gewiss, tragisch.
in zweierlei hinsicht.
ein mensch ist tot.
eine menschliche existenz wurde vernichtet (sofern die folgenden instanz/en nicht anders entscheidet/en).
fakt ist:
almwirtschaft, freilaufende rinder gibst seit jahrhunderten.
wandertourismus seit 150 jahren, in der form/intensität wie jetzt erst seit den 60ern.
die viecher waren also zuerst auf der alm, auf der weide.
die weide gehört dem bauern/der agrargenossenschaft/etc. - nicht aber den wanderern, radfahrern, spaziergängern. diese werden teils geduldet, teils (sic!) auch gemolken (sie bringen auch geld).
so, und jetzt kommt etwas ins spiel, das die jüngere rechtssprechung anscheinend nicht mehr gelten lassen will: eigenverantowrtlichkeit und die hinnahme eines restrisikos.
mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
themenwechsel: vorgestern auf dem berg hinter meinem haus. der wald/die alm gehören drei bauern/forstwirten, beide sin nachbarn von mir und ich kenne sie gut. sie wissen, dass meine frau und ich ihre wälder auch mit dem bike heinsuchen, die (inoffiziellen) fusswegerl hegen und pflegen. gelegentlich trinken wir ein bier gemeinsam, oder ein schnapserl, wenn wir am hof vorbeikommen. andere biker kennen die wegerl nicht, fahren nur auf ein oder zwei forstwegen durch.
auf einmal stehen fette schilder (fahrverbot, gilt auch für radfahrer) herum.
ich schaute am hof vorbei und fragte, was los ist: fahr ich dir zu oft auf deinem grund rum? kannst mi ja im amt anrufen und mir sagen...
nein. er arbeitete im wald. stapelte holz mitn traktor. schiebt zurück, kommt ein biker daher und fährt im fast hinten in den schild rein. steigt ab und beschimpft ihn wüst, er macht ihn das nächste mal fertig, wenn er nicht besser aufpasst. klage, gericht, vorsätzliche gemeingefährdung.
bis jetzt tolerierte der bauer biker.
jetzt nimmer.
der wald ist sein eigentum. sein arbeitsplatz und nicht des bikers sportstätte.
gehts noch?
und wenn ein rennradler in den müllwagen reinfährt? pech, aua.
oder, andere geschichte: almweg. selber von den bauern errichtet. als wasserrasten fungieren ausgediente leitplanken. biker fädelt ein, stürzt. klage. argumentation: diese wasserrasten sind nicht genormt und auch nicht im normgerechten winkel angebracht. prozess noch nicht fix, schauen wir.
gehts noch?
in der nahen stadt gibs straßenbahngeleise. ich weiss nicht wieviele radfahrer dort jählich einfadeln und sich ggf schwer verletzen. 10, 20, 100. und? aua und pech gehabt.