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Und dann noch eine weitere Frage:
Gehen wir wirklich mal davon aus das mir bei meinem angeschlossenen Rad das Schloss verklebt wird und ich somit mein eigenes Fahrradschloss knacken / Fahrrad klauen muss. Wie schon am Start geschrieben hat der Treaderöffner dann gleich seine Fahrradrechnung mitgenommen um zu "beweisen" das es sein Fahrrad ist. Verstehe ich aber wiederum nicht ganz: Auf dem Kaufbeleg steht dann z.b. Scott Trekking 26er ... blablabla Rad ...900 Euro .... verweisst ja aber nichts auf die Person selbst hin. Gibts da irgendwelche anderen Möglichkeiten z.b. sowas wie ein "Fahrzeugbrief" um sicher garantieren zu können das es sich um mein Fahrrad handelt bei einer Kontrolle z.b. ? Wie wird das denn allgemein gehandhabt wenn jemand wirklich mein Fahrrad klaut und ich melde den Diebstahl ? Was wird benötigt an Papieren, Beweismaterial, etc. so dass die Polizei sichergehen kann das ich der wahre Besitzer bin ?
Hi,
das ist ganz einfach: Den Wagenheber zwischen die beiden Bügel bringen und drehen.... Das Schloss wird so "gesprengt"
Aus diesem Grund sollte ein Bügelschloß immer so angebracht sein, dass möglicht wenig Platz zwischen den Bügeln ist. Aus diesem Grund ear das aller erste Kryptonite New York auch sehr klein. Es war genau auf die Größe von normalen Strassenschildern angepasst.
Grüße Tim
Achso ok dann versteh ich das. Dachte das beläuft sich auf alle Schlösser.
Kleine Bügelschlösser gut und recht, reduziert aber deutlich die Befestigungsmöglichkeiten in der Stadt/im Dorf, in der Pampa
Jedes Radl hat ne Rahmennummer. Steht normal unten auf dem Tretlagergehäuse. Damit kann man sich "ausweisen", denn die Nummer wird gewöhnlich beim Bike-Kauf in der Rechnung erwähnt.