf/muss. Theoretisch könnte der Privatwaldbesitzer aus Kleinkleckersdorf eine EU weite Ausschreibung zur Verwaltung seines Forstes tätigen, in der dann ein spanischer Forsttechniker den Zuschlag bekäme. Es gäbe dann mehrere "Förster" in einem ehemaligem Revier. Angezettelt wurde das angeblich von der Holz-u. Papierindustrie, um so den Preisdruck zu erhöhen... ...mit all den negativen Folgen für den Wald.

Ja, das hat auf den ersten Blick recht wenig mit der 2 Meter Regel zu tun. Genauer betrachtet, geht es jedoch um die zukünftige Waldnutzung, und Zugänglichkeit des Waldes für die Öffentlichkeit. Es geht auch um die Aufrechterhaltung eines bestehenden, funktionierenden Ordnungssystems. Somit rücken wir - meiner Meinung nach - durch unsere Initiative, das Thema Forstreform in den Fokus der Öffentlichkeit. Das sollte man den Privatwaldbesitztern vielleicht auch mal aufzeigen. Denn letztlich wird das nicht nur uns Mountainbiker irgendwie -noch negativer - betreffen, auch andere Waldnutzer werden darunter leiden. Dieses Thema betrifft nicht nur BW. Die anderen Bundesländer, bsp. Hessen, warten nun ab, was in BW heraus kommt, um dann damit gleich zu ziehen; gleich ziehen zu müssen, da das Kartellamtsurteil bindend ist.
 
...ich habe den Kommentar gelesen, kann ihn jedoch nicht so recht verstehen. Da geht es um die Änderung der Rechtsform, die angeblich unendlich mehr Macht verleiht. Doch ist es eigentlich nicht umgekehrt? Forst BW hat ja - im Gegensatz zu heute - dann nur noch Einfluss auf den Staatswald. Alle anderen Waldeigentume werden dann durch das neue Gesetz geregelt.

Das Gesetz verlangt eine nachhaltige Forstwirtschaft ...(und ein Verbleiben von Totholz. FSC-zertifizierte Wälder, bsp. in Hessen, verlangen das schon lange. Die Aufarbeitung von Kronenholz und Holz unter 8cm Durchmesser ist in der Regel zu unterlassen. Diese beiden Punkte stören die Privatwaldbesitzer in BW, weil diese "Resteverwertung" bisher, gerade für die Brennholzindustrie, ein nettes Zubrot war.) ...und die Kommentatoren unterstellen vorauseilend, das dies zukünftig nicht so sein würde. Es fehlt (bzw. ist für mich nicht herauslesbar) der Nachweis für diese unterstellt "böse" Absicht.

Unterstellt wird, dass über zukünftige "Brotbäume" wie die Douglasie, eine Langzeiterfahrung fehlt. Auch der Forst BW schaut über die Landesgrenzen. Dort gibt es erntereife Douglasienbestände (80 Jahre und älter). Und dort gibt es (alles bei mir vor der Haustür) erste Erkenntisse zu Bäumen, die dem Klimawandel gut wiederstehen. Da kristallisiert sich hier aktuell eine Fläche heraus, auf der sich die Weißtanne selbsttätig verbreitet. Derartige Behauptungen in dem Kommentar werfen aus meiner Sicht, ein unseriöses und fachlich beschränkes Licht darauf.

Weiterhin beschäftigt sich der Kommentar intensiv mit den Schäden durch die Harvester. Das ist in der Tat ein großes Übel, wie es in manchen Forstbereichen zugeht. Die Alternativen werden auf der Startseite des Links, rechts in der Grafik aufgezeigt. Da diese Techniken ...(Seilzug statt rücken, und dieses Jahr erstmalig von mir gesehen, gar mit leichten, an Seilzügen gekoppelten Roboterraupen, das Holz von der Forstautobahn aus, bis zu 100 Meter tief (mindestens) aus dem Bestand gezogen werden) ...bereits Anwendung finden, wird das wohl die zukünftige nachhaltige Forstwirtschaft sein, die der Gesetzesentwurf meint. Der Kommentar jedoch impliziert mir, dass es am besten sei, den Wald gar nicht zu nutzen; was in der Folge auch bedeutet, dass eine Freizeitnutzung, sprich Mountainbiking, zu unterbleiben hätte.

Ich habe mich ein wenig mit der Homepage auseinander gesetzt. Sie wirkt auf mich sehr einseitig, leicht "esoterisch" und beschäftigt sich nicht mit dem Thema Freizeit im Wald... ...abgesehen von Waldpädagogik. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Betreiber der Homepage für eine Aufhebung der 2 Meter Regel sind, und das Befahren von Trails befürworten. ...wie gesagt, vielleicht verstehe ich es auch einfach nicht.

Diesen Text hier, den Ihr auf FB gesetzt habt, finde ich besser.
https://norabeyer.com/2018/11/15/we...husPMgGuTT1fkP-HZqJbawLorZGN-xyQNo-Jw2ojlRNkQ
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Gesetz verlangt eine nachhaltige Forstwirtschaft
...und da diese nie näher definiert wird, kann jeder darunter verstehen was er will.

Der Waldromantiker hat vermutlich ein vollkommen anderes Bild als der ertragsorientierte Förster?

Was mir im heimischen Wald und auch in einigen anderen gut bekannten Wäldern auffällt, ist wie gering der Anteil an dem, was ich unter Hochwald kenne, ist. Überall Dickichte und man sieht kaum weiter als 20 m. Einerseits ist es ja gut, dass sich der Wald selbst verjüngt. Andererseits werden allerorts die hohen Wildschweinbestände als Plage wahrgenommen. Und dann heißt es meist, die Jagd auf die Schwarzkittel sei ach so schwierig. Vielleicht auch einmal ein Gesichtspunkt?
 
...das Ignorieren deutet man doch schon mehrfach an, in dem die Teilnehmer wiederholt darauf hingewiesen wurden, dass es nicht um die 2 Meter Regel geht, sondern um die Neuorganisation der Forstverwaltung. Auch von einer Mobilmachung der Mountainbiker war in einem Beitrag bereits die Rede.
Ich sehe das so, dass es sicherlich Kräfte dort gibt, die solche Kommentare gerne unterbinden würden. Ich glaube nicht, dass die "Schreibkräfte", die diese redaktionellen Beiträge bringen, überhaupt in der Materie drin sind. Ihnen wurde vermutlich nur weisgemacht (wie man das bei allen Anderen auch versucht!), dass diese Gesetzesänderung nur Punkte betrifft, die kartellrechtlich nötig sind und man andere Punkte möglichst zurückweisen soll. Dass dies eben nicht so ist, ist ja unsere Chance. Irgendwelche Leute wollen dort ein paar Punkte durch die Hintertür ändern.

Dass ein Minister Hauk (so wie sein Vorgänger Bonde) nicht mit redlichen Mitteln kämpft, sondern die Radfahrer diffamiert (als militant beschimpft), mit Lügen und Verdrehungen versucht Stimmung zu machen wissen wir ja. Zum Glück scheint sich das auch immer mehr in der Politik rumzusprechen und zum Glück wird nicht ein Minister im Alleingang ein Gesetz durchdrücken können.

Wenn einerseits der Minister sich immer mehr ins Abseits stellt und andererseits in der Politik wahrgenommen wird, dass in größeren Teilen der Bevölkerung eine Stimmung gegen diese Politik herrscht, dann dürfen wir uns durchaus Hoffnung machen. Dazu müssen wir nur dafür sorgen, dass beide Punkte auch hinreichend an den entscheidenden Stellen wahrgenommen werden.
 
Ich habe mich ein wenig mit der Homepage auseinander gesetzt. Sie wirkt auf mich sehr einseitig, leicht "esoterisch" und beschäftigt sich nicht mit dem Thema Freizeit im Wald..
Du hast mit deiner Beobachtung durchaus recht. Als Hintergrund musst du wissen, dass die im Schönbuch aktiv sind, wo es viel Staatswald gibt. Und dort wird seit Jahren mit Harvestern übel gewirtschaftet.
Von dem her muss man die Kritik an Forst BW verstehen, dass die mit dem Begriff "naturnahe Waldwirtschaft" lediglich Greenwashing für ihre Methoden machen. Denn nach den Kriterien von Forst BW sind 40cm tiefe Rückespuren immer noch erlaubt.

MTB Freunde sind die nicht unbedingt. Aber ich konnte einzelne Personen mal kennen lernen und da war man durchaus offen und interessiert.
 
So sehen also Demokratie und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg aus, wenn man dem Bericht in den Stuttgarter Nachrichten glauben schenken darf:

"„Wir haben mit den Waldbesitzern vereinbart, dass die Reform nur jene Punkte betreffen soll, die in Zusammenhang mit der Neuorganisation des Forstes stehen“, sagt die Sprecherin von Agrarminister Peter Hauk, Isabel Kling."

Also nicht das Volk und der von ihm gewählte der Landtag (Legislative bzw. gesetzgebende Gewalt) bestimmen, was Gesetz wird oder Gegenstand eines Gesetzes sein soll/darf, sondern die Regierung vereinbart mit einzelnen Interessengruppen, was in einem Gesetz geregelt wird und was eben nicht. Und wenn man dann als Bürger der Meinung ist, dass das so nicht geht und dass auch andere Themen wie z. B. aktuell die Abschaffung der 2-Meter-Regel in das Gesetz mit aufgenommen werden soll, dann wird das einfach abgebügelt:

"Eine inhaltliche Debatte über die Zwei-Meter-Regel stehe jetzt gar nicht auf der Tagesordnung."

Da macht es sich die Landesregierung also einfach. Was einem nicht in den Kram passt, das wird einfach nicht auf die Tagesordnung genommen. Man sucht sich lieber seine Lobbygruppen aus und trifft mit denen Vereinbarungen, mit denen andere dann leben müssen. Mit diesem mehr als seltsamen Demokratieverständnis zeigt die Landesregierung jedenfalls ein äußerst befremdliches Demokratieverständnis und das ist leider auch nicht neu. Während man 2012 in Hessen eine Petition von zehntausenden Bürgern (Mountainbikern) gegen eine Einschränkung des Radfahrens im Wald Ernst nahm und ein modernes und bürgerfreundliches Betretungsrecht gesetzlich geregelt hat, wurde die 2014 gestartete Petition von zehntausenden Bürgern (Mountainbikern) in Baden-Württemberg abgewiesen und nichts hat sich seitdem getan und wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, soll sich daran auch nichts ändern. Und die Argumente wiederholen sich: Waren es erst die Wanderverbände, auf die man sich für die Beibehaltung der 2-Meter-Regel berief, so sind es jetzt die Waldbesitzer, mit denen man die Beibehaltung der 2-Meter-Regel vereinbart hat. Die Betroffenen werden wie so oft weder gefragt noch berücksichtigt. Wenn das so ist, dann kann man sich Bürgerbeteiligung auch sparen, denn die Erkenntnis für die vielen Bürger, die auch Mountainbike fahren und seit Jahrzehnten in Baden-Württemberg unter der schikanösen und diskriminierenden 2-Meter-Regel leiden und trotzdem immer wieder dafür engagieren, dass sich etwas ändert, liegt auf der Hand: Bürgerbeteiligung bringt nichts!
 
Danke Helmut für den Wegweiser zurück zum Grundgesetz!

Das wird leider im Eifer des Gefechts von allen Beteiligten gerne (?) vergessen.

Es ist immer wieder wichtig darauf hingewiesen zu werden - Danke!
 
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