Schnäppchenjäger-Laberthread

Na hoffe für euch, dass das kein Hack war...

Dann nur die Preise gehackt - der Bezahlvoqrgang bei mir war über Paypal, mit 2 Faktor Authentifizierung und direkter Rückmeldung per Mail und SMS.
Mir sieht das aber eher nach Zahlendreher aus. Meine Ersparniss von 549€ hört sich nach nem realistischen Bundle-Angebot an für nen 1030
 
Das wäre auch zu schön gewesen. Morgen kommt die Storno Welle. :)


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Ich bin schon so gespannt ob irgendjemand die bestellten Teile bekommt :lol:

Ich gönns jedem aber glaub es kaum :aetsch:

In Deutschland ist das rechtlich so:

Angebot - also das was du auf der Website siehst, ist freibleibend. Du kannst bestellen, der Anbieter muss aber nicht annehmen.
Kriegst du eine Auftrags-/Bestell-Bestätigung nimmt der Anbieter deine Bestellung an.
Erfolgt das automatisiert, hat das Problem der Anbieter.
 
An die Gelaber-Melder: Wenn mal in Serie hier rumgelabert wird, meldet doch bitte nicht jeden Laber-Beitrag einzeln, sondern nur den ersten und schreibt irgendwas von "fortfolgende" rein. Ich weiß ja nicht, ob das irgendjemandem Spaß macht in Reihe Meldungen zu erstellen, aber ich weiß, dass mir das keinen Spaß macht, reihenweise Meldungen einzeln durchzuklicken :wut:
War denunzieren schon?
 
In Deutschland ist das rechtlich so:

Angebot - also das was du auf der Website siehst, ist freibleibend. Du kannst bestellen, der Anbieter muss aber nicht annehmen.
Kriegst du eine Auftrags-/Bestell-Bestätigung nimmt der Anbieter deine Bestellung an.
Erfolgt das automatisiert, hat das Problem der Anbieter.

Ich gönns dir :lol:
Aber die haben in den AGBs bestimmt einen Rücktrittsartikel eingebaut für eben solche Fälle aber ich hab grad keine Zeit die AGBs durchzulesen :hüpf:
 
An die Gelaber-Melder: Wenn mal in Serie hier rumgelabert wird, meldet doch bitte nicht jeden Laber-Beitrag einzeln, sondern nur den ersten und schreibt irgendwas von "fortfolgende" rein. Ich weiß ja nicht, ob das irgendjemandem Spaß macht in Reihe Meldungen zu erstellen, aber ich weiß, dass mir das keinen Spaß macht, reihenweise Meldungen einzeln durchzuklicken :wut:

Nicht gleich heulen. Lohnt sich doch eh nicht bzw. könntest mal lieber die Pseudo Deals exklusive Versandkosten, Normalpreise und „2 Stück verfügbar“ Angebote rausstreichen, statt deine süße Machtgeilheit zu befriedigen und selber so viel zu labern.

Fahrrad-Deals bei Aldi (offline), insbesondere sehr guter Montageständer für knapp 25 Euro:
https://www.kaufda.de/Aldi-Nord/Sortiment/Fahrrad-Montagestaender


ruhig Brauner - der Mod hat doch gar nicht namentlich erwähnt das du das warst ... war jetzt eher semi schlau sich selber zu outen ... Moment, deine Phobie gg. "formatfalsche" Schnäppchenmeldungen sind ja schon bekannt, da braucht man auch nicht sein Profil zu unterdrücken :daumen::lol:
 
Ich gönns dir :lol:
Aber die haben in den AGBs bestimmt einen Rücktrittsartikel eingebaut für eben solche Fälle aber ich hab grad keine Zeit die AGBs durchzulesen :hüpf:
Ich kenne es eigentlich nur so, dass erst mit der Versandmitteilung bzw. der Lieferung der Vertrag zustande kommt. Aber ich lese mir deswegen jetzt auch nicht deren AGB durch.
 
Aus meiner letzten onlinebestellung, anderer Shop, aber die Klausel is eigentlich Standard oder?
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Hallo P,

schau noch mal etwas genauer in den oberen weißen Bereich. Ich fürchte, da hast Du etwas mehr preisgegeben, als Du wolltest.

Gruß, Steefan
 
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In Deutschland ist das rechtlich so:

Angebot - also das was du auf der Website siehst, ist freibleibend. Du kannst bestellen, der Anbieter muss aber nicht annehmen.
Kriegst du eine Auftrags-/Bestell-Bestätigung nimmt der Anbieter deine Bestellung an.
Erfolgt das automatisiert, hat das Problem der Anbieter.
Das ist nur ein Teil der Wahrheit.
Wenn der Anbieter bei Vorkasse das Geld mehr als 48h behält, ohne eine Stornierungsmail zu schicken, ist der Kaufvertrag auch offiziell angenommen.
Es gibt Urteile diesbezüglich.

Darüber Hinaus gibt es auch unabhängig von den oben angegebenen AGB-Klauseln die Möglichkeit seitens des Verkäufers den bereits zustande gekommenen Kaufvertrag zu stornieren.

Kurz: Es gibt mehr Möglichkeiten etwas vor Gericht zu erstreiten als die meisten denken. Genauso gibt es aber auch mehr Gründe dort zu verlieren, als die meisten denken.

Aber am Ende ist das auch alles scheißegal, denn, wenn man nicht vor Gericht ziehen will, muss man mit dem Leben, was der Händler will/macht.
 
Darüber Hinaus gibt es auch unabhängig von den oben angegebenen AGB-Klauseln die Möglichkeit seitens des Verkäufers den bereits zustande gekommenen Kaufvertrag zu stornieren.
bei nachweis von gründen (eigentlich egal welchen) gilt der 48h krams und alles andere auch nicht, sprich, grundsätzlich kommen die zu 99% immer aus solchen geschichten heraus. umgekehrt, ach lassen wir das, eh sinnlos ;-)
 
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