Du schuldest dem Leasinggeber die Raten genau so als würdest du einen Kredit in Raten zahlen.
Die Rate ändert sich nicht, wenn du in Teilzeit, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit gehst, dann zieht man dir die Rate aber vom Netto ab, nicht mehr vom Brutto.
Willst du das Leasing beenden musst du...