Taubenberg

Entweder absichtlich missverständlich oder die im Landratsamt sind tatsächlich davon überzeugt, dass nur Forststraßen geeignet sind.
Ich vermute absichtlich mißverständlich. Sonst hätten sie den Text anders formuliert.

Ich werde Variante 1 nehmen. Dann hätten wir einen Fall, den man auch juristisch zerpflücken kann. Ich gehe aber schwer davon aus, dass sie die da nicht zu weit gehen wollen, weil sie die Rechtsprechung kennen (siehe meine Vermutung, dass es absichtlich missverständlich ist). Bleibt nur die Problematik, dass kaum jemand die Spitzfindigkeiten kennt und ich deshalb riskiere, von Fußgängern angemault zu werden. Da hoffe ich dann halt auf verständige Leute, denen man die Sache erklären kann. Ich hab übrigens am Taubenberg so gut wie nie Probleme mit Fußgängern gehabt, warum sollte sich das großartig ändern?
 
@ExcelBiker klingt soweit absolut einleuchtend :)

Mit Fußgängern hatte ich auch nie Probleme. Bleibt zu hoffen, dass sich daran nichts ändert, jetzt wo Schilder dastehen. Die Blockwart-Mentalität ist doch sehr verbreitet.
 
Ich war das letzte mal da, als die Schilder oben frisch aufgestellt waren und niemand davon wusste.

Seither war ich nicht mehr da.
 
Die DIMB ist informiert, bin gespannt, wie die das sehen.
hast du hierzu schon eine Antwort bekommen?

ich war am Sonntag dort. Wie nicht anders zu erwarten viel los gewesen. Erfreulich war, dass durchgängig entspannte Stimmung und freundliches Miteinander herrschte.

Weiterhin nahezu fassungslos über „das“ Schild bzw. den Text. Deswegen gleich noch den Gesetzestext kopiert, da steht nichts von einem “Trail“, dagegen „geeignete Wege“ und nichts von „Radfahren auf befestigten Wirtschaftswegen“...

Zum Begriff „geeigneter Weg“ gibt es im Bereich Open Trails eine sehr interessante Diskussion. Für eine mögliche Unterhaltung während einer Tour sicher hilfreiches Hintergrundwissen.
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hast du hierzu schon eine Antwort bekommen?

ich war am Sonntag dort. Wie nicht anders zu erwarten viel los gewesen. Erfreulich war, dass durchgängig entspannte Stimmung und freundliches Miteinander herrschte.

Weiterhin nahezu fassungslos über „das“ Schild bzw. den Text. Deswegen gleich noch den Gesetzestext kopiert, da steht nichts von einem “Trail“, dagegen „geeignete Wege“ und nichts von „Radfahren auf befestigten Wirtschaftswegen“...

Zum Begriff „geeigneter Weg“ gibt es im Bereich Open Trails eine sehr interessante Diskussion. Für eine mögliche Unterhaltung während einer Tour sicher hilfreiches Hintergrundwissen.Anhang anzeigen 1151536Anhang anzeigen 1151540Anhang anzeigen 1151541
Man sollte die korrekte Formulierung des Gesetzestextes direkt auf das Schild kleben, ist ja eine klare Fehlinformation! Außerdem könnte man ja auch telefonisch und auch per mail dem Landratsamt Miesbach feedback geben, damit sie merken, was sie da für einen Schmarrn verzapfen...
 
gibts das ganze auch in kurz ?
Das ist eine ganz schön beschissene Auslegung für uns, die streng genommen das Fahren auf Singletrails mit dem MTB (vor allem im alpinen Raum!) zumindest rechtlich kaum mehr zulässt! Vor allem wird hier versucht, die Eignung eines Weges "objektiv" zu definieren, was relativ neu ist und für uns sehr schlecht ausfällt, indem eben laut Text NICHT mehr wie früher auf das Fahrkönnen:
"Es kommt auf die objektive Eignung des Wegs, nicht hingegen auf das subjektive Können des Erholungsuchenden an."
Zudem wird mit zweierlei Maß gemessen und so getan, als wären Wanderer nicht für Erosionen etc verantwortlich, sondern nur die "bösen Mountainbiker":
"Besteht die Gefahr, dass durch das Befahren des Wegs die Bodenoberfläche gelockert und damit das Risiko von Bodenabtrag und Bodenerosion auf dem Weg gesteigert wird, ist der Weg regelmäßig für das Befahren mit Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen ohne Motorkraft ungeeignet. 12Dies gilt insbesondere in Gebirgslagen, da die Gefahr von Erosionsschädigungen im Steilgelände durch das dortige Befahren der Wege regelmäßig sehr hoch ist. 13Um der nachhaltigen Beeinträchtigung der Wege entgegenzuwirken, ist eine für die vorgesehene Nutzung ausreichende Spur- und Trittfestigkeit der Wege zu beachten. 14Das Befahren darf nicht zur Zerstörung der Wegeoberfläche führen."
Rechtlich völlig falsch, weil konträr zum Beispiel zu dem Urteil von Aichach ist der Text zum Thema" Befahren von sogenannten Rückegassen":
"Holzrückegassen und -wege auf dem gewachsenen Waldboden stellen nach den Ausführungen unter 1.3.2.1 grundsätzlich keine Wege dar und sind in aller Regel keine für das Befahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft und das Reiten geeigneten Wege. 29Sie verlaufen vornehmlich durch das Innere von Waldbeständen und erlauben durch mehrjährige, teilweise ein Jahrzehnt andauernde Zeiträume zwischen forstlichen Nutzungen, einen weitgehend natürlichen Wiederbewuchs und Lebensraumzusammenhang. 30Das Fahren und Reiten auf den Holzrückegassen kommt damit dem Querfeldeinfahren gleich (siehe hierzu 1.3.3.3)."
Fazit: düstere Zeiten kommen auf uns zu und ich werde wohl nach Italien oder Frankreich auswandern müssen -:)
 
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