Absichtliche Fallen für Biker

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Was wäre den eine Straftat bei den üblichen Dingen die man uns Bikern so vorwirft ?
Der mit Abstand überwiegende Teil möglicher Vorwürfe dürfte doch Ordnungswidrigkeiten sein und da dürfte einen auch niemand festhalten.
Oder verstehe ich da etwas falsch ?
Übt er da bei einer simplen Nichtigkeit irgendeine Gewalt aus kann man sich wehren ?
 
Was wäre den eine Straftat bei den üblichen Dingen die man uns Bikern so vorwirft ?
Der mit Abstand überwiegende Teil möglicher Vorwürfe dürfte doch Ordnungswidrigkeiten sein und da dürfte einen auch niemand festhalten.
Oder verstehe ich da etwas falsch ?
Übt er da bei einer simplen Nichtigkeit irgendeine Gewalt aus kann man sich wehren ?
Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Du darfst ihn dann mit körperlicher Gewalt bis zum eintreffen der Polizei festhalten.
 
Das muss aber immer verhältnismäßig sein.
Es wird wohl schwierig, Festhalten oder die Beschlagnahme, bei einer im Raum stehenden Ordnungswidrigkeit zu begründen.
Das könnte dann im Nachgang auch für den Forstbeamten ungemütlich werden.
...die Verhältnismäßigkeit bestimmt letztlich ein Gericht. Im Wald kann aus einer Ordnungswidrigkeit schnell eine Straftat werden. Die Umwelt- u. Naturschutzgesetze sind da deutlich härter als die Landeswaldgesetze. Hinzu kommt dann noch das Verhalten des "Täters". Im Allgemeinen bleibt es ja - ohne Feststellung der Personalien - bei einer mündlichen Verwarnung. Doch unser Förster erlebte auch schon solche Leute:
Das wird schon vor Ort für ihn ungemütlich!

...und ja, solche Typen wird kaum Jemand festhalten. Und da diese Typen damit so toll durchgekommen sind, machen sie ja munter weiter... ...bis plötzlich eine Vorladung im Briefkasten liegt. Mit der Zeit sind die Papenheimer dann doch bekannt.
 
Zwar geht es hier nicht um die Festnahme von MTBlern, sondern von Fallenstellern, ist aber ein interessantes Thema. Kann man noch was lernen...
Allerdings ist diese Festnahme an bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen geknüpft
Soweit so gut. Allerdings sind die wenns und abers bei einer Festnahme durch Zivilpersonen nicht ohne. Das kann also schnell nach hinten los gehen.
Der hoheitliche Schusswaffengebrauch wird durch das Waffenrecht und weitere Rechtsnormen geregelt
Darin steht, dass Jäger Waffen für die Jagd mitführen dürfen. Ist ja logisch. Aber dass ein Förster eine Schusswaffe wie ein Polizist mitführen darf, steht da nicht. Mit dienstlichem Schusswaffengebrauch bei einem Förster ist wohl eher der Gebrauch für die Jagd gemeint.
der Forstbeamte darf Dich vorläufig festnehmen, auch unter Anwendung körperlicher Gewalt.
Ja, das darf er, zumindest bei einer Straftat. Wie man aber beim Radfahren im Wald eine Straftat begeht, erschließt sich mir nicht.
Im Wald kann aus einer Ordnungswidrigkeit schnell eine Straftat werden.
Das kannst du gerne näher erläutern.
Und er darf Dein Rad als "Tatwerkzeug" vorläufig sicherstellen.
Ich denke nach wie vor hier werden 2 Sachen vermischt. Das eine sind die Fallensteller und die Frage unter anderem von @Cycliste17 wie man ihnen beikommen kann. Das andere war die Erwähnung der Kampfradler von @Cycliste17 in Bezug auf das negative Bild vom MTB-Sport.
 
@Balkanbiker Bei uns in der Eifel speziell im Nationalpark sind hochoffizielle Ranger unterwegs die faktisch polizeiliche Gewalt haben.
Waffen tragen sie nicht, aber sonst alles was man benötigt um Biker und deren Identität festzustellen....und es wird massiv davon Gebrauch gemacht,schon vor Corona, jetzt deutlich stärker.
So lernte ich schnell mit buchstäblichen Weitblick eine Ideallinie als Fluchtweg zu scannen.....
 
hochoffizielle Ranger unterwegs die faktisch polizeiliche Gewalt haben
Das bestreite ich nicht. Das sind Amtsträger mit besonderen Befugnissen, ebenso wie z.B. Förster und Steuerfahnder. Die dürfen das auch machen.
Siehe:
Aber bei dieser Aussage klang das so, als ob Hilfsbeamte bei Ausübung dieser Befugnis Waffen tragen und nutzen dürfen:
Die dürfen sogar ne Waffe tragen und zur Pilzsaison überlegt er es sich sogar diese mitzuführen.
Und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Aber wie gesagt, eigentlich ging es darum wie man Fallenstellern beikommt.
 
Ihr vermischt Forstamt= AMT mit Förster oder Revierförster, der ein Stück Wald gepachtet hat. Der Forstbeamter ist ähnlich wie Justizbeamte berechtigt eine Waffe zu tragen. Das sind dann auch die mit Landeswappen auf dem Ärmel und nicht mit Ziegenbart am Hut! 😂
 
Also bei uns ist ein Waldpächter ein Waldpächter und kein Förster. Ein Förster ist immer beim Forstamt. Private Forstdienstleister die die Aufgabe des Forstamtes übernehmen können auch als Hilfsbeamte fungieren.

@GTTF3 Du verwechselst meiner Meinung nach den Zweck des Tragens der Waffe. Zumindest hast du keinen Gesetzestext gezeigt, aus dem ersichtlich wäre, dass ein Forstbeamter die Waffe außerhalb des Jagdeinsatzes nutzen darf und sprichst nur von Tragen der Waffe. Das darf ein Jagdpächter auch ohne dass er gleich ein Hilfsbeamter ist.
 
Jagdschutzberechtigt (§ 25 BJG) sind neben der Polizei auch bestätigte Jagdaufseher und die Jagdausübungsberechtigten. Bestätigte Jagdaufseher, sofern Berufsjäger oder forstlich ausgebildet, haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten und sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Sonstige Jagdschutzberechtigten sind unter bestimmten Umständen und Regelungen der Bundesländer berechtigt, Personen anzuhalten, Personalien festzustellen, erlegtes Wild, Waffen, Fanggeräte, Hunde, Greifvögel und sonstige zur Jagd geeignete Geräte abzunehmen.
Der Jagdausübungsberechtigte ist oft eine Privatperson (Eigentümer, Pächter).

Während der Jagd darf die Waffe schussbereit und zugriffsbereit geführt werden. Das gilt auch neben der eigentlichen Jagdausübung für Ein- und Anschießen, Jagdhundeausbildung, Jagd- und Forstschutz. Jagd ist mit Aufspüren, Verfolgen, Erlegen oder Fangen von Wild weit definiert.

Die Frage ist natürlich was ihr unter "Waffe nutzen" versteht. Der rechtfertigende Notstand in Komination mit vorläufiger Festnahme erlauben einem ziemlich viel.

§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig...

Ich glaube übrigens Jäger werden viel zu häufig als Fallensteller und Anti-MTBler eingestuft. Ich kenne keinen Jäger der seine Zuverlässigkeit für so einen Mist gefährden würde. Jagdschein und Waffen wären sofort weg. Da für die meisten Jagd mehr Lebenseinstellung als nur Hobby ist, wäre niemand den ich kenne so doof das zu risikieren.
Leben und leben lassen!

Waidmannsheil und happy biking.
 
bestätigte Jagdaufseher
MMn der richtige Begriff
Personen anzuhalten, Personalien festzustellen, erlegtes Wild, Waffen, Fanggeräte, Hunde, Greifvögel und sonstige zur Jagd geeignete Geräte abzunehmen.
Alles nur Beispiele aus dem Bereich "Jagd".
Da fragt man sich, ob sie auch in anderen Bereichen zB Betretungsrecht
Rechte und Pflichten von Polizeibeamten und sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft
haben.
 
Ich glaube übrigens Jäger werden viel zu häufig als Fallensteller und Anti-MTBler eingestuft. Ich kenne keinen Jäger der seine Zuverlässigkeit für so einen Mist gefährden würde. Jagdschein und Waffen wären sofort weg. Da für die meisten Jagd mehr Lebenseinstellung als nur Hobby ist, wäre niemand den ich kenne so doof das zu risikieren.
Leben und leben lassen!
Ich kenne einen Jäger mit eigener Jagd, der gerne mal mit seiner (wahrscheinlich ungeladenen) Waffe vor Radfahrer rumfuchtelt.
Leider ist der gut vernetzt und immer nur Aussage gegen Aussage.
 
Ich kenne einen Jäger mit eigener Jagd, der gerne mal mit seiner (wahrscheinlich ungeladenen) Waffe vor Radfahrer rumfuchtelt.
Leider ist der gut vernetzt und immer nur Aussage gegen Aussage.
Steter Tropfen... Bei genügend Anzeigen ruft das durchaus auch mal einen Staatsanwalt auf den Plan. Vor allem wenn dann kleinere Vorfälle aktenkundig werden kann der Strafrahmen auch am oberen Ende ausgeschöpft werdet.
 
...

Die Frage ist natürlich was ihr unter "Waffe nutzen" versteht. Der rechtfertigende Notstand in Komination mit vorläufiger Festnahme erlauben einem ziemlich viel.

§ 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig...

....
Es wird eine evtl. OWi wegen illegalem Benutzen eines Weges in den Raum gestellt und du kommst mit Rechtfertigendem Notstand der die Nutzung einer Waffe rechtfertigen soll?
Wir können alle nur hoffen, dass du keine Waffe besitzen darfst.
Wenn du darauf abzielst, dass ein Jäger einen Radfahrer im Wald mit der Waffe bedroht gebe ich dir natürlich Recht, dann dürftest du als letzte Möglichkeit auf den Jäger schießen.
 
So war das doch nicht gemeint. Es ging, so verstehe ich das, lediglich um die Einordnung der Waffennutzung bei Jägern.
Korrekt.... so sehe ich das auch, war nicht dem Umstand geschuldet das wir angegriffen werden sondern wer und wie welche Befugnisse hat. Und die werden nicht willkürlich mit einer Waffe rumfuchteln....

Also zurück zum eigentlichen Thema: Fallen....
 
Ich kenne einen Jäger mit eigener Jagd, der gerne mal mit seiner (wahrscheinlich ungeladenen) Waffe vor Radfahrer rumfuchtelt.
Leider ist der gut vernetzt und immer nur Aussage gegen Aussage.

Anzeigen!

Es wird eine evtl. OWi wegen illegalem Benutzen eines Weges in den Raum gestellt und du kommst mit Rechtfertigendem Notstand der die Nutzung einer Waffe rechtfertigen soll?

Merkwürdige Unterstellung! Das habe ich nirgends geschrieben.
Mir ging es um eine generelle rechtliche Einordnung.

Wir können alle nur hoffen, dass du keine Waffe besitzen darfst.

Ich bin Jäger.


Zurück zum Thema. Die Unterstellung wollte ich aber so nicht stehen lassen.
 
Jede gefundene Falle sollte angezeigt werden. Das geht eigentlich recht einfach auch online, z.B. hier:
https://service.polizei.nrw.de/anzeige
Dann noch ein paar Fotos dazu, idealerweise Fotos machen bevor man die Falle entschärft hat und danach. nach ca. 4 Wochen kommt dann der Brief von der Staatsanwaltschaft, das die Anzeige eingestellt wurde.

Letztlich geht es aber darum, in der Statistik aufzutauchen. Wenn sich Anzeigen häufen, sollte das irgendwann auch mal ein paar Glocken an den entsprechenden Stellen klingeln lassen.
Kleiner Tipp, man kann so eine Falle auch beim wandern finden...

Auch muss bei sowas Öffentlichkeit hergestellt werden. Facebook etc, auch Leserbriefe in den lokalen Zeitungen z.B. - da sollte auch immer erwähnt werden, dass die Falle zur Anzeige gebracht wurde. Es muss klar sein, das alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden um gegen solche Straftaten vorzugehen.

Auf mich wurde auch schon eine Waffe gerichtet, das ging natürlich zur Anzeige. Natürlich stand es Aussage gegen Aussage... Aber wenn da immer mal wieder so eine Anzeige eingeht, leidet irgendwann die Glaubwürdigkeit des Waffenbesitzers.
 
Noch kurz zu der Festnahme-Diskussion: wenn euch ein Ranger, Förster oder Jäger mit sowas kommt - die werden sich kaum auf eine wirkliche Festnahme mit physischer Gewalt wegen einer Ordnungswidrigkeit einlassen. Denn kommt es zu einem Gerangel und juristischer Aufarbeitung kann schnell die Waffenbesitzkarte weg sein. Dafür braucht man nämlich Zuverlässigkeit und Eignung. Und die wird halt in Frage gestellt wenn derjenige nur den Anschein erweckt nicht zuverlässig zu sein. Da genügt mittlerweile schon 1 Bier zuviel im Straßenverkehr oder Munition falsch aufbewahrt.
 
Trailwerk Wachau (Trailarea Göttweig / Wachau) in Österreich aktuell gesperrt, weil jemand einen Draht über den legalen (!) Trail gespannt hat.
 

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