Als Mountainbiker im Deutschen Alpenverein (DAV) - austreten oder drinbleiben?

Schau mal hier den Beitrag vom 29. März 2021 in diesem Thread:

Im verlinkten Urteil wird das thematisiert.
Im zitierten Zusammenhang ist der Kontext durch die Bayr. Verfassung gegeben. Darin wird - durch das verlinkte Urteil verständlich erklärt - klar, um welche Eignung es geht. (Spoiler: um Eignung im Sinne einer individuellen - evtl. auch nur subjektiven - Fahrbarkeit)

Ich hatte meine Aussage aber ganz allgemein auf den Begriff "Eignung" bezogen. Der wird ja nicht nur von der Verfassung gebraucht, sondern auch von anderen. Dann allerdings oft mit ganz anderem Kontext bzw. anderem Verständnis.

Nicht zuletzt hat ja ganz offensichtlich die bayr. Staatsregierung auch ein anderes Verständnis von "Eignung" als die bayr. Verfassung. Das ist allerdings bedenklich!

Wer von Eignung im Sinne der bayr. Verfassung spricht, sollte das trotzdem kenntlich machen, da man eben auch was anderes damit meinen könnte. Aber ja, im Zusammenhang dieses Fadens kommt der Eignung im Sinne der bayr. Verfassung natürlich besondere Bedeutung zu.
 
Nicht zuletzt hat ja ganz offensichtlich die bayr. Staatsregierung auch ein anderes Verständnis von "Eignung" als die bayr. Verfassung. Das ist allerdings bedenklich!

Wer von Eignung im Sinne der bayr. Verfassung spricht, sollte das trotzdem kenntlich machen, da man eben auch was anderes damit meinen könnte. Aber ja, im Zusammenhang dieses Fadens kommt der Eignung im Sinne der bayr. Verfassung natürlich besondere Bedeutung zu.
... unter uns: Es geht immer nur um die "eine Eignung" - egal wer diese für irgendetwas instrumentalisieren möchte.
... und genau da liegt der Trick mit dem man den Mountainbikern in Bayern an ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte gehen möchte. Man interpretiert, lässt weitere Interpretationen zu, lässt die Mountainbiker selbst spekulieren und diskutieren und am Ende kann man sich dann raussuchen, womit man rechtswidrige Grundrechtseinschränkungen vermeintlich begründen dürfe.

Die aktuelle Diskussion hier ist ein trauriger Beleg dafür, dass diese Rechnung aufgehen könnte.
 
Die aktuelle Diskussion hier ist ein trauriger Beleg dafür, dass diese Rechnung aufgehen könnte.
Es könnte aber auch sein, dass es Mountainbiker gibt, die unabhängig von der aktuellen Rechtslage nicht auf Teufel komm raus darauf beharren, ihr Recht einzufordern/auszunutzen. Es gibt Konflikte zwischen den Nutzergruppen, diese lassen sich unabhängig von der Rechtlage und objektiven Kriterien nicht wegdiskutieren.
Und eine gewisse Bereitschaft zu Kompromissen (auf allen Seiten) sowie anzuerkennen, dass die eigene Sichtweise nicht immer die einzig wahre ist, könnte zu zukunftsfähigen Modellen führen.

Hier habe ich manchmal den Eindruck (als Mountainbiker, der sich nicht um die 2-Meter-Regel in BW schert), dass man immer gleich als Feind/Gegner/Verhinderer/Verbote Fordernder einsortiert wird, sobald man signalisiert, dass ein bisschen Zurücktreten und andere Sichtweisen akzeptieren hilfreich sein könnte.

Das ist m.M.n. das Hauptproblem unter uns MTBern. Die Unfähigkeit gemeinsam an einem Strang zu ziehen und dabei bereit zu sein, nicht 100% zu bekommen (selbst wenn die in Bayern und anderswo uns eigentlich zustehen), sondern vielleicht mit 75% zufrieden zu sein. :bier:
 
Zu den Konflikten gibt auch dieses Interview Auskunft (zwischen Min. 5:57 und 7:00):
aber auch dieses:
zwischen Min. 48:38 und 49:00 mit einer Aussage, die die gemeinsame Stellungnahme des Bayerischen Radsportverbands und der DIMB zum Entwurf der neuen Bekannmachung bestätigt:
Wegen der Corona-Pandemie befinden sich derzeit besonders viele Urlauber und Naherholungsuchende in Bayerns freier Natur. Trotz der Vielzahl der Menschen und deren unterschiedlichen Interessen bleiben Konflikte unter den Erholungsuchenden aus.

Letztlich werden vermeintliche Konflikte ebenso instrumentalisiert, um Mountainbiker zu diskreditieren und deren verbürgten Rechte einzuschränken:
Post vom 18.04.2021

@rozbo:
Ich verstehe Deine Argumetation durchaus, aber sie führt entweder dazu, dass ein Verdrängungswettbewerb gegen das Moutainbiken einsetzt - Stichwort Frequentierung - oder, dass man gegenüber Mountainbikern Streit anzettelt - Stichwort Konflikte.
Gut, dass beides keine gesetzlichen Kriterien sind.

Im Übrigen darf man auch beim Betretungsrecht ganz einfach auf das Gesetz vertrauen - Zumindest in Bayern ist es vernünftig - wenn man es mal verstanden hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
... unter uns: Es geht immer nur um die "eine Eignung" - egal wer diese für irgendetwas instrumentalisieren möchte.
... und genau da liegt der Trick mit dem man den Mountainbikern in Bayern an ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte gehen möchte. Man interpretiert, lässt weitere Interpretationen zu, lässt die Mountainbiker selbst spekulieren und diskutieren und am Ende kann man sich dann raussuchen, womit man rechtswidrige Grundrechtseinschränkungen vermeintlich begründen dürfe.

Die aktuelle Diskussion hier ist ein trauriger Beleg dafür, dass diese Rechnung aufgehen könnte.
Jein... wenn es darum geht, ob die "Eignung" eines Weges rechtliche Relevanz hat, dann geb ich dir natürlich Recht, dann sollte die "Eignung" im Sinne der Verfassung, und eben nur diese, ausschlaggebend sein. Wenn da eine Behörde oder sonst jemand anderer Meinung ist, dann ist und bleibt das irrelevant.

Wenn sich aber zwei Mountainbiker darüber unterhalten, ob sie einen Weg in ihre nächste Tour einbauen wollen, dann hat "Eignung" für sie in diesem Moment eventuell eine andere Bedeutung und das natürlich mit vollem Recht (der Semantik, nicht der Juristik).

Wenn sich dann verschiedene Leute in einem Forum wie diesem unterhalten, dann mischen sich gegebenenfalls die Bedeutungsebenen, weil nicht immer allen klar ist, wo jeder argumentativ her kommt, und schon gibt es Missverständnisse. Kann man, denke ich, hier auf den letzten 2 oder 3 Seiten ganz gut nachverfolgen. Zuerst stand in diesem Faden die "Eignung" im Sinne der Verfassung im Mittelpunkt, weil es um die Rolle des DAV im Zusammenhang mit der neuen Verwaltungsvorschrift ging, die ja wiederum "Eignung" konträr zur Verfassung verstehen will. Dann kam die Umfrage der Uni Bayreuth ins Spiel, wo die "Eignung" nicht näher spezifiziert ist. Da kann dann jemand, der "Eignung" zwar im Duden nachschlägt, aber nicht in der bayr. Verfassung nachschaut, schon mal auf die Idee kommen, ein von Wanderern sehr stark frequentierter Weg sei nicht so geeignet. Diese Sichtweise macht in einer juristischen Diskussion natürlich keinen Sinn, als rein persönliche Einschätzung aber durchaus. Wenn jetzt der Kontext nicht klar ist, wer hat dann recht?
 
Zu den Konflikten gibt auch dieses Interview Auskunft (zwischen Min. 5:57 und 7:00):
aber auch dieses:
zwischen Min. 48:38 und 49:00 mit einer Aussage, die die gemeinsame Stellungnahme des Bayerischen Radsportverbands und der DIMB zum Entwurf der neuen Bekannmachung bestätigt:
Wegen der Corona-Pandemie befinden sich derzeit besonders viele Urlauber und Naherholungsuchende in Bayerns freier Natur. Trotz der Vielzahl der Menschen und deren unterschiedlichen Interessen bleiben Konflikte unter den Erholungsuchenden aus.

Letztlich werden vermeintliche Konflikte ebenso instrumentalisiert, um Mountainbiker zu diskreditieren und deren verbürgten Rechte einzuschränken:
Post vom 18.04.2021

@rozbo:
Ich verstehe Deine Argumetation durchaus, aber sie führt entweder dazu, dass ein Verdrängungswettbewerb gegen das Moutainbiken einsetzt - Stichwort Frequentierung - oder, dass man gegenüber Mountainbikern Streit anzettelt - Stichwort Konflikte.
Gut, dass beides keine gesetzlichen Kriterien sind.
Ich erlebe hier im Schwäbischen auch kein permanentes Hauen und Stechen auf den Wanderwegen. Ich selbst komme fast vollständig konfliktfrei über die Runden. Das liegt aber auch daran, dass ich sehr zurückhaltend und defensiv auf schmalen Wegen fahre und das Glück habe, die für Biker spannenden Wege, die gleichzeitig Hauptwanderwege sind, unter der Woche fahren zu können. Am Wochenende weiche ich auf einsamere, breitere.... Wege aus.
Wenn ich aber selbst als Wanderer am Wochenende auf o.g. Hauptwanderwegen unterwegs bin, muss ich doch recht häufig den Kopf über die dort bikenden Kollegen schütteln. Und auch wenn es nicht zu Handgreiflichkeiten und heftigem Gebrüll kommt, es bestehen da Konflikte, Wanderer werden teilweise kräftig bedrängt, verängstigt und erschreckt. (Ist dies akzeptabel, wenn der Verursacher wie bspw. in Bayern, ebenfalls das Recht hat, den Weg zu nutzen?).
Also davon zu reden, dass es keine Konflikte gibt, nur weil nicht regelmäßig jemand platt gefahren, zusammengeschlagen oder den Hang runtergeworfen wird, finde ich etwas beschönigend.
 
Dann kam die Umfrage der Uni Bayreuth ins Spiel, wo die "Eignung" nicht näher spezifiziert ist.
Die in der Umfrage zu den einzelnen Bilder präsentierten "Eigenschaften" nehmen offensichtlich Bezug auf die Neue Bekanntmachung, womit letztlich über die einzelnen Wege ein vermeintliches gesetzliches Verbot erkannt werden könnte.
Wenn man nicht zufällig in Bayern ganz massiv daran arbeiten würde rechtswidrig über den Begriff der "Eignung" das Mountainbiken zu verbieten, könnte einem die Diskussion und die Meinungen darüber egal sein.

Öffentlich sollten wir aktuell mit sehr viel Bedacht an den Begriff herangehen.
 
Wenn man nicht zufällig in Bayern ganz massiv daran arbeiten würde rechtswidrig über den Begriff der "Eignung" das Mountainbiken zu verbieten, könnte einem die Diskussion und die Meinungen darüber egal sein.

Öffentlich sollten wir aktuell mit sehr viel Bedacht an den Begriff herangehen.
Da bin ich ganz bei dir. Allerdings darf man nicht voraussetzen, dass jeder so in diesem Thema drin ist, nicht mal hier in diesem Forum. Daher ist es immer besser, gelassen und aufklärend auf "konträre" Meinungsäußerungen zu reagieren, was hier halt nicht immer der Fall ist.

Bei der Gelegenheit: ein großes Dankeschön von mir an @Sun on Tour für seine Aufklärungsarbeit hier und vor allem im Nachbarfaden.
 
..., Wanderer werden teilweise kräftig bedrängt, verängstigt und erschreckt. (Ist dies akzeptabel, wenn der Verursacher wie bspw. in Bayern, ebenfalls das Recht hat, den Weg zu nutzen?).
Solches Verhalten ist natürlich nicht in Ordnung. Wir arbeiten daran (siehe unten). Aber es ist keine Frage des Betretungsrechts. Auch wenn gerne versucht wird das so zu vermitteln.

Ich versuche mich auch mal mit einem Vergleich:
Man stelle sich vor ein Autofahrer beleidigt einen Radfahrer - was ist die Rechtsfolge?
Was ist die Rechtsfolge bei einem Unfall, bei dem ein Radfahrer ums Leben kommt?
Was ist die Rechtsfolge, wenn ein Mountainbiker einen Wanderer erschrickt? Am liebsten Wegsperrungen! So würden sich das einige gerne vorstellen.

Daher nochmal Werbung in eigener Sache, damit sich alle weniger Ärgern müssen:
Erinnern wir den Mountainbiker daran, wie er sich zu verhalten hat und die Wanderer, dass sie mit Mountainbikern zu rechnen haben.
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Ich erlebe hier im Schwäbischen auch kein permanentes Hauen und Stechen auf den Wanderwegen. Ich selbst komme fast vollständig konfliktfrei über die Runden. Das liegt aber auch daran, dass ich sehr zurückhaltend und defensiv auf schmalen Wegen fahre und das Glück habe, die für Biker spannenden Wege, die gleichzeitig Hauptwanderwege sind, unter der Woche fahren zu können. Am Wochenende weiche ich auf einsamere, breitere.... Wege aus.
Wenn ich aber selbst als Wanderer am Wochenende auf o.g. Hauptwanderwegen unterwegs bin, muss ich doch recht häufig den Kopf über die dort bikenden Kollegen schütteln. Und auch wenn es nicht zu Handgreiflichkeiten und heftigem Gebrüll kommt, es bestehen da Konflikte, Wanderer werden teilweise kräftig bedrängt, verängstigt und erschreckt. (Ist dies akzeptabel, wenn der Verursacher wie bspw. in Bayern, ebenfalls das Recht hat, den Weg zu nutzen?).
Also davon zu reden, dass es keine Konflikte gibt, nur weil nicht regelmäßig jemand platt gefahren, zusammengeschlagen oder den Hang runtergeworfen wird, finde ich etwas beschönigend.

Du hast es immer noch nicht kapiert ...

Edit: Sun on Tour war schneller.

Entscheidend ist: "Aber es ist keine Frage des Betretungsrechts."

Und zu Deinen anderen Ausführungen:

Es ist ein entscheidender Unterschied ob ich mich aufgrund subjektiver individueller Einschätzungen (z.B. zu hohe Frequentierung durch Wanderer, Weg zu ausgesetzt, Weg zu steil, etc.pp) dafür entscheide einen bestimmten Weg zu fahren oder nicht zu fahren oder ob ich aufgrund der Rechtslage dort nicht fahren darf.

Das bedeutet auch nicht automatisch, dass ich auf permanente Durchsetzung meines Maximal-Rechts poche. Mir macht es auch keinen Spaß einen von Wanderern stark genutzten Weg gleichzeitig mit dem MTB zu befahren.
 
Jein... wenn es darum geht, ob die "Eignung" eines Weges rechtliche Relevanz hat, dann geb ich dir natürlich Recht, dann sollte die "Eignung" im Sinne der Verfassung, und eben nur diese, ausschlaggebend sein. Wenn da eine Behörde oder sonst jemand anderer Meinung ist, dann ist und bleibt das irrelevant.

Wenn sich aber zwei Mountainbiker darüber unterhalten, ob sie einen Weg in ihre nächste Tour einbauen wollen, dann hat "Eignung" für sie in diesem Moment eventuell eine andere Bedeutung und das natürlich mit vollem Recht (der Semantik, nicht der Juristik).

Wenn sich dann verschiedene Leute in einem Forum wie diesem unterhalten, dann mischen sich gegebenenfalls die Bedeutungsebenen, weil nicht immer allen klar ist, wo jeder argumentativ her kommt, und schon gibt es Missverständnisse. Kann man, denke ich, hier auf den letzten 2 oder 3 Seiten ganz gut nachverfolgen. Zuerst stand in diesem Faden die "Eignung" im Sinne der Verfassung im Mittelpunkt, weil es um die Rolle des DAV im Zusammenhang mit der neuen Verwaltungsvorschrift ging, die ja wiederum "Eignung" konträr zur Verfassung verstehen will. Dann kam die Umfrage der Uni Bayreuth ins Spiel, wo die "Eignung" nicht näher spezifiziert ist. Da kann dann jemand, der "Eignung" zwar im Duden nachschlägt, aber nicht in der bayr. Verfassung nachschaut, schon mal auf die Idee kommen, ein von Wanderern sehr stark frequentierter Weg sei nicht so geeignet. Diese Sichtweise macht in einer juristischen Diskussion natürlich keinen Sinn, als rein persönliche Einschätzung aber durchaus. Wenn jetzt der Kontext nicht klar ist, wer hat dann recht?

Klar, wir achten ja auch darauf, an welchem Tag zu welcher Zeit wir welche Tour fahren wollen.
Ich sag dann schon auch immer wieder, das wäre zwar ein schöner Weg/schöne Tour (-> geeignet), aber am Sonntag Nachmittag bei schönem Wetter macht es kaum noch Spaß und wir verzichten freiwillig zu dieser Zeit darauf. Aber das will ich persönlich entscheiden können. Wenn das Wetter schlecht ist oder im Winter, ist es womöglich kein Problem selbst am Sonntag. Von dem her sollten wir schon durchaus auf das gesetzliche Recht achten, dass uns dies erhalten bleibt. Aber trotzdem sollten wir weiterhin unser Hirn einschalten. Bisher hat es ja angeblich gut funktioniert, dass sich die Radler dann von selber Alternativen suchen.
 
Solches Verhalten ist natürlich nicht in Ordnung. Wir arbeiten daran (siehe unten). Aber es ist keine Frage des Betretungsrechts. Auch wenn gerne versucht wird das so zu vermitteln.

Ich versuche mich auch mal mit einem Vergleich:
Man stelle sich vor ein Autofahrer beleidigt einen Radfahrer - was ist die Rechtsfolge?
Was ist die Rechtsfolge bei einem Unfall, bei dem ein Radfahrer ums Leben kommt?
Was ist die Rechtsfolge, wenn ein Mountainbiker einen Wanderer erschrickt? Am liebsten Wegsperrungen! So würden sich das einige gerne vorstellen.

Daher nochmal Werbung in eigener Sache, damit sich alle weniger Ärgern müssen:
Erinnern wir den Mountainbiker daran, wie er sich zu verhalten hat und die Wanderer, dass sie mit Mountainbikern zu rechnen haben.
aHR0cHM6Ly93d3cubXRiLW5ld3MuZGUvZm9ydW0vcHJveHkucGhwP2ltYWdlPWh0dHBzJTNBJTJGJTJGd3d3LmRpbWIuZGUlMkZ3cC1jb250ZW50JTJGdXBsb2FkcyUyRjIwMTklMkYwNyUyRlNjaGlsZC03Njh4NTQ3LmpwZyZoYXNoPWFjZmMyNDNmZWM2NzUyMGNkNTQ5OGM5ODUxMjUzNGMw.jpg
Das klingt schön und ich halte mich auch daran.
Ansonsten erkenne ich seit Jahren keine Veränderung im Wald. Jetzt natürlich vermehrt, so lange mehr Menschen draußen sind.
Ich bin mir auch sicher, dass der Großteil der MTBer leider nie etwas von Trailrules geschweige denn der DIMB gehört hat. Die fahren halt und sehen sich als Individualsportler, losgelöst von Vereinen, Gruppierungen etc., frei im Wald unterwegs, gleiches Recht für alle...

Und nein, es geht mir nicht um das Betretungsrecht. Obwohl ich, entgegen der einen oder anderen Aussage gegenüber mir, durchaus intelektuell dazu in der Lage bin diesen Zusammenhang zu verstehen.
(Übrigens kein Grund mir gegenüber unfreundlich zu werden).

Mir geht es darum, Rechte hin oder her, durch klare Regelungen, dort wo es sich in Einzelfällen "aufdrängt" Konflikte zu entschärfen, um die allgemeine/generelle Situation für uns Biker zu verbessern/zu entspannen.
Da dies hier aber leider (wieder einmal) von einer sachlichen in eine persönliche Diskussion abzudriften droht (da habe ich weder Zeit noch Lust dazu), lese ich hier gerne weiter, halte mich aber bis auf weiteres jetzt raus. :bier:
 
Ich erlebe hier im Schwäbischen auch kein permanentes Hauen und Stechen auf den Wanderwegen. Ich selbst komme fast vollständig konfliktfrei über die Runden.
Das ist auf den Trails in meinem Gebiet (südlcih von München) nicht anders. 99% der Wanderer sind in Ordnung, und 1% Gegner hast du überall. Nur darauf kommt es hier nicht an. Es kommt darauf an, dass es an relevanten Stellen (Politiker, vernetzte Almbauern und Jäger, ...) genügend Leute gibt, die am liebsten alles für MTB sperren wollen, auch auf Forststraßen. Nachdem es keine rechtliche Handhabe dafür gibt, gehen diese Stellen so vor:
1. Man erstelle eine schwer angreifbare Verwaltungsverordnung (VwV), die gegen das Bayerische Naturschutzgesetz verstößt und die voller Widersprüche ist. Sie ist aber geeignet, auch MTB auf Forststraßen zu sperren.
2. Man provoziere Konflikte (weil, wie wir selbst erleben, von alleine existieren die paraktisch nicht), indem man illegale und rechtlich nicht relevante Radverbote aufstellt, ständig in der Presse über die "so vielen schlimmen" Konflikte schreibt und alles zum gegenseitigen Miteinander zwischen MTBler und Wanderern vergiftet. Auf diesen provozierten Konflkiten wollen sie dann aufbauen, um über die genannte Verwaltungsverordnung Sperren umzusetzen.

Der DAV ist voll auf der Seite der MTB-Gegner, siehe deren Zusammenarbeit mit den entsprechenden Politikern und der plötzliche Schwenk auf die VwV. Es gelingt her Politik und DAV bestens, einen Keil zwischen einzelnen MTB-Gruppen zu treiben, siehe hier diesen Thread. Dass der im Gesetz sauber formulierte und durch Kommentare gesicherte Begriff "geeignet" durch die VwV (bzw. der dahinter steckenden Politiker) missbraucht wird, ist hier offensichtlich.
 
Klar, wir achten ja auch darauf, an welchem Tag zu welcher Zeit wir welche Tour fahren wollen.
Ich sag dann schon auch immer wieder, das wäre zwar ein schöner Weg/schöne Tour (-> geeignet), aber am Sonntag Nachmittag bei schönem Wetter macht es kaum noch Spaß und wir verzichten freiwillig zu dieser Zeit darauf. Aber das will ich persönlich entscheiden können. Wenn das Wetter schlecht ist oder im Winter, ist es womöglich kein Problem selbst am Sonntag. Von dem her sollten wir schon durchaus auf das gesetzliche Recht achten, dass uns dies erhalten bleibt. Aber trotzdem sollten wir weiterhin unser Hirn einschalten. Bisher hat es ja angeblich gut funktioniert, dass sich die Radler dann von selber Alternativen suchen.
Da bin ich ganz dafür, dass du das selbst entscheiden darfst und es nicht vorgeschrieben wird. Ich verhalte mich übrigens ganz ähnlich, weshalb ich die hier oft geschilderten Probleme aus eigener Erfahrung kaum kenne. Allerdings habe ich auch das Glück, dass ich mir meine Zeit ganz gut einteilen und deshalb Brennpunkte zu Hochzeiten gut vermeiden kann.

Nochmal: mir ging es darum, darauf hinzuweisen, dass gerade der Begriff "Eignung" anfällig für Missverständnisse ist. Das gilt es auch zu bedenken, wenn man mit Dritten kommuniziert.

Beispiel: Vor zwei Seiten schrieb
Ich denke eher, dass es um eine subjektive Einschätzung, keine grundsätzliche geht. Und darum habe ich bspw. aus meiner persönlichen Sicht den stark von Wanderern/Fußgängern frequentierten Weg als ungeeignet und wenig attraktiv eingestuft. Alle anderen Wege fand ich geeignet, mit unterschiedlicher Attraktivität aus meiner A-Sicht als MTBer und meiner B-Sicht als Wanderer.

Als Antwort bekam er dann: Das ist falsch!

Ich frage mich, wie kann diese Aussage falsch sein? Er schrieb ja explizit, dass es eine subjektive Einschätzung ist. Das ist dann etwa so, als wenn jemand sagt, ich finde dieses Bike schön, und darauf antwortet jemand "das ist falsch!"

Man kann natürlich darauf hinweisen, dass diese MEINUNG juristisch keinerlei Relevanz hat. Man kann auch darauf hinweisen, dass in der Umfrage eher keine subjektive Einschätzung gefragt ist, sondern dass aufgrund der aktuellen Lage ein Kontext gegeben ist, der den Begriff "Eignung" weitergehend als eine persönliche Empfindung definiert. Man kann auch darauf hinweisen, dass eventuell ein undedarftes Beantworten der Umfrage negativ für Mountainbiker ausgelegt werden kann und gerade die Ambivalenz des Begriffs "Eignung" hier ausgenutzt wird, um das Radfahren im Gelände einschränken zu können. Aber man sollte nicht einfach sagen: Das ist falsch!
 
Da bin ich ganz dafür, dass du das selbst entscheiden darfst und es nicht vorgeschrieben wird. Ich verhalte mich übrigens ganz ähnlich, weshalb ich die hier oft geschilderten Probleme aus eigener Erfahrung kaum kenne. Allerdings habe ich auch das Glück, dass ich mir meine Zeit ganz gut einteilen und deshalb Brennpunkte zu Hochzeiten gut vermeiden kann.

Nochmal: mir ging es darum, darauf hinzuweisen, dass gerade der Begriff "Eignung" anfällig für Missverständnisse ist. Das gilt es auch zu bedenken, wenn man mit Dritten kommuniziert.

Beispiel: Vor zwei Seiten schrieb


Als Antwort bekam er dann: Das ist falsch!

Ich frage mich, wie kann diese Aussage falsch sein? Er schrieb ja explizit, dass es eine subjektive Einschätzung ist. Das ist dann etwa so, als wenn jemand sagt, ich finde dieses Bike schön, und darauf antwortet jemand "das ist falsch!"

Man kann natürlich darauf hinweisen, dass diese MEINUNG juristisch keinerlei Relevanz hat. Man kann auch darauf hinweisen, dass in der Umfrage eher keine subjektive Einschätzung gefragt ist, sondern dass aufgrund der aktuellen Lage ein Kontext gegeben ist, der den Begriff "Eignung" weitergehend als eine persönliche Empfindung definiert. Man kann auch darauf hinweisen, dass eventuell ein undedarftes Beantworten der Umfrage negativ für Mountainbiker ausgelegt werden kann und gerade die Ambivalenz des Begriffs "Eignung" hier ausgenutzt wird, um das Radfahren im Gelände einschränken zu können. Aber man sollte nicht einfach sagen: Das ist falsch!
Hier verweise ich dann auch gerne nochmal auf die Einleitung der Umfrage des Institus Sportökonomie, die ich vorab tatsächlich durchgelesen und mich danach gerichtet habe (d.h. intuitive Antworten, ohne politische Motivation):

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,


danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, diesen Fragebogen zu beantworten.


Wir sind Studierende des Masterstudiengangs Sportökonomie an der Universität Bayreuth und möchten durch Ihre Mitwirkung einen Beitrag zur Beantwortung der Frage leisten, wie und in welchem Umfang Wege in der Natur von Sporttreibenden genutzt werden.


Zu Beginn der Umfrage werden Sie gebeten, Ihre Rolle in Bezug auf das Mountainbiken festzulegen. Sofern mehrere Rollen auf Sie zutreffen, entscheiden Sie sich bitte für diejenige, mit der Sie sich am stärksten identifizieren können. Beachten Sie, dass Sie alle folgenden Fragen aus der Perspektive dieser Rolle beantworten.


Da uns Ihre persönliche und ehrliche Meinung interessiert, möchten wir Sie bitten, alle Fragen intuitiv zu beantworten. Es gibt keine richtigen oder falschen Angaben.
 
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Ich frage mich, wie kann diese Aussage falsch sein? Er schrieb ja explizit, dass es eine subjektive Einschätzung ist. Das ist dann etwa so, als wenn jemand sagt, ich finde dieses Bike schön, und darauf antwortet jemand "das ist falsch!"

Man kann natürlich darauf hinweisen, dass diese MEINUNG juristisch keinerlei Relevanz hat. Man kann auch darauf hinweisen, dass in der Umfrage eher keine subjektive Einschätzung gefragt ist, sondern dass aufgrund der aktuellen Lage ein Kontext gegeben ist, der den Begriff "Eignung" weitergehend als eine persönliche Empfindung definiert. Man kann auch darauf hinweisen, dass eventuell ein undedarftes Beantworten der Umfrage negativ für Mountainbiker ausgelegt werden kann und gerade die Ambivalenz des Begriffs "Eignung" hier ausgenutzt wird, um das Radfahren im Gelände einschränken zu können. Aber man sollte nicht einfach sagen: Das ist falsch!

Ich muss gestehen, bei dieser Frage habe ich auch lange überlegt und bin mir gar nicht mehr so sicher, ob ich nicht auch "ungeeignet" angeklickt habe (und somit einen Fehler gemacht habe). :wut:

Inzwischen bin ich selbst der Meinung, dass der Weg immer geeignet ist, wenn ich ihn fahren kann. Durch starke Frequentierung wird er halt zu bestimmten Zeiten maximal unattraktiv. Durch einen Starkregen dagegen kann er wirklich ungeeignet werden, weil sich die Beschaffenheit an sich auch ändert. Wanderer ändern aber nichts an der Beschaffenheit des Weges (also zumindest nicht kurzfristig und nur zeitweilig). Er wird nicht steiler, wurzeliger, kurviger.
Ja, diese Fragen waren in meinen Augen schlecht gestellt und wenn man es anders versteht, ist es nicht verwunderlich. Aber solche Aussagen, dass ein Weg durch Frequentierung ungeeignet werden kann, können uns böse auf die Räder fallen. War subjektiv vielleicht gut gemeint oder im Kontext betrachtet zumindest anders gemeint, aber wird dann von den "Gegnern" gerne aufgegriffen und als Argument gegen MTB missbraucht. Durch die VwV sollten ja jetzt einige wach gerüttelt worden sein, was gerade alles versucht wird, um uns weg zu sperren.

Vielleicht kann ja diese Diskussion dazu beitragen, dass auch andere ihre subjektive Meinung zu ihrer Wortwahl nochmal etwas überdenken und in Zukunft auch etwas vorsichtiger damit umgehen. Nicht, dass die Gegner noch mehr Rückenwind bekommen als sie eh schon haben.
 
Da uns Ihre persönliche und ehrliche Meinung interessiert, möchten wir Sie bitten, alle Fragen intuitiv zu beantworten. Es gibt keine richtigen oder falschen Angaben.
Wie soll man denn die Fragen intuitiv beantworten, wenn man immer erst den Text für die jeweilige Situation durchlesen muss?
Da hätte man wohl besser Bilder genommen, welche den jeweiligen Kontext ohne zusätzliche Beschreibung darstellen.
 
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