Schau mal hier den Beitrag vom 29. März 2021 in diesem Thread:Eigentlich muss, wer von Eignung spricht, immer dazu sagen, welche Eignung er meint.
Im verlinkten Urteil wird das thematisiert.
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Schau mal hier den Beitrag vom 29. März 2021 in diesem Thread:Eigentlich muss, wer von Eignung spricht, immer dazu sagen, welche Eignung er meint.
Im zitierten Zusammenhang ist der Kontext durch die Bayr. Verfassung gegeben. Darin wird - durch das verlinkte Urteil verständlich erklärt - klar, um welche Eignung es geht. (Spoiler: um Eignung im Sinne einer individuellen - evtl. auch nur subjektiven - Fahrbarkeit)Schau mal hier den Beitrag vom 29. März 2021 in diesem Thread:
Im verlinkten Urteil wird das thematisiert.
... unter uns: Es geht immer nur um die "eine Eignung" - egal wer diese für irgendetwas instrumentalisieren möchte.Nicht zuletzt hat ja ganz offensichtlich die bayr. Staatsregierung auch ein anderes Verständnis von "Eignung" als die bayr. Verfassung. Das ist allerdings bedenklich!
Wer von Eignung im Sinne der bayr. Verfassung spricht, sollte das trotzdem kenntlich machen, da man eben auch was anderes damit meinen könnte. Aber ja, im Zusammenhang dieses Fadens kommt der Eignung im Sinne der bayr. Verfassung natürlich besondere Bedeutung zu.
Das bitte fett schreiben.Die aktuelle Diskussion hier ist ein trauriger Beleg dafür, dass diese Rechnung aufgehen könnte.
Es könnte aber auch sein, dass es Mountainbiker gibt, die unabhängig von der aktuellen Rechtslage nicht auf Teufel komm raus darauf beharren, ihr Recht einzufordern/auszunutzen. Es gibt Konflikte zwischen den Nutzergruppen, diese lassen sich unabhängig von der Rechtlage und objektiven Kriterien nicht wegdiskutieren.Die aktuelle Diskussion hier ist ein trauriger Beleg dafür, dass diese Rechnung aufgehen könnte.
Jein... wenn es darum geht, ob die "Eignung" eines Weges rechtliche Relevanz hat, dann geb ich dir natürlich Recht, dann sollte die "Eignung" im Sinne der Verfassung, und eben nur diese, ausschlaggebend sein. Wenn da eine Behörde oder sonst jemand anderer Meinung ist, dann ist und bleibt das irrelevant.... unter uns: Es geht immer nur um die "eine Eignung" - egal wer diese für irgendetwas instrumentalisieren möchte.
... und genau da liegt der Trick mit dem man den Mountainbikern in Bayern an ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte gehen möchte. Man interpretiert, lässt weitere Interpretationen zu, lässt die Mountainbiker selbst spekulieren und diskutieren und am Ende kann man sich dann raussuchen, womit man rechtswidrige Grundrechtseinschränkungen vermeintlich begründen dürfe.
Die aktuelle Diskussion hier ist ein trauriger Beleg dafür, dass diese Rechnung aufgehen könnte.
Ich erlebe hier im Schwäbischen auch kein permanentes Hauen und Stechen auf den Wanderwegen. Ich selbst komme fast vollständig konfliktfrei über die Runden. Das liegt aber auch daran, dass ich sehr zurückhaltend und defensiv auf schmalen Wegen fahre und das Glück habe, die für Biker spannenden Wege, die gleichzeitig Hauptwanderwege sind, unter der Woche fahren zu können. Am Wochenende weiche ich auf einsamere, breitere.... Wege aus.Zu den Konflikten gibt auch dieses Interview Auskunft (zwischen Min. 5:57 und 7:00):
aber auch dieses:
zwischen Min. 48:38 und 49:00 mit einer Aussage, die die gemeinsame Stellungnahme des Bayerischen Radsportverbands und der DIMB zum Entwurf der neuen Bekannmachung bestätigt:
Wegen der Corona-Pandemie befinden sich derzeit besonders viele Urlauber und Naherholungsuchende in Bayerns freier Natur. Trotz der Vielzahl der Menschen und deren unterschiedlichen Interessen bleiben Konflikte unter den Erholungsuchenden aus.
Letztlich werden vermeintliche Konflikte ebenso instrumentalisiert, um Mountainbiker zu diskreditieren und deren verbürgten Rechte einzuschränken:
Post vom 18.04.2021
@rozbo:
Ich verstehe Deine Argumetation durchaus, aber sie führt entweder dazu, dass ein Verdrängungswettbewerb gegen das Moutainbiken einsetzt - Stichwort Frequentierung - oder, dass man gegenüber Mountainbikern Streit anzettelt - Stichwort Konflikte.
Gut, dass beides keine gesetzlichen Kriterien sind.
Dann kam die Umfrage der Uni Bayreuth ins Spiel, wo die "Eignung" nicht näher spezifiziert ist.
Wenn man nicht zufällig in Bayern ganz massiv daran arbeiten würde rechtswidrig über den Begriff der "Eignung" das Mountainbiken zu verbieten, könnte einem die Diskussion und die Meinungen darüber egal sein.Die in der Umfrage zu den einzelnen Bilder präsentierten "Eigenschaften" nehmen offensichtlich Bezug auf die Neue Bekanntmachung, womit letztlich über die einzelnen Wege ein vermeintliches gesetzliches Verbot erkannt werden könnte.
Da bin ich ganz bei dir. Allerdings darf man nicht voraussetzen, dass jeder so in diesem Thema drin ist, nicht mal hier in diesem Forum. Daher ist es immer besser, gelassen und aufklärend auf "konträre" Meinungsäußerungen zu reagieren, was hier halt nicht immer der Fall ist.Wenn man nicht zufällig in Bayern ganz massiv daran arbeiten würde rechtswidrig über den Begriff der "Eignung" das Mountainbiken zu verbieten, könnte einem die Diskussion und die Meinungen darüber egal sein.
Öffentlich sollten wir aktuell mit sehr viel Bedacht an den Begriff herangehen.
Solches Verhalten ist natürlich nicht in Ordnung. Wir arbeiten daran (siehe unten). Aber es ist keine Frage des Betretungsrechts. Auch wenn gerne versucht wird das so zu vermitteln...., Wanderer werden teilweise kräftig bedrängt, verängstigt und erschreckt. (Ist dies akzeptabel, wenn der Verursacher wie bspw. in Bayern, ebenfalls das Recht hat, den Weg zu nutzen?).
Ich erlebe hier im Schwäbischen auch kein permanentes Hauen und Stechen auf den Wanderwegen. Ich selbst komme fast vollständig konfliktfrei über die Runden. Das liegt aber auch daran, dass ich sehr zurückhaltend und defensiv auf schmalen Wegen fahre und das Glück habe, die für Biker spannenden Wege, die gleichzeitig Hauptwanderwege sind, unter der Woche fahren zu können. Am Wochenende weiche ich auf einsamere, breitere.... Wege aus.
Wenn ich aber selbst als Wanderer am Wochenende auf o.g. Hauptwanderwegen unterwegs bin, muss ich doch recht häufig den Kopf über die dort bikenden Kollegen schütteln. Und auch wenn es nicht zu Handgreiflichkeiten und heftigem Gebrüll kommt, es bestehen da Konflikte, Wanderer werden teilweise kräftig bedrängt, verängstigt und erschreckt. (Ist dies akzeptabel, wenn der Verursacher wie bspw. in Bayern, ebenfalls das Recht hat, den Weg zu nutzen?).
Also davon zu reden, dass es keine Konflikte gibt, nur weil nicht regelmäßig jemand platt gefahren, zusammengeschlagen oder den Hang runtergeworfen wird, finde ich etwas beschönigend.
Jein... wenn es darum geht, ob die "Eignung" eines Weges rechtliche Relevanz hat, dann geb ich dir natürlich Recht, dann sollte die "Eignung" im Sinne der Verfassung, und eben nur diese, ausschlaggebend sein. Wenn da eine Behörde oder sonst jemand anderer Meinung ist, dann ist und bleibt das irrelevant.
Wenn sich aber zwei Mountainbiker darüber unterhalten, ob sie einen Weg in ihre nächste Tour einbauen wollen, dann hat "Eignung" für sie in diesem Moment eventuell eine andere Bedeutung und das natürlich mit vollem Recht (der Semantik, nicht der Juristik).
Wenn sich dann verschiedene Leute in einem Forum wie diesem unterhalten, dann mischen sich gegebenenfalls die Bedeutungsebenen, weil nicht immer allen klar ist, wo jeder argumentativ her kommt, und schon gibt es Missverständnisse. Kann man, denke ich, hier auf den letzten 2 oder 3 Seiten ganz gut nachverfolgen. Zuerst stand in diesem Faden die "Eignung" im Sinne der Verfassung im Mittelpunkt, weil es um die Rolle des DAV im Zusammenhang mit der neuen Verwaltungsvorschrift ging, die ja wiederum "Eignung" konträr zur Verfassung verstehen will. Dann kam die Umfrage der Uni Bayreuth ins Spiel, wo die "Eignung" nicht näher spezifiziert ist. Da kann dann jemand, der "Eignung" zwar im Duden nachschlägt, aber nicht in der bayr. Verfassung nachschaut, schon mal auf die Idee kommen, ein von Wanderern sehr stark frequentierter Weg sei nicht so geeignet. Diese Sichtweise macht in einer juristischen Diskussion natürlich keinen Sinn, als rein persönliche Einschätzung aber durchaus. Wenn jetzt der Kontext nicht klar ist, wer hat dann recht?
Das klingt schön und ich halte mich auch daran.Solches Verhalten ist natürlich nicht in Ordnung. Wir arbeiten daran (siehe unten). Aber es ist keine Frage des Betretungsrechts. Auch wenn gerne versucht wird das so zu vermitteln.
Ich versuche mich auch mal mit einem Vergleich:
Man stelle sich vor ein Autofahrer beleidigt einen Radfahrer - was ist die Rechtsfolge?
Was ist die Rechtsfolge bei einem Unfall, bei dem ein Radfahrer ums Leben kommt?
Was ist die Rechtsfolge, wenn ein Mountainbiker einen Wanderer erschrickt? Am liebsten Wegsperrungen! So würden sich das einige gerne vorstellen.
Daher nochmal Werbung in eigener Sache, damit sich alle weniger Ärgern müssen:
Erinnern wir den Mountainbiker daran, wie er sich zu verhalten hat und die Wanderer, dass sie mit Mountainbikern zu rechnen haben.
Das ist auf den Trails in meinem Gebiet (südlcih von München) nicht anders. 99% der Wanderer sind in Ordnung, und 1% Gegner hast du überall. Nur darauf kommt es hier nicht an. Es kommt darauf an, dass es an relevanten Stellen (Politiker, vernetzte Almbauern und Jäger, ...) genügend Leute gibt, die am liebsten alles für MTB sperren wollen, auch auf Forststraßen. Nachdem es keine rechtliche Handhabe dafür gibt, gehen diese Stellen so vor:Ich erlebe hier im Schwäbischen auch kein permanentes Hauen und Stechen auf den Wanderwegen. Ich selbst komme fast vollständig konfliktfrei über die Runden.
Da bin ich ganz dafür, dass du das selbst entscheiden darfst und es nicht vorgeschrieben wird. Ich verhalte mich übrigens ganz ähnlich, weshalb ich die hier oft geschilderten Probleme aus eigener Erfahrung kaum kenne. Allerdings habe ich auch das Glück, dass ich mir meine Zeit ganz gut einteilen und deshalb Brennpunkte zu Hochzeiten gut vermeiden kann.Klar, wir achten ja auch darauf, an welchem Tag zu welcher Zeit wir welche Tour fahren wollen.
Ich sag dann schon auch immer wieder, das wäre zwar ein schöner Weg/schöne Tour (-> geeignet), aber am Sonntag Nachmittag bei schönem Wetter macht es kaum noch Spaß und wir verzichten freiwillig zu dieser Zeit darauf. Aber das will ich persönlich entscheiden können. Wenn das Wetter schlecht ist oder im Winter, ist es womöglich kein Problem selbst am Sonntag. Von dem her sollten wir schon durchaus auf das gesetzliche Recht achten, dass uns dies erhalten bleibt. Aber trotzdem sollten wir weiterhin unser Hirn einschalten. Bisher hat es ja angeblich gut funktioniert, dass sich die Radler dann von selber Alternativen suchen.
Ich denke eher, dass es um eine subjektive Einschätzung, keine grundsätzliche geht. Und darum habe ich bspw. aus meiner persönlichen Sicht den stark von Wanderern/Fußgängern frequentierten Weg als ungeeignet und wenig attraktiv eingestuft. Alle anderen Wege fand ich geeignet, mit unterschiedlicher Attraktivität aus meiner A-Sicht als MTBer und meiner B-Sicht als Wanderer.
Hier verweise ich dann auch gerne nochmal auf die Einleitung der Umfrage des Institus Sportökonomie, die ich vorab tatsächlich durchgelesen und mich danach gerichtet habe (d.h. intuitive Antworten, ohne politische Motivation):Da bin ich ganz dafür, dass du das selbst entscheiden darfst und es nicht vorgeschrieben wird. Ich verhalte mich übrigens ganz ähnlich, weshalb ich die hier oft geschilderten Probleme aus eigener Erfahrung kaum kenne. Allerdings habe ich auch das Glück, dass ich mir meine Zeit ganz gut einteilen und deshalb Brennpunkte zu Hochzeiten gut vermeiden kann.
Nochmal: mir ging es darum, darauf hinzuweisen, dass gerade der Begriff "Eignung" anfällig für Missverständnisse ist. Das gilt es auch zu bedenken, wenn man mit Dritten kommuniziert.
Beispiel: Vor zwei Seiten schrieb
Als Antwort bekam er dann: Das ist falsch!
Ich frage mich, wie kann diese Aussage falsch sein? Er schrieb ja explizit, dass es eine subjektive Einschätzung ist. Das ist dann etwa so, als wenn jemand sagt, ich finde dieses Bike schön, und darauf antwortet jemand "das ist falsch!"
Man kann natürlich darauf hinweisen, dass diese MEINUNG juristisch keinerlei Relevanz hat. Man kann auch darauf hinweisen, dass in der Umfrage eher keine subjektive Einschätzung gefragt ist, sondern dass aufgrund der aktuellen Lage ein Kontext gegeben ist, der den Begriff "Eignung" weitergehend als eine persönliche Empfindung definiert. Man kann auch darauf hinweisen, dass eventuell ein undedarftes Beantworten der Umfrage negativ für Mountainbiker ausgelegt werden kann und gerade die Ambivalenz des Begriffs "Eignung" hier ausgenutzt wird, um das Radfahren im Gelände einschränken zu können. Aber man sollte nicht einfach sagen: Das ist falsch!
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Ich frage mich, wie kann diese Aussage falsch sein? Er schrieb ja explizit, dass es eine subjektive Einschätzung ist. Das ist dann etwa so, als wenn jemand sagt, ich finde dieses Bike schön, und darauf antwortet jemand "das ist falsch!"
Man kann natürlich darauf hinweisen, dass diese MEINUNG juristisch keinerlei Relevanz hat. Man kann auch darauf hinweisen, dass in der Umfrage eher keine subjektive Einschätzung gefragt ist, sondern dass aufgrund der aktuellen Lage ein Kontext gegeben ist, der den Begriff "Eignung" weitergehend als eine persönliche Empfindung definiert. Man kann auch darauf hinweisen, dass eventuell ein undedarftes Beantworten der Umfrage negativ für Mountainbiker ausgelegt werden kann und gerade die Ambivalenz des Begriffs "Eignung" hier ausgenutzt wird, um das Radfahren im Gelände einschränken zu können. Aber man sollte nicht einfach sagen: Das ist falsch!
Wie soll man denn die Fragen intuitiv beantworten, wenn man immer erst den Text für die jeweilige Situation durchlesen muss?Da uns Ihre persönliche und ehrliche Meinung interessiert, möchten wir Sie bitten, alle Fragen intuitiv zu beantworten. Es gibt keine richtigen oder falschen Angaben.
Allerdings. Bin gespannt was sie damit bezwecken wollenAlle Wege sind geeignet, selbst ne Autoban ist zum Radfahren geeignet, aber verboten.
Nicht wirklich gut gemacht die Umfrage.
MfG pseudosportler
Geeignet ist er, attraktiv nichtOkay, ein letztes Mal. Es geht um diese Fragestellung
Anhang anzeigen 1294164
Und ich, ganz persönlich, finde einen solchen Weg nicht geeignet zum biken. Die Bodenbeschaffenheit spielt hier keine Rolle.
Der Vergleich zur Autobahn ist, hinkend oder nicht, durchaus möglich.
Beides pauschal falsch. Sowohl fie Eignung als auch die Attraktivität unterliegen subjektiven Kriterien. Es sei denn, wir setzen und mit der Forderung durch, dass es überhaupt keine Eignung im Sinne dieses Wortes gibt.Geeignet ist er, attraktiv nicht
Mit Prüfsiegel vom Hans-Rey-Überwachungs-Verein.Generell geeignet schon.