Biker aus Leipzig - Teil 2

Hallo Leipziger MTBer!

Hat jemand von Euch vielleicht eine Lagerpresse fürs Innenlager (BB30)? Und dazu vielleicht noch ein Tool zum Herauspressen der alten Lager? Ich will am Wochenende zur Transalp und bevor ich jetzt anfange die Lager zu sanieren, dachte ich, ich frage mal. Ich würde vorbeikommen und es selbst machen, dauert ja nur ne halbe Stunde. Fahrradläden reagieren auf so etwas gerade ja leider empfindlich und mit Kram aus dem Baumarkt will ich jetzt nicht anfangen. Gegenleistung versteht sich.

Danke schon einmal im Voraus und für die Aufmerksamkeit!
 
Aufruf an alle Radfahrer und Mountainbiker in Sachsen – Eure Meinung ist gefragt!

Mitmachen! Teilen! Weitersagen!


Bürgerbeteiligung an der geplanten Erneuerung des sächsischen Waldgesetzes

Mit dem Rad oder auch Bike im Wald und der freien Natur unterwegs zu sein ist für viele von uns wichtiger, wenn nicht gar wichtigster Bestandteil ihrer Freizeit. Die gesetzlichen Vorgaben dazu sind im Vergleich zu anderen Bundesländern recht liberal, so dass praktisch auf fast allen Straßen und Wegen im Wald Rad gefahren werden darf.

Jetzt müssen wir dafür sorgen dass das auch so bleibt! Gerade das Fahren auf den bei Mountainbikern beliebten schmalen, naturbelassenen Wegen („Trails“) stößt immer wieder auf Unverständnis bei einigen Fußgängern, Grundbesitzern oder Jägern. So ist immer wieder davon die Rede, dass es auch in Sachsen eine Wegbreitenregelung gibt („2-Meter-Regel“).

In einigen Regionen besteht außerdem die Gefahr, dass attraktive Wege zugunsten breiter, hochbelastbarer Forststraßen aufgegeben und dadurch verschwinden werden.

Weiterhin sollten wir uns eine Erleichterung des Genehmigungsverfahrens für Radfahrstrecken im Wald wünschen und eine Verpflichtung des Sachsenforst, in Waldgebieten in öffentlichem Besitz für die Anlage und den Erhalt attraktiver Wege zu sorgen.

Nutzt die Chance, diese berechtigten Anliegen im Beteiligungsverfahren zu äußern! Die Zeit drängt, denn die Frist dafür endet am 15.10.2020.

WIE KANN ICH MICH BETEILIGEN?

Nutze den Link:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/aktuelle-themen/1021168

Nach der freiwilligen Zuordnung zu den Teilnehmermerkmalen kannst Du unter den verschiedenen Rubriken Deine Anregungen zur Änderung des sächsischen Waldgesetzes erstellen. Besonders wichtig für uns ist natürlich „Der Wald als Erholungsraum“.

Dafür findest Du nachfolgend einige wichtige Argumente, die Du am besten in eigenen Worten in die dafür vorgesehenen Eingabefelder einträgst.

Der Wald als Wirtschaftsraum:

  • Erholung vor Rohstoffgewinnung:
  • Gerade in den Naherholungsräumen und im weiten Umkreis der Großstädte und Ballungsgebiete ist der Wald vor allem als Erholungsraum wichtig. Die Erholungsnutzung muss Vorrang vor dem Wirtschaftsbetrieb zur Holzgewinnung bekommen; Gewinne aus der Waldbewirtschaftung sind für den Erhalt und die Schaffung naturnaher Erholungswege einzusetzen.
  • Keine Eintrittsgebühr:
  • Eintritts- und Nutzungsentgelte für das Betreten und Radfahren im Wald müssen ausgeschlossen bleiben.
  • Touristische Angebote entwickeln:
  • Naturtourismus ist für viele Regionen in Sachsen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Behörden und Betriebe des Freistaates Sachsen und der Kommunen sollen die Entwicklung entsprechender Angebote im Bereich des Mountainbikens fördern und nicht durch Bürokratie und Gebührenforderungen behindern oder gar unmöglich machen.
Der Wald als Erholungsraum:

  • Keine pauschalen Sperrungen:
    Radfahren muss auf allen Straßen und Wegen im Wald, die auch von Fußgängern benutzt werden dürfen erlaubt sein. Praxisferne und für Erholungssuchende schwer zu durchschauende Kategorisierungen wie „Sport- und Lehrpfade, Fußwege“ haben im Betretungsrecht nichts zu suchen.
    Sperrungen sollen nur befristet (max. 6 Monate) und in begründeten Einzelfällen möglich sein.
    Vermeintlich objektive Kriterien wie z.B. eine Wegbreitenregelung oder unbestimmte Formulierungen wie z.B. „geeignet“ (ein Weg ist zum Radfahren geeignet, wenn darauf Rad gefahren wird – wäre er nicht geeignet, ginge das ja nicht) dürfen keinen Eingang in die Gesetzgebung finden!
  • Wege erhalten:
    Naturnahe Wege sind nach Beendigung von Waldarbeiten wieder herzurichten. Verträge zum Holzeinschlag sind entsprechend aufzustellen.
  • Förderung von Infrastruktur:
    Betriebe und Behörden des Landes und der Kommunen haben für eine ausreichende Anzahl an für die Erholungsnutzung zu Fuß und auf dem Rad attraktive Wege zu errichten und zu betreiben
  • Naturerholung als Standortvorteil:
    Ein attraktiver Naturraum mit Angeboten zur Naherholung ist nicht nur für den Tourismus, sondern vor allem auch als „weicher“ Standortfaktor für die sächsische Wirtschaft zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften wichtig!
Der Wald als Naturraum:

  • Natürlicher Wald statt Monokultur:
  • Ein weitgehend natürlicher Wald ist Lebensraum. Vielfalt ist wichtig, Monokulturen müssen vermieden werden
  • Schonende Waldbewirtschaftung:
  • Waldbewirtschaftung und Holzeinschlag sollen so schonend wie möglich erfolgen, Der Einsatz schwerer Erntemaschinen ist auf das nicht vermeidbare Minimum zu beschränken.
  • Der Einsatz von Maschinen in Gebieten mit Schutzstatus soll ausgeschlossen sein.
  • Walderholung und Naturschutz sind kein Widerspruch:
    Nur was man kennt und schätzt, kann man auch schützen. Waldbesuch auf Wegen schadet der Natur auch dann nicht, wenn er mit dem Fahrrad stattfindet. Es darf keine Bevorzugung bestimmter Erholungsarten geben!
 

Anhänge

  • Aufruf Beteiligung Novellierung Waldgesetz v2.2.pdf
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Im Bussgeldkatalog steht zu dem Passus in Paragraph 11 Abs1 Waldgesetz "Nicht erlaubt ist das Befahren von Fusswegen":
"Fusswege sind begangene Wege nicht breiter als 2m" (ob das rechtlich relevant ist sei dahingestellt).

Weil immer wieder gefragt wird, was denn mit "Radfahren auf Fusswegen" gemeint ist.
Und wie sich dieser sogenannte Fussweg von weglosem Gelände (quer durch den Wald fahren darf man nicht, gehen aber schon) unterscheidet - ist es ein Wildwechsel, eine Wegspur, ein Trampelpfad, ein gebauter Weg oder ein Weg der mit einem Schild "Fussgänger" gekennzeichnet ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
"Fusswege sind begangene Wege nicht breiter als 2m" (ob das rechtlich relevant ist sei dahingestellt).
Es wird halt doch relevant, wenn Du anschließend diese Frage stellst:
Weil immer wieder gefragt wird, was denn mit "Radfahren auf Fusswegen" gemeint ist.
Und wie sich dieser sogenannte Fussweg von weglosem Gelände (quer durch den Wald fahren darf man nicht, gehen aber schon) unterscheidet - ist es ein Wildwechsel, eine Wegspur, ein Trampelpfad, ein gebauter Weg oder ein Weg der mit einem Schild "Fussgänger" gekennzeichnet ist?
So genau weiß das keiner. Rein logisch: Woher soll man wissen, was ein Fußweg ist, wenn da kein Schild ist? Der Erfinder des Bußgeldkatalogs hat das natürlich auch erkannt und sich deswegen mit der 2-Meter-Regel beholfen; Gesetz ist das aber nicht.
Ob das ein Richter auch so sieht, muss sich noch zeigen.
 
Die Dirtline Lössnig wurde nun auch von der Stadt gestern und heute wieder dem Erdboden gleichgemacht. Ich bin da heute morgen reingefahren. Ein Herr in Orange kam mir grinsend entgegen ... Sind davon nun bald alle unsere Müllberge betroffen?
 
Die Dirtline Lössnig wurde nun auch von der Stadt gestern und heute wieder dem Erdboden gleichgemacht. Ich bin da heute morgen reingefahren. Ein Herr in Orange kam mir grinsend entgegen ... Sind davon nun bald alle unsere Müllberge betroffen?
Ob da wieder die Stadtreinigung zuständig war? Oder doch lieber eine erboste Mail an [email protected] schreiben?
 
Die Dirtline Lössnig wurde nun auch von der Stadt gestern und heute wieder dem Erdboden gleichgemacht. Ich bin da heute morgen reingefahren. Ein Herr in Orange kam mir grinsend entgegen ... Sind davon nun bald alle unsere Müllberge betroffen?
Stellungnahme der Stadt:

Sehr geehrter Herr .....,
das Betreten des Waldes ist in § 11(1) des Sächs.Waldgesetzes wie folgt geregelt:

§ 11
Betreten des Waldes

(1) 1 Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. 2 Das Radfahren und das Fahren mit motorgetriebenen Krankenfahrstühlen ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. 3 Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. 4 Das Radfahren ist nicht gestattet auf Sport- und Lehrpfaden sowie auf Fußwegen.

Das Errichten und der Betrieb einer nicht genehmigten Mountainbikestrecke noch dazu in einem Landschaftsschutzgebiet fällt somit leider nicht unter das allgemeine Betretungsrecht und ist illegal.
Es wird auch von uns nicht geduldet.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

....
Forstoberinspektor

PS: liegt im LSG Lößnig Dölitz.
Als Teil des LSG Leipziger Auwalds ist es hier laut Verordnung insbesondere verboten " das Schutzgebiet außerhalb der Straßen und für den Fahrverkehr zugelassener Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren ".

Im LSG liegen übrigens auch Bienitz, Nahleberg, Fockeberg, Halde Zschocher und die ganze Westseite des Cossi - das Radeln abseits von Forstautobahnen ist dort überall bei Strafe verboten!

Das schränkt das allgemeine Betretungsrecht zuungunsten nichtmotorisierter Fahrzeuge massiv ein - ob das im Sinne des Waldgesetz ist, wenn eine Stadt so eine Verordnung erlässt?

PS: Lindenauer "Hafen" (also dort wo alle radeln) ist Flächennaturdenkmal. Wer dort ausserhalb der öffentlichen Wege läuft/radelt/hund laufen lässt/baut und buddelt/Feuer macht usw begeht eine Ordnungswidrigkeit : Beschluss Nr. 151/04 der Ratsversammlung vom 18. November 2004
 
Zuletzt bearbeitet:
Wen hattest du jetzt angeschrieben? Nicht die Stadtreinigung? Was war denn die genaue Anfrage deinerseits?
Ich habe an das Amt für Stadtgrün etc geschrieben, und an die Stadtreinigung weitergeleitet. Zuständig da "Wald" im LSG Auwald (man beachte, das Verbot gilt für den ganzen Auwald!!!) ist offensichtlich hier der Stadtforst.

Ich habe mich allgemein beschwert, dass hier nix für MTB getan wird, und gefragt warum man diese nette Dirtline abgerissen hat.
 
Was ist denn eigentlich aus der Unterschriftensammlung der TrashMountain-Crew geworden? Wurde die übergeben und gab es dazu irgendwo mal Feedback? Das ist alles irgendwie Mist :(
 
PS: liegt im LSG Lößnig Dölitz.
Als Teil des LSG Leipziger Auwalds ist es hier laut Verordnung insbesondere verboten " das Schutzgebiet außerhalb der Straßen und für den Fahrverkehr zugelassener Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren ".

Im LSG liegen übrigens auch Bienitz, Nahleberg, Fockeberg, Halde Zschocher und die ganze Westseite des Cossi - das Radeln abseits von Forstautobahnen ist dort überall bei Strafe verboten!

Das schränkt das allgemeine Betretungsrecht zuungunsten nichtmotorisierter Fahrzeuge massiv ein - ob das im Sinne des Waldgesetz ist, wenn eine Stadt so eine Verordnung erlässt?
Für die Schutzgebietsverordnungen ist nicht die Stadt, sondern die obere Naturschutzbehörde - früher mal beim Regierungsbezirk angesiedelt - verantwortlich. Rechtsgrundlage ist nicht das Wald- sondern das Naturschutzgesetz.
Gemäß des Textes ist auch das Fahren auf Forstautobahnen nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich erlaubt, wobei man §6 (3) auch anders interpretieren könnte :D

Edith sagt gerade: Viele NSG/LSG-Verordnungen im ehemaligen Regierungsbezirk Leipzig kennen ein Radfahrverbot, manche sogar ein "Verbot des Fahrens mit Geländefahrrädern" :eek:
 
Kann mir einer der Leipziger hier vielleicht mit einem SRAM Bleedkit aushelfen? Ich tippe darauf dass bei meiner Code R am HR wohl Luft im System ist, kann den Hebel bis zum Lenker durchziehen, praktisch ohne Bremswirkung...
 
Auf der Wochenendrunde sind mir gestern neue Hinweistafeln sowie Absperrungen aufgefallen - der sonst gern mitgenommene Paußnitztrail (Stöckchenleger) ist ab sofort leider unbefahrbar

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südliche Ein-/Ausfahrt

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Ein-/Ausfahrt in der Mitte nahe des Hauptwegs

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nördliche Ein-/Ausfahrt

Das dort bereits bestehende NSG (Elster- und Pleiße-Auwald) wird jetzt mit neuen Schildern deutlicher gekennzeichnet und (illegale) Trails/Pfade abweits der Hauptachsen / Forstautobahnen dürfen nicht mehr genutzt werden. Die Nutzung wurde ohnehin nur geduldet, denn erlaubt war es nie. Wie ich im Gespräch mit einem Herrn vor Ort erfuhr muss es in der Vergangenheit wiederholt Situation gegeben haben (Lärm, Beschädigungen, Müll) die die Ämter zu diesem Schritt bewogen haben. Es ist in der Tat so dass dieser sehr innenstadtnahe Bereich auch unsere Oase war während des Lockdowns im Frühjahr, aber mglw. sind es einfach zu viele Nutzer (Spaziergänger, Fahrradfahrer, Hunde) gewesen. Letztlich soll der Naturraum für die dort heimischen Tiere (u.a. Eisvogel) und Pflanzen erhalten werden. Neben dem NSG bestehen dort noch weitere Schutzgebiete wie FFH (Leipziger Auensystem), LSG und Vogelschutzgebiet (Leipziger Auwald) - einsehen kann man das z.B. auf der interaktiven Karte des BfN
 
Da bin ich ja gespannt, wie sich da alle dran halten werden.
Den Weg bin ich 2004 oder so mit der BDO Runde das erste Mal gefahren, da war er kaum als solcher erkennbar.

Wie schon erwähnt, LSG und damit Radfahrverbot ist praktisch überall, ob am Cossi oder im Bienitz.
 
Neben dem NSG bestehen dort noch weitere Schutzgebiete wie FFH (Leipziger Auensystem), LSG und Vogelschutzgebiet (Leipziger Auwald)
Ich empfehle noch einen Blick in die zugehörigen Schutzgebietsverordnungen.
Das Fahren abseits von dafür freigegebenen Wegen ist verboten, Geländeradsport ist verboten...
 
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