Als Mountainbiker im Deutschen Alpenverein (DAV) - austreten oder drinbleiben?


Die aktuellen und „trendigen“ Ausprägungen des MTB-Sports bewegen sich in Bayern vielfach außerhalb der rechtlichen Grenzen des Betretungsrechts und weisen damit neben dem gesellschaftlichen auch ein hohes rechtliches Konfliktpotential auf. Kommt es zu keinen tragfähigen Lösungen, sind „ordnungsrechtliche“ Maßnahmen zu erwarten.
"Trendig" ist hier sehr interessant. Was ist gemeint und wen schliesst es ein oder aus?
Konsequenzen für alle?
 

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Bei dem Text fällt mir das wieder ein:
Sun on Tour schrieb:

Manche hier suchen nach Schuldigen und Gründen oder Alternativen und argumentieren alle Mountainbiker und natürlich auch sich selbst langsam aber sicher von den Trails runter.
Auch wenn es in diesem Thread vornehmlich um den DAV geht, doch noch einmal Werbung in eigener Sache (ich verdiene aber nichts daran) für eine vernünftige Beschilderung, die wie im Text erwähnt sowohl den Mountainbiker daran erinnert, wie er sich zu verhalten hat und die Wanderer wissen lässt, dass sie mit Mountainbikern zu rechnen haben. Dazu gibt das Schild die nach wie vor geltende Rechtslage in Bayern wieder. Es könnte tatsächlich so einfach sein...

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Dafür braucht man keine Runden Tische.
Schreibe an [email protected] Mein Kollege hat die Vorlagen und Empfehlungen für das Schildermaterial.
 
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Heute aus dem Verein ausgetreten.
Wir versuchen hier gerade etwas entgegen zu steuern.
Wenn Euer Lösungsansatz gemäß letztem Absatz des Artikels lautet „Wenn man klare Wege ausweist, wer was wann wie nutzen kann, gibt es keinen Ärger mehr“ seid Ihr aber exakt auf DAV Kurs den hier eigtl keiner will, oder hab ich was falsch verstanden??
 
Wenn Euer Lösungsansatz gemäß letztem Absatz des Artikels lautet „Wenn man klare Wege ausweist, wer was wann wie nutzen kann, gibt es keinen Ärger mehr“ seid Ihr aber exakt auf DAV Kurs den hier eigtl keiner will, oder hab ich was falsch verstanden??
Leider hat die Presse nicht alles so berichtet wie wir es wollten und vorab keinen Abzug geschickt.
Aber immerhin ein positiver Bericht nach langer Durststrecke hier im Allgäu..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob ich so was im 2m-Ländle auch aufhängen darf? Also nicht an der Waldautobahn.
Wir hatten im Schwarzwald bereits eine ähnliche Aktion.
https://www.schwarzwald-tourismus.info/erleben/wandern/gemeinsam-natur-erleben
Dort haben wir abgemacht, dass die Schilder an zentralen Plätzen aufgestellt werden und nicht an einem konkreten Weg. Somit informieren wir die Nutzer, ohne dass es die Diskussion gibt, auf welchen Wegen das Radfahren erlaubt ist.
Ich würde mich freuen wenn du so eine Aktion mit den aktuellen DIMB Schildern bei dir durchführen möchtest. Du benötigst zum Aufstellen von Schildern allerdings die Zustimmung von der Behörde. Die Vorlagen würde die DIMB kostenfrei zur Verfügung stellen. Ggf. würden wir auch einige Schilder finanzieren.
 
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Bei dem Text fällt mir das wieder ein:

Auch wenn es in diesem Thread vornehmlich um den DAV geht, doch noch einmal Werbung in eigener Sache (ich verdiene aber nichts daran) für eine vernünftige Beschilderung, die wie im Text erwähnt sowohl den Mountainbiker daran erinnert, wie er sich zu verhalten hat und die Wanderer wissen lässt, dass sie mit Mountainbikern zu rechnen haben. Dazu gibt das Schild die nach wie vor geltende Rechtslage in Bayern wieder. Es könnte tatsächlich so einfach sein...

aHR0cHM6Ly93d3cubXRiLW5ld3MuZGUvZm9ydW0vcHJveHkucGhwP2ltYWdlPWh0dHBzJTNBJTJGJTJGd3d3LmRpbWIuZGUlMkZ3cC1jb250ZW50JTJGdXBsb2FkcyUyRjIwMTklMkYwNyUyRlNjaGlsZC03Njh4NTQ3LmpwZyZoYXNoPWFjZmMyNDNmZWM2NzUyMGNkNTQ5OGM5ODUxMjUzNGMw.jpg


Dafür braucht man keine Runden Tische.
Und genau sowas wollen wir im Projekt hinbekommen, nur ist die Schwierigkeit, dass man z.b. Isarwinkel so schnell nicht mal so ein Schild montiert bekommt.
 
woran scheitert denn das Aufstellen solcher Schilder?
Die Baumärkte sind alle zu, die kriegen die M6 Schrauben für die Klemmschellen nicht her :ka:


Ich fasse nun nach den letzten Beiträgen nochmal alles zusammen wie sich die Lage darzustellen scheint. Einfach weil ichs wichtig finde, dass es nicht über etliche Seiten verstreut ist. Wer schon im Thema drin ist brauchts ja nicht lesen :)

- 2016/2017: Die Allgäuer Bauern/Forst/Jagd machen massiv Stimmung gegen MTBler. Vorrangig wird dann argumentativ beim Wortlaut gemäß BayNatSchGesetz "...sofern sich die Wege hierzu (Fahrradfahren) eignen" angesetzt.

- Im Gesetz stehen keinerlei Wegekriterien die hier mit "geeignet" gemeint sein könnten. Also bleibt einzig der Rückschluss, dass hier vermieden werden soll, dass ein Wegenutzer sich die Befahrbarkeit (für ihn selbst) einklagen kann. Im Sinne von: "Ich habe ein verfassungsmäßiges Recht diesen Weg zu befahren, dieser Weg ist mir aber zu steil/zu schmal/zu sonstwas, lieber Wegehalter mach mir den Weg fahrbar!". Mit dem Passus "...geeignet..." entfällt dieses Recht, wenn jemand den Weg nicht fahren kann. Dann ist er für jenes Individuum eben "nicht geeignet". (Ausführliche Erläuterung)

- Eric Beißwenger (MdL, Umweltpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion mit Kontakt zum Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, =Institution die diese Verwaltungsvorschrift erlassen hat) ist Mitglied sämtlicher obiger genannter Allgäuer Interessensgruppen (Bauern/Forst/Jagd), die die MTBler ausm Wald haben wollen. Aus entsprechenden Zeitungsartikeln ist seine Sicht der Dinge zweifelsfrei zu entnehmen. Er plädiert dafür die Wegeeignung "alternativ" auszulegen, nämlich anhand gewisser spezifischer Wegekriterien.

- Bis Ende 2017 (ca.) war der DAV bzgl. der "Wegeeignung" im wesentlichen der Ansicht wie oben erläutert, dass es vom Fahrkönnen des einzelnen abhängt.

- Anfang 2018 hat der DAV seine bisherige Ansicht zum Thema Wegeeignung komplett gedreht (Rechtshandbuch). Der DAV ist ab da dann plötzlich auch der Meinung, dass spezifische Wegekriterien gelten sollen, um zu beurteilen ob ein Weg befahren werden darf oder nicht. Kurz darauf fördert das Staatsministerium (mit Kontakt zu Beißwenger) ein DAV Projekt mit €250.000.

- Daraufhin hat das Staatsministerium diese Verwaltungsverordnung (VwV) erlassen, inkl. der vom DAV getragenen Auslegung zum Thema Wegeeignung.

- Viele Verbände (u.a. DIMB, ADFC, Tourismus etc.) haben dieser VwV widersprochen, weil diese Auslegung zur Wegeeignung schlicht nicht verfassungskonform ist. Der DAV ist in diesem Punkt leider ausgeschert und hat diesen Widerspruch nicht mitgetragen.
Der DAV hat zwar ein eigenes (für mein Dafürhalten) "proforma" Widerspruchsschreiben an das Staatsministerium verfasst, aber im alles entscheidenden Punkt (Kriterien zur Feststellung der Wegeeignung) beharrt er weiterhin auf seiner neuen Sichtweise. Damit steht er nach außen erstmal gut (also pro MTB) da.

- Diese Kriterien taugen im Grunde aber dazu jeden Weg beliebig für Radfahrer zu sperren.


Meine Meinung:
Dass der DAV zuerst seine Ansicht im zentralen Thema "Wegeeignung" komplett umdreht und das Staatsministerium anschließend die entsprechenden DAV-Projekte fördert, hat für mich ein mehr als deutliches Gschmäckle !
Sich den in der öffentlichen Wahrnehmung "mächtigen" DAV vor den Karren zu spannen und jenen dann diese verfassungswidrige VwV unters Volk bringen zu lassen wäre natürlich nicht ungeschickt.

Wie aus den obigen Beiträgen ersichtlich, schreibt der DAV aktuell all seine Sektionen in der Form an, dass er sich vordergründig (gemäß seinem proforma Widerspruchsschreiben) gegen diese VwV stellt. Er distanziert sich aber eben genau NICHT von diesen Wegekriterien, sondern (ganz im Gegenteil) fordert er die Sektionen auf "sich aktiv bei Abstimmungsprozessen zur Wegeeignung einzubringen und ggf. proaktiv auf die Behörden zuzugehen." Der DAV wird weiters "den für eure Sektion zuständigen Landratsämtern, bei denen die untere Naturschutzbehörde angesiedelt ist, ein Schreiben senden, in dem wir die Mitarbeit z.B. bei Runden Tischen zur Wegeeignung und allgemein die Expertise des DAVs anbieten."
Die Sektionen sollen dafür nun (einen) MTB Funktionsträger benennen.

Vordergründig entsteht hier also der Eindruck der DAV wäre ganz schwer pro MTB, die Wahrheit sieht m.M.n. aber leider ganz anders aus. Hier sollen nun Wege als geeignet eingestuft werden, was ja impliziert, dass der Rest dann nicht geeignet, also verboten ist.
Die Sektionen und deren MTB Vertreter würden also (unwissend) zu Handlangern gemacht, um diese VwV in der Breite durchzuführen.
 
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Die Baumärkte sind alle zu, die kriegen die M6 Schrauben für die Klemmschellen nicht her :ka:


Ich fasse nun nach den letzten Beiträgen nochmal alles zusammen wie sich die Lage darzustellen scheint. Einfach weil ichs wichtig finde, dass es nicht über etliche Seiten verstreut ist. Wer schon im Thema drin ist brauchts ja nicht lesen :)

- 2016/2017: Die Allgäuer Bauern/Forst/Jagd machen massiv Stimmung gegen MTBler. Vorrangig wird dann argumentativ beim Wortlaut gemäß BayNatSchGesetz "...sofern sich die Wege hierzu (Fahrradfahren) eignen" angesetzt.

- Im Gesetz stehen keinerlei Wegekriterien die hier mit "geeignet" gemeint sein könnten. Also bleibt einzig der Rückschluss, dass hier vermieden werden soll, dass ein Wegenutzer sich die Befahrbarkeit (für ihn selbst) einklagen kann. Im Sinne von: "Ich habe ein verfassungsmäßiges Recht diesen Weg zu befahren, dieser Weg ist mir aber zu steil/zu schmal/zu sonstwas, lieber Wegehalter mach mir den Weg fahrbar!". Mit dem Passus "...geeignet..." entfällt dieses Recht, wenn jemand den Weg nicht fahren kann. Dann ist er für jenes Individuum eben "nicht geeignet". (Ausführliche Erläuterung)

- Eric Beißwenger (MdL, Umweltpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion mit Kontakt zum Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, =Institution die diese Verwaltungsvorschrift erlassen hat) ist Mitglied sämtlicher obiger genannter Allgäuer Interessensgruppen (Bauern/Forst/Jagd), die die MTBler ausm Wald haben wollen. Aus entsprechenden Zeitungsartikeln ist seine Sicht der Dinge zweifelsfrei zu entnehmen. Er plädiert dafür die Wegeeignung "alternativ" auszulegen, nämlich anhand gewisser spezifischer Wegekriterien.

- Bis Ende 2017 (ca.) war der DAV bzgl. der "Wegeeignung" im wesentlichen der Ansicht wie oben erläutert, dass es vom Fahrkönnen des einzelnen abhängt.

- Anfang 2018 hat der DAV seine bisherige Ansicht zum Thema Wegeeignung komplett gedreht (Rechtshandbuch). Der DAV ist ab da dann plötzlich auch der Meinung, dass spezifische Wegekriterien gelten sollen, um zu beurteilen ob ein Weg befahren werden darf oder nicht. Kurz darauf fördert das Staatsministerium (mit Kontakt zu Beißwenger) ein DAV Projekt mit €250.000.

- Daraufhin hat das Staatsministerium diese Verwaltungsverordnung (VwV) erlassen, inkl. der vom DAV getragenen Auslegung zum Thema Wegeeignung.

- Viele Verbände (u.a. DIMB, ADFC, Tourismus etc.) haben dieser VwV widersprochen, weil diese Auslegung zur Wegeeignung schlicht nicht verfassungskonform ist. Der DAV ist in diesem Punkt leider ausgeschert und hat diesen Widerspruch nicht mitgetragen.
Der DAV hat zwar ein eigenes (für mein Dafürhalten) "proforma" Widerspruchsschreiben an das Staatsministerium verfasst, aber im alles entscheidenden Punkt (Kriterien zur Feststellung der Wegeeignung) beharrt er weiterhin auf seiner neuen Sichtweise. Damit steht er nach außen erstmal gut (also pro MTB) da.

- Diese Kriterien taugen im Grunde aber dazu jeden Weg beliebig für Radfahrer zu sperren.


Meine Meinung:
Dass der DAV zuerst seine Ansicht im zentralen Thema "Wegeeignung" komplett umdreht und das Staatsministerium anschließend die entsprechenden DAV-Projekte fördert, hat für mich ein mehr als deutliches Gschmäckle !
Sich den in der öffentlichen Wahrnehmung "mächtigen" DAV vor den Karren zu spannen und jenen dann diese verfassungswidrige VwV unters Volk bringen zu lassen wäre natürlich nicht ungeschickt.

Wie aus den obigen Beiträgen ersichtlich, schreibt der DAV aktuell all seine Sektionen in der Form an, dass er sich vordergründig (gemäß seinem proforma Widerspruchsschreiben) gegen diese VwV stellt. Er distanziert sich aber eben genau NICHT von diesen Wegekriterien, sondern (ganz im Gegenteil) fordert er die Sektionen auf "sich aktiv bei Abstimmungsprozessen zur Wegeeignung einzubringen und ggf. proaktiv auf die Behörden zuzugehen." Der DAV wird weiters "den für eure Sektion zuständigen Landratsämtern, bei denen die untere Naturschutzbehörde angesiedelt ist, ein Schreiben senden, in dem wir die Mitarbeit z.B. bei Runden Tischen zur Wegeeignung und allgemein die Expertise des DAVs anbieten."
Die Sektionen sollen dafür nun (einen) MTB Funktionsträger benennen.

Vordergründig entsteht hier also der Eindruck der DAV wäre ganz schwer pro MTB, die Wahrheit sieht m.M.n. aber leider ganz anders aus. Hier sollen nun Wege als geeignet eingestuft werden, was ja impliziert, dass der Rest dann nicht geeignet, also verboten ist.
Die Sektionen und deren MTB Vertreter würden also (unwissend) zu Handlangern gemacht, um diese VwV in der Breite durchzuführen.
Und was bringt uns das alles nun?
Was unternimmt die Dimb dagegen?
Von @Sun on Tour kommt da nicht viel, läuft da was im Hintergrund oder muss da jetzt jeder für seine Wege vor Ort kämpfen?
Wird man von der Dimb eigentlich im Falle eines Rechtstreites unterstützt als Mitglied?
 
Was unternimmt die Dimb dagegen?
Es ist ein alter Hut und wurde schon mehrfach genannt, dass gegen die VwV nicht direkt geklagt werden kann, und Klagen nur von
- Personen (also nicht Vereine wie die DIMB)
- direkt Betroffenen ("ich stehe vor einem Gesperrt-Schild")
- zur konkreten Stelle ("ich stehe vor dem Gesperrt-Schild an Stelle XY")
eingereicht wrden können. Die DIMB kann da wohl momentan gar nichts machen. Wenn die ersten Sperrungen auftauchen, können einzelne mit Hilfe der DIMB klagen. Und hier werden wir die DIMB wahrscheinlich sehr viel brauchen, und sicher auch Unterstützung bekommen.
Wird man von der Dimb eigentlich im Falle eines Rechtstreites unterstützt als Mitglied?
Ja.
 
Von @Sun on Tour kommt da nicht viel, läuft da was im Hintergrund oder muss da jetzt jeder für seine Wege vor Ort kämpfen?
Der setzt sich mit der DIMB dafür ein, dass es genau das nicht braucht.

P.S.: Es sollte überhaupt niemand vor Ort für seine Wege kämpfen müssen, aber irgendwie will man uns Mountainbiker in diese Situation bringen.
 
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Wird man von der Dimb eigentlich im Falle eines Rechtstreites unterstützt als Mitglied?
... und auch schon mal als DAV-Mitglied:
https://www.mtb-news.de/forum/t/mou...on-bikes-moeglich-update.933554/post-17225859
... das bieten wir tatsächlich in der Plus Mitgliedschaft für derzeit 52 € / jährlich an. Das Paket umfasst die normale Mitgliedschaft in der DIMB und bietet darüber hinaus ein Versicherungspaket, bestehend aus der Sportversicherung und dem Versicherungsschutz für die private Radsportausübung.
Da ist übrigens auch eine Rechtsschutzversicherung inbegriffen...
 
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Das ist ja mit das Problem. Du musst erst mal den Sektionsvorsitzenden klar machen, was da gespielt wird. Ich hab den Vorsitzenden von meiner Sektion angeschrieben, und er hat wirklich nett und ausführlich geantwortet. Aber von der Problematik hat er überhaupt nichts gewußt.

Die Antwort war für mich recht aufschlußreich. Was zu den Sektionen weiter geleitet wird, ist die "offizielle" Spechweise, dass in der VwV die Änderungsvorschläge größtenteils nicht übernommen wurden. Dass die VwV aber schon größtenteils die Handschrift vom DAV trägt, wird unterschlagen. Auch sein Hinweis, dass die Sektionen vom Dachverband aufgefordert werden, Ansprechpartner der Sektion zu benennen, die sich für "Abstimmungsprozesse zur Wegeeignung" einbringen. Die Formulierung ist wieder ein schöner Euphemismus: "Abstimmungsprozess" suggeriert, dass hier was abgestimmt werden muss. Aber in Wirklichkeit geht es nur um "sperren" oder "nicht sperren". Dazu kommt, dass es eigentlich nichts abzustimmen wäre, wenn die Behauptung, dass es objektive Kriterien gibt, stimmen würde. Das beweist mal wieder, dass es eben keine objektiven (also rein durch den Weg selbst bestimmbare) Kriterien gibt, und die "Abstimmprozesse" subjektiv verlaufen. Auch der Halbsatz vom Vorsitzenden, dass die Ansprechpartner gegebenenfalls proaktiv auf die Behörden zukommen sollen, deutet sehr darauf hin, um was es geht: Alle bekannten Wege zu identifizieren und sie dann durch die Behörden sperren zu lassen. Und der DAV lässt sich hier auch noch einspannen, den MTB-Sport völlig zu zerstören.

Nebenbei: Vom DAV ist hier in dem Thread wieder nichts gekommen. Dass @GlobeT sich da in seiner Freizeit nicht größer äußern will, kann ich gut verstehen. Aber dass außer seinem (privaten) Engagement nichts kommt, finde ich sehr bedenklich.

In der aktuellen Bike ist ein offizielles Interview der DAV gedruckt, der DAV beteiligt sich nicht an der Aktion anderer Verbände und will einen eigenen Weg gehen, sagt doch alles. Liebe Dimb, gebt nicht auf.
Und sollten die ersten Verbote in Bayern diesen Sommer kommen, und da bin ich sicher, können
wir als Mtb ler nur einfach weg bleiben. Je mehr weg bleiben, desto mehr steht der örtliche Tourismus
unter Druck. Bin gespannt wie es sich entwickeln wird 😎
 
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