Aktueller Service bei Canyon

Registriert
14. Dezember 2007
Reaktionspunkte
10
Ort
München
Heute möchte darüber informieren wie Canyon zur Zeit mit Reklamationen umgeht.

Ende August hatte die neue Bremspads installiert. Dabei fiel mir auf, dass die Nabe am Vorderrad rauh läuft. Ich habe sie geöffnet und einen Schaden am rechten Lagerkonus festgestellt. Nicht normal für eine Shimano - Nabe die ein gutes Jahr alt ist. Eigentlich keine große Sache. Ich wollte einen neuen Konus bei Paul Lange bestellen. Das können aber nur Händler. Also habe ich am 26.08. Canyon informiert und gebeten, mir das defekte Teil zu ersetzen. "Schon" nach 3 Wochen kam eine Antwort. Es sei ein Systemlaufrad und müsste zum Hersteller. Außerdem habe man diese Ersatzteile nicht. Also habe ich das Vorderrad Ende September an Canyon geschickt. Nach zwei Wochen kam es zurück, immer noch defekt. Als "Dreingabe" hatte Canyon noch die Nabe beschädigt. Man kann die Bremscheibe nicht mehr mit dem Ring und der Nabe verschrauben weil das Gewinde beschädigt ist. Am 10.10.habe ich Canyon darüber informiert. Seither gibt es keine Antwort mehr von Canyon. "Garantierte" Rückrufe gibt es nicht, Emails bleiben ohne Antwort. Selbst auf mein Schreiben an die Geschätsleitung vom 16.10. blieb bis heute ohne Reaktion. Wegen des defekten Vorderrades kann ich seit Ende September nicht mehr benutzen.
Ob und wenn ja, wann, Canyon die Sache angeht, ist offen. Nur eines ist für mich sicher: Nie mehr Canyon.
 
Heute möchte darüber informieren wie Canyon zur Zeit mit Reklamationen umgeht.

Ende August hatte die neue Bremspads installiert. Dabei fiel mir auf, dass die Nabe am Vorderrad rauh läuft. Ich habe sie geöffnet und einen Schaden am rechten Lagerkonus festgestellt. Nicht normal für eine Shimano - Nabe die ein gutes Jahr alt ist. Eigentlich keine große Sache. Ich wollte einen neuen Konus bei Paul Lange bestellen. Das können aber nur Händler. Also habe ich am 26.08. Canyon informiert und gebeten, mir das defekte Teil zu ersetzen. "Schon" nach 3 Wochen kam eine Antwort. Es sei ein Systemlaufrad und müsste zum Hersteller. Außerdem habe man diese Ersatzteile nicht. Also habe ich das Vorderrad Ende September an Canyon geschickt. Nach zwei Wochen kam es zurück, immer noch defekt. Als "Dreingabe" hatte Canyon noch die Nabe beschädigt. Man kann die Bremscheibe nicht mehr mit dem Ring und der Nabe verschrauben weil das Gewinde beschädigt ist. Am 10.10.habe ich Canyon darüber informiert. Seither gibt es keine Antwort mehr von Canyon. "Garantierte" Rückrufe gibt es nicht, Emails bleiben ohne Antwort. Selbst auf mein Schreiben an die Geschätsleitung vom 16.10. blieb bis heute ohne Reaktion. Wegen des defekten Vorderrades kann ich seit Ende September nicht mehr benutzen.
Ob und wenn ja, wann, Canyon die Sache angeht, ist offen. Nur eines ist für mich sicher: Nie mehr Canyon.

Deine Einleitung ist echt genial...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die hätten dir sicherlich einfach ein Ersatzteil bestellen können, wollten aber das ganze Laufrad einschicken, damit für sie der Laufradhersteller alles übernimmt.
 
man hätte den Konus auch über einen anderen Händler bestellen können, oder über die e-Nummer bei darauf spezialisierten Seiten/Händlern wie z.B. https://www.kurbelix.de/

Generell ist es natürlich ärgerlich das man nicht so einfach zu seinem Recht kommt, aber das Canyon träge und aktuell wahrscheinlich noch träger als üblich reagiert ist ja nun nichts neues.
 
Eigentlich hätten sie es an Paul Lange weiterreichen müssen. Als Kunde ist der Händler der erste Ansprechpartner. Wäre eigentlich auch ein Feedback für den Händler, wie haltbar die Teile seines Zulieferers (Shimano) sind. Da der Kunde aber nach dem Kauf uninteressant ist, haben sie das Problem so gelöst. Das kaputte Gewinde ist natürlich der Hammer! Hätte ich unwissend ein Canyon gekauft, würde ich mich bei einem schlechten Kundenservice irgendwann nicht mehr dort melden und möglichst viel selber schrauben. Beim Rahmenbruch vielleicht noch mal etwas versuchen. Wenn nichts geht, dann einen anderen Rahmen kaufen und nie wieder dort etwas bestellen. Lehrgeld zahlt man überall mal.
 
man hätte den Konus auch über einen anderen Händler bestellen können, oder über die e-Nummer bei darauf spezialisierten Seiten/Händlern wie z.B. https://www.kurbelix.de/

Generell ist es natürlich ärgerlich das man nicht so einfach zu seinem Recht kommt, aber das Canyon träge und aktuell wahrscheinlich noch träger als üblich reagiert ist ja nun nichts neues.
Hallo Bontrager,
ich hatte im Internet natürlich alles abgesucht, aber den defekten Lagerkonus nirgends gefunden, auch nicht bei Kurbelix. Schwer zu verstehen, warum Canyon mir das Teil nicht schicken wollte (z. B. über Paul Lange). Seit knapp 2 Monaten gibt es von Canyon überhaupt keine Antwort mehr, weder auf meine Emails, noch auf Telefonanrufe oder über das Kontaktformular der Webseite, einfach inakzeptabel



Spectral.ON-VR.2020.08.26.jpg
 
Hier gibt es doch ewig lange Threads zu den Service Versäumnissen und Qualität von Canyon und anderen Versendern. Bei dem Preisvorteil der Online- Ware wird halt zu oft an der Servicequalität, worunter Reklamationen fallen, gespart.
Bedeutet im Notdall also selbst Hand anlegen und ggf. Teile nachkaufen.
Ich bin da eher praktisch veranlagt...
Ein Vorderrad kostet nicht die Welt, bestellen, einbauen.
Das defekte Laufrad, einpacken, Versand bei Canyon ankündigen und abschicken.
Das Rad kann genutzt werden und die Reklamtion, so ärgerlich wie es ist, kann durch das Canyon System durchlaufen.
 
Hallo Bontrager,
ich hatte im Internet natürlich alles abgesucht, aber den defekten Lagerkonus nirgends gefunden, auch nicht bei Kurbelix. Schwer zu verstehen, warum Canyon mir das Teil nicht schicken wollte (z. B. über Paul Lange). Seit knapp 2 Monaten gibt es von Canyon überhaupt keine Antwort mehr, weder auf meine Emails, noch auf Telefonanrufe oder über das Kontaktformular der Webseite, einfach inakzeptabel



Anhang anzeigen 1164003


Von welcher Nabe ist der denn? Wenn du die ersatzteilnummer kennst, kannst du solche Kleinteile wirklich bei jedem Shimano Ersatzteil Center (z.B. Rose) bestellen.
 
Canyon hat schon Recht. Das Laufrad ist als ein komplettes Teil zu sehen (wie ein Schaltwerk oder eine Bremse) und Canyon hat keine Ersatzteile dafür auf Lager. Canyon schickt sowas zum Hersteller, also Shimano. Wenn Du z.B. ein defektes Schaltwerk hast, leitet Canyon dies zu Shimano und Paul Lange entscheidet dann ob es repariert wird oder ein Neuteil als Ersatz gibt. Das ist auch bei anderen Herstellern eine normale Vorgehensweise. Canyon ist also nur der Durchlauferhitzer. Canyon kann und muß nicht von den Zubehörlieferanten (wie z.B. Shimano, SRAM usw.) tonnenweise Ersatzteile lagern.

Bei DTSwiss läuft das übrigens gleich ab. Du zu Canyon - Canyon zu DTSwiss - DTSwiss repariert und schickt wieder zu Canyon - Canyon leitet es wieder zu Dir.

Somit mußt Du mit dem langsamen Service / Ärger leben oder kaufst eine neue Shimano Nabe und schraubst um.
 
Wenn denen der Kunde etwas wert ist, hätten sie es auch weitergeleitet. Andere Versender oder Händler machen das, auch wenn sie kein Geld daran verdienen.
 
Ansonsten einfach vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn die es nicht gebacken bekommen innerhalb einer zumutbaren Frist das Rad zu reparieren hast du das Recht dazu, denn es handelt sich nicht um eine Saturn 5 Rakete sondern um ein Fahrrad. Unabhängig davon dass du das Rad benutzt hast oder nicht.
Bei mir haben sie fast 7 Wochen gebraucht den Rahmen auf Garantie zu tauschen. Ein netter Brief per Einschreiben mit einer angemessenen Fristsetzung und dem Hinweis dass man gegebenenfalls vom Kaufvertrag zurücktritt und Bumms war mein Rad fertig.
Hat mir aber alles nichts gebracht, da ich durch eigenverschulden 6 Wochen später den Rahmen gekillt habe. Jetzt verweigern sie mir das Crash Replacement mit der Begründung da ich versichert bin hätte ich keinen Anspruch darauf. Nebenbei ist mir auch aufgefallen dass das Hinterrad nach einem Lagertausch seitens Canyon erheblich Spiel hat, und in der Vorderradnabe ist die Hohlachse nicht mehr fest. Ist sehr lustig da dann die Steckachse einzuführen.
Hab aber jetzt einen Anwalt eingeschaltet da das Rad schon wieder seit dem 31.10 da steht und ich keinen Bock mehr habe auf unnötige und ewig dauernde Diskussionen mit dem unfähigen Kundendienst.
Und wenn ich das wieder habe wird es auch umgehend verkauft. Hab auf die Scheisse mit Canyon einfach keinen Bock mehr. Auch wenn die Bikes für sich genommen sehr geil sind muss die dahinterstehende Firma/Marke auch liefern. Wenigstens ein wenig.
 
Die wollen sich also ums Crash-Replacement drücken weil es eine andere Versicherung übernimmt? Das ist Vertragsbruch. Bin mir nicht ganz sicher aber vielleicht auch noch Versicherungsbetrug. Denn sie sind in der Pflicht und versuchen das auf andere zu übertragen. Müsste man sich vom Anwalt erklären lassen. Mich wundert dort nichts mehr. Es scheint aber immer noch genug Leute zu geben die hereinfallen.
 
Die wollen sich also ums Crash-Replacement drücken weil es eine andere Versicherung übernimmt? Das ist Vertragsbruch. Bin mir nicht ganz sicher aber vielleicht auch noch Versicherungsbetrug. Denn sie sind in der Pflicht und versuchen das auf andere zu übertragen. Müsste man sich vom Anwalt erklären lassen. Mich wundert dort nichts mehr. Es scheint aber immer noch genug Leute zu geben die hereinfallen.
Genau so machen die das. Leider. Aber mein Anwalt gibt mir defnitiv Recht.
Es sieht für mich so aus als wolle man sich an der Versicherung bereichern.
 
Das Antwortschreiben von Canyon an meinen RA...

Wir haben den Sachverhalt nochmals geprüft und hierbei alle relevanten Fakten berücksichtigt.

Bei unserem Crash Replacement Service handelt es sich um eine freiwillige Leistung unsererseits, die wir unseren Kunden anbieten, um einen beschädigten Canyon Rahmen zu vergünstigten Bedingungen zu ersetzen.

Unser Crash Replacement Angebot kann nur vom Erstbesitzer des betroffenen Bikes in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass keine dritte Partei, wie z.B. in diesem Fall eine Versicherung, involviert sein darf.

Ihrer Ansicht, dass es sich um eine rein private Angelegenheit handelt, ob der Kunde die Versicherung in Regress nimmt, müssen wir widersprechen. Die Ablehnung des Crash Replacement seitens unserer Werkstatt im vorliegenden Fall war mithin korrekt, es besteht hier kein Anspruch diesen Service zu nutzen.

Daher hat der von unserer Service Werkstatt erstellte KVA weiterhin bestand. Eine Reparatur zu Crash Replacement Bedingungen lehnen wir ab.

Bei weiteren Fragen und Anliegen, stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
 
freiwillige Leistung unsererseits

Totaler Quatsch. Die haben sich mit Vertragsabschluss dazu verpflichtet.

Unser Crash Replacement Angebot kann nur vom Erstbesitzer des betroffenen Bikes in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass keine dritte Partei, wie z.B. in diesem Fall eine Versicherung, involviert sein darf.

Macht logisch überhaupt keinen Sinn.

Wenn du ne Rechtsschutz und Bock drauf hast, verklag den Laden. Sonst treiben sie weiter solch Unwesen.
 
Frechheit. Die dritte Person bezieht sich auf den Besitzer. Die Versicherung ist aber kein Besitzer des Rades weil Du das Rad nicht an sie verkauft hast. Das ist so dreist wie die sich da rauswinden wollen.
 
Ich denk auch daß das eine abenteuerlich-dreiste Auslegung eines Drittbesitzers ist, mit der Canyon kaum vor dem Kadi durchkommen dürfte.
 
Das haben die ja schon meinem Anwalt zurückgeschrieben. Werde die Tage mal besprechen wie es weitergehen kann da auch er der Meinung ist dass das vor Gericht kaum bis gar nicht tragbar ist.
Ich scheue mich auch nicht den Weg bis zum Gericht zu gehen auch wenn ich eine "normale" Lösung jederzeit bevorzuge.
Canyon ist für mich auf jeden Fall gestorben! Soviel steht fest.
 
Das Problem wird sein nachzuweisen dass das Crash Replacement schon existiert hat als ich das Bike gekauft habe und es Bestandteil des Kaufvertrages war und ist. Ich habe den Kauf allerdings Online abgeschlossen und außer der Rechnung nichts schriftliches. Und nur etwas schriftliches zählt vor Gericht. Zudem ich als Kläger in der Beweispflicht stehen würde falls es zur Verhandlung käme.
Was auf der Homepage steht ist nicht Rechtsbindend zudem das Crash Replacement tatsächlich eine freiwillige Leistung seitens Canyon ist.
Recht haben und Recht bekommen sind wie immer zwei verschiedene Sachen.
 
Das Problem wird sein nachzuweisen dass das Crash Replacement schon existiert hat als ich das Bike gekauft habe und es Bestandteil des Kaufvertrages war und ist. Ich habe den Kauf allerdings Online abgeschlossen und außer der Rechnung nichts schriftliches. Und nur etwas schriftliches zählt vor Gericht. Zudem ich als Kläger in der Beweispflicht stehen würde falls es zur Verhandlung käme.
Was auf der Homepage steht ist nicht Rechtsbindend zudem das Crash Replacement tatsächlich eine freiwillige Leistung seitens Canyon ist.
Recht haben und Recht bekommen sind wie immer zwei verschiedene Sachen.
Man kann sich ja auch im Netz anschauen wie deren Website zum Zeitpunkt des Kaufvertrages aussah. Auf der jetzigen Website ist es jedenfalls klar als Teil des Kaufvertrages ausgestaltet. Also nix freiwillig!
 
Steht das eigentlich in den AGB die man bei einem Kauf ebenfalls zugeschickt bekommt ?
Nein, in den AGB steht nichts vom Crash Replacement.
Allerdings auch nicht dass man als versicherte Person kein Endkunde mehr ist.

@Martinwurst Hab mal geschaut, gibt nix zum Crash Replacement von vor dem 05.04.2019 was mein Stichtag wäre. Wenn ich den Link zum CR drücke kommt Error 404... Trotzdem danke.
 
Zurück
Oben Unten