legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

Zuletzt gab es 43 Strecken mit insgesamt 1100 Kilometern. Der Asphaltanteil lag bei etwa 43 Prozent – ab März wird er nur noch 35 Prozent betragen. Künftig soll das Netz sogar auf 1400 Kilometer ausgedehnt und der Asphaltanteil auf unter 30  Prozent reduziert werden. Forststraßen, kleinere Wald- und Wiesenwege sowie Singletrails werden den Sportlern zurVerfügung stehen.

Super nur mehr 35 % asphalt anteil bei mtb strecken gratuliere, ich bin ja froh das wir hier eh fahren können wo wir wollen und selten probleme mit kontrollen usw haben

Lg
Wobei man sagen muss dass die Jungs von den WWT echt versuchen was voranzutreiben- hab das damals in Wbach mitverfolgt (früher halt illegal dort viel gebaut ;) ) nur ist es mit den Eigentümern echt schwierig und die Gesetzeslage (va Haftung) ist leider veraltet hoch 10

Die Shared Trails sind ne feine Sache- muss sagen dass die Wanderer das dort gut verstehen kommt man auch so einfacher ins Gespräch :)

Und Anninger Trails sind zu begrüßen
 
Wobei man sagen muss dass die Jungs von den WWT echt versuchen was voranzutreiben- hab das damals in Wbach mitverfolgt (früher halt illegal dort viel gebaut ;) ) nur ist es mit den Eigentümern echt schwierig und die Gesetzeslage (va Haftung) ist leider veraltet hoch 10

Die Shared Trails sind ne feine Sache- muss sagen dass die Wanderer das dort gut verstehen kommt man auch so einfacher ins Gespräch :)

Und Anninger Trails sind zu begrüßen
Naja denn ersten trail haben sie vor dem winter schon gesperrt wegen problemen mit den wanderern was aber auch von anfang an klar war wen man soviele biker auf ein paar shared trails sperrt ...

Weidling war halt ei vorzeige projekt, jetzt ist nur mehr die hohewand wiese interesant und weidling wird vernachläsigt sicher auch weil die freiwilligen fehlen ;)

Lg
 
Naja denn ersten trail haben sie vor dem winter schon gesperrt wegen problemen mit den wanderern was aber auch von anfang an klar war wen man soviele biker auf ein paar shared trails sperrt ...

Weidling war halt ei vorzeige projekt, jetzt ist nur mehr die hohewand wiese interesant und weidling wird vernachläsigt sicher auch weil die freiwilligen fehlen ;)

Lg
Ja voll- die ganzen Gaps wurden entfernt, dadurch sind viele Buddler jetzt weg und haben keine Lust mehr- ich auch nicht ehrlich gesagt. Und viele Leute sind in Wbach auch nicht mehr- die meisten fahren jetzt auf die HWW - die ist echt fein.

Bin trotzdem für mehr Naturtrails- das kostet weniger bis nix und muss nicht oft geshaped werden.
 
Alter.....Naturtrails shapen
Ist nicht dein Ernst.....setzen Sechs‍‍
Achja- jetzt kommen wieder die Leute, die einem jegliches Wort in den Mund legen...dass mit "weniger oft geshaped" war als Vergleich zu gebauten Strecken zu verstehen.
Danke, dass du wieder beweist, wie nett die Biker untereinander so oft sind.

Und Naturtrails gehören auch gepflegt, aber lass ma das.
 
Also ich als Bauer würde mein Weidegelände für jegliche Betretung sperren.

Einfacher wäre es Hunde auf Weideflächen zu verbieten, denn hier lag in jedem Fall von angreifenden Kühen das Problem. So hätten die Landwirte keine Probleme mit Haftung oder Mehraufwand, die Betretung wäre gewährleistet.

Ansonsten ein Paradebeispiel für weltfremdheit, bei der einem nur noch der Unterkiefer runterhängt - Häää?
 
Die Argumentation der Richter ist ja nicht falsch, jeder Tierhalter hat ja eine Sicherungspflicht, ein scharfer Hund soll ja auch nicht frei herum laufen und das nächste Kind zerfleischen. Und wenn dann sollte das Tier versichert sein! Ob es das für Weidetiere gibt? Betreiberhaftpflicht könnte so was noch regeln sofern das in Ö Pflicht ist.
Ein Drama ist es auf jeden Fall
 
Geht ja um das Geld, das die Hütten machen. So eine Alm rechnet sich erst, wenn es eine Hütte mit Gästebewirtschaftung gibt.
Beste Lösung: Nicht die Rinder einzäunen, sondern die Wanderer. Dann baut man halt links und rechts vom Weg Zäune und dann darf sich jeder selbst die Frage beantworten, wer das Rindvieh ist.

So lange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, würde ich da noch nicht so viel rein interpretieren.

Grundsätzlich würde dieses Urteil aber dem Umstand Rechnung tragen, dass der Naturraum immer stärker urbanisiert wird.
 
Grundsätzlich würde dieses Urteil aber dem Umstand Rechnung tragen, dass der Naturraum immer stärker urbanisiert wird.
...oder dass immer mehr Menschen unterwegs sind, die kein Gefühl dafür haben, wie sie sich verhalten sollten. Und die meinen, es ist überall alles so geregelt wie in der Stadt - bzw. vermeintlich geregelt.
 
Das sammle ich unter dem Begriff der Urbanisierung zusammen. Menschen, die wenig Ahnung vom Umgang mit Tieren und der Natur im Allgemeinen haben und dazu in Mengen, die die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert, wesentlich steigern.

Dem könnte dieses Urteil Rechnung tragen. Genaueres kann man aber erst sagen, wenn es veröffentlicht wurde.

Für die Landwirte ist das insofern ein Problem, als dass sich die Maßstäbe für die Sorgfaltspflicht verändern und die Versicherungen sofort darauf reagieren werden.

Zwei Details am Rande: Molkereien verpflichten ihre Lieferanten immer öfter zur Weidehaltung. Ein elektrischer Weidezaun wird dazu in Zukunft vielleicht nicht mehr ausreichend sein.
Durch die Neuansiedelung des Wolfes wird man sich ohnehin über die robuste Einzäunung von Almen Gedanken machen müssen.
 
Da schaug her:
https://tirol.orf.at/m/news/stories/2965971/ :aufreg:
Da versteht man dann die Argumentation mancher Bauern im Ansatz vielleicht schon, zwex der Haftungsfrage und so. :ka:
Solche (Fehl-)Urteile machen auch unsere Situation nicht besser, geschweige denn die nächste Instanz bestätigt den Schwachsinn auch noch... :wut::spinner:
Heilige.
Aber man stelle sich das einmal in den USA mit punitive damages vor- da fehlt dann eine Null oder mehr hinten dran.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Leute immer mehr ihre eigene Dummheit/ Unachtsamkeit / Unmündigkeit etc per Anwalt auf andere schieben wollen, Vorbild USA?

Und ich studiere das noch :o
 
gewiss, tragisch.
in zweierlei hinsicht.
ein mensch ist tot.
eine menschliche existenz wurde vernichtet (sofern die folgenden instanz/en nicht anders entscheidet/en).

fakt ist:
almwirtschaft, freilaufende rinder gibst seit jahrhunderten.
wandertourismus seit 150 jahren, in der form/intensität wie jetzt erst seit den 60ern.
die viecher waren also zuerst auf der alm, auf der weide.
die weide gehört dem bauern/der agrargenossenschaft/etc. - nicht aber den wanderern, radfahrern, spaziergängern. diese werden teils geduldet, teils (sic!) auch gemolken (sie bringen auch geld).

so, und jetzt kommt etwas ins spiel, das die jüngere rechtssprechung anscheinend nicht mehr gelten lassen will: eigenverantowrtlichkeit und die hinnahme eines restrisikos.

mehr gibt es dazu nicht zu sagen.


themenwechsel: vorgestern auf dem berg hinter meinem haus. der wald/die alm gehören drei bauern/forstwirten, beide sin nachbarn von mir und ich kenne sie gut. sie wissen, dass meine frau und ich ihre wälder auch mit dem bike heinsuchen, die (inoffiziellen) fusswegerl hegen und pflegen. gelegentlich trinken wir ein bier gemeinsam, oder ein schnapserl, wenn wir am hof vorbeikommen. andere biker kennen die wegerl nicht, fahren nur auf ein oder zwei forstwegen durch.
auf einmal stehen fette schilder (fahrverbot, gilt auch für radfahrer) herum.
ich schaute am hof vorbei und fragte, was los ist: fahr ich dir zu oft auf deinem grund rum? kannst mi ja im amt anrufen und mir sagen...
nein. er arbeitete im wald. stapelte holz mitn traktor. schiebt zurück, kommt ein biker daher und fährt im fast hinten in den schild rein. steigt ab und beschimpft ihn wüst, er macht ihn das nächste mal fertig, wenn er nicht besser aufpasst. klage, gericht, vorsätzliche gemeingefährdung.
bis jetzt tolerierte der bauer biker.
jetzt nimmer.
der wald ist sein eigentum. sein arbeitsplatz und nicht des bikers sportstätte.

gehts noch?

und wenn ein rennradler in den müllwagen reinfährt? pech, aua.



oder, andere geschichte: almweg. selber von den bauern errichtet. als wasserrasten fungieren ausgediente leitplanken. biker fädelt ein, stürzt. klage. argumentation: diese wasserrasten sind nicht genormt und auch nicht im normgerechten winkel angebracht. prozess noch nicht fix, schauen wir.

gehts noch?

in der nahen stadt gibs straßenbahngeleise. ich weiss nicht wieviele radfahrer dort jählich einfadeln und sich ggf schwer verletzen. 10, 20, 100. und? aua und pech gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heilige.
Aber man stelle sich das einmal in den USA mit punitive damages vor- da fehlt dann eine Null oder mehr hinten dran.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Leute immer mehr ihre eigene Dummheit/ Unachtsamkeit / Unmündigkeit etc per Anwalt auf andere schieben wollen, Vorbild USA?

Und ich studiere das noch :o

in den USA steht auf privatgrund, wozu auch 100e ha weideland zählen ein schildchen am eingang: no trespassing. wer dennoch reingeht/fährt kriegts nicht mit dem bullen zu tun, sondern mit der knarre des eigentümers. :D

btw, ich habs studiert und bin mit jedem jahr fassungsloser, wie manche kollegen in der rechssprechung argumentieren, siehe oben die nicht mehr existenten begriffe "eigenverantwortung" und "restrisiko" . (ich bin in der verwaltung, und daher fein raus)
 
Die Argumentation der Richter ist ja nicht falsch, jeder Tierhalter hat ja eine Sicherungspflicht, ein scharfer Hund soll ja auch nicht frei herum laufen und das nächste Kind zerfleischen. Und wenn dann sollte das Tier versichert sein! Ob es das für Weidetiere gibt? Betreiberhaftpflicht könnte so was noch regeln sofern das in Ö Pflicht ist.
Ein Drama ist es auf jeden Fall
Wobei das dann wieder unverhältnismäßig wäre, Weidetiere auf ner Alm einzäumen zu müssen.
Kühe sind ja tendenziell ruhiger als Hunde- da sollte man schon differenzieren... Und wurden seit Jahrzehnten genauso gehalten.
Und mal ehrlich Wenn ich in die Berge gehe weiß ich, dass dort eventuell Kühe sein werden, ergo verhalte ich mich angemessen und nehme auch nicht Begleitung (Hunde) mit, die ne potentielle Gefahr darstellen.

Der Landwirt tut mir echt Leid und ich hoffe der Kläger bekommt letztinstanzlich keinRecht zugesprochen
 
um genau zu sein, müsste man situationselastisch differenzieren:

- almen, die vielleicht auch noch touristisch genutzt werden, wo viele wanderer und andere naturnutzer den weg benützen: hier wäre es verhältnismäßig, den bereich des weges einzufrieden oder den bereich mit muttertierhaltung zu verlegen.
- andere almen: hier ist kein nutzen des almwirts zu sehen, wenige leute, eigenverantwortung.

aber gerade hier eine grenze zu definieren, ist schwierig und der sachlich unkundigen judikatur nicht zuzumuten ...
 
Wie gesagt: Einzäunen muss man die Wanderer, nicht die Rinder. Das sind halt schon einige Kilometer, die man da bauen muss und regelmäßig erneuern.

Wenn die Presse das richtig wiedergibt, es nämlich das, was das Gericht als Grund sah: Man hätte einzäunen müssen.

Ich geh' heute noch zum Gewerbeamt und melde ein Zaunbaugewerbe an. :D ;)
 
Die Menschen haben keine Eigenverantwortung mehr und haben den Kontakt mit der Natur verloren in Zukunft wird es noch viel mehr verboten geben die Freiheit der 70er und 80er sind dahin dank der Dummheit der Menschen.
 
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So lange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, würde ich da noch nicht so viel rein interpretieren.
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Komplett richtig, allerdings reicht dieses (nicht rechtskräftige) Urteil vorerst hervorragend aus, um entsprechende "Klientelpolitik" zu betreiben und entsprechend die Landwirte in Angst und Unruhe zu versetzen. In diesem Zustand der Unsicherheit, mit der erstinstanzlichen Entscheidung im Rücken, einer etwaigen Bestätigung als schwebendes Damoklesschwert, kann man in weiterer Folge etwaige Verbote/Einschränkungen/totale Ablehnung von Landwirten im Ansatz verstehen.

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Beste Lösung: Nicht die Rinder einzäunen, sondern die Wanderer. Dann baut man halt links und rechts vom Weg Zäune und dann darf sich jeder selbst die Frage beantworten, wer das Rindvieh ist.
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um genau zu sein, müsste man situationselastisch differenzieren:

- almen, die vielleicht auch noch touristisch genutzt werden, wo viele wanderer und andere naturnutzer den weg benützen: hier wäre es verhältnismäßig, den bereich des weges einzufrieden oder den bereich mit muttertierhaltung zu verlegen.
- andere almen: hier ist kein nutzen des almwirts zu sehen, wenige leute, eigenverantwortung.

aber gerade hier eine grenze zu definieren, ist schwierig und der sachlich unkundigen judikatur nicht zuzumuten ...

Wie gesagt: Einzäunen muss man die Wanderer, nicht die Rinder. Das sind halt schon einige Kilometer, die man da bauen muss und regelmäßig erneuern.

Wenn die Presse das richtig wiedergibt, es nämlich das, was das Gericht als Grund sah: Man hätte einzäunen müssen.

Ich geh' heute noch zum Gewerbeamt und melde ein Zaunbaugewerbe an. :D ;)

Das war auch so ein schwarzer Gedanke von mir (leider). Quasi ein eingezäunter, markierter Weg hinauf, einer herunter. Das ein Biker auf solchen Wegen nix zu suchen hat, dies auch superleicht zu überwachen ist, ist uns wohl leider auch klar.
 
Da schaug her:
https://tirol.orf.at/m/news/stories/2965971/ :aufreg:
Da versteht man dann die Argumentation mancher Bauern im Ansatz vielleicht schon, zwex der Haftungsfrage und so. :ka:
Solche (Fehl-)Urteile machen auch unsere Situation nicht besser, geschweige denn die nächste Instanz bestätigt den Schwachsinn auch noch... :wut::spinner:


:heul::ka::spinner::wut::mad:

Ab und an wäre so ein großer Knall, der die dümmste Rasse auf diesem Planeten entsorgt, schon von Vorteil für ihn.

Meine Fresse, noch viel dümmer geht es wohl kaum.
 
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