Danke für die Aufklärung.
Übrigens, der Link zu den "Thesen zu Sport im Wald" im Downloadbereich "Leitlinien/Thesen" funktioniert nicht.
Das hätte mich auch sehr gewundert, bei der Zusammensetzung der Verbände...
Dagegen ist ja auch überhaupt nichts einzuwenden. Vom einen zum anderen ist's halt ein weiter, steiniger Weg.
Ich denke, es ist klar geworden, woran ich mich gestoßen habe. Wir können das gerne jetzt beenden.
Es gab in den 1980ern die "Neue Deutsche Welle", Stichwort "Markus"...
Da wusste man damals auch nicht so recht, ob das nun ironisch gemeint war, oder völliger Ernst.
Übrigenst stand nirgendwo, dass der "Spaß" von offizieller Seite, irgendwelchen Verbänden, Vereinen etc. als Aufruf gefordert oder öffentlich proklamiert werden soll.
@Sun on Tour hat lediglich in seinem Post auf dieser Forum-Seite ein paar Tipps formuliert, die er (persönlich) anderen (Forum-Teilnehmern) ans Herz legen möchte.
Da hast Du evtl. doch wohl einiges zu viel hineininterpretiert.
 
... stand nirgendwo, dass der "Spaß" von offizieller Seite ... proklamiert ...
... hat lediglich ... ein paar Tipps formuliert, die er (persönlich) ...
Da hast Du evtl. doch wohl einiges zu viel hineininterpretiert.
Ist jetzt nicht dein Ernst, oder...?
Soll ich Lachen oder Weinen?
Interpretiere ich zuviel, wenn ich annehme, dass der Veröffentlicher für einen Verband steht? Und zwar für DEN Verband der Mountainbiker in diesem Land.
Bitte, versuch nicht, mir Märchen zu erzählen.
 
Passend dazu das aktuelle Titelbild der brand eins-Ausgabe zum Schwerpunkt "Wahrnehmung":
IMG_4497.jpg
 
Ist jetzt nicht dein Ernst, oder...?
Soll ich Lachen oder Weinen?
Interpretiere ich zuviel, wenn ich annehme, dass der Veröffentlicher für einen Verband steht? Und zwar für DEN Verband der Mountainbiker in diesem Land.
Bitte, versuch nicht, mir Märchen zu erzählen.
Doch, ist mein Ernst.
Du kannst Dir sicher sein, dass ich mich hier im Forum zu bestimmten Themen anders äußere und eine andere Wortwahl nutze, als ich es im beruflichen Alltag oder in irgendwelchen Ehrenämtern/Funktionen mache.
Und das ist bei anderen sicher auch so. Was hier unter dem jeweiligen Forumsnamen gepostet wird, ist eine persönliche Meinungsäußerung, keine offizielle Stellungname.

Oder bist Du offizieller Sprecher der "Isartrails"?

Zudem "Habt Spaß" doch wohl ein wohlgemeinter Wunsch ist und keine Aufforderung zu irgendwelchen schrägen, rechtswidrigen, sonstwie komischen Dingen.

Also meine Frau wünscht mir zumindest, wenn ich radeln gehe, auch immer viel Spaß.

Muss ich da jetzt mal mit ihr ein ernstes Wörtchen reden???
 
....es mag spitzfindig sein, aber zwischen dem Wunsch und dem was vermutlich @isartrails durch den Kopf geht, ich will Spaß, ich geb Gas, besteht ein Unterschied. Aber das hilft vermutlich nicht weiter?
Leider nein, und ich verstehe schon was er da herauslesen möchte. Genauso ist es ja auch mit dem, vermutlich positiv und gut gemeinten "Habt Spaß" in dem Post.
Entscheidend ist dennoch, dass es hier nicht um eine offizielle Formulierung irgend eines offiziellen Funktionärs, Entscheidungsträgers etc.handelt, sondern um eine private Äußerung eines Forum-Teilnehmers. Nichts weiter und kein Politikum.
 
Ich muss als Unbeteiligter (in keinem Verband zu dem Thema aktiv) Mitleser doch zugeben, dass ich arg irritiert bin.

Ich lese bei @Sun on Tour etwas von "Tipps", die für mich ganz eindeutig an das Forum hier, also "unter sich", an andere Sportbegeisterte gerichtet sind. Außerdem sind Tipps, meiner Ansicht nach, ganz klar keine "Regeln", sondern Ratschläge auf informeller, freundschaftlicher Ebene. Zumindest habe ich quasi noch nie gehört, dass Regeln oder ein Verhaltenskodex ernsthaft als Tipps bezeichnet würden (höchstens unter Ganoven).
Für mich las sich das zu keiner Zeit als offizielle "Regel".
Das wäre, wie @isartrails ja auch richtig sagt, absurd, denn ob sich Spaß einstellt, hängt von vielem ab. Für mich liest sich Punkt 4 eher wie "lasst Euch bei all dem, bei der immer wieder aufkommenden rechtlichen Diskussion, trotzdem den Spaß nicht verderben". Also als Aufforderung sich zwar ganz klar an Regeln und Gesetze zu halten und zusätzlich ausgiebig Rücksicht auf andere und deren mögliche Interessen zu nehmen, ohne jetzt aber immer voll Bedenken mit dem Regelwerk unterm Arm herum fahren zu müssen, oder ständig zwanghaft Angst zu haben, vielleicht doch etwas falsch zu machen.

Ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht.
Für mich liest sich das wirklich wie sehr unterschiedliche Wahrnehmungen des Wortes Spaß in diesem Kontext und was es triggert.
Berechtigt wäre die Diskussion insofern, als das "Spaß" nicht nur bei @isartrails gewisse Assoziationen triggert, sondern eben auch bei diversen anderen Menschen und somit als offizielle Regel in einem Verhaltenskontext unklug wäre. Davon ist aber ja wie gesagt nicht die Rede. Außerdem fand ich selbst den auslösenden Post von @Sun on Tour nicht in der Hinsicht missverständlich.
Dort steht schließlich nicht "lasst es krachen", "saust durch den Wald", "rockt die Trails" oder ähnlicher Unsinn.

Aber vermutlich wird sich dieses Misverständnis nicht weiter klären lassen, da unterschiedliche Assoziationen zu einer gewissen Formulierung vorliegen. Den Autoren scheint Konfliktpotential diesbezüglich bewusst zu sein.
 
Dass man sich hier so viele Gedanken macht, zeigt doch schon mal ganz deutlich, dass wir Mountainibiker sehr vernünftige Menschen sind.

Die Sache mit den Tipps ist eine ganz einfache:
Wer die ersten drei Tipps beherzigt, sollte sich keine Sorgen machen müssen - und darf dann selbstverständlich auch Spaß haben.
Tatsächlich stehen die Tipps stark verkürzt für das Betretungsrecht und die Lebensfreude, die die Bayerische Verfassung ermöglicht.

Es ist aber auch Ausdruck eines neuen Selbstbewusstseins mit dem wir unser Recht auf Naturgenuss und Erholung verantwortungsvoll ausüben;
mit Liebe zur Natur, Respekt vor dem Eigentum und Rücksicht auf die Gesellschaft - und selbstverständlich eigenverantwortlich.

... und dieses Selbstvertrauen könnten wir, unabhängig von der Formulierung der unzähligen Verhaltenshinweisen für Mountainbiker, demnächst schon gut gebrauchen.

Übrigens, wenn es Regeln wären, würde es auch drüber stehen - und das würde ich mir auch wünschen.
 
Ich lass mich gerne überzeugen.
... Entscheidend ist ..., dass es hier nicht um eine offizielle Formulierung irgend eines offiziellen Funktionärs ... handelt, sondern um eine private Äußerung.
Ich lese ... "Tipps", die für mich ganz eindeutig an ... "unter sich", an andere Sportbegeisterte gerichtet sind.
Außerdem sind Tipps ... ganz klar keine "Regeln", sondern Ratschläge auf informeller, freundschaftlicher Ebene.
Ok, akzeptiert, zwei Meinungen, die das anders sehen als ich.
Aber der Threadersteller ist ja nicht irgendwer. Seit Jahren dokumentiert er in einem öffentlichen Forum im Unterforum "Open Trails" den Thread "Rechtslage in Bayern" und aktualisiert (dankenswerterweise) den aktuellen Status Quo durch immer wieder neue Erkenntnisse und Entwicklungen. Und er ist aktiv in einem Natursportverband tätig, wenn ich mich nicht irre. Anders lässt sich die Kenntnisse der Urteile und/oder Gesetzestexte schwerlich interpretieren. Wenn er nicht als Funktionär oder Offizieller (was sich meiner Kenntnis entzieht) aktiv ist, dann doch zumindest als "Aktivist", wenn ich den Begriff positiv bemühen darf.
Da bekommt dann (zumindest für mich), eine 4-Punkte-Tipp-Liste eine andere Wertigkeit als wenn sie jemand anderes geschrieben hätte, der sich nicht so aktiv mit dem Themenkomplex befasst. Nicht mehr und nicht weniger. Ich habe nirgendwo behauptet, es wäre eine ausgegebene "Regel" gewesen, Spaß haben zu müssen.

Aber vielleicht bin ich einfach nur zu dünnhäutig.
Als Fachübungsleiter Mountainbike habe ich in nun fast 20 Jahren Tourguidingtätigkeit mit unzähligen Teilnehmern schon so manches in der Praxis mit Gruppen und einzelnen Bikern erlebt. Ich will nicht ins Detail gehen. Aber zusammenfassend würde ich meine Erfahrungen dahingehend formulieren, dass Gruppenteilnehmer in der Natur "angeleitet" werden müssen. "Angeleint" klingt leider zum Verwechseln ähnlich. Dass die TN dennoch "Spaß" haben, dafür habe ich als Leiter zu sorgen, indem ich die Voraussetzungen dafür schaffe. Und das ist durchaus Arbeit. Ich würde jedoch nie die Parole ausgeben: Folgt mir einfach und habt Spaß!

Und damit können wir's dann auch wirklich belassen.
Ich bin in der Lage, andere Meinungen zu akzeptieren und neben meiner bestehen zu lassen.
Aber ich sehe durchaus manche Dinge kritisch und ich finde, einer muss den Job ja machen. ;-)
 
Als Fachübungsleiter Mountainbike habe ich in nun fast 20 Jahren Tourguidingtätigkeit mit unzähligen Teilnehmern schon so manches in der Praxis mit Gruppen und einzelnen Bikern erlebt.
Also dürfen die Teilnehmer bei dir keinen Spaß haben? ;) (Wer lacht fliegt raus!)
Als Übungsleiter hast du doch auch einen ähnlichen Status wie du @Sun on Tour zuschreibst.

Außerdem nimmst du das alles viel zu ernst. Wieviel in der Natur Radfahrende kennen schon den DIMB und wieviele davon auch noch die Trailrules?
Es klappt trotzdem irgendwie, mit Ausnahmen.
 
Die vier von @Sun on Tour genannten ten Punkte sind aus dem DIMB-intermen Forumsteil; es geht um die Reform der "Trailrules". Die Punkte sind im Wortlaut von mir, wobei die ersten drei auch nur eine Verkürzung anderer Vorschläge sind.
Für mich liest sich Punkt 4 eher wie "lasst Euch bei all dem, bei der immer wieder aufkommenden rechtlichen Diskussion, trotzdem den Spaß nicht verderben". Also als Aufforderung sich zwar ganz klar an Regeln und Gesetze zu halten und zusätzlich ausgiebig Rücksicht auf andere und deren mögliche Interessen zu nehmen, ohne jetzt aber immer voll Bedenken mit dem Regelwerk unterm Arm herum fahren zu müssen, oder ständig zwanghaft Angst zu haben, vielleicht doch etwas falsch zu machen.
Genau so ist der Punkt "Habt Spaß" gemeint. Ich weiß nicht, wie man als Mountainbiker auf die Idee kommen kann damit wäre Spaß auf Kosten Anderer gemeint...

Hintergedanke:
Vielleicht überlegen es sich diejenigen, die die Interessenvertreter der Mountainbiker sein wollen mal, warum ihr Einfluss in der Zielgruppe irgendwas zwischen gering und nicht vorhanden ist. Könnte daran liegen, dass man das "warum" vergessen hat und stattdessen fleißig am Beamten- und Bedenkenträgerimage arbeitet und das Wirken eher darauf ausgerichtet scheint, anderen Interessengruppen zu gefallen...
 
Dass die TN dennoch "Spaß" haben, dafür habe ich als Leiter zu sorgen, indem ich die Voraussetzungen dafür schaffe. Und das ist durchaus Arbeit. Ich würde jedoch nie die Parole ausgeben: Folgt mir einfach und habt Spaß!
Aber ich sehe durchaus manche Dinge kritisch und ich finde, einer muss den Job ja machen. ;-)
Das ehr Dich sehr!

Solche Menschen braucht die Gesellschaft und im speziellen der Natursport.
 
...
Was ist besser: Sich auf dem Trail Belehrungen über die Rechtslage anzuhören und erst hinterher zu Hause festzustellen, dass man verarscht wurde und sich dann darüber ärgern oder selbstbewußt sagen zu können, dass man es besser weiß und sogar sofort beweisen kann?

Ich denke, ein gestern erlebter Fall passt in diesem Thread ganz gut.
Meine Frau und ich fuhren gestern ein Trail. Wir wissen, dass dieser von Bikern gemacht wurde, der offizielle, markierte Wanderweg läuft etwas anders. Die Einfahrt war weder zugelegt noch konnte man erkennen, dass es nicht gewünscht sei, den Weg zu fahren. "Unnatürliche Hindernisse" wie mit Holz gebaute Sprünge oder Northshore-Elemente sind keine drin. Nur ein schöner Trail, ab und an paar kleine Sprünge durch Wurzeln oder Erde, die man aber auch alle umfahren kann.

Etwas bei der Hälfte sahen wir, dass weiter unten Waldarbeiter sind. Da wir aber an dieser Stelle nicht mehr auf den offziellen Weg ausweichen konnten, sind wir den Trail langsam weiter gefahren. Da kam uns dann ein Mann entgegen und bat uns, mal kurz anzuhalten, was wir auch gemacht hatten.

Er fragte uns freundlich, wo wir herkämen und erklärte uns, dass dies ein illegaler Mountainbiketrail sei und er könne es als Waldbesitzer nicht dulden, dass er befahren wird. Er hätte Verständnis für unseren Sport, da er und seine Kinder selber fahren, aber illegale Strecken kann er einfach nicht dulden. Im wäre das Haftungsrisiko zu groß. Er sagte, von uns/Mountainbiker selber wird er dann nicht verklagt, das wäre im klar, aber die Anwälte der Krankenversicherung kämen auf ihn zu und darauf hat er einfach keinen Bock. Wenn sich dort ein schwerer Unfall ereignen und aufwändige Operationen folgen würden, dann müsse er sich vor den Anwälten der Krankenkassen rechtfertigen, warum er den Weg geduldet hat. Mein Einwand, dass ein Waldbesitzer nur für atypische Waldunfälle haftbar wäre und für einen solchen einfachen Weg ohne gebaute Hinternisse keine Gefahr für ihn ausginge, wollte er nicht akzeptieren.

Er habe auch mit der Polizei gesprochen, wie er handeln solle. Angeblich wurde ihm gesagt, er soll den Ausweis der Fahrer verlangen. Seiner Meinung nach müssten in Deutschland sich alle Personen immer ausweisen können, aber er weiß auch, dass viele beim Sport/radeln keinen mit sich führen würden. Darauf hin wurde ihm angeblich vorgeschlagen, er solle die Räder konfiszieren, die man sich dann bei ihm gegen Vorlage des Ausweises abholen könne. Da er aber auf das ganze Theater selber keine Lust hat, will er auf solche Maßnahmen verzichten und hat uns deshalb einfach gebeten, den Weg nicht mehr zu fahren. Angeblich möchte er noch paar Bäume in den Weg legen, damit dieser unattraktiv werden würde.

Wie geschrieben, es war stets höflich, ruhig und man konnte mit ihm normal reden. Nur Gegenargumente wollte er nicht akzeptieren.

Wir sind dann auch bei der nächsten Gelegenheit auf den offiziellen Wanderweg ausgewichen und mussten dann anstatt den schönen, flowigen Trail unsere Räder über 4 Bäume drüber heben, weil der offizielle Weg nicht freigeräumt war (im Gegensatz zum Trail).

Nun zu meinen konkreten Fragen:
1) Muss ich wirklich jederzeit einen Ausweis mitführen und ihm beim Befahren eines illegalen Trails vorzeigen, wenn er danach verlangt?
2) Hat der Waldbesitzer das Recht, die Räder zu konfiszieren?
3) Ist es so, dass z.B. eine Krankenkasse mit deren Anwälten auf den Waldbesitzer zukommt und Schadensersatz verlangen kann? Das bisher angeblich kein Waldbesitzer deshalb letztendlich verurteilt wurde, habe ich im Forum gelesen. Aber muss der Waldbesitzer sich selber einen Anwalt nehmen und sich mit dem Fall beschäftigen, so dass er längere Scherereien damit hat?
4) Wie würden jetzt z.B. die Juristen unter uns argumentieren, wenn sie in so eine Situation geraten? Ich muss sagen, der Trail ist für unsere Verhältnisse sehr lang und äußerst schön zu fahren. Auch wenn wir dort nur alle paar Monate vorbei gekommen sind, würde es uns schon schwer fallen, in Zukunft darauf zu verzichten. Aber wenn wir den Waldbesitzer dann wieder begegnen sollten und er sich an uns erinnert, könnte er ja evtl. dann nicht mehr so höflich und ruhig bleiben.


Ich habe mir gedacht, dass ich mir mal ein Dokument mit entsprechenden Gesetzestexten und z.B. Urteilen über solche Fälle anfertige, welche ich mir in den Rucksack stecke, damit ich auch schriftliche Fakten liefern kann. Vielleicht könnte man damit den ein oder anderen Waldbesitzer, wenn sie schon so freundlich und offen reden, auch etwas umstimmen.
 
Ich denke, ein gestern erlebter Fall passt in diesem Thread ganz gut.
Meine Frau und ich fuhren gestern ein Trail. Wir wissen, dass dieser von Bikern gemacht wurde, der offizielle, markierte Wanderweg läuft etwas anders. Die Einfahrt war weder zugelegt noch konnte man erkennen, dass es nicht gewünscht sei, den Weg zu fahren. "Unnatürliche Hindernisse" wie mit Holz gebaute Sprünge oder Northshore-Elemente sind keine drin. Nur ein schöner Trail, ab und an paar kleine Sprünge durch Wurzeln oder Erde, die man aber auch alle umfahren kann.

Etwas bei der Hälfte sahen wir, dass weiter unten Waldarbeiter sind. Da wir aber an dieser Stelle nicht mehr auf den offziellen Weg ausweichen konnten, sind wir den Trail langsam weiter gefahren. Da kam uns dann ein Mann entgegen und bat uns, mal kurz anzuhalten, was wir auch gemacht hatten.

Er fragte uns freundlich, wo wir herkämen und erklärte uns, dass dies ein illegaler Mountainbiketrail sei und er könne es als Waldbesitzer nicht dulden, dass er befahren wird. Er hätte Verständnis für unseren Sport, da er und seine Kinder selber fahren, aber illegale Strecken kann er einfach nicht dulden. Im wäre das Haftungsrisiko zu groß. Er sagte, von uns/Mountainbiker selber wird er dann nicht verklagt, das wäre im klar, aber die Anwälte der Krankenversicherung kämen auf ihn zu und darauf hat er einfach keinen Bock. Wenn sich dort ein schwerer Unfall ereignen und aufwändige Operationen folgen würden, dann müsse er sich vor den Anwälten der Krankenkassen rechtfertigen, warum er den Weg geduldet hat. Mein Einwand, dass ein Waldbesitzer nur für atypische Waldunfälle haftbar wäre und für einen solchen einfachen Weg ohne gebaute Hinternisse keine Gefahr für ihn ausginge, wollte er nicht akzeptieren.

Er habe auch mit der Polizei gesprochen, wie er handeln solle. Angeblich wurde ihm gesagt, er soll den Ausweis der Fahrer verlangen. Seiner Meinung nach müssten in Deutschland sich alle Personen immer ausweisen können, aber er weiß auch, dass viele beim Sport/radeln keinen mit sich führen würden. Darauf hin wurde ihm angeblich vorgeschlagen, er solle die Räder konfiszieren, die man sich dann bei ihm gegen Vorlage des Ausweises abholen könne. Da er aber auf das ganze Theater selber keine Lust hat, will er auf solche Maßnahmen verzichten und hat uns deshalb einfach gebeten, den Weg nicht mehr zu fahren. Angeblich möchte er noch paar Bäume in den Weg legen, damit dieser unattraktiv werden würde.

Wie geschrieben, es war stets höflich, ruhig und man konnte mit ihm normal reden. Nur Gegenargumente wollte er nicht akzeptieren.

Wir sind dann auch bei der nächsten Gelegenheit auf den offiziellen Wanderweg ausgewichen und mussten dann anstatt den schönen, flowigen Trail unsere Räder über 4 Bäume drüber heben, weil der offizielle Weg nicht freigeräumt war (im Gegensatz zum Trail).

Nun zu meinen konkreten Fragen:
1) Muss ich wirklich jederzeit einen Ausweis mitführen und ihm beim Befahren eines illegalen Trails vorzeigen, wenn er danach verlangt?
2) Hat der Waldbesitzer das Recht, die Räder zu konfiszieren?
3) Ist es so, dass z.B. eine Krankenkasse mit deren Anwälten auf den Waldbesitzer zukommt und Schadensersatz verlangen kann? Das bisher angeblich kein Waldbesitzer deshalb letztendlich verurteilt wurde, habe ich im Forum gelesen. Aber muss der Waldbesitzer sich selber einen Anwalt nehmen und sich mit dem Fall beschäftigen, so dass er längere Scherereien damit hat?
4) Wie würden jetzt z.B. die Juristen unter uns argumentieren, wenn sie in so eine Situation geraten? Ich muss sagen, der Trail ist für unsere Verhältnisse sehr lang und äußerst schön zu fahren. Auch wenn wir dort nur alle paar Monate vorbei gekommen sind, würde es uns schon schwer fallen, in Zukunft darauf zu verzichten. Aber wenn wir den Waldbesitzer dann wieder begegnen sollten und er sich an uns erinnert, könnte er ja evtl. dann nicht mehr so höflich und ruhig bleiben.


Ich habe mir gedacht, dass ich mir mal ein Dokument mit entsprechenden Gesetzestexten und z.B. Urteilen über solche Fälle anfertige, welche ich mir in den Rucksack stecke, damit ich auch schriftliche Fakten liefern kann. Vielleicht könnte man damit den ein oder anderen Waldbesitzer, wenn sie schon so freundlich und offen reden, auch etwas umstimmen.
Auf der Seite unserer Interessensvertretung DIMB findest Du zahlreiche Dokumente und Studien, die Dir evtl. schon mal weiterhelfen. Insbesondere in Bayern ist das Betretungsrecht für Biker gut geregelt.
https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/
 
In D gibt es eine Ausweispflicht aber keine Mitführpflicht, dh man muss einen Ausweis (Perso oder Reisepass) haben aber man muss in nicht immer mitführen. Man muss aber gegenüber der Polizei auf Verlangen sich ausweisen, Namen und Adresse mitteilen, so dass sie das überprüfen kann.

IMHO darf man einen anderen festhalten bis die Identität geklärt ist, dass aber nur bei einer Straftat und nicht bei einer OWI. Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Beschlagnahme geht mMn zu weit, zumal man sich ja auch nur gegenüber der Polizei ausweisen muss.
https://www.datenschutz.org/identitaetsnachweis/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, danke @robzo. Die Seite kenne ich und die werde ich mir auch mal ausdrucken. Allerdings ist die dort beschriebene Rechtslage vor allem für diejenigen "interessant", die generell denken, wir dürften nicht im Wald fahren.
In unserem Fall von gestern mussten wir uns mit solchen Unwahrheiten schon mal nicht rumschlagen, da ging es ausdrücklich nur um das Befahren eines Trails, der vom Waldbesitzer nicht geduldet wird und die möglichen Konsequenzen. Hierführ habe ich von der DIMB nichts konkretes heraus gelesen.

@prince67: Danke, muss ich mir noch offiziellen Paragraphen/Gesetze suchen, die ich mir mit ins Dokument packen kann. Nur so merken die Leute, dass man informiert ist und nicht nur irgendwas "daher labert". Aber wie ist das z.B., wenn man sich straffällig machen würde (ich gehe davon aus, dass das Befahren eines illegalen Trails nicht dazu führt), muss man sich dann ausweisen können oder dürfte ich solange festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft und diese dann meine Identität feststellt?
 
Aber wie ist das z.B., wenn man sich straffällig machen würde (ich gehe davon aus, dass das Befahren eines illegalen Trails nicht dazu führt), muss man sich dann ausweisen können oder dürfte ich solange festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft und diese dann meine Identität feststellt?
IMHO (ich bin kein Rechtsanwalt) ja. Fällt unter das sog Jedermannsrecht.
Immer unter der Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
https://www.lentz-detektei.de/Glossar/J/jedermannsrechte
 
wenn dieser Waldbesitzer doch so zugänglich ist, wäre es doch wohl die beste Gelegenheit sich mit ihm über ein offizielles Trailnetzwerk zu unterhalten.

wenn sich ein paar Leute finden, die sich 2-3mal pro saison um den Zustand der Hindernisse kümmern, Hinweisschilder am Anfang und vor jedem Hinderniss.
"Dieser Weg enthält Hindernisse, die bei ungeübten Radfahrern zum Sturz und schweren Verletzungen führen können. Fahren sie nur so schnell, dass sie Jederzeit anhalten können, besichtigen sie Hindernisse in Hinsicht auf mögliche Gefahren (herruntergefallene Äste o.ä.) und ihr fahrerisches Können, bevor sie sie Befahren.
Alle Hindernisse können umfahren werden."

und nein man muss sich nicht jederzeit mit einem Dokument ausweisen können, die Polizei hat die Möglichkeit auch mündliche Aussagen zu überprüfen... ganz im Zweifel müsste der Waldbesitzer also vermutlich nur bei der Polizeidienststelle anrufen und deine Angaben überprüfen lassen.
und der Staat hat ein Gewaltmonopol ... d.h. niemand außer dem Staat darf sich deines Eigentums bemächtigen, außer es ist Gefahr im Verzug... ob das tatsächlich der Fall war, oder nachträglich Schadenersatz fällig wird entscheidet dann im Zweifel ein Gericht.
 
Das Jedermannsrecht bzw die vorläufige Festnahme gilt nur bei Straftaten und kommt daher in diesem Fall nicht zum Einsatz. Hier handelt es sich (wenn überhaupt) um eine Ordnungswidrikeit. Generell hat der Waldmensch einige richtig dumme Sachen erzählt. Haftung, mitführen vom Ausweis, festhalten, Rad beschlagnahmen (soll er mal versuchen ..) ..also entweder hat der einfach den größten Blödsinn erzählt der ihm auf die Schnelle eingefallen ist oder er wurde tatsächlich von den dümmsten Polizisten "beraten" die keine Ahnung von ihrem Beruf haben.
 
Ich habe ja bereits vermutet, dass uns viele falsche Dinge erzählt wurden. Und genau deshalb habe ich es hier rein geschrieben in der Hoffnung, dass ich das nä. mal dann etwas besser im Bilde bin. Kann ja auch sein, dass seine Argumente so im Wirtshaus beim Stammtisch oder von der Waldlobby so verbreitet werden. Wie auch immer, ohne handfeste Fakten wie Paragraphen und Urteile wird man nie Gehör finden oder ernst genommen.

@LeaLoewin: Ja, deinen Ansatz habe ich mir auch schon überlegt. Ich kenne allerdings weder die Erbauer des Trails, noch weiß ich, wer diese in Schuss hält, noch den Namen des Waldeigentümers. Ich wohne da auch zu weit weg, um mich da konkret "einzumischen". Aber ich werde mal versuchen, vielleicht vermitteln zu können. Die lokalen Leute dort sind ja vor allem betroffen und sollten an einer positiven Lösung interessiert sein.
 
Ja, danke @robzo. Die Seite kenne ich und die werde ich mir auch mal ausdrucken. Allerdings ist die dort beschriebene Rechtslage vor allem für diejenigen "interessant", die generell denken, wir dürften nicht im Wald fahren.
In unserem Fall von gestern mussten wir uns mit solchen Unwahrheiten schon mal nicht rumschlagen, da ging es ausdrücklich nur um das Befahren eines Trails, der vom Waldbesitzer nicht geduldet wird und die möglichen Konsequenzen. Hierführ habe ich von der DIMB nichts konkretes heraus gelesen.
[
Auf der verlinkten Seite ist das für Dich in Frage kommende Waldgesetz.
Im Bayerischen Waldgesetz stehen doch genau diese Punkte drin, nach denen Du fragst:
Jeder darf den Wald betreten, das Radfahren ist auf geeigneten Wegen erlaubt, der Waldbesitzer muss es dulden, Haftung beim Nutzer, nicht beim Besitzer. Daraus ergibt sich logischerweise, mangels Grundlage, dass der Waldbesitzer weder Personalien feststellen, noch Eigentum konfiszieren darf. Fertig.

Zitat:

Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) idF der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005, GVBl 2005, S. 313, zul. geänd. d. § 40 d. G. v. 20.12.2011, GVBl. 689)

Art. 13 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet. Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe der Vorschriften des V. Abschnittes des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG-hier Natur) gewährleistet. Weitergehende Rechte auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

(2) Die Ausübung des Rechts nach Abs. 1 erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet.

(3) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.{/slide}{slide=Naturschutz-/Landschaftspflegerecht}Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011, GVBl 2011, S. 82
 
Ich frage in solchen Fällen ob sich der Waldbeditzer denn entsprechend ausweisen kann. Da könnte ja jeder kommen.....
 
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