Ärger wegen Fahrradparkplatz in Wohnanlage...

Sind die in der Tat, in unserem 6-Parteien-Haus wird der Radkeller auch nur von Fahrrädern belegt, welche man entweder auf den Sperrmüll stellen oder verkaufen kann, schlicht weil sie ungenutzt sind.
Stört mich weiter nicht, da ich unseren Fuhrpark da nicht unterbringen will. Für die Leute die aber deshalb täglich 3 Türen mehr öffnen müssten und ihr Rad irgendwie durch den Keller bewegen (halb tragen/halb schieben) müssen find ich das nervig. So Kellerabteile sind eh schon zu klein, da find ich es auch nicht sonderlich toll wenn ich mein Abteil für mein Rad nutzen muss weil andere sich nicht von Ihrem Müll trennen können. Bei uns leben inkl. unserer kleinen Tochter (die noch kein Rad hat) 3 Kinder im Haus, im Fahrradkeller finde ich aber 5 Kinder/Jugendräder (Marke Baumarkt). Die 2 anderen Kinder sind schon jenseits des Kinderwagenalters, ich finde dennoch einen Kinderwagen und einen Kindersitz unter der Kellertreppe, die gehören einem älteren Ehepaar wegen der Enkel, das Zeug wird sogar einmal im (Schalt-)Jahr genutzt. Unser Kinderwagen steht im Kellerabteil, weil das ja so riesig ist :rolleyes:. Vor dem Haus findet sich im Fahrradständer auch so eine olle Scheese, seit Monaten unbewegt, so schrottig das es keiner klaut.
So ist das halt in Miethäusern, vielleicht sollte der junge Mann (der den Anhänger vermutlich nur 1 mal im Monat für Leergut und Getränke nutzt und ansonsten zu Fuß einkauft oder auswärts isst) mal ein Bier mit dem Blockwart der Eigentümergemeinschaft trinken und gemeinsame Feinde suchen: Auf Rasen spielende Kinder und an dunkle Ecken kackende Hunde, da lässt sich sicher noch der ein oder andere Prozesspartner finden.:teufel:
 
Ich kenne so Situationen aus eigener Verantwortlichkeit gar nicht: lebe im Eigentumshaus und habe genug Platz für mehrere Fahrräder, Anhänger, Lastenräder, Werkzeug und zig Laufräder in einer Garage. Dafür steht meine Alltagskarre jetzt dauerhaft draussen :D sehr zum Ärger der Nachbarn weil sie sich von dem parkierenden Wagen gestört fühlen... Dabei steht der Wagen noch auf meinem Grundstück und nimmt keinen Parkplatz in der Straße weg.

Die von meiner Familie vermieteten Eigentumswohnungen haben alle ausreichend große Kellerabteile, da finden neben dem Gefrierschrank, Regalen und Reifen mindestens drei Fahrräder und ein Kinderwagen Platz.
Wobei ich beobachte das die Mieter ihre Räder lieber ganz bequem in der Einfahrt abstellen, da stehen manchmal locker 30 oder mehr Räder ungeordnet rum. Offiziell ein Rettungsweg für Anfahrt Feuerwehr und Krankentransport - darum kümmert sich keiner.
Und in einer Wohnung habe ich sogar einen Mieter der dauerhaft im Rollstuhl sitzt, für den wurde ein Lift aussen angebracht. Und er darf seinen Wagen in der Hinterhof stellen - Tiefgarage ist nicht rollstuhlgerecht.

Den Fall in München sehe ich als Kraftmeierei und allgemeines Unwohlfühlen der Eigentümergemeinschaft. Die mosern wahrscheinlich auch über Mülltonnen, zuviel Sonne und haben verhagelte Petersilie auf ihrem Balkon stehen.
 
Fahrräder sind doch auch Fahrzeuge - und daher ist das wohl nur ein Beitrag der auf die allgemeinen Gefahren hinweist. In der Baugenehmigung für die Garage (Anbau aus den 1970er Jahren) wurde für fünf Autos und Lagerplatz für Holz, Schlitten, Fahrräder und Kinderwagen genehmigt. Und wenn nur vier Karren in der Garage stehen wird sich da niemand weiter aufregen. ;)

Da meine Straße mittlerweile bewirtschaftet ist in Sachen Parkplätze (es gilt eine Anwohner Parkberechtigung an der Windschutzscheibe auszulegen) habe ich mir auf meinem Grundstück einen weiteren Stellplatz eingerichtet. Und das wurde ganz offiziell vom Bauamt genehmigt.
In meiner Straße wird regelmässig die vorhandene Parkgenehmigung überprüft, offiziell sollen sogar Besucher so ne Genehmigung haben - ich lasse die in der Einfahrt parken und alles ist in Ordnung.
 
Hast du dir den Artikel durchgelesen, da sind Fahrräder explizit erwähnt als nicht zugelassen, dazu dein anderer Gerümpel. Garagen sind ausdrücklich nur für Kraftfahrzeuge.
 
Dass es in Wohneigentümergemeinschaften regelmäßig wegen allem möglichen Schrott Theater gibt, ist doch ein alter Hut.
WEG-Sachen will bei Gericht regelmäßig keiner bearbeiten, weil er es da mit einem Haufen - oft gebildeter - Querulanten zu tun bekommt.
Wenn man unter Anwälten, die sich mit WEG-Recht beschäftigen, fragt, was man beim Kauf einer Eigentumswohnung beachten sollte, kommt regelmäßig: "Als erstes solltest Du keine Eigentumswohnung kaufen..."

Es reicht ein faules Ei in der Eigentümergemeinschaft, der jeden Beschluss anficht, um allen das Wohnen so zu vergällen, dass sie am liebsten wegziehen würden...
 
Witzig. über selbiges thema habe ich mich erst gestern geärgert. wir haben 1 grossen fahrradständer im keller. davon mal ab das ich da keines meiner bikes reinstellen würde (oder auch nur im ansatz reinpasst) stehen da 4 bikes drin die seit jahren vor sich hingammeln. 3 davon würde ich sagen können so weg, das 4. hätte ich gerne. ein alter diamant bahnradrahmen, singlespeed. sieht gut aus, grösse passt auch.

blöd nur das keiner weiss wem es gehört und auch die WG weiss es nicht bzw. kennt die alten mieter nicht.
 
(...) blöd nur das keiner weiss wem es gehört und auch die WG weiss es nicht bzw. kennt die alten mieter nicht.
Mal durchfragen und umhoeren. Ich musste das im Endeffekt auch so machen, als wir in unser jetziges Haus gezogen sind. Da waren ebenfalls diverse Fahrradleichen im Keller. Die sind inzwischen alle weg und der Fahrradkeller steht wieder fuer die taeglich benutzten Raeder zur Verfuegung.
Ich hab mir damals auch eine Liste gemacht, was fuer Raeder da rumstehen, Ventilstellungen notiert um zu wissen, ob sie jemals bewegt werden usw., jeden gefragt, ...

Ein 26er Damen-Touren-Fahrrad (Hercules Oldschool :D) haben wir uns auch unter den Nagel gerissen - das war das Rad einer Exfreundin eines Hausbewohners, der ist dann ausgezogen und hat es zurueckgelassen. Ich hab es modernisiert und als Schul-Rad fuer die Tochter hergerichtet.

In solchen Faellen unbedingt Daten erfassen und versuchen den Ueberblick zu gewinnen. Dir gehts ja jetzt nur um das eine gute alte Stueck, ich wollte auch den Muell weg haben.
Fuer die guten Raeder habe ich meinen Privatkeller, aber die Alltagsgurke will ich nicht immer durch zwei abgesperrte Tueren durchschleusen muessen ... zu umstaendlich ... :D
 
Hast du dir den Artikel durchgelesen, da sind Fahrräder explizit erwähnt als nicht zugelassen, dazu dein anderer Gerümpel. Garagen sind ausdrücklich nur für Kraftfahrzeuge.
Du solltest nicht solche Artikel aus der Presse lesen, sondern vll lieber die entsprechenden Verordnungen.
Diese Pressefuzzis sind nicht unbedingt die vertrauenswuerdigste Quelle ;)

Ich hab grad mal die bayerische diagonal gelesen, da steht bei 'fuer KFZ' kein 'nur' http://www.archifee.de/garagen/1.html desweiteren gibt es eine Hoechstmenge fuer Benzin, die darin gelagert werden darf http://www.archifee.de/garagen/17.html (ausgehend von diesen zwei Punkten ist dann klar, dass man offensichtlich auch andere Dinge in die Garage stellen darf - ausser Kraftfahrzeugen), ein Verbot fuer Fahrraeder finde ich auf die Schnelle auch nicht, ...

Ah ja, das einzige, was verboten ist, ist Kraftfahrzeuge woanders hinzustellen als in eine Garage http://www.archifee.de/garagen/18.html
Das mit dem 'ausschliesslich' ... ist also genau andersrum :)
 
In der alten Baugenehmigung wird ausdrücklich von einem Abstellplatz mit fünf Autostellplätzen gesprochen. Da ist die Nutzung als Fahrrad, Rasenmäher, alter Krempel usw. Lagerplatz explizit vorgesehen.
Wenn ich geschickt kleinere Autos parken würde - könnte ich sogar sechs Wagen einstellen. Ursprünglich hat mein Großonkel da Amischlitten geparkt, entsprechend großzügig ist der Anbau geschnitten :D;)

Da ich mein Gewerbe (Firma) im Haus habe wurde die Sache sehr streng kontrolliert - wegen den Fahrrädern hat sich niemand vom Bauamt beschwert. Eher wurde der nicht ausreichend große Oelabscheider und eine fehlende Lüftung im Lagerbereich bemängelt.

Fahrradstellplätze in vermieteten Wohnungen sind ein steter Quell für Ärgernisse jeglicher Art. :wut::aufreg: Wie oft wird der Platz zweckentfremdet mit Kinderwägen, Einkaufstrolleys und Freizeitmaterialien (Pavillion, Zelt, Grillgeräte usw.): wenn dann die Feuerwehr ne Begutachtung durchführt dürfen die Sachen wieder in die Kellerabteile verfrachtet werden: bereits nach wenigen Tagen steht der Krempel wieder im Fahrradkeller. :aufreg:
Hinweise bzw. schriftliche Vermerke werden geflissentlich ignoriert oder mit nem unverschämten Gegenschreiben ("wir haben das schon immer so gemacht, warum sollen wir unsere XYZ Sachen jetzt im Kellerabteil verstauen...") beantwortet.

Ich bin da entspannt und weise ein paar Mal auf die Nutzung als Radlkeller hin - wenn das nicht wirkt werden die Schließzylinder ausgetauscht in der Kellertüre und dann bekommen nur noch die Personen einen Schlüssel die tatsächlich ein Rad darin abstellen wollen. Andere Sachen will ich da nicht sehen - gutes Licht, einbruchsichere Fenster und solide Türen mit hochwertigen Beschlägen sind mein Beitrag für die Sicherung der Radlerkeller. Mittlerweile vermiete ich bevorzugt an Menschen die Verständnis für Radler haben - oder selbst aktive Radler sind.
Und in einem Haus ist der Obermotzer irgendwann ausgezogen ;) SEHR zur Erleichterung der anderen Mieter.
 
Bei uns hat die WEG sofort entschieden, dass der Verwalter konsequent zu handeln hat, d.h. es wird nach einer gewissen Zeit 1x schriftlich gebeten ein falsch platziertes Radl korrekt abzustellen, danach kommt eine Fristsetzung, verstreicht diese wird das Radl entsorgt.
Gleiches gilt für offensichtlich schrottreife Räder ohne Benutzung, diese sind im privaten Raum (Kellerabteil) unterzubringen.

Das Problem mit der artfremden Nutzung der TG-Stellplätze gibts denke ich überall. Früher war die KFZ-Versicherung für einen TG-/Garagenstellplatz noch spürbar günstiger, aber heute spielt es keine Rolle mehr, ob jemand seinen Anhänger, Grill, Planschbecken (aufgeblasen versteht sich ;)) oder Auto dort stehen hat.

Die WEG kann das alles recht eindeutig in der Hausordnung definieren, meist scheiterts aber an chronisch überforderten, weil unterbesetzten, Verwaltern (bestes Beispiel waren 10000 Wohneinheiten für 3 Sachbearbeiter).

Das Beispiel aus dem Merkur ist natürlich schon ein ordentlicher Sonderfall. Außen genug Stellplätze, innen zu wenig und dann noch die Sache mit dem Anhänger, der vielleicht 50cm zu lang für die Stellplätze ist. Ohne Beweise, dass das Radl tatsächlich nicht bewegt wird fände ich die Aufregung umsonst.
 
Die Bedingungen bezüglich Fahrradabstellplätzen sind auch abhängig von den kommunalen Gegebenheiten (Stellplatzordnung der Stadt).
Bei uns im Dorf könnte man fast jeden dran kriegen bezüglich Fahrradabstellplätzen...
Diese müssen u.a. ebenerdig erreichbar sein (d.h. im Keller nix Treppe, sondern Aufzug/flache Rampe), wettergeschützt, etc.
Aber interessieren tut sich dafür keiner.
Für PKW Stellplätze allerdings schon, wie ich selber erfahren mußte... Kann man sich zwar von freikaufen, wenn man kein Auto hat. Sind dann aber 15k€ fällig... Und dennoch sind die Straßen vollgeparkt, muß eine reiche Gegend sein;)

Der Nikolauzi
 
ür PKW Stellplätze allerdings schon, wie ich selber erfahren mußte... Kann man sich zwar von freikaufen, wenn man kein Auto hat. Sind dann aber 15k€ fällig... Und dennoch sind die Straßen vollgeparkt, muß eine reiche Gegend sein;)

Na ja - das ist ja nur bei Neubau fällig. Bestehende Wohnungen haben ja schon die Stellplätze abgelöst oder neu geschaffen. Und die Ablösesumme kann von einigen Hundert Euro bis hin zu satt fünfstelligen Eurobeträgen :eek: varieren.... Das hängt von der Stadt/Gemeinde und ihrer Bausatzung ab.
In der Regel versuchen die Städte höchstmögliche Beiträge einzutreiben. Nur so erhalten die Städte weiterhin Förderungen vom Bund und der EU.
 
Dann pass mal auf, das dir nicht einer deiner Nachbarn ans Bein pisst: http://www.welt.de/motor/news/article121909326/Falsche-Garagennutzung.html
Genau den Artikel habe ich auch letztens gelesen. Unsere Nachbarn haben wochenlang eine Einfahrt mit drei Stellplätzen gebaut. Während dieser Zeit waren vier Stellplätze an der Straße nicht nutzbar.
Und was ist jetzt? Die Einfahrt ist wohl zu umständlich, also parken weiterhin deren drei Kombis auf der Straße, sofern Platz ist. Mehr als höflich drum zu bitten, die Stellplätze auch zu nutzen, bleibt aber nicht. Öffentlicher Stellplätze sind für alle da - auch für die, die einen privaten Stellplatz haben.

So oft kommt es zum Glück nicht vor: Aber wenn ich wegen denen eine Straße weiter parken muss und dabei den Einkauf und zwei Kinder zu tragen hab, dann würde ich ihm am liebsten auf die Motorhaube ka*ken!
 
Die Häuser mit Stellplätzen für Autos werden oft von Menschen bewohnt die es nicht gewohnt sind den Stellplatz artgerecht zu nutzen.... Da wird schräg geparkt (und somit der benachbarte Stellplatz mit in Anspruch genommen...), irgendwelche Baumarktanhänger hingestellt (Möbelhaus-, Baumarkt-, Mitnahmemarktanhänger...) und für Tage vergessen.
Wohnmobile oder Wohnwagenanhänger sind stets so geparkt das eine größtmögliche Anzahl an Stellplätzen verloren geht - dabei können zig private Stellplätze auf dem eigenen Grundstück genutzt werden. Nur muss halt dafür ein Gartentor geöffnet, der darauf gelagerte Krempel/Zelt/Boot/Anhänger usw. entfernt werden oder die Gattin/Lebensabschnittsgefährte angehalten werden endlich mal richtig in vorgesehener Ordnung einzuparken. ;)

Wegen solcher Kandidaten wird schon mal gerne eine öffentliche Parkraumbewirtschaftung eingeführt: wie flott sind die angrenzenden Stellplätze mit Absperrungen versehen so das nur noch der Eigentümer rauf kann ;)
Und dann gibts noch das Problem der viel zu vielen Autos pro Familie: eine vierköpfige Familie kann schon mal sechs oder noch mehr Autos ihr eigen nennen: Vater und Mutter haben eine eigene Karre für den Job usw., der gerade 18 Jahre alt gewordene Sohnemann bekommt natürlich auch ein eigenes Auto, für die noch nicht ganz volljährige Tochter steht ein kleiner Einkaufflitzer rum (war ne Occasion und mußte einfach gekauft werden) und weil fürs Wochenende ein schickes Coupé oder Cabrio nötig ist steht halt noch ne weitere Karre neben dem Wohnmobil der Familie rum. Wahlweise auch ein klobiges SUV oder in der Jägerschaft die unsäglichen Suzuki Miniaturgeländewagen. :eek:

In meiner Straße wohnen drei solcher Familien: wehe es kommen am Wochenende Besucher für die Kinder: dann ist die Straße komplett zugeparkt. Weder auf Ein-/Ausfahrten wird Rücksicht genommen - noch Rettungswege werden freigehalten. :wut:

Radfahrer sind diesbezüglich eindeutig im Vorteil :daumen:
 
Radfahrer sind diesbezüglich eindeutig im Vorteil :daumen:


Inwiefern? der Downhiller fürs WE, das fitnessbike fürs training, die arbeitsschlampe für jeden tag und natürlich die stadtschlampe die man auch mal stehenlassen kann wenns in der kneipe später wird.

soooo viel platz is in nem kellerabteil nich, weiss jetz nich wo biker da en vorteil haben. :D
 
(...) Und dann gibts noch das Problem der viel zu vielen Autos pro Familie: eine vierköpfige Familie kann schon mal sechs oder noch mehr Autos ihr eigen nennen: (...) In meiner Straße wohnen drei solcher Familien (...)
Das ist schon echt uebel :wut:
Da darf man dann auch keine Hemmungen haben, verparkte Rettungswege mit Bitte um Strafzetteluebergabe bei der Rennleitung zu melden.

Wir sind ein freies Land, jeder darf soviele Autos besitzen, wie er / sie sich leisten kann, aber diese dann alle in einer Stadt im oeffentlichen Verkehrsraum abzustellen ist in meinen Augen schlicht asozial.
Genauso wie jede Popel-Kurzstrecke damit zu fahren ...
 
Inwiefern? der Downhiller fürs WE, das fitnessbike fürs training, die arbeitsschlampe für jeden tag und natürlich die stadtschlampe die man auch mal stehenlassen kann wenns in der kneipe später wird.

soooo viel platz is in nem kellerabteil nich, weiss jetz nich wo biker da en vorteil haben. :D

Fahrräder lassen sich leichter verstauen wie ein großes SUV-Auto.... Nicht das ich ein Sammler bin: im Lauf der Zeit haben sich halt so einige Räder eingefunden die ich nicht mehr abgeben mag - schwupps sind knapp 25 Fahrräder in Garagen und Lagerplätzen eingelagert ;) Und ja - immer wieder werden sie rausgezogen, abgestaubt und damit fahre ich mit viel Spaß :aetsch::D

Kellerabteil habe ich nicht - mir gehört der ganze Keller und den kann ich so vollstellen wie ich es mag ;)

In Japan kann der Autoliebhaber in großen Städten erst wenn er einen eigenen Parkplatz vorweisen kann die Karre überhaupt zulassen. So wie in Deutschland wird es in Zukunft nicht weitergehen können. Zumindest in innenstadtnahen Lagen ist es jetzt schon schwierig überhaupt einen (legalen) Stellplatz für seine Karre zu finden - die APCOA in Stuttgart ist nicht umsonst einer der größten Parkplatzanbieter in Europa.

In Freiburg gibts sogar ein Parkhaus für Fahrräder, angeblich sollen die Plätze fast immer belegt sein. Und in der Innenstadt am Bertoldsbrunnen dürfen die Radler nicht mehr frei parken - da wird sehr fix das Rad von den städtischen Diensten einkassiert (inkl. zerstörtem Schloss) und Herausgabe nur gegen eine zackige Geldbusse und Handlungskosten. Beim letzten Besuch habe ich fürs abgeschleppte Rad um 60 Euro für Herausgabe zahlen dürfen. Und mein Schloss (Abus Bordo X) war auch zerstört - ein teurer Spass in der Innenstadt von Freiburg ein Rad parken zu wollen.
 
selbst hier haben wir en jahr warten müssen bis einer wegstirbt das wir en stellplatz bekommen. die WG will nich neu bauen (oder darf/kann nich) und zu DDR zeiten hatte nich jeder haushalt en PKW stellplatz also wars nicht geplant.

jetz laufen wir immernoch knapp 400m. dafür kostet der auch nur 8€ im monat.
 
Dass es in Wohneigentümergemeinschaften regelmäßig wegen allem möglichen Schrott Theater gibt, ist doch ein alter Hut.
WEG-Sachen will bei Gericht regelmäßig keiner bearbeiten, weil er es da mit einem Haufen - oft gebildeter - Querulanten zu tun bekommt.
Wenn man unter Anwälten, die sich mit WEG-Recht beschäftigen, fragt, was man beim Kauf einer Eigentumswohnung beachten sollte, kommt regelmäßig: "Als erstes solltest Du keine Eigentumswohnung kaufen..."

Es reicht ein faules Ei in der Eigentümergemeinschaft, der jeden Beschluss anficht, um allen das Wohnen so zu vergällen, dass sie am liebsten wegziehen würden...

Leider kann ich das nur bestätigen, erlebte das in einer Wohnanlage wo der Hausmeister Regeln erstellt hat, die mit dem WE-Gesetz gar nichts zu tun haben.
Bei einem Gerichtsverfahren wurde der selbsternannte Hausmeister und Haus-Polizist mit einer Strafe von 700,00 €uro bestraft. Er hat einem Besitzer eines Doppelparkplatz einen Zettel mit einer Abmahnung auf die Windschutzscheibe gegeben, weil er auf seinen 2 Plätzen schräg eingeparkt hat.

Leider reguliert sich die Menschheit selbst zu Tode.
 
Selbst im nicht-öffentlichen Bereich einer WEG (zB TG) würde ich nie selbstständig tätig werden, wenn nicht gerade eigenes Sondereigentum durch einen Dritten behindert wird, da bewege ich mich sich sehr schnell aus dem Bereich meiner Zuständigkeit. Da kann man eher dem Verwalter ans Bein pinkeln, wenn der sich nicht kümmert.
 
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