Für jede Interessengruppe einen eigenen Weg, finde ich, konterkariert eigentlich die Forderung auf allen Wegen fahren zu dürfen.
Wieviele wären das?
Denn jede Gruppierung wird dann ihre (Besitz)Ansprüche als gottgegeben und absolutistisch sehen. Da geht dann der Schuss erst recht nach hinten los.
Wieso?
Wenn es in einem Gebiet ca 30 Wanderwege gäbe, könnte man zB 5-10 davon als zur gemeinsame Nutzung verwenden (Wanderer und MTB) und weitere 20-30 Wege würden für MTB gebaut und auch nur von diesen genutzt werden dürfen.

Kommt natürlich auch auf das Gebiet an, wie groß es ist und wie die jeweiligen Untergründe bzw Hangbeschaffenheiten sind.

Wäre zumindest in machen Gegenden, wo wirklich viel oder zu viel los ist bzw wo es zu viele Konflikte gibt, eine Möglichkeit.
 
Wer bestimmt was ein Gebiet ist, welche Wege für wem freigegeben werden? Wer überwacht das mit welchen Sanktionsmöglichkeiten.... usw.
Abgesehen davon, finde ich die Idee noch extra Wege anzulegen als gelinde gesagt nicht begeisternd. Da sind dann sogar mir die Ansichten mancher Natur- oder Jagdverbände näher.
Dann gleich Bikepark.
 
Wer bestimmt was ein Gebiet ist,
Na nimm einen x beliebigen Wald (Gebiet, Gegend), zB Hirschwald oder Wolferlohe.
Bestimmen tut es die Nachfrage in den betreffenden Gebieten, Gegenden.
Dazu müßten sich halt welche finden; sogenannte Ansprechpartner.
Ev (auch) die DIMB.

welche Wege für wem freigegeben werden?
Siehe oben #1.176

Jeder erhält einen Teil vom Kuchen, hier vom Wald.
Und, es werden nicht weniger, sondern eben mehr.

Wer überwacht das mit welchen Sanktionsmöglichkeiten.... usw.
Das ist sicher ein Problem.
Wobei ein Wanderer, Spaziergeher sicher mehr Eigeninteresse haben wird, sich nicht auf einen MTB Weg zu begeben...

Abgesehen davon, finde ich die Idee noch extra Wege anzulegen als gelinde gesagt nicht begeisternd.
Wieso?
Wenn dadurch die Konflikte vermieden werden können oder gar eine Sperrung (zwar nicht in Bayern, da Verfassung, aber in anderen Bundesländern) verhindert werden könnte.

Da sind dann sogar mir die Ansichten mancher Natur- oder Jagdverbände näher.
Welche sind das?
Dann gleich Bikepark.
Da hast du in der Regel 3 Strecken (DH, Freeride, Anfänger ev noch eine Familienabfahrt).
Dann müßte wohl noch ein Lift gebaut werden mit all seinen eher bedenklichen Umwelteigenschaften bzw Begleiterscheinungen.
Und mir wäre dann auch etwas fad.
Irgendwann würde es mir zu langweilig sein, immer dieselbe Strecke.
Für mich, 2-4x im Jahr aber durchaus in Ordnung.
 
Es wäre in diesem Thread hilfreich, wenn man sich auf das Bundesland im Topic beschränken würde.
Dann würden sich zahlreiche Diskussionsansätze aufgrund der hiesigen Rechtslage und Rahmenbedingungen schon nicht stellen.
Diese können dann gerne an anderer Stelle in diesem Forum (ist ja groß genug) diskutiert werden.
 
Echt? Von wem? Vom Zertifizierer sicher nicht.

Ich vermute, ich kenne die Zertifizierungssysteme von Wanderverband, Wanderinstitut, DIMB, DGNB, TÜV und einiger anderer besser als Du.
Natürlich bekommt man die Zertifikate nicht hinterher geworfen - man kauft sie sich.
Die Kriterienkataloge sind nicht unwichtig, aber flexibel.
Merke gut: Ein Zertifizierung, an deren Zustandekommen der Zertifizierende ein wirtschaftliches Interesse hat ist wertlos.

Die Fördermittel kommen vom Staat.

Kann durchaus sein, dass du besser Bescheid weißt, wie das mit der Zertifizierung abläuft. Und jetzt? Was hat das mit der Diskussion zu tun?

Wie man Schilder gut finden kann, die teilweise Verkehrszeichen der StVO nachahmen und dadurch wohl offiziell wirken sollen, erschließt sich mir halt überhaupt nicht.
Wer nur informieren will, kann ja ein Schild im Stil der DIMB Hinweistafeln verwenden.
Alles was nach StVO aussieht hat halt auch nur die dafür zuständige Behörde aufzustellen.

Wer bei diesen Schildern nicht erkennt, dass sie mit der StVO nichts zu tun haben, hat wohl andere Probleme.

Das wäre sicher die viel bessere Alternative.

Wie gesagt, die Schilder stehen schon einige Jahre. Keine Ahnung ob es damals die Schilder der DIMB schon gab und falls ja, ob die entsprechende Person überhaupt davon wusste.
Ich persönlich kenne nur das eine Schild der DIMB auf dem Bild, welches hier schon öfters verlinkt wurde, auch erst seit ich es vor einigen Monaten hier gesehen habe. In unserer Region gibt es keine DIMB IG, welche sich den Namen darauf schreiben lassen könnte.
 
Wer bei diesen Schildern nicht erkennt, dass sie mit der StVO nichts zu tun haben, hat wohl andere Probleme.
Was konnte man da jetzt so missverstehen?
Es geht nicht um eine direkte Verwechslung, sondern darum, dass imho dem ganzen restlichen Schild, durch die Verwendung eines offiziellen Verkehrszeichens als dessen Bestandteil, unterschwellig ein offizieller Charakter verliehen werden soll.

Schade, dass diese äußerst gute Absicht eines älteren Herren (der mit MTB nix am Hut hat und sich sein lebenlang in der Wegemarkierung/Pflege eingesetzt hat) hier nicht Anerkennung findet, sondern schlecht geredet wird.
Gerade wenn man mit einer Nutzergruppe nichts am Hut hat, sollte man vielleicht zuvor das Gespräch suchen und herausfinden wie die eigene Idee beim Gegenüber so ankommt.
Ansonsten klingt das das für mich halt nur nach „Es war ja nur gut gemeint“.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, ich komm da nicht mehr mit, was ich da jetzt missverstanden haben soll.
Den "unterschwellig offiziellen Charakter" hast bisher nur du so empfunden. Für mich und viele andere ist es eindeutig, dass es kein offizielles Verkehrszeichen ist/sein soll/den Anschein erwecken soll, sondern nur ein gut gemeinter Hinweis sein soll.
Aber ist ok. Lassen wir es dabei. Uns ist es egal, solange kein offizielles Radverbotsschild auf den Wegen angebracht wird. Dann hätten wir ein viel größeres Problem, als solche Hinweisschilder, die man besser hätte gestalten können.
 
Wieso?
Wenn dadurch die Konflikte vermieden werden können oder gar eine Sperrung (zwar nicht in Bayern, da Verfassung, aber in anderen Bundesländern) verhindert werden könnte.
Du vergisst dabei andere Interessensgruppen
  • Waldbesitzer, die möglichst wenig Wege auf seinen Grund haben wollen.
  • Jäger, die möglichst wenig Störung des Wildes haben wollen
 
Dazu müßten sich halt welche finden; sogenannte Ansprechpartner.
Ev (auch) die DIMB.
Ich hoffe nicht, dass sich ein Verein, für den das Betretungsrecht das wichtigste überhaupt ist sich auf solchen Unsinn einlässt. Abgesehen davon ist es erstens sowieso illusorisch, für Radfahrer auch nur ansatzweise ein halbwegs attraktives Wegenetz zusätzlich zum bestehenden anzulegen und zweitens wüsste ich auch nicht, wer legitimiert wäre im Namen der Radfahrer entsprechende Absprachen zu treffen.
Und jetzt? Was hat das mit der Diskussion zu tun?
Du wolltest mir erklären, wie das mit der Zertifizierung funktioniert. Schon vergessen?
 
Du vergisst dabei andere Interessensgruppen
Vergessen nicht ;-)
Und vermutlich gibt es da noch mehr(ere)...
  • Waldbesitzer, die möglichst wenig Wege auf seinen Grund haben wollen.
Ist die Frage, wie das rechtlich aussieht.
Wer darf, außer in Staatsbesitz, Wege anlegen, auf denen dann gewandert oder gefahren wird.
Wenn man keine Wege anlegen dürfte, wäre die Legimität des Privatwaldes in Frage zu stellen.
Immerhin wird nach wie vor Wald, an Private, verkauft. Das Betretungsrecht bleibt, Gott sei Dank, davon (noch) unberührt.

Ich hoffe nicht, dass sich ein Verein, für den das Betretungsrecht das wichtigste überhaupt ist sich auf solchen Unsinn einlässt.
?
Wär dir eine Sperrung oder Einschränkung von Wegen lieber?
Abgesehen davon ist es erstens sowieso illusorisch, für Radfahrer auch nur ansatzweise ein halbwegs attraktives Wegenetz zusätzlich zum bestehenden anzulegen
Tja.
Man sein.
Aber man kann es ja mal versuchen bzw einen Lösungs- oder Diskussionsvorschlag bringen.
und zweitens wüsste ich auch nicht, wer legitimiert wäre im Namen der Radfahrer entsprechende Absprachen zu treffen.
Niemand?
Wäre das die bessere Lösung?
Wäre es gut, wenn sich der Oberfranke in Unterfranken einsetzt?
Der Nordrhein-Westfale mischt sich in Sachsen ein? Ein Schleswig-Holsteiner in Baden-Württember?

ZB gibt es in Österreich so einen Verein, der es gemacht hat:
https://www.wienerwaldtrails.at/der-verein/Wir sind eine Gemeinschaft von Bikern, die sich für ein modernes, attraktives MTB-Angebot im Wienerwald engagiert. Dafür wollen wir mit allen Nutzer- und Interessengruppen Lösungen erarbeiten. Zeitgemäße Strecken können nur gemeinsam mit Mountainbikern verwirklicht werden!

Ob deren Arbeit und Legitimation richtig sind oder nicht, darüber kann man diskutieren (nicht hier, da [Rechtslage] Bayern).

Abgesehen davon gibt es ja einige (genug?) IG DIMB in den entsprechenden Regionen, die sich auch, ua für legale Strecken, einsetzen.

Und auch der DAV, ÖAV&Co hat (Wander) Wege errichtet und ausgehandelt...
 
Es besteht derzeit keine Veranlassung im Vorgriff auf, auch künftig weiterhin, rechtswidrige Wegsperrungen über Alternativen zu diskutieren. Selbstverständlich sind Angebote immer willkommen, aber nicht Bedingung.

Da die Rechtslage in Österreich eine komplett andere ist als in Deutschland, sind die Voraussetzungen derart Unterschiedlich, dass man zumindest in diesem Thread nicht auf Beispiele aus Österreich zurückgreifen sollte.

Ansonsten bieten die in Bayern geltenden Vorschriften zum Betretungs-, Naturschutz- und Baurecht, etc. alle Möglichkeiten den Unterschiedlichsten Interessen gerecht zu werden - und da sind auch alle Variationen des Mountainbikens inkludiert. Die Umsetzung ist eine Frage was lokal möglich ist. Das muss man aber hier nicht weiter vertiefen.
 
Du vergisst dabei andere Interessensgruppen
  • Waldbesitzer, die möglichst wenig Wege auf seinen Grund haben wollen.
  • Jäger, die möglichst wenig Störung des Wildes haben wollen
Die Jägersleut bringen sich schon (wieder) in Stellung - süß auch die unschuldig dreinblickende junge Dame auf dem Bild 😍 zur Untermauerung der "Argumentationsliste"
 
Screenshot_20210226_081715.jpg
 
Wär dir eine Sperrung oder Einschränkung von Wegen lieber?
Was für eine dämliche Frage. Was anderes als Sperrung oder Einschränkung wären denn getrennte Wege für Fußgänger und Radfahrer?
Wir sind eine Gemeinschaft von Bikern, die sich für ein modernes, attraktives MTB-Angebot im Wienerwald engagiert. Dafür wollen wir mit allen Nutzer- und Interessengruppen Lösungen erarbeiten. Zeitgemäße Strecken können nur gemeinsam mit Mountainbikern verwirklicht werden!

Ob deren Arbeit und Legitimation richtig sind oder nicht, darüber kann man diskutieren (nicht hier, da [Rechtslage] Bayern).

Abgesehen davon gibt es ja einige (genug?) IG DIMB in den entsprechenden Regionen, die sich auch, ua für legale Strecken, einsetzen.

Und auch der DAV, ÖAV&Co hat (Wander) Wege errichtet und ausgehandelt...
Es darf gern jeder Verein oder Privatmensch oder wer auch immer mit dem Grundbesitzer über das Anlegen von Wegen für was auch immer reden und entsprechende Projekte verwirklichen.
Das Betretungsrecht steht dabei aber nicht zur Disposition (auch das für Fußgänger nicht!).
 
Ist die Frage, wie das rechtlich aussieht.
Wer darf, außer in Staatsbesitz, Wege anlegen, auf denen dann gewandert oder gefahren wird.
Wenn man keine Wege anlegen dürfte, wäre die Legimität des Privatwaldes in Frage zu stellen.
Immerhin wird nach wie vor Wald, an Private, verkauft. Das Betretungsrecht bleibt, Gott sei Dank, davon (noch) unberührt.
Das ist eine komische Einstellung. Wenn ich es nicht dulde, dass in meinen Wald Wege angelegt werden sollte man mich am besten enteignen, oder wie?
Wär dir eine Sperrung oder Einschränkung von Wegen lieber?
Nein, extra Wege für jede Gruppe würden aber eine Sperrung für andere bedeuten. Aber dem steht ja in Bayern zum Glück die Verfassung entgegen
Ich kann mir durchaus auch Sperrungen vorstellen. Aber nur wenn triftige Gründe vorliegen
 
Also ich fahre weiterhin da, wo ich auch Luft atmen kann. :D
P.S. Ich weiß, der Beitrag bringt uns nicht weiter, für mich aber eine Möglichkeit, der Sache etwas entspannter entgegen zu wirken.
Dito. Früher nannte man das miteinander Leben. Aber in der heutigen Zeit brauchts nach der App für einvernehmlichen Sex auch noch eine App für einvernnehmliches Bewegen in der Natur.
 
Dito. Früher nannte man das miteinander Leben.
Das ist auch heute noch so - und funktioniert.

Aber in der heutigen Zeit brauchts ... auch noch eine App für einvernehmliches Bewegen in der Natur.
Apps können nützlich und hilfreich sein, aber dafür sollte niemand eine App brauchen.

Btw.: Die DIMB hat selbstverständlich auch die berechtigten Interessen des Naturschutzes, der Eigentümer und der anderen Naturnutzer und Erholungsuchenden im Blick.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da kommt Kritik an dem Rückzug des DAV aus der gemeinsamen Stellungnahme auch von der Bike:
https://www.bike-magazin.de/mtb_news/szene_news/kritik-verwaltungsvorschrift-bayern-dimb-dav-co-
Ich möchte das nochmal hoch holen.
Besonders der als Hinweis gewählte, aber wohl selber ausgedachte Schlusssatz*,
Laut neuer Verwaltungsvorschrift sind „Wege, die so schmal sind, dass bei einer Begegnung eine Partei vom Weg ins Grün treten muss, um den anderen passieren zu lassen“ ungeeignet für Radfahrer.
sorgt bei mir für extremes Stirnrunzeln. Er zeigt mir eigentlich, dass es nicht um nachvollziehbare Argumente geht, sondern nur darum gegen eine einzelne Nutzergruppe vorzugehen.
Denn bei einer Begegnung Fußgänger-Fußgänger muss ebenso, wie bei einer Begegnung Fußgänger-Radfahrer, auf einem schmalen Weg einer ins Grün ausweichen. Also ist die Voraussetzung, mit der hier für eine angebliche Ungeeignetheit argumentiert wird, doch für beide Nutzergruppen gleichermaßen gegeben. Bildet man sich wirklich ein, mit einem solchen Argumenten können Vorschriften erlassen werden, welche auf Verständnis bei der Bevölkerung und juristische Zustimmung im Streitfall treffen?

* Ich kann in der Verwaltungsvorschrift nur den Satz "Dies wird insbesondere bei Singletrails der Fall sein, wenn einer der Wegenutzer den Weg im Begegnungsfall verlassen muss." in Kapitel 1.3.3.2 finden.
 
In der aktuellen Bike ist ein etwas ausführlicheres Interview mit dem DAV (Mair) drin. Da ist die Rede von einem Pilotprojekt aus dem Jahr 2018, bei dem ein "Leitfaden Haftung und Recht" erstellt wurde. Weiß da jemand genaueres, warum der DAV das leidige Thema Haftung bei diesem Projekt mit aufgenommen hat, wenn es doch in Bayern so eh gesetzlich ausreichend verankert ist?
 
Seit ich mich mit der Thematik beschäftige, stoße ich immer wieder auf Hinweise das es runde Tische gibt/gab und aus diesen angeblich auch viele Absichtspapiere, Leitfäden und Vereinbarungen hervorgingen/hervorgegangen sind.
Leider kann ich davon nichts auffinden, sprich nichts ist nach modernen Maßstäben frei zugänglich. Meist ist es schon eine große Herausforderung herauszubekommen wer in an diesen Gremien überhaupt beteiligt war. Oder geht das nur mir so?

Wenn man dann mal durch einen Zufall wie den Artikel in der BIKE, den richtigen Suchbegriff genannt bekommt, ist das Auffinden kein Problem mehr: "Leitfaden Haftung und Recht"
 
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