Absichtliche Fallen für Biker

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Find ich kurios. Statt den Mist zu beseitigen wird gesperrt.
 
Einfach Radweg umfahren hilft.
Querfeldeinrally macht eh mehr Spaß als eBiker ausbremsen...
 
In dem heutigen Zeitungsartikel aus dem Wittelsbacher Land steht, das es dem Waldbesitzer nicht um irgendwelche Schäden im Wald geht, sondern um das Wild, das durch die Biker gestört wird.
Da Frage ich mich schon, wo der Unterschied zu den Wanderer und ganz zu schweigen den Pilze Sammler ist.
Das Verbot, wenn eins kommt, müsste ja dann für alle gelten.
Es geht halt wieder nur gegen die Radler.
Jäger, die mit den Land Rover bis vor die Jagdhütte bzw. Jägerstand fahren, tonnenschwere Holzfällmaschinen, Wanderer und Pilze Suchende usw. alles gut.

PS: Irgendwie habe ich das Gefühl, das die Suche nach der Person, welche die Nägel ausgelegt hat, niemanden interessiert.
 
Hallo, ich hätte da mal eine Frage.
Hier am Ort (RLP nähe Saarland) gibt es einen kleinen Trail, der seit Monaten nahezu täglich an mehreren Stellen mit Holzstämmen zugelegt wird. Bei einer dieser Barrikaden lässt sich zumindest annehmen,dass diese mit Absicht so platziert wurde um einen Unfall zu provozieren.
Für mich selbst ist dieser Trail (ausgewiesener Wanderweg, nix gebautes) fürs Biken eher uninteressant, komme aber fast täglich zu Fuß mit dem Hund dort vorbei und räum dann auch jedes mal das Holz weg.
So geht das jetzt seit Frühjahr, und heute die überaschende Wendung: An der (gestern entfernten und heute wieder aufgebauten Barrikade) hing folgende Nachricht:
"AN DEN ENDROFAHRER [SIC!] ES REICHT!!! WIR WISSEN WER SIE SIND!!
ENTWEDER SIE LASSEN DAS AB SOFORT ODER WIR WERDEN SIE ANZEIGEN!!!"
Der Zettel wurde unterschrieben von einem im Ort wohnenden Polizisten (Ohne aber seinen Beruf zu erwähnen oder ansonsten einen "offiziellen" Eindruck erwecken zu wollen).
Das hat mich doch schon sehr stark überrascht, immerhin bekennt sich hier ein Polizist dazu, in min. 100-150 (mir bekannten) Fällen Stolperfallen im Wald errichtet zu haben.
Wie sieht es da mit der Rechtslage aus? Ist es verboten solche Fallen zu errichten bzw. ganz allgemein mit Absicht bestehende Wege zu blockieren? Wenn ja, welche Paragraphen würden hier greifen?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
MfG
 
Ein auf dem Weg liegender Baumstamm ist meist keine Falle. Bestenfalls lästig. Bei ausgewiesenen Wanderwegen handelt es sich dabei aber vermutlich um eine Beeinträchtigung der "Verkehrssicherheit" oder so ähnlich. Das kann man der für die Pflege der Wege zuständigen Stelle melden und auf die Beseitigung der Beeinträchtigung drängen. Gerade aus der Perspektive eine Fußgängers sollte das ok sein.

Ein Polizist kann auch privat jemanden anzeigen, wenn er einen Grund dafür hat, ohne sein Amt zu nutzen.

Ein Zettel an einer Stelle, wo regelmäßig Baumstämme liegen, ist noch lange kein "Schuld"bekenntnis.

Andererseits dürfen Polizisten - zumindest theoretisch - auch privat nicht allzuviel Unfug machen. Das mutwillige Blockieren von ausgewiesenen Wanderwegen dürfte da sicherlich dazu zählen. Das legt wiederum eine Rückfrage beim zuständigen Vorgesetzten oder der Polizeidienststelle des Polizisten nahe.
 
Ein auf dem Weg liegender Baumstamm ist meist keine Falle. Bestenfalls lästig.
Wenn das die gültige Rechtslage ist, könnte ich ja auch ab heute täglich den öffentlichen Bürgersteig vor seiner Einfahrt mit Holz zu legen so dass er nicht mehr rein bzw. rausfahren kann?
Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass man sich sowas gefallen lassen muss.
 
Vielleicht zunächst mal bei ihm fragen, ob er's überhaupt war?

Falls er es war: Dezent auf die entsprechende Regelung im Landeswaldgesetz hinweisen, aus der sich ergibt, dass der Weg mit Fahrrädern befahren werden darf. https://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/790-14.pdf (§ 25)

Wenn er dann uneinsichtig ist, kann man immer noch schauen, bei welcher Behörde man sich beklagt, ob man Hilfe bei der 4. Gewalt sucht o. ä.
 
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"AN DEN ENDROFAHRER [SIC!] ES REICHT!!! WIR WISSEN WER SIE SIND!!
ENTWEDER SIE LASSEN DAS AB SOFORT ODER WIR WERDEN SIE ANZEIGEN!!!"
Der Zettel wurde unterschrieben von einem im Ort wohnenden Polizisten (Ohne aber seinen Beruf zu erwähnen oder ansonsten einen "offiziellen" Eindruck erwecken zu wollen).
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Wie geil! Warum nimmst‘ nicht den Zettel, dackelst damit zur Wache und erzählst, dass Du es beim Hundespaziergang (Hund umbedingt mit zur Wache nehmen!) als sehr lästig empfindest, (seine?) Blockaden jedesmal auf’s Neue wegzuräumen oder drübersteigen zu müssen. :D
 
Wie geil! Warum nimmst‘ nicht den Zettel, dackelst damit zur Wache und erzählst, dass Du es beim Hundespaziergang (Hund umbedingt mit zur Wache nehmen!) als sehr lästig empfindest, (seine?) Blockaden jedesmal auf’s Neue wegzuräumen oder drübersteigen zu müssen. :D
Nun ja, Robert, kann nicht jeder normal denken so wie du, manche brauchen eben eine Hilfestellung und müssen sich erst mal schlau machen, was man denn so alles machen kann.
 
Also der Zettel war direkt an der (heute wieder aufgebauten) Barrikade befestigt, nicht einfach nur in der Nähe angebracht.
Ist aber immer noch kein Beweis. Wenn ich einen Zettel an einem Baum befestige, habe ich ihn noch nicht zwangsläufig gepflanz. Überspitzt gesagt.
Kannst ja mal ein Foto machen, mich interessiert die Kreativität der Hilfssheriffs immer sehr.

Wenn das die gültige Rechtslage ist, könnte ich ja auch ab heute täglich den öffentlichen Bürgersteig vor seiner Einfahrt mit Holz zu legen so dass er nicht mehr rein bzw. rausfahren kann?
Das sind unterschiedliche Tatbestände. Kannst du nachweisen, dass die Baumstämme im Wald mit Absicht hingelegt wurden? Bei uns fallen auch mal ganze Baumstämme aus dem Nichts auf Waldpfade. Das passiert innerhalb der Wohnbebauung eher selten. Solange niemand bei der "Arbeit" erwischt wird, kannst du Nichts nachweisen.
Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass auch im Saarland offizielle Wanderweg frei begehbar und sicher sein müssen. Da kann man sich bei der zuständigen Stelle erkundigen. Vielleicht ist denen dort die Privatinitiative des Polizisten auch ein Dorn im Auge.

Auf der Polizeiwache nachfragen (in zivil, also als Spaziergänger mit Hund) ist sicherlich auch nicht verkehrt.
 
Ok Leute, mir ist da leider ein kleines Missgeschickt passiert... Ich hatte den Vornamen verwechselt, der mutmaßliche Autor ist kein Polizist sondern ein Renter, der 40 Jahre lang in dem an den Trail angrenzenden Steibruch gearbeitet hat.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, kann ich nur dann aktiv werden wenn ich ihn "auf frischer Tat" ertappe. Das liesse sich umsetzen, wie gesagt die Stämme liegen fast jeden Tag wieder da.
Angenommen ich stelle ihn, wäre das ja auch nur eine "Aussage gegen Aussage" Geschichte, wie siehts da mit Aufnahmen aus? Wildkamera o.Ä. dürfte wohl nicht erlaubt sein, aber wie wäre es dann wenn ich ihn selbst aus einer gewissen Distanz ohne sein Wissen Fotografiere? Würde sowas als Beweis gelten?
 
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