Danke für Deine Einschätzung
@Mojo25.
Eine Übermäßige Geräuschentwicklung (durch die Speichen) am Laufrad ist auf jeden Fall ungewöhnlich und ein Zeichen von Bewegung/Flex im System, insofern m. E. schon ein Qualitätsmerkmal/Sachmangel. Da es diesen LRS in dieser Konfiguration als "Standard-LRS" vom Laufradbauer gibt, würde auch das Argument "selber falsch rausgesucht" nicht gelten.
Wie auch immer, ich denke ich werde mal die nächste Runde nachzentrieren gehen und dann entscheiden ...
Ich denke, dass dabei entscheidend ist, dass jedes Laufrad im Fahrbetrieb in sich in Bewegung ist und sich die Laufräder aufgrund der Komponentenwahl und des Aufbaus nur darin unterscheiden, wie viel "Flex" vorhanden ist. Dabei hängt es vom Fahrer und vom Einsatzgebiet ab, wie viel "Flex" erwünscht ist. Bei manchen Komponenten kann diese Bewegung trotz eines sehr sorgfältigen Aufbaus unter bestimmten Bedingungen Geräusche verursachen.
Ich denke nicht, dass man das auf "falsch ausgesucht" oder "Standard-LRS vom Laufradbauer vorkonfiguriert" reduzieren kann. Ich habe es bei mir selbst schon erlebt, dass ein HR in einem Rahmen Geräusche verursacht hat und in einem anderen nicht; da haben schon geringe Unterschiede in der Sitzposition (und damit Gewichtsverteilung) gereicht, um das "Knarzen" auszulösen.
Ganz unabhängig davon gebe ich Dir recht, dass die Geräuschentwicklung nicht der Normalfall ist, da sie (vermutlich) in der Mehrzahl der Fälle nicht auftritt. Bei der Beurteilung, ob ein Sachmangel im juristischen Sinne vorliegt, kämen meiner laienhaften Ansicht nach nur zwei Aspekte in Betracht (§434 BGB):
- Abs. 1 Satz 1 Nr 2.:
"wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann" - dann ist eine Sache (also der LRS frei von Sachmängeln).
Das würde auf die Geräuschentwicklung abzielen, die bei vielen LRS nicht auftritt. Allerdings ist eben aufgrund der
immer vorhandenen Bewegung innerhalb des Systems fraglich, ob eine sporadische Geräuschentwicklung, die die Nutzbarkeit nicht einschränkt, aber auf die immer vorhandene Bewegung zurückzuführen ist, wirklich einen Mangel darstellt. Ich vermute, dass hier ausschlaggebend sein dürfte, dass der LRS anständig aufgebaut wurde, einsatzbereit ist (für den angedachten Einsatzzweck) und dem gewünschten Gewicht entspricht (mit Toleranz).
Der Teil "
die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann", kann jetzt für und gegen Dich ausgelegt werden: entweder nimmt man an, dass ein LRS abgesehen vom Freilaufgeräusch keine Geräuschentwicklung aufweist, dann bekämest Du recht. Oder aber man nimmt an, dass die immer vorhandene Bewegung (in welchem Ausmaß auch immer) nach "Art der Sache" eine Geräuschentwicklung verursachen kann (aber nicht muss). Aber um da endgültige Sicherheit (im juristischen Sinne) zu bekommen, müsstest Du vermutlich klagen.
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Abs. 2: "Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist."
Dieser Punkt wäre nur dann erfüllt, wenn der LRS nicht entsprechend der geltenden Normen (frag mich bitte nicht, welche das sind und was die aussagen
) aufgebaut und gespannt/zentriert wurde. Aber auch hier ist bei der Beurteilung zu berücksichtigen, dass eine
sachgemäße Montage unter bestimmten Umständen nicht verhindern kann, dass eine Geräuschentwicklung auftritt.
Wie Du siehst, spielen neben Deinem persönlichen Empfinden - und versteh mich bitte nicht falsch: ich wäre an Deiner Stelle genau so genervt! - auch andere Aspekte eine Rolle, wenn man eruieren will, ob ein
Sachmangel im juristischen Sinne vorliegt.
Ich kann Dir nicht sagen, wie der Laufradbauer auf Deinen Wunsch nach Rückabwicklung des Kaufvertrages reagieren wird. Aber begeistert wird er nicht sein
und wenn er sich quer stellt, bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt. Ob es Dir das wert ist, musst Du selber entscheiden. Der Ausgang jedenfalls ist wahrscheinlich alles andere als gewiss