Für die deutsche Rechtslage nochmal zusammengefasst: (§ 303 StGB)
1. fremde bewegliche Sache (+)
2. tatbestandlicher Erfolg (+):
Substanzverletzung - die Sache wurde in mindestens zwei Teile zersägt (auf eine Wertminderung kommt es ebenso wenig an wie auf eine Minderung der Gebrauchstauglichkeit; und ein Schaden von mehreren hundert Euro ist auch nicht nötig)
3. Vorsatz (+)
4. Rechtfertigungsgründe:
allenfalls ne Einwilligung durch den Waldeigentümer
Dass das ganze ggf. geringfügig genug ist, dass entweder schon keine Anzeige erstattet wird, kein Strafantrag gestellt bzw. das öffentliche Interesse verneint wird (303c) oder dass die StA das Verfahren dann wegen Geringfügigkeit einstellt, mit (153a StPO) oder ohne Zahlung einer Geldauflage (153 StPO), steht auf einem anderen Blatt. Ebenso, dass die Gefahr der Entdeckung wohl nicht besonders groß ist.
Aber ne Straftat hat man erst einmal begangen, das lässt sich nicht wegdiskutieren. Das sollte man zumindest wissen.
Also ein Bekannter von mir besitzt Wald und sagte mir, wenn ein Baum im Weg liegt habe ich das Recht mir ihn sogar mit nach Hause zu nehmen, er macht das auch so und alle anderen Waldbesitzer auch.
Und mal unabhängig von dieser Aussage.
Es lagen 1 Jahr 2 Bäume quer über 2 Wege.
Der brafe Iceis ging zur Gemeinde und bittete darum den Besitzer zu informieren weil Wanderer und Radfahrer den Weg deshalb nicht ohne Gefahren an dieser Stelle benutzen können.
Gesagt wurde mir der Besitzer wird informiert.
Hätte ihn ja selbst informiert aber die haben nicht das Recht die Adresse und den Namen zu nennen weil sie das nicht dürfen hieß es.
Es passierte 1 weiteres Jahr nichts, dann bin ich mit der Axt ran und hab den ca. 50cm dicken Freund wenigstens von dem einen Weg beseitigt.
Das ganze liegt Jahre zurück und der andere dicke Baum liegt noch immer da drin.
Dreimal darfst du raten wer demnächst da hingeht um den zu beseitigen.
Übrigens wurde ich von Wanderern (ganz besonders von den älteren!) gelobt und es wurde sich bedankt als sie an mir vorbeigegangen (eher vorbeigeklettert, der Weg war ja versperrt...) sind und mich bei meiner Aktion gesehen haben.
PS: evtl. gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Bin hier in Mittelfranken und wenn mein Bekannter (über Generationen in Waldbesitz) sagt, es ist Legal umgefallene Bäume aus dem Weg zu räumen und sogar mit nach Hause zu nehmen dann glaube ich dem das.