Absichtliche Fallen für Biker - mit Karte

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Re: Absichtliche Fallen für Biker - mit Karte
Solche Vorfälle sind höchst bedauerlich und sehr beunruhigend, ganz zu schweigen von der erheblichen Gefährdung, die hier geschaffen wurde. Ich gehe aber davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt, welche von ganz wenigen ausgehen, die da völlig unüberlegt handeln. Die große Mehrheit derjenigen, welche dem Mountain biken sehr kritisch gegenüber stehen, führen eine sachliche Auseinandersetzung und sind vernünftigen Argumenten zugänglich. Sie bleiben auch im Rahmen eines gesunden sozialen Verhaltens, selbst wenn wir noch keinen Konsens erzielt haben.

Daher bin ich der Ansicht, dass wir solche Fälle nicht zu einem Hauptthema unserer Anstrengungen machen sollten, ein gesundes, positives Miteinander aller Interessen draußen in der Natur herzustellen. Wo Straftaten wie hier verübt werden, kümmern sich die zuständigen Organe darum. Wo rechtmäßige Befahrungsverbote bestehen, wobei ich die Rechtmäßigkeit im vorliegenden Fall nicht beurteilen kann, sollten wir diese möglichst auch beachten, weil dies de-eskalierend wirkt. Lassen wir uns von solchen Vorfällen also nicht unnötig über die Maßen aufschrecken.
 
Welche zuständigen Organe kümmern sich darum? Öffentliche Stellen interessieren sich meiner Erfahrung nach nur, wenn sowas sich einmal in der Zeitung steht.
Und eine schwere Straftat (bis zu vorsätzlichen Mord) mit einer einfachen Ordnungswidrigkeit (unbefugtes Bedahren) zu vergleichen, das kannst du wohl nicht ernst meinen?
 
Welche zuständigen Organe kümmern sich darum? Öffentliche Stellen interessieren sich meiner Erfahrung nach nur, wenn sowas sich einmal in der Zeitung steht.
Und eine schwere Straftat (bis zu vorsätzlichen Mord) mit einer einfachen Ordnungswidrigkeit (unbefugtes Bedahren) zu vergleichen, das kannst du wohl nicht ernst meinen?
bei so einer schweren Straftat sind die Emittlungsorgane (Polizei, Staatsanwaltschaft) von Amts wegen verpflichtet, tätig zu werden, sobald ihnen sowas bekannt ist. Schwere Körperverletzung (§226 StGB) ist kein Antragsdelikt. Und um den Versuch dazu handelt es sich wohl hier.
Sollte noch jemand in meinem Beitrag einen "Vergleich" zwischen der OWI des verbotenen Befahrens und der Straftat, welche mit dem Draht spannen begangen wurde, herausgelesen haben: Tut mir leid, wenn irgend etwas missverständlich war, solch einen Vergleich habe ich nicht hergestellt, jegliche Parallelen verbieten sich absolut.
 
Ich wurde von der Polizei schlicht gefragt was ich eigentlich will, das war ja nur einfache Sachbeschädigung, war ja nur Reifen und Schlauch kaputt. Und Vorsatz muss das ja nicht gewesen sein, die Scherben könnten ja auch Versehen aus dem Rucksack gefallen sein (und sich dann eingegraben haben...)
Es gehört immer erstmal jemand auf die aufnehmende Seite, der das auch ernst nimmt.
 
Ich habe ja einen netten kleinen Park zum Biken und das was ich so über die Jahre gemerkt habe ist die Tatsache das nach jedem stärkeren oder länger anhaltenden Regen der die ober lose Sandschicht weg schwemmt, Glas auf bzw. im Boden zusehen ist. Die Wege die wir fahrbar gemacht haben, waren vor 40 Jahren noch etwas breitere Trampelpfade die sich die Natur zurück erobert hatte. Bis wir kamen 😎 .
Damals war es vielleicht so das einfach irgendwelche Flaschen zerdeppert wurden.
 
Ich wurde von der Polizei schlicht gefragt was ich eigentlich will, das war ja nur einfache Sachbeschädigung, war ja nur Reifen und Schlauch kaputt. Und Vorsatz muss das ja nicht gewesen sein, die Scherben könnten ja auch Versehen aus dem Rucksack gefallen sein (und sich dann eingegraben haben...)
Es gehört immer erstmal jemand auf die aufnehmende Seite, der das auch ernst nimmt.
Deshalb sollte m an solche Anzeigen nicht bei der Polizei machen, sondern schriftlich bei der Staatsanwaltschaft einreichen.
 
Ich wurde von der Polizei schlicht gefragt was ich eigentlich will, das war ja nur einfache Sachbeschädigung, war ja nur Reifen und Schlauch kaputt. Und Vorsatz muss das ja nicht gewesen sein, die Scherben könnten ja auch Versehen aus dem Rucksack gefallen sein (und sich dann eingegraben haben...)
Es gehört immer erstmal jemand auf die aufnehmende Seite, der das auch ernst nimmt.
Scherben im Boden sind ärgerlich, und könnten natürlich durchaus absichtlich dort plaziert worden sein. Allerdings ist gerade damit die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass die scherben ohne den vorsatz MTBlerInnen zu schädigen dort hin kamen.
Beispiel: Ich gehöre zu einer Trailbaugruppe. Wenn wir Trails neu anlegen, die in der Nähe/parallel zu Straßen, Wanderwegen verlaufen, findet man bereits beim Bau oft Scherben, von Leuten die ihren Müll achtlos wegwerfen. Auch graben sich durch die Nutzung, manchmal tieferliegende Abfälle nach oben.
Scherben werden in der Tat eher als "üblich" eingestuft, solange es nicht sehr deutlich ist, dass hier Vorsatz vorliegt.
Ansonsten, bei anderen Fallen reagieren in meinem Bereich Forst und Polizei unmittelbar.
Nur meine !!! Erfahrung.
 
Unsere Trails am Winterstein sind gebaut, der Boden ist extrem steinig. Alter Müll, der sich aus dem Boden arbeitet kann man da getrost ausschließen.
Aber genau um diese Diskussionen zu vermeiden und nur Meldungen zu sammeln hatten wir diesen extra Faden hier erstellt. Der alte Faden zum diskutieren existiert aber weiter... ;)
 

POL-ME: Stacheldraht über Feldweg gespannt: Mountainbiker stürzte - Velbert - 2304043​

In Velbert ist am Dienstag (18. April 2023) ein 34-jähriger Mountainbiker durch einen über einen Feldweg gespannten Stacheldraht zu Fall gekommen. Glücklicherweise wurde der Hattinger dabei nicht schwer verletzt. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet und bittet um Zeugenhinweise.

Folgendes war geschehen:

Gegen 11 Uhr war der Hattinger mit seinem Mountainbike auf dem abschüssigen Feldweg nahe der Kupferdreher Straße unterwegs, als er ungefähr auf Höhe der dortigen Hausnummer 3 plötzlich die Kontrolle über sein Rad verlor, sich überschlug und mehrere Meter weiter zu Boden stürzte. Hierbei wurde der Mann glücklicherweise nur leicht verletzt - wohl auch, weil er einen Helm trug.

Nachdem sich der Mann nach seinem Sturz aufgerappelt hatte, stellte er fest, dass er mit seinem Fahrrad augenscheinlich in einen über den etwa zwei Meter breiten Feldweg gespannten Stacheldraht gefahren war, woraufhin der Mann die Polizei alarmierte.

Die Polizisten konnten wenig später feststellen, dass tatsächlich offenbar jemand mutwillig einen Stacheldraht in etwa 40 bis 60 Zentimeter Höhe über den Weg gespannt hatte. Zudem hatte der noch unbekannte Täter zusätzlich Nägel in den Stacheldraht eingesteckt (siehe Foto).

Der Mountainbiker benötigte keinen Rettungswagen und begab sich selbstständig in ärztliche Behandlung. An seinem Rad entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren Hundert Euro.


https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/5489387
 

POL-ME: Stacheldraht über Feldweg gespannt: Mountainbiker stürzte - Velbert - 2304043​

In Velbert ist am Dienstag (18. April 2023) ein 34-jähriger Mountainbiker durch einen über einen Feldweg gespannten Stacheldraht zu Fall gekommen. Glücklicherweise wurde der Hattinger dabei nicht schwer verletzt. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet und bittet um Zeugenhinweise.

Folgendes war geschehen:

Gegen 11 Uhr war der Hattinger mit seinem Mountainbike auf dem abschüssigen Feldweg nahe der Kupferdreher Straße unterwegs, als er ungefähr auf Höhe der dortigen Hausnummer 3 plötzlich die Kontrolle über sein Rad verlor, sich überschlug und mehrere Meter weiter zu Boden stürzte. Hierbei wurde der Mann glücklicherweise nur leicht verletzt - wohl auch, weil er einen Helm trug.

Nachdem sich der Mann nach seinem Sturz aufgerappelt hatte, stellte er fest, dass er mit seinem Fahrrad augenscheinlich in einen über den etwa zwei Meter breiten Feldweg gespannten Stacheldraht gefahren war, woraufhin der Mann die Polizei alarmierte.

Die Polizisten konnten wenig später feststellen, dass tatsächlich offenbar jemand mutwillig einen Stacheldraht in etwa 40 bis 60 Zentimeter Höhe über den Weg gespannt hatte. Zudem hatte der noch unbekannte Täter zusätzlich Nägel in den Stacheldraht eingesteckt (siehe Foto).

Der Mountainbiker benötigte keinen Rettungswagen und begab sich selbstständig in ärztliche Behandlung. An seinem Rad entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren Hundert Euro.


https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/5489387
Montag noch an dieser Stelle entlang gefahren.Was es für Kranken Abschaum gibt😡😡
 
"Damit wird jeder gefährdet, egal ob Wildtiere, Wanderer oder deren Hunde - nicht nur Mountainbiker. Deshalb finde ich das so schlimm."

Ja, wenns nur Mountainbiker wären, wärs ja nicht so wild...
 
Montag noch an dieser Stelle entlang gefahren.Was es für Kranken Abschaum gibt😡😡
„Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr“? Das wäre, wenn da jemand seine Drahtrolle vergessen hat. Warum wird da nicht wegen versuchten Mordes ermittelt? Heimtücke und geplantes Vorgehen sind ja schonmal gegeben.
 
„Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr“? Das wäre, wenn da jemand seine Drahtrolle vergessen hat. Warum wird da nicht wegen versuchten Mordes ermittelt? Heimtücke und geplantes Vorgehen sind ja schonmal gegeben.
Weil das strafrechtlich relevante Mordmerkmal fehlt.
 
Nicht jeder Tote ist ermordet worden.

"Recht" funktioniert etwas anders als du es gerade abkürzt 😉

Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html

Liest sich:
"Mordlust" ODER "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" ODER "aus Habgier" ODER "sonst aus niedrigen Beweggründen"

PLUS

"heimtückisch" ODER "grausam" ODER "mit gemeingefährlichen Mitteln" ODER "um eine andere Straftat zu ermöglichen ODER zu verdecken" -> einen Menschen tötet

Und beide Punkte müssen rechtssicher nachweisbar/belegbar sein.
Hinzu kommt: Wo kein Tatverdächtigter, da keine Beweisführung und erst recht kein Urteil.

Also ja.. für Mord fehlt die Leiche.. für versuchten Mord fehlt das belegen des Motivs.. und die Abwegung ob es schwerer als ein versuchter Totschlag ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu ermitteln wäre aufgrund eines versuchten Tötungsdelikts. MM nach wären die niederen Beweggründe und die Heimtücke sowie gemeingefährlichen Mittel erfüllt. Letzteres da jeder (auch nicht-Biker) gefährdet wurden.
 
"Erfüllt" = Ermittelt und Bewiesen.

Es könnte allerdings auch einfach ein verwirrter Mensch sein.. und schon gilt das nicht mehr..
 
Zählt sowas auch schon als Falle? Wenn man den Trail auf Attacke fährt, könnte es mit bremsen eng werden. Heilt wahrscheinlich schlecht raus wenn man sich so ein Ding irgendwo rein rammt.

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