Als Mountainbiker im Deutschen Alpenverein (DAV) - austreten oder drinbleiben?

Selbstverständlich bin ich bezgl. des Vorgehens des Hauptvereins nicht glücklich, allerdings finde ich persönlich die Stellungnahme des Hauptvereins zur VwV durchaus aussagekräftig. Ich hoffe, du hast die Stellungnahme gelesen! Hier werden die strittigen Punkte meines Erachtens ausreichend kritisiert. Allerdings sehe ich auch die Arbeit, die die Sektionen in meiner Region zum Thema MTB leisten bzw. kenne deren Positionen. Und die sind durchwegs Positiv gegenüber der Sparte eingestellt. Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass mir die Sektionspositionen in anderen Regionen nicht bekannt sind!
Die Bremse seitens des Forst hat rein mit naturschutzrechtlichen Belangen zu Tun (Raufußhuhnhabitate). Es gab durchaus positive Signale seitens des Forst für unser Projekt.

Dass sich der Hauptverein den Inhalt der aktuellen VwV so nicht vorgestellt hat, kann der Stellungnahme entnommen werden.

Und ja, ich denke durchaus, dass bei entsprechendem Engagement (dazu braucht es jedoch mehr als nur Einen motivierten Biker) selbst "Alteingesessene" ihre Meinung ändern können oder zumindest etwas mehr Akzeptanz aufbringen können. Ist ja auch genau so in meinen Sektionen passiert! Gerade im Jugendbereich (z.B. durch Kindertraining) kann viel bewegt werden und dadurch Aufmerksamkeit generiert werden. Bei erfolgreichen Angeboten können selbst die Alten ihre Augen nicht mehr vor Tatsachen verschließen.

Die Dimb hingegen ist in meiner Region bisher leider nur sehr zaghaft in Erscheinung getreten bzw. hat in meinen Augen nur wenig vorzeigbare Fortschritte erzielt. Ich lass mich aber gern vom Gegenteil überzeugen.
Des weiteren entfallen viele Steige, welche ich gerne mit dem Rad befahre, unter die Verkehrssicherungspflicht der Alpenvereinssektionen - ein weiterer Grund für mich, Mitglied im Alpenverein zu bleiben.

Die offizielle Stellungnahme des DAV zu VwV ist rein pseudo, weil klar herausgearbeitet wurde, dass zentrale Definitionen aus Präsentationen des DAV wörtwörtlich in die VwV übernommen worden sind.
Auch die völlig bescheuerte Def über die Eignung von Wegen in Verbindung mit der Fähigkeit der Person
auf dem Rad. Und das nur bei MTB und eben nicht im Bereich Klettern oder Wandern. Sorry ,die Richtung
des DAV ist glasklar auch wenn Ihr vereinzelt vor Ort gute Arbeit macht. 😎
 
Deinen Grund kann ich sehr gut verstehen und dein Vorschlag eines Telefonats o.ä. gut. Trotzdem wäre es hier hilfreich, wenn direkt zu den Punkten sich jemand vom DAV dazu äußern würde. Andernfalls besteht die Gefahr, dass über das Gespräch hier dann berichtet wird, evtl. auch verkürz und mit Fehler, spätestens bei Verständnisfragen wirst du dich dann wieder einbringen müssen. Daher könnte es sinnvoll sein, wenn du oder jemand vom DAV einen erkennbaren DAV-User einrichtet und über diesen kommuniziert. Vielleicht magst du das mal intern klären?

Fakt ist leider , das die VwV jetzt umgesetzt wird ,dank der Hilfe des DAV und das auch gewollt. Das hat
einen faden Beigeschmack und wird seine Kreise ziehen. Je mehr Verbote in Bayern erlassen werden,
desto weniger Biker kommen. Ist ganz einfach, Aktion und Reaktion. Also Ziel erreicht oder ?
Ich hab das mal in einer Wahts Gruppe als Info laufen lassen, es gab einen riesen Aufschrei, und
das zeigte mir, das die MTB Problematik in Bayern noch vielen unbekannt ist. Bin also gespannt, und in
Bayern bin ich raus und auch aus dem DAV 😎
Ach so , ich wohne in NRW also eher ein kleines Bundesland.
 
Also ich bin mir da nicht sicher, dass irgendwer, dh Privatperson, Verein, Gemeinde, Bürgermeister etc berechtigt ist, (solche) Schilder aufzustellen.
Nein, sind sie nicht, da auf tatsächlich öffentlichen Wegen StVG und StVO gelten. Deswegen haben dort nur die im Verkehrszeichenkatalog der StVO erwähnten Schilder etwas verloren.

  • Privatwege sind in aller Regel tatsächlich öffentliche Wege (s BayVGH U v 03.07.2015 [11 B 14.2809]) und gehören damit zu den tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen
  • Tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen sind alle Flächen, die auf Grund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Freigabe durch den Berechtigten der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen
  • Auf tatsächlich öffentlichen Wegen gelten die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen (StVG, StVO) – s auch Art. 28 Abs. 4 BayNatSchG, Art. 13 Abs. 3 Satz 2 BayWaldG
Hier zu finden.
 
Hmm, zache Gschicht. Hoffen wir das beste. Wobei es in der Vergangenheit wohl auch schonmal bissl unrund lief bei ihm:
Schon vor der Zeit als Abgeordneter waren seine geschäftlichen Aktivitäten in die Schlagzeilen geraten. So wurde bekannt, dass der gastronomische Betrieb einer „Festscheune“ auf der Alpe Untere Schwande bei Unterjoch ebenso unzulässig war wie die Vermietung von Ferienwohnungen in dem Gebäude. Dies stellte damals das Oberallgäuer Landratsamt fest, nachdem es entsprechende Vorwürfe geprüft hatte.
<Quelle>

Wenn er mit der Aufarbeitung seiner Steuerangelegenheit anderweitig beschäftigt ist, wäre das für uns Radfahrer u.U. von Vorteil:
Es ist Zeit, das Problem anzugehen, findet Eric Beißwenger. Der CSU-Abgeordnete aus dem Allgäu berichtet von den Klagen der privaten Grundstückseigentümer, deren Wege zuhauf von Mountain-Bikern und E-Bikern genutzt werden. "Der Bogen ist in vielen Bereichen überspannt. Wenn die Schäden in der Natur massiv sind, dann geht's ja nicht nur um finanziellen Ausgleich. Denn die Wege müssen ja auch wieder instand gesetzt werden. Die Grasnabe ist teilweise so stark verletzt, dass es bis zu meter-tiefe Erosionsspuren gibt, und da müssen wir natürlich eingreifen", sagt Beißwenger.
<Quelle>

Da könnte man jetzt viele weitere Anti-Fahrrad Zitate dieser Art anführen, aber ich möchte ja niemanden über Gebühr langweilen. Ich hatte ja bereits erwähnt dass er "Mitglied im Alpwirtschaftlichen Verein, Bayerischen Bauernverband, Westallgäuer Baumverein, Allgäuer Schafhalterverband, Forstbetriebsgemeinschaft, Bayerischen Jagdverband" ist, von daher ist seine Sicht der Dinge jetzt nicht wirklich überraschend und bedarf keiner weiteren Vertiefung.

Im Mittelpunkt der Diskussion hier steht ja die Frage, wie der DAV (neuerdings) dazu kommt seine bisherige verfassungskonforme Sicht der Wegeeignung über den Haufen zu werfen?
(Mir drängt sich grad ein berühmtes Adenauer Zitat auf...)
Vielleicht hat sich der DAV ja hier etwas Inspiration geholt:

Ansichtssache: "Geeignete Wege"
Im Kern gehe es um die Auslegung der Beschreibung eines „geeigneten Weges“, sagt Beißwenger in seiner Begründung. Dieses Kriterium sei dem Bayerischen Naturschutzgesetz zufolge entscheidend: sofern kein eigens formuliertes Verbot gelte, dürften sich Mountainbiker zur Ausübung ihrer sportlichen Aktivität auf jedem geeigneten Weg bewegen. Beißwenger: „Die Auslegung und Interpretation eines geeigneten Weges unterscheidet sich in der Wahrnehmung der Nutzer und Grundstückeigentümer dabei jedoch deutlich.“
Daher sei eine Anpassung und Überarbeitung der bisherigen Regelungen aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen dringend erforderlich, folgern Beißwenger und seine Allgäuer Landtagskollegen.

<Quelle>

Ja gut ähh, drängt sich die Frage auf: Was hat denn der DAV überhaupt mit dem Herrn Beißwenger zu tun? Naja, schon so bissl was könnte man meinen, bei Betrachtung der unten ersichtlichen illustren Runde. Er überreicht immerhin grad einen Scheck über €250.000. (Da bleibt bestimmt auch bissl was übrig für ein neues MTB für den Herrn Mair. Wobei.....vielleicht dann doch eher so ein gravel Bike für Forststrassen...? :lol: )

MTB-Uebergabe-Foerderung-Foto-Nico-Galauch-klein_1024x682-ID84954-f7ccb3b4436084dfb390e780b8876d41.jpg

<Quelle>
v.r.n.l:
Hanspeter Mair (Geschäftsbereichsleiter Alpine Raumordnung, DAV)
Roland Stierle (Vizepräsident DAV Verbandsrat, Klärung von Grundsatzfragen/Entscheidungen von verbandspolitischer Bedeutung)
Josef Niedermaier
Dr. Alois Bogenrieder (Ministerialdirigent Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
Eric Beißwenger (kenn ma eh, flat Eric)
Anton Klotz (Landrat Oberallgäu, auch kein MTB Freund)

Ich finde dieses nette Bild guter Freunde ist besser als jedes Schlusswort, in diesem Sinne schlaft gut und träumt schön!
 

Anhänge

  • 1615244528237.png
    1615244528237.png
    1,9 MB · Aufrufe: 22
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank @KäptnFR für die Zusammenstellungen und Quellenangaben.

Nachdem auch die Äußerung von @GlobeT
Die Vorwürfe von @KäptnFR sind zum Teil nicht ganz korrekt
für mich sich nicht wie ein entschiedener Widerspruch, sondern eher als überwiegende Zustimmung anhören, meine ich, dass man hier inzwischen auch öffentlich wohl sicher sagen kann: Die Arbeit vom DAV war (und ist) eine Auftragsarbeit, die mit 250.000 € vom Ministerium bezahlt wird zugunsten verschiedener Vereine und Verbände, die im Bereich Land-, Forst- und Almwirtschaft zu finden sind.
 
(Langer Text, Zusammenfassung ganz unten)

Was mir seit Veröffentlichung der VwV aufstößt, ist die Behauptung, dass die Regeln ja aufgestellt wurden, um objektive Kriterien über die Eignung von Wegen bereit zu stellen. Diese objektiven Regeln wurden nie aufgeführt, weder in der VwV noch vom DAV.

"Objektiv" bedeutet, es liegt in der Sache des Objekts. Das heißt aber auch, dass ich die objektiven Eigenschaften mittels (im Inventursprech) "zählen, messen, wiegen" bestimmen kann. Dazu ist es aber auch nötig, Kriterien und Grenzwerte zu definieren.

Im DAV/VwV-Dokument werden eine Reihe von möglichen Dimensionen für die Wege genannt, z.B. "Steigung" und "Kurven". Das Objekt hier (der Weg) hat sicher eine Steigung und Kurven, aber ohne die Angabe von Werten, die messbar wären, kann ich hier aus dem Weg keine Kriterien bestimmen.

Objektive Kriterien für die Eignung wären z.B. "Steigung (bzw. Gefälle) kleiner 45 Grad" oder "Kurvenradius größer 2 m". Das wären am Objekt messbare, unverfälschbare Kenngrößen. Solche objektiven Werte sind aber im DAV/VwV-Dokument nicht zu finden. (Die Schwierigkeit, wo und wie das gemessen wird, möchte ich hier bewusst weglassen. Die Problematik ist hinreichend bekannt durch die 2-m-Regel in BaWü, wo denn die 2 m gemessen werden. Spielt aber hier in der Sache erst mal keine Rolle.)

Im NatSchG steht bewusst nur "geeignete Wege" drin. Der Normalradler wird Schwierigkeiten bekommen, Kurven mit weniger als 1,5 m Radius zu fahren. Sollte man deshalb das als "Eignung" definieren? Nein, ich z.B. fahre häufig auch Kurven mit Radien deutlich kleiner als 1 m, wenn auch dann oft mit Hinterrad versetzen. Also wäre das nach NatSchG für mich "geeignet". Ich bin aber nicht das Maß aller Dinge, es gibt einige Biker, die auch noch engere Kurven fahren können. Das geht bis hin zu Spitzkehren, die einen Radius gegen 0 m haben. Daraus folgt, dass eine Festlegung auf einen bestimmten Kurvenradius (größer 0 m) willkürlich einige Biker ausgeschlossen werden, obwohl laut NatSchG "geeignet". Damit sollte eigentlich klar sein, dass das Kriterium "Kurvenradius" nicht geeignet ist, um die Eignung von einem Weg zu bestimmen. Genauso kann man mit allen anderen Dimensionen (Steigung, ...) verfahren, das Ergebnis wird immer gleich sein.

Nachdem im DAV/VwV-Dokument aber nicht einmal konkrete Werte genannt werden, kann die Beurteilung der Eignung nur durch den Betrachter gemacht werden, also subjektiv. Das ist aber im Widerspruch mit dem Anspruch der Dokumente, objektive Kriterien zur Verfügung zu stellen. Momentan sieht es so aus, dass die DAV/VwV-Dokumente bewusst subjektive Kriterien gewählt haben, so dass jedes Gremium (Gemeinde, Landkreis, Almbauern, DAV-Projekt, ...) einfach sagen kann, "gefällt mir nicht, zu steil, zu kurvig, deshalb ungeeignet". Also zu 100% subjektiv.

So lange der DAV hier auch nicht einen objektiven Katalog über die Eignung veröffentlicht (also im Sinn von "Steigung 30 Grad, Kurvenradius 1 m") müssen wir bei der Beurteilung von rein subjektiven Kriterien ausgehen. Und damit können wir davon ausgehen, dass die Selektion der "geeigneten" Wege im Projekt (das ja wohl ohne Beteiligung von weiteren MTBlern oder Vereinen die der DIMB läuft) eine subjektive Auftragsarbeit für Vereine und Verbände aus Land-, Forst- und Almwirtschaft ist.

Sorry für den langen Text.
tl;dr
In den DAV/VwV Dokumenten sind keine objektiven Kriterien genannt. Die Beurteiung der Wege ist nicht nachvollziehbar und rein subjektiv. Steht im Widerspruch mit den eigenen Anforderungen. Schaut deshalb sehr nach Auftragsarbeit aus.
 
Nein, sind sie nicht, da auf tatsächlich öffentlichen Wegen StVG und StVO gelten. Deswegen haben dort nur die im Verkehrszeichenkatalog der StVO erwähnten Schilder etwas verloren.


Hier zu finden.
Dachte ich mir doch.
Daher, wie gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter.

Dh wenn "Sie" es aufstellen und keiner sagt etwas oder klagt dagegen, dann bleiben sie 1) stehen und 2) halten sich viele daran, weil sie an deren Rechtmäßigkeit glauben und wird 3) als Argumentation und Rechthaberei gegenüber MTB angeführt.
 
In den DAV/VwV Dokumenten sind keine objektiven Kriterien genannt. Die Beurteiung der Wege ist nicht nachvollziehbar und rein subjektiv. Steht im Widerspruch mit den eigenen Anforderungen. Schaut deshalb sehr nach Auftragsarbeit aus.
Dieses Thema, Problem, bzw Ansichten, kann nur einer lösen: der Rechtsstaat.

Beim DAV und im Bayrischen Staatsministerium, Land- und Forstwirtschaft, Jägerei, Großgrundbesitzer etc sitzen auch Juristen.
Dazu noch die Veränderung der Gesellschaft, Wertewandel und der Druck der Interessensvertretungen.

Und, Politiker und Juristen wissen, wie man Gesetze eindeutig oder mehrdeutig, unbestimmt oder offenlassend ausgestalten kann.

Und als Politiker weiß man auch, dass die Mühlen der Gerichte, manchmal/oft, sehr langsam Mahlen. Und gelegentlich "überläßt" die Politik auch bewußt den Gerichten die Entscheidung bzw die Richtung, wohin es gehen soll.

"Blöd" halt nur, dass sich einer, der erwischt wurde, finden lassen muss, der den Klagsweg beschreitet. Und dann eventuell bis zum obersten (Verfassungs-)Gerichtshof durchhält. Zeitlich und finanziell.

Außer es übernimmt eine Anwaltskanzlei oder Rechtsanwalt bzw ein Rechtsanwalt einer Interessensgemeinschaft (Dimb, ÖAV, VKI) das Ganze.
 
Je mehr Verbote in Bayern erlassen werden,
desto weniger Biker kommen. Ist ganz einfach, Aktion und Reaktion. Also Ziel erreicht oder ?
Und das ganze schwappt nach BW wieder zurück und wird dann zeigen, wie wichtig und richtig diese hervorragende von der Mehrheit getragene Lösung doch ist.
Man sollte sich wegen dieser unsäglichen VwV das Radlfahren in Bayern nicht verleiden lassen.
Ich als Alltags-Krimineller aus dem schönen BW kann das getrost ignorieren. Aber der Rest der republik muss sich ja nicht ohne Not dieser Situation aussetzen.
Abstimmen mit dem Geldbeutel. Wochenedtouren ja, Übernachtung nein.
Also wäre das nach NatSchG für mich "geeignet".
Deswegen wird ja auch darauf hingewiesen, dass die Eignung nix mit persönlichem Können zu tun haben soll/ kann.
Die Diskussion um Eigenschaften von Wegen ist müßig.
und gefährlich.
Ich bin mir sicher, dass das die nächste Ausbaustufe wird.
DAV schätzt die Eignung der Wege für mtb ein. Preis: 250.000€
 
Gegen die VwV direkt kann man nicht klagen, weil sie kein Gesetz ist. Gegen die Schilder/Sperrungen aber schon, wobei es hier auf die individuelle Betroffenheit ankommt. Der DIMB und den anderen Verbänden Dürfte hier in der im Regelfall die Verbandsklagebefugnis fehlen. Gegen die Sperrung klagen kann somit nur der einzelne bei, was insbesondere dann relevant wird, wenn gegen Einzelpersonen Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten verhängt werden.

Aber zurück zum Thema:

Aus meiner Sicht widerspricht die jetzt vom DAV geforderte Einführung vermeintlich objektiver Kriterien dem im Jahr 2015 vom Verbandsrat beschlossenen Positionspapier. Siehe dort Z. 6 Abs. 2:

"Mountainbiken nur auf geeigneten Wegen
Der DAV unterstützt das Mountainbiken auf Wegen aller Art, wenn diese geeignet sind und das Befahren nicht durch gesetzliche Bestimmungen untersagt ist. Die Eignung der Wege für das Mountainbiken orientiert sich an den Umständen des Einzelfalls und lässt sich aus Sicht des DAV nicht mit einer festen Wegebreite definieren. Ausschlaggebend ist eine Reihe von Fakto-ren, wie etwa die Beschaffenheit des Untergrunds, die Stärke der Frequentierung durch andere Naturnutzer zum jeweiligen Zeitpunkt und auch das fahrtechnische Können."


Im Gegensatz zur jetztigen Haltungwar auch die Spitze des Alpenvereins der Ansicht, hier sei durchaus das individuelle Fachkönnen für die Geeignetheit maßgeblich. Insofern stellt sich die Frage, warum hier die Geschäftsführung des Alpenvereins vom Verbandsrat Beschluss abweicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eigenmächtig geschehen ist, sondern vermutlich mit dem Präsidium bzw. dem Verbandsrat abgestimmt war.
 
Hat Charme. "Achtung, beliebte MTB Abfahrt. E-Biker bitte Richtung beachten."
Das ganze als wertige Schilder, damit es nach ernsthaft aussieht.
Ich muss das Schild korrigieren: "Achtung, beliebte MTB Abfahrt. Alle Biker bitte Richtung beachten."
Am Wochenende waren es die MoMs*, die es wirklich cool fanden auf dem Haupt-DH vom Weißen Stein Uphill-Training zu machen.

*MoM = MTB ohne Motor
 
(Langer Text, Zusammenfassung ganz unten)

Was mir seit Veröffentlichung der VwV aufstößt, ist die Behauptung, dass die Regeln ja aufgestellt wurden, um objektive Kriterien über die Eignung von Wegen bereit zu stellen. Diese objektiven Regeln wurden nie aufgeführt, weder in der VwV noch vom DAV.

"Objektiv" bedeutet, es liegt in der Sache des Objekts. Das heißt aber auch, dass ich die objektiven Eigenschaften mittels (im Inventursprech) "zählen, messen, wiegen" bestimmen kann. Dazu ist es aber auch nötig, Kriterien und Grenzwerte zu definieren.

Im DAV/VwV-Dokument werden eine Reihe von möglichen Dimensionen für die Wege genannt, z.B. "Steigung" und "Kurven". Das Objekt hier (der Weg) hat sicher eine Steigung und Kurven, aber ohne die Angabe von Werten, die messbar wären, kann ich hier aus dem Weg keine Kriterien bestimmen.

Objektive Kriterien für die Eignung wären z.B. "Steigung (bzw. Gefälle) kleiner 45 Grad" oder "Kurvenradius größer 2 m". Das wären am Objekt messbare, unverfälschbare Kenngrößen. Solche objektiven Werte sind aber im DAV/VwV-Dokument nicht zu finden. (Die Schwierigkeit, wo und wie das gemessen wird, möchte ich hier bewusst weglassen. Die Problematik ist hinreichend bekannt durch die 2-m-Regel in BaWü, wo denn die 2 m gemessen werden. Spielt aber hier in der Sache erst mal keine Rolle.)

Im NatSchG steht bewusst nur "geeignete Wege" drin. Der Normalradler wird Schwierigkeiten bekommen, Kurven mit weniger als 1,5 m Radius zu fahren. Sollte man deshalb das als "Eignung" definieren? Nein, ich z.B. fahre häufig auch Kurven mit Radien deutlich kleiner als 1 m, wenn auch dann oft mit Hinterrad versetzen. Also wäre das nach NatSchG für mich "geeignet". Ich bin aber nicht das Maß aller Dinge, es gibt einige Biker, die auch noch engere Kurven fahren können. Das geht bis hin zu Spitzkehren, die einen Radius gegen 0 m haben. Daraus folgt, dass eine Festlegung auf einen bestimmten Kurvenradius (größer 0 m) willkürlich einige Biker ausgeschlossen werden, obwohl laut NatSchG "geeignet". Damit sollte eigentlich klar sein, dass das Kriterium "Kurvenradius" nicht geeignet ist, um die Eignung von einem Weg zu bestimmen. Genauso kann man mit allen anderen Dimensionen (Steigung, ...) verfahren, das Ergebnis wird immer gleich sein.

Nachdem im DAV/VwV-Dokument aber nicht einmal konkrete Werte genannt werden, kann die Beurteilung der Eignung nur durch den Betrachter gemacht werden, also subjektiv. Das ist aber im Widerspruch mit dem Anspruch der Dokumente, objektive Kriterien zur Verfügung zu stellen. Momentan sieht es so aus, dass die DAV/VwV-Dokumente bewusst subjektive Kriterien gewählt haben, so dass jedes Gremium (Gemeinde, Landkreis, Almbauern, DAV-Projekt, ...) einfach sagen kann, "gefällt mir nicht, zu steil, zu kurvig, deshalb ungeeignet". Also zu 100% subjektiv.

So lange der DAV hier auch nicht einen objektiven Katalog über die Eignung veröffentlicht (also im Sinn von "Steigung 30 Grad, Kurvenradius 1 m") müssen wir bei der Beurteilung von rein subjektiven Kriterien ausgehen. Und damit können wir davon ausgehen, dass die Selektion der "geeigneten" Wege im Projekt (das ja wohl ohne Beteiligung von weiteren MTBlern oder Vereinen die der DIMB läuft) eine subjektive Auftragsarbeit für Vereine und Verbände aus Land-, Forst- und Almwirtschaft ist.

Sorry für den langen Text.
tl;dr
In den DAV/VwV Dokumenten sind keine objektiven Kriterien genannt. Die Beurteiung der Wege ist nicht nachvollziehbar und rein subjektiv. Steht im Widerspruch mit den eigenen Anforderungen. Schaut deshalb sehr nach Auftragsarbeit aus.
Da will ich nur kurz was zum Vorwurf sagen, dass im Projekt die mtbler nicht einbezogen wurden, weil's direkt meine Arbeit betritt

Die DIMB, die Jungs von flow Valley, Gravitationssport Verein,MTB Club München, lokale Sport-Vereine, m97 und die MTB Gruppe der Sektion Tölz, die Jungs von endura waren bei der Sammlung der Streckenvorschläge beteiligt bzw haben sie geliefert. Wobei die Vertreter der IG Chiemgau von der dimb, die dabei waren nicht viel Input liefern konnten, wie sie selber gesagt haben.

Zu den anderen Sachen sag ich später gern was, weil du da genau die Punkte aufgereifst die auch in meinen Augen unlogisch sind.
 
Vielen Dank @KäptnFR für die Zusammenstellungen und Quellenangaben.

Nachdem auch die Äußerung von @GlobeT

für mich sich nicht wie ein entschiedener Widerspruch, sondern eher als überwiegende Zustimmung anhören, meine ich, dass man hier inzwischen auch öffentlich wohl sicher sagen kann: Die Arbeit vom DAV war (und ist) eine Auftragsarbeit, die mit 250.000 € vom Ministerium bezahlt wird zugunsten verschiedener Vereine und Verbände, die im Bereich Land-, Forst- und Almwirtschaft zu finden sind.
Da meine indirekt Zustimmung zu interpretieren ist leider falsch. Aber das ist genau der Grund warum ich mit euch reden will. Schriftlich können Missverständnisse entstehen, die dann Fehlinterpretiert werden. Im Gespräch kann man gleich Nachfragen und die Sache ist aus der Welt
 
... Schriftlich können Missverständnisse entstehen, die dann Fehlinterpretiert werden. Im Gespräch kann man gleich Nachfragen und die Sache ist aus der Welt
Kenne ich, geht mir häufig auch so. Allerdings führe ich das dann auf mein mangelndes Talent der klaren Formulierung zurück. Hier solltest du also eher mutig sein...
 
Die Diskussion um Eigenschaften von Wegen ist müßig.
Richtig. Dabei ist es eigentlich so einfach :ka:
Zum gefühlt 20. mal: Es gibt keine objektiven Kriterien in der bayrischen Verfassung.
Man kann jetzt welche dazu erfinden, deswegen werden sie aber auch nicht Gesetz.
(Es sei denn die Leute kaufen es einem Dank entspr. guter Lobbyarbeit trotzdem ab)

Insofern stellt sich die Frage, warum hier die Geschäftsführung des Alpenvereins vom Verbandsrat Beschluss abweicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eigenmächtig geschehen ist, sondern vermutlich mit dem Präsidium bzw. dem Verbandsrat abgestimmt war.
Was noch unter dem Bild steht hast Du gelesen?
Oder war das eine rhetorische Frage? :)
 
Beim DAV und im Bayrischen Staatsministerium, Land- und Forstwirtschaft, Jägerei, Großgrundbesitzer etc sitzen auch Juristen.
Ist nicht genau das das Ziel der VwvV, objektivere Werte für die Einschätzung zu kreieren?

Das Ergebnis sollte zu denken geben:
Gerade das Editorial der JM von Frau Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel gelesen:

"Im Rechtsstaat sollen konkurrierende Interessen via Gesetzesvollzug zum sachgerechten Ausgleich gebracht werden.“

Wenn man das als Maßstab nimmt, dann lässt sich nur festhalten, dass das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit seinem Praktikantenentwurf zum Vollzug des Naturschutzgesetzes an dieser Aufgabe grandios gescheitert ist.
 
Spannende Diskussion!

Ein paar Sachen habe ich noch nicht so ganz verstanden:

Das BayNatSchG gibt mir als Person ein freies Betretungsrecht und erlaubt das Befahren von Privatwegen sofern geeignet. Den Fußgängern gebührt der Vorrang. Ich verstehe aber nicht, warum nun in die Geeignetheit von Wegen die Frequenz von Fußgängern einfließen soll. Der Fußgänger hat doch kein vorrangiges Betretungsrecht (mit dem Recht andere auszuschließen), sondern nur Vorrang während des Benutzens der Wege. Oder sehe ich das falsch?

Da das Betretungsrecht allgemein nicht wirklich eingeschränkt werden kann, wird nun der Versuch unternommen, dies (indirekt) über die Nicht-Geeignetheit von Wegen zu machen. Das kommt dann einem Betretungsverbot für MTB gleich. Das müsste dem DAV doch bei der Interessenslage klar gewesen sein.

Indem man nun bereits daran arbeitet, Strecken für MTB zu finden, legt das doch dann den Schluss nahe, dass alle anderen Wege nicht mehr geeignet sind. Warum vertritt man nicht die Position, dass es keiner Definition bedarf, und wenn es vor Ort wirklich Konflikte gibt, dann muss das vor Ort von den entsprechenden Stellen im Rahmen der Gesetze geregelt werden. Dass die jetzt nicht so vorteilhaft für die (Alm)bauern sind, ist halt nunmal so. Die Steuergesetze sind auch nicht vorteilhaft für mich :)

Zum Schluss noch: Wohne in einer klassischen Mittelgebirgs-MTB-Region in Bayern. Bisher gibt es bis auf ein paar wenige Ausnahmen keine Probleme. Nun aber hat man aus einem Pilotprojekt in der Alpenregion eine Verordnung für ganz Bayern gemacht. Super!

Kleine Anekdote: Bei uns kenne ich genau EIN MTB Verbortsschild in der ganzen Region und das steht auf dem Forstweg 50m vor der Alpenvereinshütte :)
 
Zurück
Oben Unten