5 Garantiefälle - Geld-zurück angebracht?

theDaftMau5

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Hallöchen,
ich bin seit anfang des Jahres Besitzer eines Rose Beef Cakes FR6 vom Vorjahr (Testrad, ich bin Erstbesitzer). Ich kann nicht behaupten, dass ich mit dem Rad zufrieden bin. Nach 4 Garantiefällen (Hinterer Bremskolben, Steuersatz, Tretlager, Gabel) tritt nun seit gestern wieder Öl aus besagtem Kolben aus. Ihr könnt euch vorstellen, dass ich alles andere als Begeistert bin, obwohl ich mich am Anfang noch über das Schnäppchen (1500, für mich als 15-Jähriger schon ne ordentliche Stange Geld) gefreut hab. Am liebsten wäre mir, dass ich mein Geld zurück kriege um mir (mit noch etwas sparen) ein anderes Bike zuzulegen. Was meint ihr? Ist das angebracht?

Danke & Ride on,

Lucas aka thedaftMau5
 
In der Regel ist das so, dass man nach der dritten Mängel-Nachbesserung auch sein Geld zurückfordern und vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Dabei gelten aufgetretene Mängel in den ersten 6 Monaten als nicht erkannte Mängel, wo der Verkäufer nachweisen muss, dass diese nicht beim Kauf vorhanden waren. Nach Ablauf der 6 Monate dreht sich die Beweislast. Ab dem Zeitpunkt ist der Käufer in der Nachweispflicht.
Ausgenommen von der ganzen Geschichte sind natürlich verschleißbedingte Defekte oder auch Defekte aufgrund nicht dem Einsatzzweck entsprechende Beanspruchung.

Wurde das "Testrad" als neues oder gebrauchtes Bike verkauft? Im ersten Fall hast Du sämtliche Rechte eines Neukäufers. Hast Du das Bike gebraucht gekauft, gilt nur eine eingeschränkte Gewährleistung. Herstellergarantie hast Du dann als Gebrauchtkäufer in der Regel nicht, es sei denn, es wurde etwas gesondertes vereinbart.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das nicht nur der Fall, wenn es 3 mal der selbe Mangel war..?

Nein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)

Siehe Abschnitt Rechtsfolgen, Punkt 1.4.1.1.

...Die beiden Nachbesserungsversuche müssen nicht denselben Fehler zur Ursache haben. So hat der BGH entschieden, dass einem Käufer ein dritter Nachbesserungsversuch nicht zugemutet werden könne, wenn zuerst ein zu hoher Benzinverbrauch beseitigt wurde und sich nach einem (wiederum beseitigten) Fehler in der Auspuffanlage ein weiterer Fehler zeigte...
 
Danke erstmal.
laut der Rechnung wurde es ausgewiesen als "Testbike" verkauft, deshalb denke ich, dass man das wie "Gebraucht" verstehen kann. Ausgemacht war eine Herstellergarantie für ein Jahr. Ich werde da morgen mal anrufen und sehen, was sich machen lässt.
danke nochmal,

theDaftmau5
 
Zur Klärung bei Rose vorstellig werden. Das sollte dein Vater bzw. der Erziehungsberechtigte tun, denn du bist nicht voll geschäftsfähig.

Wann wurde das Rad gekauft?

Was wurde zur Garantie erläutert bzw. steht auf dem Kaufvertrag irgendwas von einer eingeschränkten Garnatie? Wenn nein, bedeutet "Testrad" nur, dass man mit Gebrauchsspuren zu rechnen hat, ansonsten sollte Rose auf seine Eigenmarke die volle Garantie bzw. Gewährleitung geben.

Wurde eine Erstinspektion durchgeführt? Wenn nein, sieht es mit Garantieansprüchen bei Tretlager- oder Steuersatzproblemen mau aus, denn das sind Punkte, die sich im Gebrauch gerne lockern und in der Regel handelt es sich um einen Wartungsmangel, wenn diese nicht im Rahmen der Erstinspektion kontrolliert worden sind.
 
das Rad wurde anfang des Jahres gekauft. Keine Sorge, alle Belege rund um sämtliche Garantiefälle hab ich abgeheftet, hab mir schon gedacht, dass ich das noch brauche... :p
Soweit ich das soehe habe ich die für Rose "normale" Garantie, nur eben auf ein Jahr beschränkt, da WSV.
Was den Steuersatz angeht. Da wurde ein Kugellager zwischen Gabelbrücke und Steuerrohr rausgequetscht und war gut sichtbar. DAS zu entdeckten hätte ich ichfach mal vorrausgesetzt, vor allem weil die Rose-Mannen drei Wochen Zeit hatten.
Und das Tretlager wurde von Rose schon anstandslos ersetzt. Alles andere als mau also... ;)

EDIT: Und Ja, mir wurde zugesichert, dass das Rad komplett inspiziert und für gut befundenne wurde.
 
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Klingt nach Gebrauchtkauf (mit eingeschränkter Gewährleistung). ...

Die Gewährleistung ist nur dann "eingeschränkt", wenn das im Kaufvertrag bzw. in den AGB wirksam vereinbart wurde.
Eine "automatische" Verkürzung der Gewährleistungsansprüche nur bei gebrauchten Sachen gibt es nicht.

@ TE: "Garantie" ist etwas anderes als "Gewährleistung". Bitte diese Begriffe nicht verwechseln.

Und immer erst mit dem Verkäufer sprechen und erforderlichenfalls später Informationen über die Rechtslage einholen. Und dies am besten beim Profi.
Wenn ich in irgendwelchen Internetforen die Antworten auf Rechtsfragen lesen muß, stehen mir oft die Haare zu Berge.
 
In der Regel ist das so, dass man nach der dritten Mängel-Nachbesserung auch sein Geld zurückfordern und vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Nein. Der Rücktritt vom kaufvertrag kann nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch erfolgen.


Wurde das "Testrad" als neues oder gebrauchtes Bike verkauft? Im ersten Fall hast Du sämtliche Rechte eines Neukäufers. Hast Du das Bike gebraucht gekauft, gilt nur eine eingeschränkte Gewährleistung.

Nein, informiere dich mal über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Das wäre ein Anfang.

Herstellergarantie hast Du dann als Gebrauchtkäufer in der Regel nicht, es sei denn, es wurde etwas gesondertes vereinbart.

Die Übertragbarkeit der Garantie richtet sich einzig und allein nach den Garantiebedingungen des Herstellers.
 
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Nein, informiere dich mal über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Das wäre ein Anfang.

Der TE spricht von 1 Jahr "Garantie". Das widerspräche aber den AGB von Rose, da es da auf jedes NEUE Bike min. 2 Jahre "Garantie" gibt. Somit kann das "Testrad" nur als gebrauchtes Rad gekauft worden sein. Das war zunächst unklar.

Das Gewährleistung unabhängig von Garantie ist, ist mir durchaus bewusst :rolleyes:.

Die Übertragbarkeit der Garantie richtet sich einzig und allein nach den Garantiebedingungen des Herstellers.

Eben und das wird IN DER REGEL durch den Hersteller ausgeschlossen oder eben einfach nicht angeboten.
 
Das Gewährleistung unabhängig von Garantie ist, ist mir durchaus bewusst
rolleyes.gif
.

Achja?

Hast Du das Bike gebraucht gekauft, gilt nur eine eingeschränkte Gewährleistung.

Klingt nach Gebrauchtkauf (mit eingeschränkter Gewährleistung).

Nein, nicht wirklich. Er hat so oder so 2 Jahre Gewährleistung auf das Teil. Außerdem will der TO will sein Geld wieder bekommen und dafür ist die Frage, ob er 1, 2 oder 5 Jahre Garantie hat vollkommen irrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin !

Bevor Du irgendetwas anderes tust, solltest Du Dich an Rose wenden und denen Dein Anliegen schildern.
Ganz unabhängig von der gelten Rechtssprechung habt Ihr (Rose und DU) die Möglichkeit, Euch einvernehmlich zu einigen.
Das sollte immer der erste Schritt sei.

Erst wenn sich auf diesem Weg keine akzeptable Lösung findet, macht es Sinn sich darüber Gedanken zu machen, wie man weiterhin vorgeht !!!

Gruß
Sam
 
Nein, nicht wirklich. Er hat so oder so 2 Jahre Gewährleistung auf das Teil. Außerdem will der TO will sein Geld wieder bekommen und dafür ist die Frage, ob er 1, 2 oder 5 Jahre Garantie hat vollkommen irrelevant.

Geh mal davon aus, dass der TE mit 1 Jahr "Garantie" (falsch formuliert) 1 Jahr "Gewährleistung" seitens Rose meint. Dann würde das Puzzle nämlich zusammenpassen ;) . Ich hab das ja nicht ohne Grund geschrieben. Und noch einmal - die Garantie seitens des Herstellers ist hier gar nicht gefragt gewesen :rolleyes:.
 
Keinen Angst Sam, ich werfe nicht gleich mit juristischen Keulen um mich! :D
Mein Vadder hat gestern mal angerufen, man hat sich logischerweise darauf geeinigt, das Rose erstmal den Schaden in Augenschein nimmt und sich dann meldet. Er meinte allerdings auch, dass Rose gebrauchte Räder nicht einfach so zurücknimmt.
ICh bin kein Jurastudent, aber wenn die Vorraussetzungen für die Rückabwicklung eines Kaufvertrages gegben sind, ist das doch eigentlich wurst, oder?
 
Geh mal davon aus, dass der TE mit 1 Jahr "Garantie" (falsch formuliert) 1 Jahr "Gewährleistung" seitens Rose meint. Dann würde das Puzzle nämlich zusammenpassen ;) . Ich hab das ja nicht ohne Grund geschrieben. Und noch einmal - die Garantie seitens des Herstellers ist hier gar nicht gefragt gewesen :rolleyes:.

Es ist doch für diesen Fall absolut egal ob er nun 12 oder 24 Monate Gewährleistung hat. Das Bike ist ja noch lange keine 12 Monate alt.

Dazu kann ich dort den Satz "es war ausgemacht" lesen. Wichtig ist was auf der Rechnung steht und nichts anderes.
 
Genau so ist es mir auch bekannt. Das belegen auch genug LG und OLG Urteile.

LG

Nunja, das steht wörtlich so im Gesetz.

Geh mal davon aus, dass der TE mit 1 Jahr "Garantie" (falsch formuliert) 1 Jahr "Gewährleistung" seitens Rose meint. Dann würde das Puzzle nämlich zusammenpassen

Nochmal: Er hat 2 Jahre Gewährleistung und nicht 1 Jahr. Eine solche Vereinbarung wäre gem. §475I BGB nichtig.
 
Nunja, das steht wörtlich so im Gesetz.



Nochmal: Er hat 2 Jahre Gewährleistung und nicht 1 Jahr. Eine solche Vereinbarung wäre gem. §475I BGB nichtig.

Bei Gebrauchtverträgen sieht das aber anders aus (Stichwort "Testrad"). Da kann der Händler sehr wohl die Gewährleistung auf 1 Jahr vertraglich verkürzen. Und genau das hat Rose hier vermutlich auch getan.
 
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